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Informationen zur Grundsteuerreform 2025

Artikel vom 07.09.2022

Seit diesem Jahr nehmen die Arbeiten zur Grundsteuerreform zum 1. Januar 2025 an Fahrt auf. Die Feststellungserklärung ist im Regelfall über Elster abzugeben. Eigentümer, die keinen Zugang zu Elster haben, können ihre Grundsteuererklärung jedoch auch in Papierform abgeben. Die Vordrucke für den Grundbesitz (Grundsteuer B) sind beim Rathaus sowie beim Finanzamt Biberach erhältlich.

Bitte bringen Sie hierzu das Informationsschreiben zur Grundsteuer des Finanzamtes mit. Vordrucke für die Land- und Forstwirtschaft sind aktuell (noch) nicht erhältlich.

Informationen und Hilfen zur Erklärungsabgabe finden sich in den Eingabehilfen in Elster, in den Schritt-für-Schritt-Anleitungen unter www.grundsteuer-bw.de sowie in der Ausfüllanleitung zur Feststellungserklärung. Sollten nicht alle Fragen beantwortet werden, so hilft ein Steuerchatbot unter www.steuerchatbot.de und das örtliche Finanzamt telefonisch unter Telefonnummer: 07351 59 7121 weiter.

Ferner können die Eigentümer sich mit ihren Fragen auch gerne an Herrn Roggors, Bauamt der Gemeinde Kirchdorf wenden: Telefonnummer 07354 9332-110

Bei Fragen zu den Bodenrichtwerten können Sie sich an die Geschäftsstelle des gemeinsamen Gutachterausschuss Östlicher Landkreis Biberach, E-Mail gutachterausschuss(@)laupheim.de, Telefon Telefonnummer 07392 704-167.