Bauen & Wohnen: Kirchdorf an der Iller

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Stellplatzsatzung

Die Landesbauordnung für Baden-Württemberg (LBO) sieht in § 37 vor, dass bei der Errichtung von Gebäuden mit Wohnungen für jede Wohnung ein geeigneter Stellplatz (notwendiger Stellplatz) herzustellen ist. Sinn und Zweck dieser Regelung ist die Verpflichtung zur Herstellung von privaten Stellplätzen, um die öffentlichen Straßen vom ruhenden Verkehr zu entlasten. Nach der LBO muss für jede Wohneinheit ein Stellplatz geschaffen werden. Da diese Regelung in bestimmten Bereichen der Gemeinde Kirchdorf nicht ausreicht, wurde die unten angeführte Stellplatzsatzung vom Gemeinde- und Ortschaftsrat verabschiedet, um den Stellplatzschlüssel je Wohneinheit anzuheben. Die Stellplatzsatzung ist zum 01.08.2020 in Kraft getreten.
zur Stellplatzsatzung für die Gemeinde Kirchdorf

Bebauungsplan

Der Bebauungsplan enthält nach dem Baugesetzbuch die rechtsverbindlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften für die städtebauliche Ordnung, wie z.B. Art und Maß der baulichen Nutzung, Bauweise, Anzahl der Geschosse, Verkehrsflächen. Der nachfolgenden Kartenübersicht sind die rechtskräftigen Bebauungspläne der Gemeinde Kirchdorf entnehmbar. Auf jedem markierten Planbereich ist der jeweilige örtliche Geltungsbereiche und die schriftlichen Festsetzungen als pdf-Datei hinterlegt. 

Lage und Infos zu den Bebauungsplänen der Gemeinde Kirchdorf: