Bodenrichtwerte für Grundsteuerreform
Die Bodenrichtwerte zum Stichtag 01.01.2022 wurden vom gemeinsamen Gutachterausschusses Östlicher LK Biberach beschlossen. Nachfolgendem Informationsschreiben können Sie die entsprechenden Werte bzw. weitere Informationen für die Feststellungserklärung zur Grundsteuerreform entnehmen: