Sitzungsberichte: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates

Artikel vom 15.12.2023

AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN

KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 12.12.2023

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen beraten und behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Von der Möglichkeit Fragen zu Gemeindeangelegenheiten zu stellen wurde von den anwesenen Zuhörern kein Gebrauch gemacht.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen:

a) zum Antrag auf Abriss eines Einfamilienhauses und Errichtung eines Doppelhauses mit

     2 Doppelgaragen auf Flst. 964/1, Hauptstraße 34, Kirchdorf

b) zum Neubau einer Heizzentrale mit Technik- und Verwaltungsgebäude mit Betriebsleiterwohnung

     auf Flst. 1937 und 1939, Energiestraße, Kirchdorf

 

3.    Bebauungsplan „Beim Dorfplatz“, Oberopfingen

-    Beschluss zum Vorentwurf und Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan

-    Vorstellung des Umweltberichtes

-    Beschluss zur Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie der

     Öffentlichkeit

Zur wohnbaulichen Fortentwicklung, aber auch zur Errichtung eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus, sind die Ratsgremien seit einiger Zeit daran, mit dem Städteplanungsbüro Arnold und dem Büro Phase H Architekten die Grundlagen für den Einstieg in die Bauleitplanung zur Entwicklung einer ca. 5 ha großen Wohnbaufläche im nordöstlichen Bereich von Oberopfingen zu schaffen.

 

In der Sitzung wurden vom Architekturbüro Arnold die Planunterlagen für den neuen Bebauungsplan vorgestellt, mit allen Einarbeitungen die von den Ratsgremien in den vorausgegangenen Sitzungen beschlossen worden waren. Ihren Niederschlag im Vorentwurf haben weiterhin erste Anregungen der Fachbehörden gefunden. Zu beraten waren textliche Festsetzungen in der Satzung, der integrierte Grünordnungsplan sowie die Dachformen, Gebäudekubaturen und die Ausprägung einzelner Geh- und Radwege. Im Hinblick auf ein stimmiges städteplanerisches Gesamtkonzept wurden zahlreiche Festlegungen getroffen, an die die künftigen Bauherren sich werden halten müssen.

 

Die für den Umweltbericht veranlassten Untersuchungen zeigten im Ergebnis, dass durch die intensive landwirtschaftliche Nutzung des Plangebietes, aber auch durch die Nähe zu bestehenden Wohnlagen, kein artenschutzrechtlicher, sondern lediglich ein naturschutzrechtlicher Ausgleich für den Eingriff in die Landschaft erforderlich ist. 272.583 Ökopunkte wird die Gemeinde im Zuge des berechneten Ausgleichs dafür erbringen müssen. In Teilen soll dies durch einen Oberbodenauftrag auf landwirtschaftlichen Flächen durch überschüssigen Humus im Planbereich erreicht werden. Der Rest soll mit Punkten, die die Gemeinde in ihrem Ökopunktekonto angesammelt hat, erbracht werden. Die Inanspruchnahme einer zusätzlichen Fläche zum Ausgleich für die geplante Erschließung des Baugebietes wird damit nicht erforderlich. Die Entwässerung des Plangebiets soll im Trennsystem erfolgen, wobei das anfallende Regenwasser in einem eingezäunten Becken am Kirchenweg zur Versickerung gebracht werden soll.

 

Vom Gemeinde- und Ortschaftsrat wurde auf der Grundlage des Vorgestellten der offizielle Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplan „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen gefasst und die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB mit gleichzeitiger frühzeitiger Beteiligung der Behörden und der sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Für die interessierte Bürgerschaft werden die Planunterlagen und textlichen Festsetzungen zusammen mit dem Umweltbericht auf der Homepage der Gemeinde einsehbar gemacht.

  

4.    Freibad Kirchdorf

-    Vergabe der Dachdecker-, Zimmermanns- und Trockenbauarbeiten sowie des Lastenaufzuges

      für das neue Eingangs-, Technik- und Umkleidegebäude

Wie vom Bund als Zuschussgeber gefordert, fand für alle vorgenannten Gewerke eine europaweite Ausschreibung statt. Von den Ratsgremien erhielten die jeweils wirtschaftlichsten Bieter in der Sitzung die Aufträge zu nachfolgenden Gewerken:

 

a) Dachdeckerarbeiten, Gebrüder Rückert GmbH aus Gosheim zum Angebotspreis in Höhe von

     384.520,25 €/netto

b) Zimmermannsarbeiten, Firma Taufratshofer Bichtele GmbH aus Taufratshofen zum Angebotspreis in

     Höhe von 204.235,16 €/netto

c) Trockenbauarbeiten, Firma Kaufmann GmbH aus Kißlegg zum Angebotspreis in Höhe von

     80.380,30 €/netto

d) Lastenaufzug, Firma Fischer Maschinen GmbH aus Altenstadt zum Angebotspreis in Höhe von

     52.869,60 €/netto

 

In der Summe blieben die Vergabeaufträge rund 4.400,00 € unterhalb der Kostenberechnungen in den Leistungsverzeichnissen der Planungsbüros. In Zeiten nach wie vor steigender Baupreise ist das ein erfreuliches Ergebnis.

 

5.    Geplante Zusammenführung von Komm.Pakt.Net und der OEW Breitband GmbH

-    Zustimmung der Gemeinde

Ein schneller und zuverlässiger Internetzugang entscheidet immer mehr über die Wettbewerbsfähigkeit von Unternehmen und die Attraktivität von Städten und Gemeinden für Investitionen, aber auch über deren Attraktivität als Lebens- und Arbeitsraum. Da durch die Liberalisierung des Telekommunikationsmarktes in den 90er Jahren die Telekom sich dieser gesamtgesellschaftlichen Aufgabe nicht mehr verpflichtet fühlt, sondern nur noch dort agiert, wo der größtmögliche wirtschaftliche Ertrag zu erwarten ist, müssen vor allem die Städte und Gemeinden im ländlichen Raum selbst tätig werden, wenn sie den Anschluss an die digitale Zukunft nicht verlieren wollen.

 

Um die Interessen des ländlichen Raumes zu bündeln, wurde 2015 von damals 7 Landkreisen (heute 9) und insgesamt 231 Städten und Gemeinden (heute mehr als 250) der Komm.Pakt.Net als kommunale Anstalt des öffentlichen Rechtes gegründet. Die Gemeinde Kirchdorf war damals eine der Gründungsmitglieder. Ziel der neuen Anstalt war es, Aufgaben und Interessen der Kommunen beim Breitbandausbau zu bündeln und zu koordinieren sowie Synergien zu schaffen und zu nutzen. Durch den Zusammenschluss in einem größeren Verbund sollte zudem eine stärkere Marktposition erlangt werden, um den flächendeckenden Ausbau von gigabitfähigen Netzen effizient voranzutreiben. Der Komm.Pakt.Net konnte diese Ziele seither vielfach erfolgreich umsetzen. Zu guten Konditionen ist es ihm auch gelungen für alle Verbandsgemeinden im Landkreis Biberach die NetCom BW als Netzbetreiber zu gewinnen. Auf Bundes- und Landesebene ist der Komm.Pakt.Net zentraler Ansprechpartner in Fragen der Breitbanderschließung und aktuell der größte interkommunale Verbund zum Breitbandausbau in Europa.

 

Seit der Gründung von Komm.Pakt.Net haben sich jedoch auch Weiterentwicklungen ergeben. So hat die Bundesregierung im April 2021 zum raschen Netzausbau die Förderung von kommunalen Unternehmen, die privatrechtlich organisiert sind, möglich gemacht. Aus diesem Grund haben die 9 Landkreise, die 2015 den Komm.Pakt.Net gegründet haben, mit Unterstützung Ihrer Kreisgemeinden im Jahr 2021 die OEW Breitband GmbH gegründet. Ziel der GmbH ist es die Gemeinden beim Ausbau der Breitbandinfrastruktur - ergänzend zum Eigenausbau - zu unterstützen. Seit der Gründung der OEW Breitband GmbH ist auch der Komm.Pakt.Net als Gesellschafter in der GmbH beteiligt. Der Komm.Pakt.Net und die OEW Breitband GmbH arbeiten heute im Rahmen eines öffentlich-rechtlichen Vertrages bereits sehr eng zusammen, um möglichst große, attraktive und geschlossene kommunale Breitbandnetze zu erschließen und durch Kompetenzbündelung mögliche Synergien im Ausbau zu erzielen. Um die Effizienz im Breitbandausbau und in der Verwaltung der bestehenden geförderten Breitbandnetze weiter zu steigern, ist beabsichtigt, die Aufgaben des Komm.Pakt.Net auf die OEW Breitband GmbH zu übertragen. Im Anschluss daran soll dann der Komm.Pakt.Net aufgelöst werden. Dadurch können Doppelstrukturen vermieden und zugleich die Fachexpertise gebündelt werden, bei einer gleichzeitigen Senkung der Verwaltungsausgaben. Für die Gemeinden ergeben sich durch die geplante Fusion keine finanziellen Nachteile.

 

Als Mitglied im Komm.Pakt.Net ist für den geplanten Schritt die Zustimmung unserer Gemeinde erforderlich. Von den Ratsgremien wurde der Vorsitzende ermächtigt im Verwaltungsrat des Komm.Pakt.Net den Überleitungsverträgen und der Auflösung des Komm.Pakt.Net zuzustimmen.

 

6.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschlossen die Gremien eine Spende des Elternbeirates für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Höhe von 362,23 € anzunehmen. Der Betrag wurde als Gewinn bei der Adventsausstellung im November 2023 durch den Verkauf von Glühwein und Punsch erwirtschaftet.

 

Dem rührigen Elternbeirat sei für sein gemeinnütziges Tun herzlich gedankt.

 

7.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende zunächst über die im 1. Quartal 2024 geplanten Sitzungstermine. Im Anschluss daran wurde die für das Frühjahr vorgesehene Straßenreinigung vergeben. Anders als noch in den Vorjahren zeigte sich dabei die Firma Kolbeck aus Krugzell als wirtschaftlichster Bieter. Die Kehrarbeiten sollen - sofern es die Witterung zulässt - in Kalenderwoche 14, d. h. ab dem 02. April 2024 ausgeführt werden. Die Bürgerschaft wird, wie in den Vorjahren, rechtzeitig vor der Ausführung wieder über das Mitteilungsblatt unterrichtet werden.

 

Die nächsten Gedanken galten einer Ersatzbeschaffung für das beschädigte Buswartehäuschen am Busbahnhof vor der Michael-von-Jung-Schule. Anfang Oktober war dieses von einem Bus touchiert und dabei so stark beschädigt worden, dass eine Reparatur nicht mehr wirtschaftlich darstellbar ist. Da der Busbahnhof an der Schule zur Erreichung der Barrierefreiheit mittelfristig umgebaut und eine neue Struktur erhalten wird, wurde beschlossen für die Übergangszeit ein abbaubares Wartehäuschen zu bestellen, das zu gegebener Zeit an einer anderen Haltestelle für den Wetterschutz der Busfahrgäste ohne große Probleme wieder aufgestellt werden kann. Welchen Anteil der Beschaffungskosten die Versicherung des Busunternehmens übernimmt, ist aktuell noch in der Klärung.

 

Die nächste Information galt der Notwendigkeit zur Neufassung der Gebührenkalkulation für das Abwasser und Wasser. Der Auftrag hierzu wurde von der Verwaltung zwar bereits frühzeitig erteilt, allerdings wird die Kalkulation erst in 2024 dem Gemeinderat vorgestellt werden können. Die Gebühren sollen deshalb rückwirkend auf den Jahresbeginn am 01.01.2024 neu festgesetzt werden. Aus den Gremien erging hierzu die Zustimmung.

 

Informiert wurden die Ratsgremien sodann über das Angebot eines sogenannten „Polit-Dinners“ durch den Kreisjugendring. Im Bereich der Gemeinderats- und Ortschaftsratswahlen am 09. Juni 2024 können erstmals auch Jugendliche ab 16 Jahren aktiv ihr Wahlrecht ausüben und sich zudem selbst als Gemeinde- oder Ortschaftsrat zur Wahl stellen. Der Kreisjugendring Biberach e. V. bietet hierzu eine Veranstaltung an, an der jugendliche Personen den Gemeinde-/Ortschaftsrat kennenlernen, gemeinsam kochen und sich dann beim Essen mit den Ratsmitgliedern austauschen können. Von der Verwaltung wurde dazu die Kontaktadresse des Kreisjugendamtes weitergeleitet.

 

Beschlossen wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit Informationen zum richtigen Lüften und Heizen, die von einem Mitglied des kommunalen Energieausschusses erstellt worden sind. Von den Ratsmitgliedern wurde das Engagement erfreut zur Kenntnis genommen. Die Hinweise sollen über das Mitteilungsblatt auch für die Bürgerschaft zugänglich gemacht werden.

 

Im Nachgang zum Sitzungsbericht ist die der Gemeinde hierzu überlassene Handreichung abgedruckt.

 

Dem Initiator, Herrn Eugen Spieler aus Kirchdorf sei für seine Initiative an dieser Stelle herzlich gedankt.

 

Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Personal- und Pachtangelegenheiten sowie um eine Interessensbekundung zum Bau eines Wohn- und Geschäftshauses im Bereich des Mischgebietes „Fellheimer Straße Süd I“. Die Planung stieß im Gemeinderat auf breites Interesse und soll deshalb weiter verfolgt werden, in Abstimmung mit ebenfalls interessanten Vorschlägen von weiteren Bewerbern auf diese Fläche.

 

Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit der Information zur Anstellung von Herrn Franz Zweifel als neuem Austräger des Mitteilungsblattes. Er tritt damit die Nachfolge von Frau Uta Remiger an, die diese Tätigkeit zum 31.12.2023 beendet. Für viele Jahre der zuverlässigen und treuen Zustellung unseres Amtsblattes, bei jedem Wind und Wetter, sei Frau Remiger an dieser Stelle noch einmal herzlich gedankt.