Sitzungsberichte: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderat

Artikel vom 26.04.2024

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 23.04.2024

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Vorgetragen wurde zunächst, dass sich im Friedhofsweg wieder Pflastersteine gelockert und aufgekantet haben. Der VS sagte zu, dass der Bauhof sich darum kümmern wird. Vorgetragen wurde sodann, dass die öffentlichen Parkplätze am Haus der Vereine im Akazienweg zunehmend von Dauerparkern blockiert werden. Der Gemeinderat beschloss deshalb zur Abhilfe eine Beschilderung aufzustellen mit dem Hinweis „Parkplätze nur für die Gebäude Akazienweg 2 und 4“. Angesprochen wurde in diesem Zusammenhang ebenso die Parkplatzsituation am Geschäftszentrum in der Hochhausstraße und am Griesweg. Auch dort werden die öffentlichen Parkmöglichkeiten zunehmend von Dauerparkern belegt, was den Zugang von Geschäftskunden/Patienten in die Praxen/Geschäfte erschwert. Im Gremium herrschte die Meinung die maximale Parkdauer auf 3 Stunden zu begrenzen. Die Gemeinde wird ein Angebot für eine diesbezügliche Beschilderung einholen für eine Beschlussfassung im Gemeinderat. Ein weiterer Fragesteller wollte wissen, wieweit die Umstellung der Straßenbeleuchtung auf LED-Leuchtkörper abgeschlossen ist. Der VS führte aus, dass die Mehrzahl der Lampen mittlerweile auf LED umgestellt wurde. Daneben sind aber auch noch sogenannte Natriumdampflampen vorfindlich. Diese sind ebenfalls energiesparend, allerdings nicht in dem Maße wie LED-Leuchten. Was nicht mehr im Einsatz ist, sind Quecksilberdampflampen, die hohe Energieverbräuche hatten.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen

a)    zur Aufstellung von temporären Container-Büros auf Flst. 516, St. Vitus 1, Oberopfingen.

b)    zum Ausbau des Dachgeschosses eines bestehenden Gebäudes, Abbruch des

        vorherigen Wirtschaftsgebäudes sowie Anbau einer Garage und eines Carports auf Flst. 18,

        Kanalweg 3, Oberopfingen.

c)    zum Anbau eines Balkons an ein bestehendes Einfamilienhaus, Flst. 360/29,

        Zur Allee 38 in Oberopfingen.

d)    zur Aufstockung einer bestehenden landwirtschaftlichen Lagerhalle auf Flst. 1674,

        Kirchdorfer Weg 11, Unteropfingen.

e)    ebenfalls positiv beschieden wurde die Anfrage des Schützenvereins zur Erweiterung des

        Vereinsheimes durch den Anbau eines Wintergartens auf dem gemeindlichen Grundstück, Flst. 140,

        Alter Weg 1, Oberopfingen. Nach der Zustimmung des Ratsgremiums kann damit ein Bauantrag

        eingereicht werden.

 

3.    Bau des Geschwister-Simmler-Kindergartens

-    Vergabe der Fliesen- und Plattenarbeiten, der Bodenbelagsarbeiten, Malerarbeiten

      und Außenanlagen

Bereits in der öffentlichen Gemeinderatssitzung am 25.01.2022 war mit Frau Architektin Niedermaier das Materialkonzept für den Kindergarten mit dem Ratsgremium abgestimmt worden. Auf dieser Grundlage fand mittlerweile die Ausschreibung der vorgenannten Arbeiten statt, mit folgendem Ergebnis:

 

a)    Fliesen- und Plattenarbeiten

Ausgeschrieben waren dabei die Fliesen- und Bodenbeläge in den Toiletten des Kindergartens und in den Badezimmern der Wohnungen sowie im Windfang und der Küche, ebenso der Bodenbelag im Keller sowie auf den Treppen und den öffentlichen Flurbereichen. Als wirtschaflichster Bieter erhielt in der Sitzung die Firma Tahiri aus Biberach den Auftrag zum Preis von 105.956,49 €/brutto.

 

b)    Bodenbelagsarbeiten

Ausgeschrieben waren bei diesem Gewerk die Bodenbeläge in den Räumlichkeiten des Kindergartens sowie in den beiden Wohnungen. Während für Letztere ein Fertigstabparkettboden anzubieten war, ist in den Räumlichkeiten der Kindertagesstätte ein Linoleumbelag ausgeschrieben worden. Als wirtschaftlichster Bieter erhielt die Firma Wipfler GmbH aus Laupheim zum Angebotspreis in Höhe von 86.662,82 €/brutto in der Sitzung den Auftrag.

 

c)    Malerarbeiten

Den Auftrag zum Streichen und Tapezieren der Wände in der Kindertagesstätte und in den beiden Wohnungen erhielt die Firma Strohm aus Bad Buchau als wirtschaftlichster Bieter zum Preis in Höhe von 122.594,59 €/brutto.

 

d)    Außenanlagen

Umfasst von dieser Ausschreibung ist die Gestaltung der Außenflächen durch Erdplanie, die Anlegung der Terrassen und Parkplätze samt den Zufahrten sowie die Pflasterung des Vorplatzes vor dem Kindergarten. Ebenfalls enthalten ist die Einzäunung des Gartenbereichs, mit Ausnahme eines Abschnitts entlang der Rathausstraße, der als Schallschutzwand ausgeführt werden soll. Dafür sind Angebote jedoch noch separat einzuholen. Ebenfalls noch ausgeschrieben werden müssen die Spielplatzgestaltung mit dem geplanten Spielhügel, die Sandkästen sowie die Spielgeräte, genauso wie eine Gerätehütte und das Müllhäuschen. Die Firma Schwall GmbH aus Laupheim erhielt als wirtschaftlichster unter vier Bietern in der Sitzung den Auftrag zur Ausführung der ausgeschriebenen Außenanlagenarbeiten zum Preis von 313.880,62 €/brutto.

 

Die durch diese Ausschreibungen in weiteren Teilen konkretisierte Kostenfortschreibung des Architekturbüro Sick & Fischbach lässt Gesamtkosten für das Projekt „Neubau des Geschwister-Simmler-Kindergartens“ in einer Höhe von aktuell rund 6,77 Mio. €/brutto erwarten. Die Gemeinde nimmt damit für den Ausbau der Betreuung von Kindergartenkindern viel Geld in die Hand.

 

4.    Kindergärten

-    Vorstellung der Ergebnisse der Elternumfrage und Festlegung des Betreuungsangebotes für das

      Kindergartenjahr 2024/2025

Um das Angebot in den Kindergärten möglichst nahe am Betreuungsbedarf der Eltern auszurichten, führt die Gemeinde seit 2007 eine jährliche Umfrage durch. Aufgrund der Rückmeldungen wurden die Buchungsmöglichkeiten seither kontinuierlich fortentwickelt. Vom Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Oberopfingen wurden in diesem Jahr die Eltern von insgesamt 142 Kindern angeschrieben. Rückmeldungen kamen für 129 Kinder (VJ: 110). Für die Ferienbetreuung liegen Anmeldungen für insgesamt 58 Kinder vor (VJ: 61). Wie im Vorjahr wird der Wilhelm-Sailer-Kindergarten damit wieder mit 5 Gruppen belegt sein, die alle als Feriengruppe, d. h. mit einer Schließzeit von lediglich 30 Tagen im Jahr geführt werden. Insgesamt werden im kommenden Kindergartenjahr nach den aktuellen Anmeldungen von den 104 Plätzen 98 im Wilhelm-Sailer-Kindergarten belegt sein.

 

In der Kindertagesstätte Kirchdorf ist es weiterhin notwendig eine siebte Gruppe im Turnraum des Kindergartens unterzubringen. Angemeldet sind dort insgesamt 120 Kinder, darunter 26 Neuanmeldungen. Durch den Umstand, dass Kinder unter 3 Jahren 2 Plätze belegen sind von den insgesamt 150 Plätzen in Kirchdorf 149 belegt.

 

Ein Trend, der allgemein immer sichtbarer wird ist, dass Kinder zunehmend früher in die Einrichtungen der Gemeinde gebracht werden und die Nachfrage nach Plätzen für Kinder im Alter zwischen 1 und 3 Jahren zunimmt.

 

Jedem der bisher angemeldeten Kinder kann damit ein Platz in den Kindergärten der Gemeinde angeboten werden. Die konstant hohen und weiterhin leicht ansteigenden Kinderzahlen zeigen jedoch auch die Notwendigkeit des im Bau befindlichen dritten Kindergarten neben dem Rathaus.

 

5.    Geschwister-Simmler-Kindergarten

-    Festlegung der Umzugsgruppen aus den bestehenden Kindergärten, die nach Fertigstellung des

      Hauses in den neuen Kindergarten an der Rathausstraße in Kirchdorf umziehen sollen

Der Vorschlag der Verwaltung für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten war - in Absprache mit der Kindergartenleitung und den Erzieherinnen der beiden potenziellen Umzugsgruppen, die beide die Bereitschaft zum Umzug signalisiert haben - die sogenannte Regenbogengruppe in den Geschwister-Simmler-Kindergarten zu verlegen. Die Gruppe würde dazu im neuen Kindergartenjahr maßgeblich mit Kindern aus Unteropfingen und Kirchdorf, die bisher den Wilhelm-Sailer-Kindergarten besuchen, belegt werden. Auch künftig soll es so sein, dass Kinder aus Unteropfingen dann prinzipiell dem neuen Geschwister-Simmler-Kindergarten in Kirchdorf zugeordnet werden. Personell hätte sich in der Gruppe nichts geändert. Alle drei dort arbeitenden Erzieherinnen haben signalisiert, ihre Gruppe beim Umzug in den Geschwister-Simmler-Kindergarten zu begleiten und dort fortzuführen.

 

Bei einer Verlegung wäre die Kinderkrippe in Oberopfingen geblieben. Der Wilhelm-Sailer-Kindergarten hätte damit die gesamte Betreuungspalette für 1- bis 6-jährige Kinder abgedeckt und der Turnraum wäre wieder für seine ursprüngliche Funktion nutzbar gewesen.

 

Begleitet wurde die Diskussion im Gemeinderat von zahlreichen Eltern. Von diesen wurde mehrheitlich eine Verlegung der Krippengruppe favorisiert. Da sich im Gemeinderat für eine Beschlussfassung keine Mehrheit für eine der beiden Lösungen abzeichnete, außer für den Wunsch sich von den Belangen der Eltern leiten zu lassen, wurde das Thema zur Klärung in den Kindergarten zurückgegeben. Dort soll nun nach einer Lösung gesucht und dem Gemeinderat zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden.

 

Aus der Kindertagesstätte Kirchdorf werden die zwei bisher nur provisorisch untergebrachten Gruppen im Bewegungsraum und der Turnhalle (Fuchs- und Eichhörnchengruppe) in den Geschwister-Simmler-Kindergarten wechseln. Im Hinblick auf die Personalbegleitung und die Leitung des Kindergartens sind final jedoch noch keine Entscheidungen getroffen. Vom Gemeinderat wurde der Vorschlag des Kindergartenteams aus der Kita Kirchdorf zum Umzug der Gruppen aus dem Bewegungs- und Turnraum bestätigt. Die räumliche Verlegung soll nach der Bezugsfähigkeit des Neubaus erfolgen.

 

6.    Friedhöfe

-      Beratung zur Zulassung von Urnenbestattungen in Wiesenflächen

Der Gemeinderat griff mit diesem Thema die Anregung eines Bürgers in der Bürgerfrageviertelstunde der Novembersitzung auf.

 

Auf dem Friedhof in Kirchdorf können Urnen bisher in den Familiengräbern beigesetzt werden, aber auch in Urnenquadern, in einem Urnenstelenfeld und in Bereichen mit Grabplattenabdeckungen.

 

Auf dem Friedhof in Oberopfingen bestehen dieselben Bestattungsmöglichkeiten, allerdings bisher noch ohne ein Urnenstelenfeld.

 

In beiden Friedhöfen ist zudem die Möglichkeit gegeben, sich in den vorgenannten Bereichen auch anonym bestatten zu lassen. Die Bestattung in Wiesenflächen wäre eine weitere denkbare Form. Wiesenflächen für Urnenbestattungen wären in beiden Friedhöfen vorhanden. Damit diese auch bei schlechtem Wetter begehbar sind, wären diese jedoch regelmäßig vom Bauhof zu mähen. Dies funktioniert unproblematisch jedoch nur dann, wenn weder Grabschmuck noch figürliche Grabgaben dort abgestellt werden.

 

Vorgestellt wurde in der Sitzung ein Erdurnengrabsystem der Firma Weiher aus Freiburg, die deutschlandweit für Bestattungen in Wiesenflächen ein sehr ansprechendes System anbietet. Dieses besteht aus einem Edelstahlrohr und einem hochwertigen Bronzegusssiegeldeckel mit einer Speziallegierung. Das Edelstahlrohr wird direkt mit dem Bronzegusssiegel verschraubt und so die Urne/Urnen vor Diebstahl geschützt. Zum Einbau benötigt es lediglich einen Erdbohrer. Auf dem Siegel können gravierte Namensschilder, ggf. mit weiteren Daten, angebracht werden. Die Urnenröhren lassen sich sowohl auf Wiesenflächen, unter Bäumen, aber auch auf abgeräumten Grabflächen unterbringen. Vor allem auf dem alten Teil des Kirchdorfer Friedhofes, wo es zunehmend mehr große aufgegebene Familiengräber gibt, die immer schwerer oder kaum noch neu zu vergeben sind, ergäbe sich dadurch eine gute Nachnutzungsmöglichkeit.

 

Das System der Firma Weiher wusste in der Sitzung zu gefallen. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, sofern sich bei der Fachexkursion im Mai nicht noch einmal gänzlich andere Eindrücke ergeben, für den Kirchdorfer Friedhof zunächst einmal eine Charge von 12 Erdbestattungsgrabsystemen bei der Firma Weiher zu bestellen. Zur Sitzung lag hierzu ein Angebot in Höhe von 13.041,21 €/brutto vor, inkl. Kosten für den sachgerechten Einbau. Wie von der Verwaltung vorgeschlagen soll dann auf einem aufgegebenen größeren Familiengrab im alten Teil des Kirchdorfer Friedhofes eine Mustergrabfläche eingerichtet und vom Gemeinderat eine finale Beschlussfassung zur Gestaltung des Grabumfeldes getroffen werden. Im Zuge der Beschaffung wäre die Friedhofssatzung dann entsprechend anzupassen und die Gebühr für diese Form der Bestattung zu kalkulieren. Auch der Ortschaftsrat in Oberopfingen wird sich mit dem System der Firma Weiher für den Oberopfinger Friedhof beraten und befassen.

 

7.    Neubau des Technik-, Eingangs- und Umkleidegebäudes am Freibad

-    Festlegung weiterer Details zum Farb- und Materialkonzept in den Innenräumen und

      Vorstellung von Vorschlägen zur Fassadengestaltung

Am 12.03.2024 trafen sich die Mitglieder des Bauausschusses mit den Architekten des Architekturbüro PSP aus Memmingen, um anhand von Beispielen, Materialproben und Bildern weitere Festlegungen für den Innenbereich des Gebäudes zu treffen. Die dazu vom Büro vorgelegten Unterlagen wurden vom Bauausschuss bestätigt. Nach wie vor offen ist allerdings der Bodenbelag im Bereich der Duschen. Dort besteht noch Unsicherheit, ob Gussasphalt oder Fliesen gewählt werden sollten. Eine Entscheidung zur Ausführung soll nach einer Besichtigung der Terrazzobodenbeläge im Stadtbad von Dornbirn auf der Fachexkursion des Gemeinderates am 14./15. Mai 2024 erfolgen.

 

Auch hinsichtlich der Fassadengestaltung wurden vom Architekturbüro, zu den bisher geplanten vorgehängten Betonelementen, noch Alternativen mit Metallfassadenelementen vorgestellt. Damit ließe sich ein aus einem Guss erscheinender Gebäudekubus entwickeln. Im Ratsgremium zeigte man sich, ebenso wie im Bauausschuss, für eine solche Variante offen. Bestätigt wurde deshalb die Fassadenverkleidung durch das Architekturbüro weiter ausarbeiten zu lassen und sich auch hierzu auf der Fachexkursion ein solchermaßen verkleidetes Gebäude für eine finale Entscheidung anzuschauen.

 

8.    Annahme von Spenden

Der Annahme von Zuwendungen sowohl finanzieller als auch materieller Art durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium zwei Sachspenden, in Form von Ostereiern, im Wert von insgesamt 179,50 € an die beiden Kindergärten der Gemeinde anzunehmen. Die Spenden kommen von der Willburger Agrar GbR und der Bioziegenkäserei Illertal GbR-Hofkäserei. Den beiden eierproduzierenden Betrieben sei für Ihre großzügige Versorgung mit Ostereiern und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

 

9.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Gemeinderatssitzung informierte der Vorsitzende zunächst über die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2024 durch das Landratsamt Biberach. Die Prüfung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen ergab keine rechtlichen Beanstandungen. Festgestellt wurde ferner, dass die Haushaltssatzung der Gemeinde keine genehmigungspflichtigen Teile enthält. In den Bemerkungen des Landratsamtes zum Haushaltsplan heißt es, Zitat:

 

„Der Ergebnishaushalt 2024 weist ein ordentliches Ergebnis von -303.000 Euro aus. Nachdem das Sonderergebnis 0 Euro beträgt, ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis in gleicher Höhe. Damit wird der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses erst unter Verwendung der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erreicht. Ab dem Planungsjahr 2025 wird wieder durchweg mit einem positiven Gesamtergebnis gerechnet. Die Gesamtergebnisse summieren sich über die vier Jahre auf insgesamt 6,7 Mio. Euro.

 

Im Finanzhaushalt errechnet sich 2024 ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 772.600 Euro. Da keine Tilgungen geleistet werden, ergibt sich eine Nettoinvestitionsrate in dieser Höhe. Im Haushaltsjahr und dem darauffolgenden Finanzplanungszeitraum weist der Plan einen Zahlungsmittelüberschuss von insgesamt 12,2 Mio. Euro aus.

 

Das Investitionsprogramm in 2024 mit 23,0 Mio. Euro und in der Finanzplanung mit weiteren 16,1 Mio. Euro, insgesamt 39,1 Mio. Euro, soll aus den Nettoinvestitionsfinanzierungsmitteln von 12,2 Mio. Euro (31 Prozent), aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 18,1 Mio. Euro (46 Prozent) und dem Abbau der Liquidität um 8,8 Mio. Euro (22 Prozent) finanziert werden.

 

Die Liquidität soll zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2027 nach dem Haushaltsplan voraussichtlich 5,4 Mio. Euro betragen. Eine Verschuldung ist in den Jahren 2024 - 2027 nicht vorgesehen, Kirchdorf an der Iller bleibt weiterhin schuldenfrei.

 

Die Gemeinde Kirchdorf an der Iller plant in diesem Jahr mit enormen Investitionen (Auszahlungen in Höhe von insgesamt 23 Mio. Euro). So ein hohes Investitionsvolumen ist für eine Gemeinde in der Größe von Kirchdorf an der Iller untypisch und nur über die überdurchschnittlichen Gewerbesteuererträge (jeweils mind. 50 Prozent Anteil an allen ordentlichen Erträgen) realisierbar. Hier entsteht eine sehr hohe Abhängigkeit, die bei einem Rückgang oder Ausfall der Gewerbesteuer erhebliche Auswirkungen auf die gemeindlichen Finanzen hätte. Selbst die bestehende Liquidität könnte solch einen Ausfall nur kurzfristig abmildern. Insofern hat die Gemeinde mit Augenmaß zu agieren und die Notwendigkeit des umfangreichen Investitionsprogramms zu hinterfragen.“

 

Vom Ratsgremium wurde das Schreiben des Kommunalamtes zur Kenntnis genommen und die Verwaltung beauftragt, die Haushaltssatzung nach den geltenden Vorschriften bekannt zu machen und öffentlich auszulegen sowie dem Landratsamt einen Nachweis darüber vorzulegen. Auf die öffentliche Bekanntmachung im Mitteilungsblatt sei an dieser Stelle bereits hingewiesen.

 

Im Blick auf die am 09. Juni 2024 anstehende Kommunalwahl wurde sodann beschlossen, die Verabschiedung des Gemeinde- und Ortschaftsrates in einer gemeinsamen Sitzung am 13. Juni 2024 vorzunehmen. Da am Wahlsonntag lediglich die Auszählung der Europawahl stattfindet und die Kreistags- und Gemeinderatswahlen erst am Montag bzw. ggf. auch noch am Dienstag ausgezählt werden, wurde dem Vorschlag der Verwaltung gefolgt, die Sitzung auf den Donnerstag (13. Juni 2024) zu verlegen.

 

Beschlossen wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit der Information des Vorsitzenden, dass in der ehemaligen Hofstelle Rapp, nach dem freiwillig erfolgten Rückzug der dort untergebrachten syrischen Familie in ihre Heimat, neun kriegsvertriebene ukrainische Flüchtlinge untergebracht werden konnten.

 

Die Gemeinde hat damit die ihr vom Landkreis zugewiesene Aufnahmeverpflichtung für das Jahr 2024 erfüllt.

 

10.  Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Personal- und Grundstücksangelegenheiten. Bei Ersterem wurde Frau Alexandra Demmeler als neue Leiterin des Ordnungs- und Bauamtes zur Eheschließungsstandesbeamtin ernannt und der aktuellen Auszubildenden Frau Julia Springer nach Abschluss ihrer Verwaltungsfachangestelltenausbildung eine Arbeitsstelle im Rathaus angeboten. Bei den zu beratenden Grundstücksangelegenheiten ging es um den Auftrag zur Umplanung der angedachten Verkehrsinsel zur sicheren Überquerung der Kreisstraße südlich der Einmündung des Kanalweges in Oberopfingen. Da die für die Planung benötigte Fläche nicht erworben werden konnte, wurde das Ingenieurbüro Funk beauftragt zu prüfen, ob es evtl. eine alternative Möglichkeit dazu gibt.

 

Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit Gedanken zur Personalplanung für das kommende Kindergartenjahr 2024/2025. Den Vorschlägen der Verwaltung zur Umstrukturierung und zur Vornahme einer Stellenausschreibung wurde im Gremium zugestimmt.