Bodenrichtwerte der Gemeinde Kirchdorf an der Iller
Der gemeinsame Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ bei der Stadt Laupheim hat für das Gebiet seiner Mitgliedskommunen, und damit auch die Gemeinde Kirchdorf an der Iller, die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2023 festgelegt. Die Werte können Sie nachfolgenden Verlinkungen entnehmen:
BodenrichtwerteGemeindeKirchdorfIller
GutachterausschussÖstlicherLandkreisBiberach
Des Weiteren werden die festgelegten Bodenrichtwerte sowie deren Zonenabgrenzungen grafisch im Bodenrichtwertinformationssystem „BORIS-BW“ im Internet unter GutachterausschüsseBW zur Verfügung gestellt. Dort kann der Bodenrichtwert für jedes Grundstück der beteiligten Städte und Gemeinden angezeigt werden.
Bodenrichtwerte sind durchschnittliche Lagewerte für eine Mehrheit von Grundstücken innerhalb abgegrenzter Gebiete (Bodenrichtwertzonen), in denen im Wesentlichen die gleichen Wert- und Nutzungsverhältnisse gelten. Sie werden von den Gutachterausschüssen nach den gesetzlichen Bestimmungen des Baugesetzbuches und der Immobilienwertermittlungsverordnung ermittelt.
Bitte beachten Sie, dass für Auskünfte zu den Bodenrichtwerten und der Erstellung von Verkehrswert-Gutachten seit dem 01.01.2022 ausschließlich der neu gebildete Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach mit Sitz in Laupheim zuständig ist.
Verwaltungsgebührensatzung (PDF-Dokument, 158,35 KB, 16.09.2021)
Bodenrichtwerte Historisch
Für die Zwecke der steuerlichen Bewertung des Grundbesitzes hat der Gutachterausschuss Kirchdorf nach den gesetzlichen Vorgaben des BauGB und des Bewertungsgesetzes die Bodenrichtwerte letztmalig zum Stichtag 31.12.2020 ermittelt.
Kernort Kirchdorf Stand 31.12.2020
- Mischgebiet - Ortsmitte: 85,00 €/m²
- Wohngebiete A 1: 90,00 €/m²
- Wohngebiete A 2: 100,00 €/m²
- Wohngebiete A 3: 110,00 €/m²
- Wohngebiet A 4: 120,00 €/m²
- Wohngebiet A 5: 140,00 €/m² (II-geschossig zulässig)
- Wohngebiet A 5: 180,00 €/m² (III- geschossig zulässig)
- Gewerbegebiete: 33,00 €/m²
- Gewerbegebiete: 55,00 €/m² (Einzelhandel)
- Bauerwartungsland: 28,00 €/m²
- Ackerland/Grünland: 5,30/m²
- Dauergrünland: 3,00/m²
- Wald: 1,00/m²
Gemeindeteile Ober- und Unteropfingen Stand 31.12.2020
- Mischgebiet - Ortsmitte: 72,00 €/m²
- Wohngebiete A 1: 83,00 €/m²
- Wohngebiete A 2: 94,00 €/m²
- Wohngebiete A 3: 120,00/m² (II-geschossig zulässig)
- Wohngebiete A 3: 135,00 €/m² (III-geschossig zulässig)
- Gewerbegebiet: 33,00 €/m²
- Bauerwartungsland: 24,00/m²
- Grünland: Acker 5,30/m²
- Dauergrünland: 3,00/m²
- Wald: 1,00/m²
Für Binnrot und Waldenhofen gelten die gleichen Werte
Service des Statistischen Landesamtes
Mit "Bautätigkeitsstatistik-Online" können die örtlichen Bauherren bzw. ihre Architekten die im Rahmen des Baugenehmigungs- bzw. Kenntnisgabeverfahrens notwendigen statistischen Erhebungsbögen jederzeit online am Bildschirm schnell und komfortabel fertig stellen bzw. Blanko-Erhebungsbögen für Baugenehmigungs- und Abgangsstatistik ausdrucken. Dies ist unter www.statistik-bw.de möglich.