Sitzungsberichte: Kirchdorf an der Iller

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SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES

Artikel vom 13.06.2023

KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG AM 06.06.2023

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

1. Bürgerfrageviertelstunde

Vorgetragen wurde, dass ausgehend von der Firma Liebherr vor ein paar Tagen eine Geruchsbelästigung (Farben/Lacke) im Freibad für die Badegäste unangenehm und störend wahrnehmbar war. Der Vorsitzende sagte zu, die Bademeister zum Thema zu sensibilisieren. Sollten diese eine gehäufte Geruchsbelästigung rückmelden, wird die Gemeinde auf die Geschäftsführung der Firma Liebherr zugehen.

2. Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen:

  1. Zur Aufstockung einer bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 1674, Kirchdorfer Str. 11, Unteropfingen
  2. Zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Doppelgarage auf Flst. 2111, Irisweg 3, Kirchdorf
  3. Zum Einbau von zwei Lagerbühnen und einem Hallenmeisterbüro in der bestehenden Halle auf Flst. 516, St. Vitus 1, Oberopfingen

3. Endausbau der Baugebiete „Kratzer I“ und „Heimertinger Weg IV“ sowie Feinbelagsaufbringungen in Teilen des Rosen- und Heuweges

  • Auftragsvergabe

Vom Gemeinderat war in der Sitzung am 17.01. der Umfang der Straßen- und Gehwegendausbauarbeiten in den vorgenannten Straßen und Baugebietsbereichen festgelegt und die Zustimmung zur öffentlichen Ausschreibung der Arbeiten erteilt worden. Auf diese gingen insgesamt drei Angebote ein. Als wirtschaftlichster Bieter zeigte sich dabei die Firma Alfons Gräser aus Ochsenhausen. Zum Angebotspreis in Höhe 332.840,50 Euro/brutto erhielt diese in der Sitzung dazu den Auftrag.  

Bereits in KW 24 soll mit den Feinbelagsarbeiten im Baugebiet „Heimertinger Weg IV“ in Oberopfingen begonnen werden, um danach im Baugebiet „Kratzer I“ in Kirchdorf weiterzumachen.

4. Bebauungsplan „Beim Dorfplatz“, Oberopfingen

  • Aufstellungsbeschluss und Beschluss des Gestaltungsplanes

Durch die prosperierende Entwicklung der Firma Liebherr und die regen Baumaßnahmen in der Niederlassung Oberopfingen sind dort in den letzten Jahren bereits mehr als 1000 Arbeitsplätze entstanden. In räumlicher Nähe zur Firma wird Wohnraum jedweder Art dadurch stark nachgefragt.

Ein möglich gewordener Grunderwerb nördlich der Kirche soll deshalb für eine wohnbauliche Entwicklung und für die Aufwertung der Ortsmitte des Teilortes genutzt werden. An öffentlichen Maßnahmen vorgesehen ist dabei die Anlegung eines Dorfplatzes, der Bau eines Dorfgemeinschaftshauses mit Spielplatz und der Bau eines Feuerwehrgerätehauses. Den städtebaulichen Planungsauftrag zur Ausarbeitung eines Bebauungsplanentwurfes hat, nach Durchführung eines Architektenwettbewerbs, die Architektengemeinschaft Phase H Architekten in Kooperation mit dem Architektur- und Städteplanungsbüro Franz Arnold aus Memmingen erhalten und dafür verschiedene Varianten entwickelt. Die von den Gremien favorisierte Variante 2 wurde mittlerweile mit dem Verkehrsamt, Straßenamt, dem Amt für Umwelt- und Arbeitsschutz, dem Landwirtschaftsamt und dem Baurechtsamt im Hinblick auf eine Realisierung besprochen. Als Ergebnis der Gespräche wurden verschiedene Änderungen am Plan veranlasst, die in der Sitzung vorgestellt wurden:

  • Platzierung des Bushaltes Nord in Richtung Kirchdorf auf der Fahrbahn der Kreisstraße. Als Gründe hierfür waren vom Verkehrsamt unter anderem die größere Sicherheit beim Zu- und Ausstieg für Mitfahrende genannt worden, da dahinter fahrende Fahrzeuge nicht überholen können.
  • Direkte Zufahrten für die geplanten Doppelhäuser auf die Ortsdurchfahrt/Kreisstraße
  • Vergrößerung der Parkplätze entlang der Kreisstraße auf 3,50 m Breite bei 7 m Länge. Die großzügig dimensionierte Parkfläche soll ein schnelles und unkompliziertes Vorwärtseinparken ermöglichen. Zudem wird der vorbeifahrende Verkehr nicht durch zu öffnende Fahrzeugtüren abgebremst.
  • Die an die Ortsdurchfahrt/Kreisstraße angrenzenden Gebäude dürfen bis auf 11 m an die Fahrbahn heranrücken.

In der Sitzung stimmten die Gremien dem geänderten Gestaltungsplan mit den vorgestellten Gebäudetypen zu. Darüber hinaus wurden weitere grundsätzliche Festlegungen zur Art und Weise und zum Umfang der Bebauung beschlossen. Die Planungsgemeinschaft Phase H Architekten und das Städteplanungsbüro Arnold wurden beauftragt, als Grundlage für eine öffentliche Auslegung und Behördenanhörung, die Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften, sowie die Begründung für weitergehende Beschlüsse des Gemeinderates im Bauleitplanverfahren zu erarbeiten. Der naturschutzrechtliche Ausgleich und der Umweltbericht ist mit dem Städteplanungsbüro Lars consult aus Memmingen abzustimmen. Das Ingenieurbüro Funk erhielt den Auftrag zur Ausarbeitung der Erschließung für das Baugebiet, auf Basis eines hierzu vorgelegten Honorarvertrages.

Um eine Wohnbebauung auch auf der ehemaligen Hofstelle Riedmiller realisieren zu können wird der Bebauungsplan, unter Einbeziehung zweier Hofstellen, in Richtung Süden erweitert werden.  Damit lässt sich dann der Gebietscharakter eines Dorfgebietes erreichen. In solchen sind höhere Emissionswerte (Geruchwahrnehmungen von Tieren) erlaubt. Baurechtliche Vorgaben sollen auf den hinzugenommenen Fläche von Seiten der Gemeinde keine erfolgen.

5. Neubau des Kindergarten in der Rathausstraße

  • Bestätigung der vom Bauausschuss in der Sitzung am 13.04.2023 gefassten Festlegungen

Wesentliche Inhalte dieser Sitzung waren die Festlegung des Innen- und Außenputzes sowie der Aufbau einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. Vorgesehen ist dabei die Installation von ca. 95 Modulen und eines Batteriespeichers mit einer Kapazität von 17,5 kW/h Speicherkapazität. Der erzeugte Strom wird primär im Kindergarten verbraucht werden. Über den Batteriespeicher soll der eigenerzeugte Strom auch an Tagen und zu Zeiten, an denen die Sonne nicht scheint, zur Verfügung stehen. Die Beleuchtung am Zugang zum Gebäude ist mit Pollerleuchten geplant.  Zusätzlich soll entlang des Weges zwischen dem Rathaus und Kindergarten eine weitere Straßenlaterne die Sicht bei Dunkelheit verbessern. An den Parkplätzen werden fünf Mastleuchten mit einer Lichtpunkthöhe von jeweils 4 m für das notwendige Licht sorgen.

Im Blick auf die Verkehrsführung bzw. den Zugang zum Kindergarten wurde vom Bauausschuss vorgeschlagen und von den Ratsgremien bestätigt, dass die zwischen dem Kindergarten und dem Rathaus verlaufende Straße künftig nur noch als Einbahnstraße genutzt werden soll und zwar mit einer Ausfahrt auf die Rathausstraße.

Auch für die Gestaltung der Außenanlagen wurden erste Festsetzungen getroffen, zum Aufspannen eines Sonnensegels sowie zur Anlage einer Bobbycarbahn. Zum Lärmschutz soll zusätzlich eine Buchenhecke am Essbereich gepflanzt werden. Im Garten des Kindergartens ist ein Gartenhaus zu planen mit einer Wasserleitungszuführung und einem Außenstromanschluss. Um den Außenspielbereich interessanter zu gestalten soll ein kleiner Hügel aufgeschüttet werden, der mit Turm und Rutsche zu versehen ist. Abgerundet werden sollen die Beschäftigungsmöglichkeiten für die Kinder mit einem kleinen Wasserspielbereich.

Vom Gemeinderat wurden die vom Ausschuss getroffenen Festlegungen in der Sitzung bestätigt.

6. Zweckverband Illertalwasserversorgung

  • Bericht über die Verbandsversammlung am 24.06.2023

Der Zweckverband Illertalwasserversorgung besteht seit 1906. Grund für die Gründung war die Schwierigkeit der Wasserversorgung im Illertal, da es zu dieser Zeit keinen Strom zum Antrieb von Pumpen gab.

Die Gemeinden Kirchdorf, Oberopfingen und Berkheim haben sich damals zusammengeschlossen, um das Wasser der Schweinsgrabenquelle, das oberirdisch zu gewinnen war und über Freispiegelleitungen in alle Ortsteile verteilt werden konnte, gemeinsam zu bewirtschaften.

Seit der Verbandsgründung hat sich vieles getan. So wird heute das Wasser im Tiefbrunnenpumpwerk Kirchdorf beim Wasserturm und aus den beiden Brunnen im Schweinsgraben gefördert. Von dort wird es in die Hochbehälter Heidenbühl und Lindenstraße befördert und aus diesen in die Ortsnetze verteilt.

Das aktuell größte Thema im Verband ist die Generalsanierung des Hochbehälters in der Lindenstraße, Berkheim, wofür im Verbandshaushalt Kosten von insgesamt 444.000 €/netto hinterlegt sind. Dieser Wasserspeicher ist der älteste des Verbandes. Er wurde im Jahr 1908 erbaut und 1982 bei einer großen Sanierung erweitert und erneuert. Anstehend ist eine Sanierung der beiden Wasserkammern, der Wandfliesen im Vorraum und die Erneuerung der Beleuchtung.

Mit dem Einbau von Luftfiltern in den beiden Be- und Entlüftungsrohren soll darüber hinaus künftig der Eintrag von Staub und Pollen in das Gebäude ausgeschlossen werden. Elektrotechnisch ist die Schaltanlage zu ersetzen, da diese nicht mehr den gültigen DIN- und VDE-Vorschriften entspricht. Die Ausführung der Arbeiten wird sich deshalb noch über das ganze Jahr hinziehen.

Vor der Zusammenkunft verschafften sich die Verbandsräte vor Ort einen Eindruck vom Fortschritt der Arbeiten. Die nördliche Behälterkammer ist mittlerweile komplett saniert und wurde am Tag der Verbandssitzung für eine Wiederinbetriebnahme bereits wieder mit Wasser befüllt. In den nächsten Monaten wird die Sanierung der zweiten Behälterkammer durchgeführt. Im Zuge dieser Arbeiten werden – wie bereits im ersten Behälter – auch die Pegelmessungen und Wanddurchführungen erneuert.

Nach dem Abstrahlen der nördlichen Behälterkammer war aufgefallen, dass die Kammer von der Decke her Wasser zieht, was bedeuten könnte, dass die Außenabdichtung des Behälters Undichtigkeiten aufweist. Vom Verband wurde deshalb beschlossen, die Außendichtigkeit nach der Sandstrahlung der zweiten Wasserkammer mittels Baggerschürfen zu untersuchen.

Sollte sich die Vermutung bestätigen und die Außenabdichtung erneuert werden müssen, könnten diesbezüglich auf den Verband nicht unbeträchtliche weitere Kosten zukommen.

In der Sitzung, die im Rathaus Berkheim stattfand, wurden in weiteren Tagesordnungspunkten dann zunächst die Jahresrechnung 2022 vorgestellt und danach der Haushaltsplan 2023 verabschiedet.

Im Jahr 2022 hat der Verband seinen Mitgliedern insgesamt 509.526 m³ Wasser geliefert (VJ. 504.478 m³). Von Kirchdorf wurden dabei 314.552 m³ und von Berkheim 194.974 m³ abgenommen.

Die Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2022 betrug 2.134.868,25 €. Wie in den Vorjahren ließen die Bilanz und die jeweiligen Bilanzrelationen wiederum eine solide Basis erkennen. Im Geschäftsjahr 2022 standen keine Baumaßnahmen an. Auch größere Beschaffungen waren nicht notwendig. Die zur Durchführung aller Geschäftsaufgaben notwendige Liquidität war zu jeder Zeit gegeben. Eine Schuldenaufnahme oder die Bedienung von Kreditverpflichtungen war nicht notwendig.

Im Anschluss an die Feststellung der Jahresrechnung 2022 und des Rechnungsergebnisses wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2023 beraten und verabschiedet.

Der Haushalt hat für das Jahr 2023 ein Volumen in Höhe von 849.000 €. Die Höhe der Erträge entspricht dabei der Höhe der Aufwendungen im Ergebnishaushalt, so dass der ordentliche Ertrag 0 beträgt, d. h. der Haushalt ist damit ausgeglichen. Wie in den vergangenen Jahren auch verfolgt der Verband bei der Anwendung des neuen Haushaltsrechtes keine Gewinnerzielungsabsicht. Die zu zahlende Betriebskostenumlage ist für beide Gemeinden in einer Höhe von insgesamt 202.200 € veranschlagt, die Abschreibungsumlage mit 101.000 €. Zusammen mit der angesetzten Vermögensumlage in Höhe von 528.000 € ergeben sich damit Umlagen in Höhe von insgesamt 831.200 €.

Die weiteren Erträge kommen aus Mieten, Erstattungen und Auflösungen von Landeszuweisungen in Höhe von insgesamt 17.800 €.

Im Finanzhaushalt sind die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 310.400 € kalkuliert, die Auszahlungen in Höhe von 220.000 €. So wird es zu einem Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 90.400 € kommen. An Auszahlungen aus Investitionstätigkeiten sind 531.000 € veranschlagt, für die Sanierung des Hochbehälters Lindenstraße und die Erneuerung der Druckwindkessel im Hochbehälter Heidenbühl. Enthalten in diesem Betrag sind auch 3.000 € für unvorhergesehene Anschaffungen des beweglichen Vermögens. Finanziert werden die Investitionen durch Vermögensumlagen der Verbandsgemeinden. Eine Kreditaufnahme wird deshalb auch in 2023 nicht notwendig. Der Verband ist und bleibt damit schuldenfrei.

In weiteren Tagesordnungspunkten wurden die Verbandsräte über die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes 2022 durch das Landratsamt informiert sowie über die Entwicklung der Grundwasserspiegel in den Brunnen.

Die gemessenen Wasserspiegelhöhen zeigten sich dabei innerhalb der normalen Schwankungsbreiten der Vorjahre. Die Trinkwasserförderung kann von daher weiterhin uneingeschränkt stattfinden.

Zugestimmt wurde in einem weiteren Tagesordnungspunkt dem von der Netze BW vorgelegten Antrag zur Installation von Antennen auf dem Wasserturm in Kirchdorf zum Ausbau eines 450 Megahertz-Funknetzes für die Betreiber kritischer Infrastrukturen. Der Vorsitzende wurde ermächtigt, mit Wirkung für den Verband den dazu vorgelegten Mietvertrag zu unterzeichnen.

Informiert wurde die Verbandsversammlung im Anschluss daran über die Neuvergabe der Stromlieferung an die Erdgas Südwest GmbH mit einer Laufzeit bis zum 31.12.2024. Da der Zweckverband mit einem jährlichen Stromverbrauch von rund 150.000 kW/h als energieintensives Unternehmen zählt, wird beim Strompreis – wie von der Bundesregierung beschlossen – bis zum 30.04.2024 die Strompreisbremse greifen. Der Netto-Arbeitspreis wird dadurch auf 13 Ct. gedeckelt, was für 70 % des Vorjahresverbrauchs gelten wird.

Nach der Beurkundung der Sitzungsprotokolle zur letzten Verbandsversammlung informierte der Vorsitzende zunächst über die in diesem Jahr anstehenden Wasseruntersuchungen im Hinblick auf mögliche Pflanzenschutzmittel-Rückstände.

Seit 2003 hat der Verband dazu eine Kooperationsvereinbarung mit den kommunalen Landesverbänden, die Jahr für Jahr ein neues Untersuchungsprogramm aufstellen. Erfreulicherweise konnten in der Zeit bis heute in keinem der untersuchten Parameter Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden.

Das vom Verband geförderte Trinkwasser verfügt damit in allen 3 Förderbrunnen über eine hohe Qualität und Güte.

Im Hinblick auf den Einsatz regenerativer Energien wurde von der Verbandsversammlung beschlossen, die Grundstücke und Gebäude des Zweckverbandes auf die Geeignetheit für die Installation von Photovoltaikelementen untersuchen zu lassen.

Der vom Gemeinderat dazu im letzten Jahr gegründete Energieausschuss wird sich, unter Hinzunahme der Berkheimer Verbandsräte, hierzu bis zur nächsten Sitzung Gedanken machen.

Von den Ratsgremien wurde die Verbandsarbeit zustimmend zur Kenntnis genommen.

7. Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Sitzungsprotokolle zur letzten Beratung am 16.05.2023 informierte der Vorsitzende zunächst über den erfolgten Abschluss des neuen Konzessionsvertrages zur Stromversorgung der Gemeinde mit der Netze BW GmbH nach der Genehmigung des Vertragswerks durch die Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt. Der neue Vertrag wird den Bestandsvertrag zum 01.06.2025 mit einer neuerlichen Laufzeit von 20 Jahren ablösen. Die Netze BW ist für die Gemeinde auch in der Vergangenheit immer schon ein verlässlicher Partner gewesen, so dass die Zusammenarbeit mit einem guten Gefühl fortgesetzt werden kann. Mit einem starken Netzbetreiber an der Seite wird die Gemeinde auch die kommenden Jahre, die durch die Energiewende äußerst herausfordernd werden, gut bewältigen können. Wie bisher wird die Gemeinde eine jährliche Konzessionsabgabe erhalten, die unverändert nach der gelieferten Energiemenge berechnet wird.

Beschlossen wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit einer Einladung des Sportvereins an den Gemeinde- und Ortschaftsrat zur Vorstellung der Maßnahmen zur Konsolidierung des Vereins.

8. Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es zunächst um Personalangelegenheiten. Dabei wurde der Einstellung weiterer Kräfte und einer PIA- Auszubildenden in der Kita Kirchdorf zugestimmt, sowie einer Höhergruppierung von Kinderpflegerinnen mit Zusatzqualifikation. Zur Entlastung der Kindergartenleiterinnen wurde darüber hinaus beschlossen, zunächst befristet bis zur Inbetriebnahme des neuen Kindergartens, die Leiterinnen vom Gruppendienst vollständig zu befreien. Ausgenommen davon bleibt der Einsatz als Krankheitsvertretung.

Da im Baugebiet „Kratzer I“ in Kirchdorf das Flst. 2103, Lilienweg 4, mit 633 m² Grundstücksfläche zurückgegeben worden ist, wurden von den Gremien sodann Festlegungen zur Regelung der Neuvergabe getroffen. Auf die Ausschreibung zur Neuvergabe des Grundstücks in diesem Mitteilungsblatt sei für Interessenten hingewiesen. Die Bewerbungsfrist läuft bis 30.06.2023.

 

Ende des Sitzungsberichtes