Sitzungsberichte: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates

Artikel vom 19.02.2024

AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN

KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 15.02.2024

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung standen nachfolgende Themen zur Beratung und Beschlussfassung an:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Von der Möglichkeit Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen wurde von den anwesenen Zuhörern kein Gebrauch gemacht.

 

2.    Bau- und Grundstücksangelegenheiten

Lediglich zur Kenntnis zu nehmen war

a)      der beantragte Anbau an das bestehende Wohnhaus, Flst. 140/19, Gewerbestraße 12, Kirchdorf

          und

b)      der Neubau einer Lagerplatzüberdachung auf Flst. 140/20, Gewerbestraße 10, Kirchdorf

 

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen

c)      zur Umnutzung der ehemaligen Fahrschule an der Hochhausstraße 5, Flst. 1163/11, Kirchdorf für

          einen Essenabhol- und Lieferservice.

d)      Bei der Neuvergabe von Flst. 2105, Veilchenweg 23, Kirchdorf musste das Los entscheiden, da

          innerhalb des Ausschreibungszeitraumes 3 wertbare Bewerbungen bei der Gemeinde eingegangen

          sind.

 

3.    Freibad

-    Erneuerung der Einzäunung

Im Zuge der Neubaumaßnahmen im Eingangsbereich des Freibades muss auch die Zaunanlage erneuert werden. An zahlreichen Stellen weist diese Beschädigungen auf, oftmals durch den Sturm, aber auch dadurch, dass sich Unbekannte wohl in der Vergangenheit immer wieder einmal durch das Aufschneiden des Maschendrahtzaunes unbefugten Zugang zum Bad verschafft haben. Da vor allem auf der West- und Südseite des Bades der Bestandszaun stark von den dort stehenden Gehölzen eingewachsen ist, ist es erforderlich für das Setzen eines neuen Zaunes zunächst einen deutlichen Rückschnitt vorzunehmen. Nach den Vorgaben des Bundesnaturschutzgesetzes darf ein solcher jedoch längstens bis Ende Februar eines jeden Jahres erfolgen.

 

Drei Firmen waren für eine neue Zaunanlage zu einer Angebotsabgabe aufgefordert worden. In der Sitzung erhielt die Firma Zaunbau Führle aus Walpertshofen zum Preis in Höhe von 23.406,00 €/netto den Auftrag den kompletten Zaun um das ganze Freibadgelände (415 m) zu erneuern. Zu setzen ist ein 2,03 m hoher verzinkter Doppelstabgitterzaun. Der gemeindliche Bauhof wird zeitnah den dafür notwendigen Rückschnitt der Gehölze entlang der Außenbereiche des Freibades vorzunehmen.

 

4.    Planungsvergabe zum Neubau des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses

        in Oberopfingen

Das Thema war bereits Gegenstand der Ortschaftsratssitzung am 30.01.2024. Als Ergebnis der dortigen Beratung wurde an den Gemeinderat der Antrag gestellt, die Planungsvergabe zum Neubau des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses in Oberopfingen an das Architekturbüro Bauke + Hübner aus Dietenheim zu vergeben. In der Sitzung wurde beiden renommierten Planungsbüros die Möglichkeit eingeräumt, sich und ihre geplante Herangehensweise an das Thema vorzustellen. Da in der geheim durchgeführten Entscheidung auf beide Büros die gleiche Anzahl von Stimmen entfiel, musste das Los entscheiden. Das Losglück hatte dabei das Architekturbüro Bauke + Hübner, so dass mit diesem Büro nunmehr das Projekt ausgeplant und umgesetzt werden soll. Zur Begleitung des Vorhabens soll bereits in einer der nächsten Sitzungen ein Bauausschuss gegründet werden, dem neben Mitgliedern des Gemeinde- und Ortschaftsrates auch Vertreter der Freiwilligen Feuerwehr und der Opfinger Vereine angehören sollen.

 

5.    Verabschiedung des Haushaltsplanes 2024 mit Anlagen sowie Beschlussfassung über die

        Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2024

Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplanes 2024 waren die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2024.

 

Auf der Basis der übermittelten Daten und der festgesetzten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen der örtlichen Industrie- und Gewerbebetriebe war vom Gemeinde- und Ortschaftsrat in der gemeinsamen Sitzung am 22.11.2023 das Investitionsprogramm festgelegt worden. Die in der damaligen Sitzung beschlossenen Investitionen haben Eingang in den Haushaltsplan gefunden. Aufgrund zu erwartender geringerer Gewerbesteuereinnahmen waren in dieser Sitzung jedoch auch Einsparungen in Höhe von rund 836.000,00 € beschlossen worden. Dennoch wurde wiederum ein großes Aufgabenpaket geschnürt. Mit einer Investitionssumme in Höhe von 23 Mio. € befindet sich die Gemeinde damit wieder in einem rekordverdächtigen Jahr.

 

In der Sitzung wurde das Planwerk von Herrn Kämmerer Preuß vorgestellt. Durch das hohe Investitionsvolumen wird in 2024 der Haushalt nur durch eine prognostizierte Entnahme aus der ordentlichen Ergebnisrücklage in Höhe von 16,2 Mio. € ausgeglichen werden können. In diesem Betrag sind auch die nach dem neuen Haushaltsrecht zu erwirtschaftenden Abschreibungen in Höhe von 1,432 Mio. € enthalten.

 

Belastet wird das Haushaltsjahr 2024 durch exorbitant gestiegene Personalaufwendungen aufgrund des höchsten TVöD-Abschlusses seit langem. Rund 4,34 Mio. € wird die Gemeinde zur Entlohnung ihrer Mitarbeiter/-innen aufwenden müssen. Die zunehmenden Abschreibungen durch neue Baumaßnahmen und höhere Transferaufwendungen für die FAG- und Kreisumlage stellen mit rund 8,1 Mio. € ebenfalls eine den Haushalt belastende Größe dar. Demgegenüber stehen die Einnahmen und Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von ca. 12,34 Mio. €.

 

Am Ende des Kurzberichtes sind die in 2024 geplanten Vorhaben im investiven Bereich und deren prognostizierten Einnahmen aus Förderprogrammen oder Kostenersätzen aufgelistet.

   

Tilgungsaufwendungen fallen aufgrund des schuldenfreien Haushaltes nicht an.

 

Die Gemeinde Kirchdorf wird im Jahr 2024, auf der Grundlage des gegenwärtig Bekannten und für die im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2027 prognostizierten bzw. anstehenden Investitionen, keine Kreditaufnahme benötigen, sofern für die Folgejahre wieder steigende Gewerbesteuereinnahmen oberhalb des Niveaus von 2024 erreicht werden.

 

Schwerpunkte in der mittelfristigen Finanzplanung sind der Neubau eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses mit multifunktionaler Nutzung, der Aufbau eines Breitbandnetzes in Kirchdorf und seinen Teilorten Unter- und Oberopfingen, die Erschließung des Baugebietes „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen und die Fertigstellung des neuen Freibadeingangs-, Technik- und Umkleidebereiches. Hinterlegt im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum ist auch der planerische Einstieg in den Neubau einer 3-/4-fach Sporthalle. An eine bauliche Realisierung wird aber vor Ende des Planungszeitraumes 2027 wohl nicht gedacht werden können, zumal zuvor noch andere wichtige Aufgabenfelder zu erledigen sind, wie der Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung (Pflichtaufgabe) beginnend ab 2026 für die Kinder im Grundschulalter der Klassen 1 bis 4 und auch der Neubau des Bauhofes.

 

Mit dem vorgelegten Haushaltsplan werden in vielen kostenträchtigen Aufgabengebieten Vorhaben ins Auge gefasst, die der Zukunft Kirchdorfs zuarbeiten. Die Gemeinde geht mit den gesetzten Vorhaben an die Grenzen Ihrer finanziellen Möglichkeiten und bewegt sich damit auf Ihrem bisher höchsten Niveau innerhalb eines Haushaltsjahres. Es ist deshalb angeraten, aufmerksam die Ertragsentwicklung im Blick zu behalten, um bei evtl. weiteren Gewerbesteuerrückgängen frühzeitig reagieren zu können. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Haushaltsplanes stehen alle für 2024 gesetzten Vorhaben auf einem soliden finanziellen Fundament, sodass der Blick mit Zuversicht auf das neue Haushaltsjahr gerichtet werden kann. Keine Veränderungen wird es bei den Grund- und Gewerbesteuer-Hebesätzen geben. Diese gelten damit unverändert seit 2011 weiter. Die festgelegten Werte entsprechen den Mindestrichtsätzen des Ausgleichsstockes.

 

Unsere schöne Heimatgemeinde als liebenswertes Zuhause weiterzuentwickeln, war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes sowohl Triebfeder als auch Richtschnur für das Tun.

 

Nach der Anhörung des Ortschaftsrates wurde vom Gemeinderat die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2024 und der Finanzplan 2025 bis 2027 entsprechend dem vorgelegten Entwurf verabschiedet. Das insgesamt 319 Seiten umfassende Planwerk kann damit zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit dem Landratsamt Biberach vorgelegt werden. Sobald dazu der Haushaltserlass vorliegt, wird die Haushaltssatzung wie in den Vorjahren über das Mitteilungsblatt der Gemeinde wieder öffentlich bekannt gemacht werden.

 

6.    Friedhöfe

-    Beratung zur Zulassung von Urnenbestattungen in Wiesenflächen

In der Gemeinderatssitzung am 22.11.2023 war von einem Bürger angeregt worden, auf den kommunalen Friedhöfen in Kirchdorf und Oberopfingen künftig Urnenbestattungen auch in Wiesenflächen zuzulassen. Da der Sitzungsabend von der Zeit her aber bereits weit fortgeschritten war, wurde das Thema vertagt. Vor einer Wiederaufnahme wäre zu überlegen sich zunächst bei einer Exkursion solche Bestattungsformen einmal vor Ort anzuschauen.

 

7.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium eine Spende der Kindergarteneltern in Höhe von 150,00 € aus dem Traktorenumzug der Kinder im Januar 2024 für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Oberopfingen anzunehmen. Den Eltern sei für Ihren damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

 

8.    Rechnungslegung der Wolfgang-Notz-Stiftung

-    Mittelverwendung

Zur finanziellen Unterstützung der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit im kulturellen, musischen und sportlichen Bereich sowie zur Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, wurde am 10.11.1995 bei der Gemeinde Kirchdorf an der Iller unter dem Namen „Wolfgang-Notz-Stiftung“ vom ehemaligen Bürgermeister und Ehrenbürger der Gemeinde, Herrn Harald Notz, eine nicht rechtsfähige Stiftung eingerichtet, die von der Gemeinde treuhänderisch verwaltet wird.

 

Das Stiftungskapital beträgt zum Ende des Jahres 2023 306.858,75 €. Vom Gemeinde- und Ortschaftsrat wurde beschlossen 14.000,00 € aus den erwirtschafteten Erträgen nach dem Willen des Stiftungsgebers auszuschütten. Die Summe kommt in Teilbeträgen Einrichtungen und Vereinen in unserer Gemeinde zugute.

 

Herrn Harald Notz und seiner Familie sei - wie auch in den Vorjahren - für die Einrichtung der Stiftung von Herzen gedankt. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gemeinde kann damit auch in diesem Jahr wieder mit bemerkenswerten Beträgen unterstützt werden. Seit Bestehen der Stiftung konnten insgesamt rund 239.500,00 € ausgeschüttet werden. Die Wolfgang-Notz-Stiftung ist damit ein wertvolles Vermächtnis für unsere Gemeinde.

 

9.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende über die Vergabe der Gerüstbauarbeiten zur Installation einer PV-Anlage auf dem Dach des Kirchdorfer Rathauses. Auf der Grundlage dreier Angebote ist die Firma Bruno Bachhofer aus Berkheim von der Verwaltung als wirtschaftlichster Bieter mit der Gestellung des Gerüstes beauftragt worden. Die Installationsarbeiten auf dem Rathausdach sind seit Anfang Februar in vollem Gange. Der Auftrag dazu war von den Ratsgremien bereits in der Novembersitzung an die Firma Läsko Lämmle Elektro GmbH & Co. KG aus Vöhringen erteilt worden.

 

Der mit den Solarpaneelen erzeugte Strom wird zunächst für die Stromversorgung im Rathaus vollumfänglich zur Verfügung stehen. Eine Netzeinspeisung erfolgt erst, wenn im Haus selbst keine Abnahme erfolgt.

 

Die nächste Information betraf die geplante Verlegung von Nahwärmeleitungen im Bereich der Schulstraße durch die Energiezentrale St. Leonhard. Nach den Plänen des Ingenieurbüros Funk sind 2 Leitungsstränge (Vor- und Rücklauf) aus Stahl in der Dimension von ca. DN 500 zur Verlegung vorgesehen. Die Leitungen werden dabei soweit vom heutigen Straßenverlauf abgerückt, dass der später angedachte Ausbau nach dem städteplanerischen Grundkonzept des Architekturbüros Sick & Fischbach mit einem Grünstreifen und einem dahinterliegenden Geh- und Radweg realsiert werden kann, ohne in den Bereich der Wärmeleitungen eingreifen zu müssen. Berücksichtigt bei der Planung ist auch ein Abzweig für den Anschluss einer großen Sporthalle auf der dortigen Freifläche und ggf. noch weiterer Gebäude. Die Verlegung der Leitungen soll noch im März 2024 beginnen. Der Auftrag hierzu wurde von der Energiezentrale St. Leonhard an das renommierte Tiefbauunternehmen Kunz aus Rot an der Rot erteilt. Das Jahr 2024 wird mit dieser und zahlreichen anderen Maßnahmen damit als Jahr intensiver Tiefbau- und Straßenbaumaßnahmen in die Chronik unserer Gemeinde eingehen.

 

Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Grundstücksangelegenheiten im Bereich des geplanten neuen Baugebietes „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen.