Sitzungsberichte: Kirchdorf an der Iller

Seitenbereiche

Sitzung des Gemeinderat

Artikel vom 26.07.2023

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 18.07.2023

Im öffentlichen Teil der Sitzung standen nachfolgende Themen zur Beratung und Beschlussfassung auf der Tagesordnung:

1. Bürgerfrageviertelstunde

In einem Anschreiben an die Gemeinde wurde vorgetragen, dass es für die Nachbarschaft beim Edeka Parkplatz aktuell zur erheblichen Ruhestörungen kommt, verursacht durch Glasentsorgungen an Sonn- und Feiertagen oder auch in Ruhezeiten bzw. durch geselliges Beisammensein außerhalb der Öffnungszeiten auf dem Parkplatz.

Für ein Tätigwerden der Gemeinde wäre es gut, wenn von den Betroffenen Anliegern dokumentiert würde, an welchen Tagen und zu welchen Uhrzeiten Einwürfe in die Glascontainer stattfinden und eventuell ergänzend dazu die Autonummern aufgeschrieben bzw. dann auch die Anzahl der Personen benannt würde, die sich außerhalb der Öffnungszeiten in ruhestörender Weise auf dem Parkplatz treffen. Sofern sich dabei ein Muster ausmachen lässt, könnte die Polizei den Bereich dann gezielt in ihre örtliche Bestreifung mit aufnehmen. Ganz allgemein sollte es allerdings selbstverständlich sein, gegenseitige Rücksicht zu üben und nicht mehr Lärm zu verursachen als nötig. Die Gemeinde wird dazu auch einmal wieder einen Appell im Mitteilungsblatt veröffentlichen.

Zur Sprache gebracht wurde darüber hinaus, dass wohl – insbesondere an heißen Sonntagnachmittagen – ohne Beachtung der Parkverbotszeichen die Talstraße, und deren Seitenstraßen beidseitig zugeparkt würden. Der Vorsitzende sagte zu, den Sachverhalt an den Polizeiposten Ochsenhausen weiterzuleiten, damit die Polizei vor Ort die Zustände kontrolliert.

2. Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen:
1. Zum Anbau an die bestehende Maschinenhalle auf Flst. 1658, Kapellenweg 10, Unteropfingen
2. Zum Bau einer Hackschnitzellagerhalle auf, Flst. 1939, Energiestraße, Kirchdorf als ersten Baukörper für die geplante Heizzentrale und das künftige Nahwärmenetz

3. Neuvergabe des zurückgegebenen Bauplatzes im Baugebiet „Kratzer I“, Flst. 2103, Lilienweg 4, Kirchdorf

Auf die Ausschreibung zum Erwerb des Grundstückes ging bei der Gemeinde nur eine Bewerbung ein. Das Grundstück konnte deshalb in der Sitzung ohne Losentscheid direkt vergeben werden.

4. Barrierefreier Umbau der Bushaltestellen an der Michael-von-Jung-Schule

- Entwurfsvorstellungen

Die Vorgaben der Bundesregierung sehen im Personenbeförderungs- und Behindertengleichstellungsgesetz vor, dass Bushaltestellen, aber auch die Busse selbst, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, sukzessive auf Barrierefreiheit umgestellt werden. Die erste Bushaltestelle, die in unserer Gemeinde entsprechend umgebaut wurde, war im Teilort Oberopfingen der Bushalt an der Einmündung der Straße „Bei der Kirche“.

Die Bushaltestellen an der Rathaus- und Dettinger Straße befinden sich aktuell noch im Zuschussgenehmigungsverfahren. Nach deren Umbau soll der Busbahnhof an der Schule folgen. Nach Vorgesprächen der Gemeinde mit der Schulleitung, dem Verkehrsamt Biberach und der Busfirma Ertl wurden vom Ingenieurbüro Funk drei Entwurfsvarianten entwickelt, die in der Sitzung vorgestellt und beraten wurden. Allen drei Vorschlägen gemein war der Umstand, dass der Umbau deutlich mehr Fläche brauchen wird. Je nach gewählter Variante wird dies mehr oder weniger auch zu Lasten der Stellplätze vor der Turn- und Festhalle gehen. Der geringste Flächenverbrauch und mit geschätzten 750.000 Euro an Kosten auch die wirtschaftlichste Lösung mit dem geringsten Eingriff in vorhandene Strukturen ergäbe sich, wenn links und rechts der Schulstraße, in einer sogenannten Sägezahnoptik, die benötigten insgesamt 6 Bushaltebuchten angelegt werden würden. Der Straßenabschnitt zwischen den Bushaltestellen sollte danach ein verkehrsberuhigter Bereich werden, in dem lediglich mit Schrittgeschwindigkeit gefahren werden darf, um die notwendige Sicherheit für die ein- und aussteigenden Schülerinnen und Schüler zu gewährleisten. Im Gemeinderat wurde wegen dem Flächenverbrauch keiner der vorgestellten Varianten zugestimmt. Da wohl in den allermeisten Fällen nicht mehr als 4 Schulbusse gleichzeitig den Bushalt anfahren werden, soll im Bedarfsfall für zwei weitere Busse eine Haltestellte außerhalb der Bushaltebucht direkt an der Straße vorgesehen werden. Das Ingenieurbüro Funk wurde beauftragt, die Maßnahme diesbezüglich umzuplanen.

 5. Kommunalwahl 2024

- Überlegungen zur Aufhebung der unechten Teilortswahl und Einführung des Verhältniswahlrechtes

In vielen Städten und Gemeinden im Land steht im Vorfeld der kommenden Kommunalwahl 2024 das Thema unechte Teilortswahl auf der Agenda.

Eingeführt wurde diese Anfang der 70er Jahre im Zuge der damaligen Gemeindegebietsreformen, um eingemeindeten Gemeinden eine sichere Anzahl von Sitzen im Gemeinde- Stadtrat zu garantieren. Ziel der unechten Teilortswahl ist, dass jeder Teilort entsprechend seiner Einwohnerzahl auch im Gremium vertreten ist. Unecht heißt die Teilortswahl deshalb, weil die Kandidatinnen und Kandidaten aus den Teilorten auch Stimmen von Wählern anderer Teilorte erhalten dürfen.

Mit der Eingemeindung des Teilortes Oberopfingen im Jahr 1974 wurde auch in Kirchdorf die unechte Teilortswahl eingeführt. In der Hauptsatzung der Gemeinde ist hierzu hinterlegt, dass auf den Wohnbezirk Kirchdorf, Binnrot und Waldenhofen 9 Vertreter entfallen, auf den Wohnbezirk Oberopfingen 3 und den Wohnbezirk Unteropfingen 2. Die Bewerber für einen Wohnbezirk müssen im Wohnbezirk wohnen. Bei der unechten Teilortswahl sind die Bewerber/-innen in den Wahlvorschlägen getrennt nach Wohnbezirken aufzuführen.

Die Sitzgarantie für die Teilorte kann allerdings dazu führen, dass sogenannte Überhangmandate entstehen, d. h. dass das Ratsgremium größer wird. Eine weitere Folge ist, dass Bewerber in den Rat einziehen können, die dies bei der Verhältniswahl, bei der ausschließlich die Anzahl der Stimmen entscheidend ist, nicht geschafft hätten.

Bei der Verhältniswahl hat jeder Wahlberechtigte, ebenso wie bei der unechten Teilortswahl, so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Gleich ist auch die Möglichkeit der Stimmenhäufung. Während bei der unechten Teilortswahl die Verhältniswahl jedoch getrennt für jeden Teilort stattfindet (mit der garantierten Sitzzahl), wird dies bei der Anwendung der reinen Verhältniswahl für die Gesamtgemeinde gemacht. Im extremsten Fall könnte die reine Verhältniswahl dazu führen, dass ein Ortsteil keinen Vertreter im Gemeinderat hat.

Ein unbestrittener Vorteil der Verhältniswahl ist jedoch, dass diese deutlich einfacher für die Wählerinnen und Wähler ist. Die Gefahr ungültiger Stimmzettel oder gar ganzer Wahlvorschläge wird dadurch erheblich gemindert. Die abgegebenen Stimmen für die Kandidaten und Kandidatinnen spiegeln in der Gesamtschau zudem auch mehr den Wählerwillen in einer Gemeinde wieder. Aus diesen Gründen war vom Gemeinderat die Debatte zur Änderung des Wahlmodus gewünscht worden.

Als Angelegenheit, die auch die Ortschaft betrifft, war vor einer Entscheidung im Gemeinderat der Ortschaftsrat anzuhören. Dieser votierte in seiner Sitzung am 28.06.2023 mehrheitlich für die Einführung des Verhältniswahlrechtes und empfahl in seiner Beschlussfassung dem Gemeinderat die unechte Teilortswahl durch die Verhältniswahl zu ersetzen.

In der Sitzung zeigten sich bei den Gemeinderäten unterschiedliche Meinungen. Diese führten in der Beschlussfassung dazu, dass nicht die notwendige absolute Mehrheit aller Stimmen zur Änderung des Wahlmodus erreicht wurde. Damit bleibt es bei der Beibehaltung der unechten Teilortswahl mit der bestehenden Sitzgarantie für jeden Teilort.

6. Vergabe des Breitbandausbaus im Teilort Kirchdorf

Nach einem jahrelangen Vorlauf mit Antragstellungen, Planungen und Vorbereitungen, konnte am 01.12.2022 die europaweite Ausschreibung der Erschließungsmaßnahmen im Teilort Kirchdorf über die Deutsche E-Vergabeplattform vorgenommen werden. Für die auszubauenden Straßen mit einer Länge von ca. 19,1 km, von denen bereits 1,6 km mit Leerrohrverbänden im Zuge kommunaler Tiefbaumaßnahmen versehen worden sind, haben insgesamt 4 Firmen ihr Angebot abgegeben. Als wirtschaftlichster Bieter erhielt in der Sitzung die Firma Leonhard Weiss GmbH aus Weinstadt den Auftrag zum Ausbau des Netzes als Generalübernehmer. Für die Gemeinde hat dies den Vorteil, dass der beauftragte Unternehmer ein betriebsfertiges, funktionsgerechtes und voll funktionsfähiges Breitbandnetz zu übergeben hat. Die Gemeinde hat damit bei auftauchenden Problemen nur einen Ansprechpartner, an den sie sich wenden muss. Die im Angebot unterbreiteten Kosten belaufen sich auf 7.333.333,33 Euro/netto. Anmerkung: Für die Gemeinde besteht beim Breitbandausbau eine Vorsteuerabzugsberechtigung.

Die Kostenberechnung des Ingenieurbüros GEO DATA, das für die Gemeinde als eines von mehreren Fachbüros im Projekt tätig war, hatte die Kosten auf 7.352.954 Euro geschätzt. Von daher brachte die Ausschreibung für die Gemeinde ein sehr erfreuliches Ergebnis. Bereits der an zweiter Stelle liegenden Bieter lag mit seinem Angebot übrigens bei über 9,1 Mio. Euro. Die Firma Weiß hat bereits für den Landkreis Biberach das sogenannte Backbonenetz aufgebaut und im Zuge dieser Arbeiten auch die Hauptanschlüsse nach Kirchdorf und die Teilorte Unter- und Oberopfingen verlegt.

Bis die Tiefbauarbeiten einsetzen können, wird es trotz der Vergabe jedoch noch etwas Zeit brauchen, da die Vergabebestimmungen vorsehen, dass zunächst eine vierwöchige Widerspruchsfrist auf den Beschluss des Gemeinderates abzuwarten ist. Die Firma Leonhard Weiß hat danach, entsprechend den Förderbedingungen, dann für die Zuschussgeber (Bund und Land) noch eine Konkretisierung der in der Ausschreibung hinterlegten Kosten zu erstellen, die dann von der Gemeinde beim Bund und Land eingereicht werden muss. Erst danach ergehen die endgültigen Förderbescheide. Die Frist nach der Auftragsvergabe beträgt dazu 3 Monate, was nach Mitteilung aber meistens nicht ausreichen wird. Von daher kann, trotz der Auftragsvergabe, nicht zeitnah mit dem Bau des Breitbandnetzes begonnen werden. Ein Baubeginn wird deshalb vermutlich erst in 2024 stattfinden können.

Überbordende Regelungen für die Antragstellungen und das Bauen sowie die Komplexitäten des Vergaberechts und eine Vielzahl bürokratischer Vorgaben machen damit nicht einmal nach einem gefassten Vergabebeschluss einen raschen Baubeginn möglich. Notwendige rasche Veränderungen die unser Land dringend bräuchte, um auch international in zukunftsträchtigen Bereichen wettbewerbsfähig zu bleiben, werden durch den leider immer weiter aufblühenden Bürokratismus zu einer zunehmenden Bedrohung letztlich auch für unseren Wohlstand und unsere Arbeitsplätze. Der Breitbandausbau ist hierzu auf kommunaler Ebene nur ein Beispiel unter vielen.

In den Ortsteilen Unter- und Oberopfingen wird der Breitbandausbau durch die OEW Breitband GmbH erfolgen. Submissionstermin für die erste Angebotsabgabe ist nach Mitteilung der 11.09.2023. Danach werden dann die Bietergespräche erfolgen und die Klärung von Details. Die OEW geht nach Mitteilung davon aus, dass auch für die Teilorte noch in diesem Jahr die Aufträge für den Netzausbau vergeben werden können.

7. Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates.

In der Sitzung beschloss das Gremium eine Spende in Höhe von 2.000 Euro anzunehmen. Der Betrag kommt von einem Spender der namentlich nicht genannt werden möchte. Er soll als Zustiftung für die Wolfgang-Notz-Stiftung verwendet werden. Dem Geber sei für die großzügige Förderung und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

8. Feuerwehrgeräte- und –lagerhaus in Kirchdorf

- Vergabe der Leistungen zur Installation einer Photovoltaikanlage

In der Gemeinderatssitzung am 04.12.2022 war beschlossen worden, dass sich aus Mitgliedern des Gemeinderates, unter Beteiligung von engagierten Bürgerinnen und Bürgern, ein Energieausschuss gründet, der sich mit dem Aufbau von Photovoltaikanlagen auf kommunalen Liegenschaften befassen soll. Als erstes Ergebnis der Arbeit konnte in der Sitzung am 11.04.2023 die Belegung des Rathausdaches mit Photovoltaikelementen (100 kWp), kombiniert mit einem Energiespeicher, beschlossen werden. Während für das Rathaus noch die Netzprüfungsanfrage bei der EnBW läuft und deshalb noch keine Angebote eingeholt werden können, konnte für das Feuerwehrgerätehaus und das daneben gebaute neue Lagergebäude Entsprechendes bereits veranlasst werden. Der Vorsitzende des Energieausschusses, Herr Christian Göppel, hatte für eine Vergabe in der Sitzung 6 Firmen zu einer Angebotsabgabe aufgefordert.

Wegen noch aufgekommener Fragen wurde in der Sitzung allerdings noch kein Vergabebeschluss gefasst. Die Verwaltung wurde jedoch ermächtigt, nach Klärung der noch offenen Punkte den Auftrag an den wirtschaftlichsten Bieter, ohne eine weitere Vorlage im Gemeinderat, zu vergeben. Der Wert des Auftrags liegt bei rund 67.000€.

9. Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung stimmte der Gemeinderat der Fortsetzung der Ferienbetreuung für die Grundschulkinder im Schuljahr 2023/24 zu. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Berufstätige zu verbessern gibt es seit dem Schuljahr 2012/13 dieses Angebot, sofern bei der Gemeinde dafür mindestens 10 verbindliche Anmeldungen für das jeweilige Schuljahr vorliegen. Diese Mindestzahl wird für das neue Schuljahr wieder überschritten. In Abstimmung mit den Schließtagen der Kindergärten, sind insgesamt 38 Betreuungstage geplant. Die Betreuung findet an den Öffnungstagen wie bisher von 7.30 – 13.30 Uhr statt. Zentrum der Aktivitäten sind die Räumlichkeiten des Schülertreffs an der Schule.

10. Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Grundstücksangelegenheiten und um die Neubesetzung des Vorzimmers des Bürgermeisters. Die Entscheidung fiel dabei auf Frau Martina Hartmann aus Bad Grönenbach. Sie wird die Stelle aufgrund eines bestehenden Beschäftigungsverhältnis allerdings wohl erst zum 01.11.2023 antreten können. Frau Hartmann sei an dieser Stelle aber bereits herzlich willkommen geheißen.