Heiraten in Kirchdorf: Kirchdorf an der Iller

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Sie möchten heiraten?

Wer heiraten will, muss dies vorher beim Standesamt anmelden. Das ist frühestens sechs Monate vor der Trauung möglich. Es ist ausreichend, wenn einer der Verlobten in Kirchdorf gemeldet ist, damit die Hochzeit beim Standesamt Kirchdorf angemeldet werden kann. Wohnt keiner der Verlobten hier, ist eine Eheschließung in Kirchdorf nach Absprache möglich, nur erfolgt die Anmeldung über das Wohnsitzstandesamt. Welche Urkunden und Unterlagen dafür mitzubringen sind, hängt vom Personenstand (ledig, geschieden oder verwitwet) und der Staatsangehörigkeit der Verlobten ab. Die Verlobten sollten sich frühzeitig beim Standesamt erkundigen, um alle Unterlagen bei der Anmeldung vorlegen zu können. Nach der erfolgten Anmeldung können wir Ihnen auch eine verbindliche Terminzusage machen.

Wo können wir in Kirchdorf standesamtlich heiraten?

In Kirchdorf haben wir zwei Räumlichkeiten, die für Trauungen zur Verfügung stehen. Das Trauzimmer bietet Platz für maximal 25 – 30 Personen. Bei größeren Hochzeitsgesellschaften kann die Trauung im Sitzungssaal (ca. 80 Personen) vorgenommen werden.

Wann können wir heiraten?

Grundsätzlich ist es möglich während der üblichen Öffnungszeiten des Rathauses zu heiraten. Gegen einen Aufpreis ist eine Eheschließung auch außerhalb der Öffnungszeiten, am Freitag Nachmittag (ab 13:00 Uhr) oder Samstag bis 12:00 Uhr möglich. Die Gemeinde bietet einen Samstag im Monat für Trauungen an.

Sektempfang

Nach der Trauung können Sie im Rathaus einen Sektempfang machen. Von der Gemeinde können hierfür drei Stehtische und 80 Gläser zur Verfügung gestellt werden. Dies müssen Sie jedoch vorab mit dem/der Standesbeamten/-in absprechen.

Musik während der Trauung

Gesangseinlagen oder Musik sind bei der Trauung selbstverständlich möglich. Es steht ein CD Player zur Verfügung. Bitte melden Sie Ihre Musikfolge vorher an, damit wir diese in die standesamtliche Trauung einplanen können. Es ist ebenso möglich, dass ein Angehöriger oder ein Bekannter/Freund noch ein paar Worte sagt. Auch dies bitten wir vorher anzukündigen.

Reis/Blumen streuen?

Informieren Sie bitte Ihre Gäste, dass keine Blumen, Reis oder Konfetti innerhalb des Gebäudes gestreut werden dürfen, um Verunreinigungen und Unfälle zu vermeiden. Außerhalb des Rathauses dürfen Blumen, aber kein Reis oder Konfetti gestreut werden.

Trauzeugen

Sollten Sie von Trauzeugen begleitet werden, müssen diese ihren Personalausweis oder Reisepass zur Trauung mitbringen.

Und nach der Eheschließung?

  • Bei Namensänderung: neuen Personalausweis/Reisepass beantragen (kann auch schon 4 Wochen vor der Eheschließung gemacht werden)
  • Eheurkunde dem Arbeitgeber vorlegen
  • Eheschließung der Krankenkasse mitteilen
  • Eheschließung der Bank mitteilen
  • Eheschließung/Namensänderung den Versicherungen mitteilen
  • Eheschließung/Namensänderung dem Mobilfunkanbieter mitteilen
  • Eheschließung/Namensänderung sonstigen Vertragspartnern mitteilen
  • Dem Finanzamt wird die Eheschließung automatisch durch die Meldebehörde mitgeteilt. Die Zuordnung der Steuerklasse müssen Sie direkt mit dem Finanzamt abklären.