Sitzungsberichte: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderat

Artikel vom 17.10.2023

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 10.10.2023

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Von einem Bürger wurde die Bitte formuliert, dass in der Gemeinde künftig keine Plakatierungen mehr zugelassen werden sollen. Da dies aber auch die Vereine betreffen würde, wird in dieser Hinsicht kein Vorstoß unternommen werden. Weiter angesprochen wurden Parkprobleme auf Gehwegen und in Kurven.

Sofern der Fahrzeughalter bekannt ist, sollte dieser am besten persönlich und höflich angesprochen werden. Die meisten werden sich dabei einsichtig zeigen. Eklatante Verstöße können, wenn persönliche Ansprachen nicht helfen oder nicht möglich sind, dem Polizeiposten in Ochsenhausen oder dem Ordnungsamt im Landratsamt Biberach gemeldet werden. Es empfiehlt sich den Verstoß mit einem aussagekräftigen Foto zu dokumentieren und mit Datum und Uhrzeit zu versehen.

Von einer Bürgerin aus dem Teilort Unteropfingen war in einem Schreiben die Bitte vorgetragen worden, für die aus den Teilorten Unter- und Oberopfingen kommenden Radfahrer und Fußgänger einen kleinen Fuß- und Radweg entlang der Baustelle der Firma Wild im Mischgebiet „Fellheimer Straße Süd I“  in Richtung Edeka anzulegen.

Die Verwaltung hat zur Abklärung dieser Möglichkeit vor der Sitzung Kontakt mit der bauausführenden Firma Max Wild aufgenommen. Diese hat zunächst allgemein mitgeteilt, dass aus Haftungsgründen kein Verkehr durch die Baustelle geleitet werden kann. Die Einrichtung eines Behelfsweges, der sowohl sicher als auch winterfest sein müsste, um mögliche Haftungsansprüche gegen die Gemeinde auszuschließen, würde Kosten in Höhe von etwa 40.000 € nach sich ziehen.

Vom Gemeinderat wurde die Beschwer der Unteropfinger Bürgerschaft gesehen, auch im Zusammenhang damit, dass im letzten Jahr über viele Monate schon der Dammweg wegen Tiefbauarbeiten für den kompletten Verkehr gesperrt war. Unter Abwägung aller Interessen herrschte im Gremium jedoch die Meinung, dass es für einen begrenzten Zeitraum zumutbar ist, den EnBW-Betriebsweg entlang des Kanals bis zum ehemaligen Wehrwärterhaus und von dort dann über die Autobahnbrücke auf der vorhandenen Geh- und Radwegstruktur nach Kirchdorf zu fahren. Die Firma Wild sagte der Gemeinde zu, den Kirchenweg mit Priorität fertigzustellen, so dass dieser bis zum Jahresende wieder für den Verkehr freigegeben werden kann.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen

a)      zur Errichtung eines Lagerzeltes bei Halle 18 auf dem Versuchs- und Testgelände der Firma Liebherr auf Flst. 1907, Kirchdorf
b)      zum Umbau des Bestandsgebäudes auf Flstr. 1017/7, Hauptstraße 11, Kirchdorf für eine Nutzung als Lager und Garage.

 

3.    Barrierefreier Umbau des Busbahnhofes an der Michael-von-Jung-Schule

-    Vorstellung weiterer Entwürfe
Die Vorgaben der Bundesregierung sehen im Personenbeförderungs- und Behindertengleichstellungsgesetz vor, dass Bushaltestellen, aber auch die Busse selbst, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, sukzessive auf Barrierefreiheit umgestellt werden. In der öffentlichen Sitzung am 18.07.2023 waren dazu vom Ingenieurbüro Funk, nach vorausgegangenen Gesprächen mit der Verwaltung, der Schulleitung und dem Verkehrsamt Biberach erste Entwürfe vorgestellt worden, wie ein solcher Umbau des Busbahnhofes idealerweise aussehen sollte. In der Konsequenz hätte dies allerdings bedeutet, dass nicht wenige Parkplätze vor der Turn- und Festhalle entfallen und zudem größere Umbaumaßnahmen auch an der Straße notwendig geworden wären. Dies hätte je nach Variante Kosten in Höhe von rund 750.000,00 € bis zu 1.065.000,00 € mit sich gebracht. Das Ingenieurbüro war deshalb beauftragt worden, weitere Varianten zu entwickeln. In der Sitzung wurden von Herrn Ing. Benkendorf dazu zwei weitere Entwürfe vorgestellt, die deutlich weniger Fläche und auch geringere finanzielle Mittel erforderlich machen werden. Die kleineren Einschränkungen, die sich durch den reduzierten Flächenverbrauch ergeben, waren aus Sicht des Gemeinderates in beiden Entwürfen vertretbar. Favorisiert wurde in der Sitzung der Entwurf Nr. IV mit veranschlagten Kosten in Höhe von rund 506.000 €. Die Verwaltung wurde beauftragt, in Zusammenarbeit mit dem Ingenieurbüro Funk, für diese Variante noch fristgerecht bis zum 31.10.2023 den Erstantrag zur Aufnahme in das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz zu stellen. Da für eine Förderung über Landesmittel ein zweistufiges Verfahren zu durchlaufen ist, wird eine bauliche Umsetzung frühestens im Jahr 2025 mit einer staatlichen Förderung möglich werden.

 

4.    Michael-von-Jung-Schule

-    Sanierung und Erneuerung des Fachklassenraumes Biologie

Bereits in der Januarsitzung dieses Jahres war vom Gemeinderat beschlossen worden, den 1984 eingerichteten Biologiesaal zu erneuern, weil der Raum nicht mehr der heute gültigen Arbeitsstättenverordnung und den aktuellen VDE-Vorschriften entspricht. Die Arbeiten sind mittlerweile soweit vorangeschritten, dass in der Sitzung der Bodenbelag und die Akustikdecke vergeben werden konnten. Für Ersteres erhielt die Firma Wipfler aus Laupheim als wirtschaftlichster Bieter zum Angebotspreis in Höhe von 13.251,54 €/brutto den Auftrag. Ausgeschrieben worden war ein Linoleumbodenbelag mit erhöhter Strapazierfähigkeit für den schulischen Betrieb.

Auf die Ausschreibung der Akustikdecke hat die Firma Baum aus Fronreute zum Angebotspreis in Höhe von 9.449,79 €/brutto das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Sie erhielt vom Gremium deshalb den Auftrag. Bei der Decke handelt es sich um eine sogenannte Akustikeinhangdecke für die schulische Nutzung, wie diese bereits in zahlreichen Klassenzimmern verbaut ist.

 

5.    Überlegungen zur Einführung von Hundesteuermarken

Von der Gemeindeverwaltung werden aktuell keine Hundesteuermarken ausgegeben. Stattdessen wird lediglich bei der Anmeldung ein Hundesteuerbescheid ausgestellt, der als Nachweis der Anmeldung gilt. Über viele Jahre hat diese Praxis gut funktioniert. Leider nehmen aktuell jedoch Beißvorfälle und Übergriffe gegenüber Menschen und anderen Hunden zu. Dabei stellt sich immer wieder heraus, dass es Hunde gibt, die leider nicht durch Ihre Besitzer angemeldet werden.

Es ist deshalb davon auszugehen, dass in unserer Gemeinde mehr als die aktuell 158 besteuerten Hunde gehalten werden. In der Sitzung folgte das Gremium dem Vorschlag der Verwaltung ab dem 01.01.2024 eine Hundesteuermarkenpflicht einzuführen. Die Steuermarke ist am Halsband des Hundes sichtbar anzubringen. Dadurch kann direkt erkannt werden, ob ein Hund bei der Gemeinde angemeldet ist. Mit den Bescheiden für das Jahr 2024 wird jeder angemeldeter Hundehalter eine personalisierte Hundesteuermarke zugeschickt bekommen. Endet eine Hundehaltung, so ist die Steuermarke mit der Anzeige über die Beendigung der Hundehaltung innerhalb eines Monats an die Gemeinde zurückzugeben. Bei Verlust einer Hundemarke wird dem Halter eine Ersatzmarke gegen eine Gebühr von 10,00 € ausgehändigt. In der Sitzung stimmte der Gemeinderat der Beschaffung von Hundesteuermarken zu.

 

6.    Freibad Kirchdorf

-    Vergabe der Arbeiten zur Errichtung einer Trafostation
Bisher ist es so, dass der Netzanschluss des Freibades über die Trafostation bei der Schule läuft, über die ebenfalls noch die Turn- und Festhalle versorgt wird. Nicht möglich ist es, nach Auskunft der Netze BW, dort nun noch die auf dem Freibaddach geplante PV-Anlage mit 49,6 kWp anzuschließen. Aus diesem Grund ist es erforderlich, beim Freibad eine eigene Trafostation zu errichten. Als Verursacher hat die Gemeinde die Kosten dieser Station zu übernehmen, wobei dieser Anschluss wie andere Neubaumaßnahmen am Bad ebenfalls förderfähig ist.

Wie vom Zuschussgeber gefordert, wurde die Trafostation europaweit über die Deutsche E-Vergabe-Plattform ausgeschrieben. Von den 4 Angeboten die daraufhin bei der Gemeinde eingingen, legte die Netze BW GmbH mit 86.532,00 €/netto das wirtschaftlichste Angebot vor. Sie erhielt dementsprechend den Auftrag zur Lieferung und Installation der ausgeschriebenen Trafostation. Die Station besteht aus einem Betonfertiggehäuse in den Maßen 3 x 2,22 m bei 2,40 m Höhe, wobei diese durch die Versenkung im Boden nur ca. 1,50 m über die Bodenoberfläche ragen wird.

 

7.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Ratssitzung informierte der Vorsitzende das Gremium zunächst über das Urteil des Bundesverwaltungsgerichtes zum § 13b Baugesetzbuch. Höchstrichterlich hat das Gericht im Juli 2023 entschieden, dass Freiflächen außerhalb des Siedlungsbereiches einer Stadt oder Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Baugesetzbuch ohne Umweltprüfung überplant werden dürfen. Der Bund der das Klageverfahren angestrengt hat, schreibt seither alle Kommunen an und fordert diese auf, diesbezüglich getroffene Satzungsbeschlüsse wegen Rechtwidrigkeit aufzuheben. Ein solches Schreiben hat die Gemeinde zum Bebauungsplan „Heimertinger Weg Süd I“ in Oberopfingen erreicht. Allerdings ist es dort so, dass ein Satzungsbeschluss noch gar nicht gefasst worden ist. Aufgrund des Rechtsspruches erscheint es jedoch als ziemlich sicher, dass für den dortigen Bereich das Bauleitplanverfahren noch einmal mit dem Aufstellungsbeschluss förmlich eingeleitet und dann durch alle Entwicklungsstufen neu aufgezogen werden muss. Da jedoch verbindliche Aussagen zur Thematik noch verfrüht und spekulativ sind, wie Landrat Mario Glaser gegenüber den Gemeinden des Landkreises ausführte, wird die Gemeinde das Aufstellungsverfahren aussetzen, um den weiteren Gang der Dinge zunächst abzuwarten.

Im Anschluss daran wurde das Gremium über die Auftragsvergabe zur Installation einer Photovoltaikanlage auf dem neuen Lagergebäude der Freiwilligen Feuerwehr und auf dem Feuerwehrhauptgebäude im Teilort Kirchdorf informiert. Dieser ging an die Firma B+S Sicherheits- und Elektrotechnik GmbH aus Herrenstetten bei Altenstadt. Für die PV-Anlage auf dem Lagegebäude mit einer Leistung von 9,570 kWp beläuft sich der Auftragswert auf 15.731,80 €/brutto, für das Feuerwehrhauptgebäude mit einer Leistung von 29,58 kWp auf 40.614,70 €/brutto, jeweils inklusive der zu erbringenden Handwerkerleistungen für die Installation. Im Anschluss daran wurde erörtet, welche Themen beim Besuch des Landrates am 08.11.2023 diskutiert werden sollen. Um sich vorab informieren zu können, möchte er die den Gemeinderat interessierenden Themen übermittelt bekommen. Folgendes soll mit Ihm besprochen werden:

-    geänderter Busverkehr durch Einführung der Regiobuslinie und dadurch entstehende Beschwernisse für den Schülerverkehr.

-    Aktuelle Zahlen der Verkehrszählung an den Kreisstraßen.

-    Möglichkeiten zur sicheren Querung der Kreisstraße in Oberopfingen an der Bushaltestelle gegenüber dem Gasthaus Löwen.

-    Sanierung der ortsdurchführenden Kreisstraße in Oberopfingen ggf. mit lärmmindernden Belägen.

-    Tempo 30 km/h in den Nachtstunden von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf den ortsdurchführenden Kreisstraßen in Kirchdorf und Oberopfingen.

-    Ausbau Radweg Oberopfingen – Egelsee

-    Sachstandsbericht und Frage zum Anbau an die Kanalbrücke an der Ortseinfahrt von Oberopfingen.

-    Nochmals Antrag, die Geschwindigkeit auf der Gemeindeverbindungsstraße von Oberopfingen nach Heimertingen. Im bisher auf 70 km/h begrenzten Bereich auf Tempo 50 km/h zu reduzieren.

-    Wunsch, dass wieder regelmäßig Verkehrsschauen angeboten werden, 1-2 mal im Jahr.

-    Bebauung in Innenortsbereichen

Informiert wurde das Gremium sodann darüber, dass bei der Wahl der Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 als Jugendschöffe für das Jugendschöffengericht des Amtsgerichts Biberach der stellvertretende Bürgermeister und Gemeinderat Herr Wolfgang Häfele ausgewählt wurde.

Im Blick auf die bemängelte Schülerbeförderung hat sich der Amtsleiter des Verkehrsamtes in Biberach, Herr Peter Hirsch in einer Mail mit der Zusage gemeldet, dass er versuchen wird, gemeinsam mit dem Busunternehmen die Fahrpläne zu verbessern.

 

8.    Nichtöffentlich

Unter Auschluss der Öffentlichkeit ging es um Entwicklungsmöglichkeiten gemeindeeigener Grundstücke  und Personalangelegenheiten sowie um die Neubesetzung der Hauptamtsleiterstelle. In einem letzten nichtöffentlichen Punkt ging es um eine moderate Anpassung der Wohnungsmieten für die gemeindeeigenen Wohnungen.