1. Änderung BPlan SO Handelsflächen Kirchdorf Süd
Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 2 BauGB und TöB nach § 4 Abs. 2 BauGB
In seiner Sitzung am 15.02.2022 hat der Gemeinderat den Entwurf der 1. Änderung des Bebauungsplanes Sondergebiet „Handelsflächen Kirchdorf Süd“ mit planungsrechtlichen Festsetzungen, den Örtlichen Bauvorschriften und der Begründung in der Fassung vom 15.02.2022 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen. Diese ist nachstehend verlinkt: