Bauleitplanung: Kirchdorf an der Iller

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Bauleitplanung

Informationen zu den aktuellen Bauleitplanverfahren

Mit dem Flächennutzungsplan und den Bebauungsplänen lenkt die Gemeinde die bauliche Entwicklung im Gemeindegebiet. Im Aufstellungsverfahren der Bebauungspläne werden die Planunterlagen öffentlich ausgelegt, um den Bürgern die Möglichkeit zu geben, sich über die Ziele und Zwecke der Planung zu informieren und Anregungen oder Bedenken zur Planung zu äußern. Zusätzlich zur öffentlichen Auslegung im Rathaus stellen wir die Plan- und Textdokumente online auf dieser Seite zur Einsicht bereit. Nehmen Sie für Fragen oder weitergehende Informationen bitte Kontakt mit uns auf.
 

Aktuelle Bauleitplanverfahren

Liebherr Süd III

Die Gemeinde Kirchdorf entwickelt den Bebauungsplan "Liebherr Süd III". Ziel der Aufstellung des Bebauungsplans ist die Schaffung einer Erweiterungsfläche der Liebherr Hydraulikbagger GmbH für ein Verwaltungs- und Schulungsgebäude, eine Verladehalle sowie eine Aufstellfläche für Baumaschinen/Geräte.

Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung wird die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB sowie die frühzeitige Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt.

Nachfolgend sind die o.g. Unterlagen abrufbar:

Amtliche Bekanntmachung

Zeichnerischer Teil

Schriftliche Festsetzung und Begründung

Umweltbericht

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

Schalltechnische Untersuchungen

Formblatt TöB Beteiligung

Öffentliche Auslegung BPlan "Heimertinger Weg Süd":

Mit der Bebauungsplanaufstellung sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für ein Allgemeines Wohngebiet geschaffen werden. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen daher die Voraussetzungen zur Ausweisung von 30 Bauplätzen für Einfamilienhäuser und 2 Bauplätzen für Reihen- bzw. Kettenhäuser geschaffen werden.

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf an der Iller hat in seiner öffentlichen Sitzung am 15.06.2021 den Entwurf des Bebauungsplans „Heimertinger Weg Süd I“ und die dazugehörenden Örtlichen Bauvorschriften einschließlich der Begründungen jeweils in der Fassung vom 15.06.2021 gebilligt und die öffentliche Auslegung gem. § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) beschlossen.

Nachfolgend sind die o.g. Unterlagen abrufbar:

Gemeindliche Fortentwicklung in Oberopfingen

In der gemeinsamen Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrats am 09.03.2021 wurden durch drei Architekturbüros ihre Entwürfe für die bauliche Entwicklung im Teilort Oberopfingen im Bereich des geplanten neuen Baugebiets "Beim Dorfplatz" vorgestellt.

Nachfolgend ist der "Sieger-Entwurf" des Büro ARGE Phase H Architekten eingestellt:

ARGE Phase H Architekten, Memmingen

Nachfolgend der aktuelle Planungsstand

Plan Stand November 2022

Öffentliche Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Kratzer II