Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderat

Artikel vom 28.03.2024

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 26.03.2024

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Von einem Bürger wurde bemängelt, dass in jüngster Zeit bei nicht mehr jeder Generalversammlung der Vereine ein Vertreter der Gemeinde anwesend ist. Als Zeichen der Verbundenheit und Würdigung der ehrenamtlichen Arbeit wäre dies eine wertschätzende Geste. Der Vorsitzende führte aus, dass ihm dies seit der Übernahme des Sportvereinsvorsitzes, unter Beachtung auch der eigenen Kräfte, nicht mehr in der umfänglichen Form wie bisher möglich ist, er aber in besonderen Fällen wie z. B. in Jubiläumsjahren, bei Problemen oder anstehenden bedeutenden Themen nach wie vor zugegen ist. Da alle drei stellvertretenden Bürgermeister erklärt haben, die Vertretung der Gemeinde nur für den Zeitraum von 2 Jahren nach der Übernahme des Vereinsvorsitzes des Bürgermeisters im SVK zu übernehmen, ist aktuell eine persönliche Präsenz von Vertretern der Gemeinde nicht im gewohnten Umfang gegeben. Dies hat aber nichts mit einer womöglich fehlenden Wertschätzung der Vereinsarbeit zu tun, wie unschwer auch an vielen Entscheidungen des Gemeinderats und der Verwaltung für die örtlichen Vereine abzulesen ist.

 

Von Herrn GR Florian Abler wurde vorgetragen, dass sich verschiedene Anlieger der Talstraße bei ihm über den geplanten breiteren Gehweg mit 2,50 m beschwert haben, wegen der dadurch erschwerten Räumung des Weges bei Schneefall. Bei der Verbreiterung des Gehweges war für die Gemeinde die Sicherheit der Kinder auf diesem Hauptweg zur Schule entscheidend. 2,50 m breite Gehwege gibt es darüber hinaus noch an nicht wenigen anderen Stellen in der Gemeinde.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen

a)    zur Erweiterung einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 164, Rudeshof 6, Oberopfingen.

b)    zur Erstellung einer PV-Freiflächenanlage an der A7 auf Flst. 383, Oberopfingen

        (Gewann: Obere Biestmahd), sofern keine geschützten Kiebitz-Brutstätten davon betroffen sind.

c)    zum Neubau einer landwirtschaftlichen Maschinenhalle auf Flst. 139/1 und 139/7 im Auweg,

        Oberopfingen.

 

3.    Michael-von-Jung-Schule

-    Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus zur Erfüllung des ab 2026

     geltenden Rechtsanspruchs für die sogenannte verlässliche Grundschule

Nachdem bereits in der Sitzung am 05.03.2024 vom Gemeinderat beschlossen worden war zur Umsetzung der ab 2026 gesetzlich geforderten Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder den nördlichen Schulhausanbau aufzustocken, wurden in der Sitzung dazu die Pläne vorgestellt. Der Rechtsanspruch sieht vor, dass die Gemeinden als Schulträger an den 5 Werktagen einer Woche einen Betreuungsumfang von 8 Stunden je Tag an der Schule zu gewährleisten haben, wobei die Unterrichtszeit auf diese 8 Stunden angerechnet wird. Eine Pflicht das Angebot anzunehmen gibt es allerdings nicht. Da heute in immer mehr Familien beide Elternteile berufstätig sind oder auch sein müssen, wird jedoch davon ausgegangen, dass das Angebot von einer zunehmenden Zahl von Eltern auch angenommen werden wird.

 

Die Betreuung der Kinder darf außerhalb der Unterrichtszeiten nicht in den Klassenzimmern erfolgen. Es sind deshalb zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich. Vom Gemeinderat wurde die vom Architekturbüro Bauke + Hübner vorgelegte Entwurfsplanung anerkannt. Gestalterisch sowie in Form und Farbgebung nimmt der Entwurf die Architektur des Bestandsgebäudes auf, so dass sich ein homogener Gebäudekörper ergibt. Durch die Aufstockung wird eine zusätzliche Nutzfläche von ca. 633 m² gewonnen. Für die Betreuung der Grundschulkinder lassen sich damit ansprechende und großzügige Aufenthaltsbedingungen realisieren. Die Kosten für die bauliche Maßnahme sind vom Architekturbüro mit rund 2,5 Mio. € veranschlagt, wobei dazu noch einmal rund 160.000,00 € für eine Photovoltaikanlage auf dem Dach hinzukommen werden. Das Büro wurde beauftragt, das Vorhaben für eine Förderantrageinreichung beim Oberschulamt in Tübingen auszuplanen und einen genehmigungsfähigen Bauantrag für die Errichtung des dritten Obergeschosses zu erarbeiten. In die Haushaltspläne 2025 und 2026 wird die Gemeinde die notwendigen Finanzmittel für das Projekt einstellen. In die Zuschussantragstellung ist aufzunehmen, dass die vorgestellte Aufstockung nur erfolgen kann, wenn eine Förderung mit öffentlichen Zuschüssen gegeben ist. Sollte dies nicht der Fall sein, müsste an eine konstgünstigere Lösung mit Raummodulen gedacht werden, um die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde nicht zu überspannen.

 

4.    Überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 zur Umstellung auf das neue

        Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen

Vom Landesgesetzgeber ist vorgeschrieben worden, dass alle Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg ihr kamerales Rechnungswesen auf die doppische Haushaltsführung umzustellen haben. Kirchdorf hat diesen Schritt zum 01.01.2019 mit der Erstellung einer Eröffnungsbilanz vollzogen. Die Bilanz ist die Ausgangsbasis für alle darauf aufbauenden Umstellungsmaßnahmen. Im Rahmen des gesetzlichen Prüfungsauftrages hat das Landratsamt Biberach die Eröffnungsbilanz in der Zeit vom 01.06. bis 28.06.2023 geprüft und dazu nachfolgendes Testat verfasst:

 

„Die Eröffnungsbilanz hat gemäß Art. 13 Abs. 5 des Gesetzes zur Reform des Gemeindehaushaltsrechts i.V.m. § 95 GemO sämtliche Vermögensgegenstände, Schulden, Rückstellungen und Rechnungsabgrenzungsposten zu enthalten. Außerdem hat sie die tatsächliche Vermögens- und Finanzlage der Gemeinde darzustellen.

 

Die Eröffnungsbilanz gibt die tatsächliche Vermögens- und Finanzlage korrekt wieder. Nach den Erkenntnissen der überörtlichen Prüfung wird die festgestellte Eröffnungsbilanz den gesetzlichen Anforderungen gerecht. Die Dokumentation zur Eröffnungsbilanz war sehr detailliert, wodurch die Bewertung der Ansätze gut nachvollzogen werden konnte. Dies hat die Prüfung erleichtert.

 

Die überörtliche Prüfung der Eröffnungsbilanz zum 01.01.2019 hat keine wesentlichen Einzelfeststellungen ergeben. Es ist somit keine Stellnungnahme zu den Prüfungsbemerkungen des Prüfungsberichts dem Landratsamt vorzulegen. Der wesentliche Inhalt des Prüfungsberichts (Ziffer 4) ist dem Gemeinderat zur Kenntnis zu geben. Ein Nachweis (Beschlussauszug) über die Unterrichtung des Gemeinderats ist der Prüfungsbehörde vorzulegen.“

 

Herr Kämmerer Preuß hat mit der Eröffnungsbilanz eine tadellose Arbeit vorgelegt. Kirchdorf ist damit wohl eine der wenigen Gemeinden, deren Eröffnungsbilanz ohne Nachforderungen des Landratsamtes anerkannt worden ist. Herrn Preuß sei hierfür herzlich gedankt. Vom Gemeinderat wurde das Prüfungsergebnis der Rechtsaufsichtsbehörde anerkennend zur Kenntnis genommen. Dem Landratsamt wird hierüber ein Nachweis vorgelegt werden.

 

5.    Feststellung der Jahresrechnung 2022

Zur Vorbereitung auf das Thema war den Ratsmitgliedern ein umfangreicher und viele Seiten umfassender Rechenschaftsbericht mit Anhang zugegangen, in dem sehr ausführlich die Details nachgelesen werden konnten. In der Summe ist das Jahr 2022 finanziell sehr gut verlaufen. So stand am Ende in der Gesamtergebnisrechnung ein ordentliches Ergebnis in Höhe von 5,84 Mio. €, was gegenüber dem Planansatz eine Verbesserung um rund 717.000,00 € bedeutete. Dieser Betrag konnte der Rücklage zugeführt werden, die zum Jahresende dadurch eine Höhe von rund 16,72 Mio. € erreichte. Zu verdanken ist das positive Ergebnis einmal erfreulichen Ausreißern bei den Erträgen nach oben, vor allem im Bereich der Steuereinnahmen, wo es wohltuende Mehrerträge sowohl bei den Grundsteuern als auch beim Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer und bei den Schlüsselzuweisungen durch das Land gab. Diese Mehreinnahmen vermochten auch auszugleichen, dass die Gewerbesteuereinnahmen in Summe um rund 629.000,00 € unter ihrem Ansatz von 10,7 Mio. € lagen. Auch bei den privaten Leistungsentgelten und den Zuwendungen durch das Land ergab sich eine angenehme Steigerung um rund 351.000,00 €.

 

Da die veranschlagten Aufwendungen meist sehr nahe bzw. in einzelnen Positionen auch deutlich unter den Haushaltsplanansätzen lagen, gab es auf der Ausgabenseite keine größeren negativen Abweichungen. In der Summe fielen die Aufwendungen sogar in einer Höhe von rund 572.000,00 € niedriger aus, als veranschlagt. Ebenfalls positiv stellte sich die Finanzrechnung 2022 dar. So wuchs die Liquidität von anfangs 14,53 Mio. € auf 18,71 Mio. € zum Jahresende. Sie nahm damit um rund 4,18 Mio. € zu.

 

An Einzahlungen im investiven Bereich ergab sich lediglich ein Betrag in Höhe von 43.000,00 €. Gegenüber dem Planansatz von 3 Mio. € zeigte sich damit eine Abweichung von rund 2,95 Mio. €. Der Grund dafür war, dass die in 2022 erwarteten Zuschüsse aufgrund des nicht möglichen Baubeginns am Freibad nicht wie geplant abgerufen werden konnten. Zusammen mit Verzögerungen beim Breitbandausbau ergab sich bei den Bautätigkeiten insgesamt eine Abweichung von rund 6,05 Mio. € nach unten gegenüber dem Planansatz von 8,88 Mio. €. Geschuldet waren diese Verzögerungen bürokratischen Hürden bei den Zuschussbeantragungen, die für beide Projekte den anvisierten Baubeginn blockiert haben. Einzig beim dritten Großprojekt, dem Neubau des Geschwister-Simmler-Kindergartens, ging es voran. In der Summe konnten so dennoch rund 3,32 Mio. € an investiven Aufwendungen getätigt werden. Im Haushaltsplan waren, unter der Annahme einsetzender Baumaßnahmen für den Breitbandausbau und den Neubau des Technik-, Eingangs- und Umkleidebereichs am Freibad, 11,86 Mio. € eingestellt worden. Die Zunahme der Liquidität zum Jahresende und der hohe Finanzmittelbestand hat von daher zum Großteil mit dem Weniger an investiven Bauaufwendungen zu tun. Diese haben sich zeitlich auf das Jahr 2023 und die Folgejahre verschoben.

 

Alles in allem stand die Gemeinde Kirchdorf zum Jahresende 2022 finanziell auf einer hervorragenden Ausgangsbasis für die Folgejahre und die dort anstehenden großen Aufgaben. Vom Gemeinderat wurde in der Sitzung die Jahresrechnung 2022 festgestellt. Sie kann damit dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt werden.

 

6.    Überörtliche Prüfung der Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung, der Wirtschaftsführung

        und des Rechnungswesens sowie der Vermögensverwaltung der Gemeinde

        in den Haushaltsjahren 2017 - 2020

Das Landratsamt Biberach ist als übergeordnete Behörde für regelmäßige Prüfungen bei der Gemeinde, entsprechend den gesetzlichen Vorgaben der Gemeindeordnung und der Gemeindeprüfungsordnung, zuständig. Die Prüfung der Haushaltsjahre 2017 - 2020 fand in der Zeit vom 15.03. bis 10.06.2023 statt. In der Sitzung wurde das Ratsgremium über den Prüfungsbericht informiert. Neben kleineren Einzelfeststellungen, die künftig zu beachten sein werden, wurde der Gemeinde bestätigt, dass in den geprüften Haushaltsjahren

 

a)    die Haushalts-, Kassen- und Rechnungsführung gesetzmäßig, sparsam und wirtschaftlich geführt

         worden ist,

 

b)    die Kassenanordnungen des Bürgermeisters und die sachlichen und rechnerischen

         Feststellungsvermerke sowie die fachtechnischen Feststellungen vorhanden sind,

 

c)    die Buchführung ordnungsgemäß, sicher und wirtschaftlich ist,

 

d)    die eingesehenen Aufzeichnungen in den Büchern richtig, zeitgerecht und auch nachprüfbar sind,

 

e)    die Buchungen durch Zahlungsnachweise und auch mit begründenden Unterlagen belegt sind,

 

f)     Anhaltspunkte, die auf Unregelmäßigkeiten schließen lassen, sich nicht ergeben haben.

 

g)    außerordentliche Feststellungen nicht zu verzeichnen waren.

 

Zu den vom Prüfungsamt genannten Einzelfeststellungen wurde dem Gemeinderat eine Stellungnahme der Verwaltung vorgelegt. Mit Zustimmung des Ratsgremiums wird diese an die Rechtsaufsichtsbehörde übersandt werden.

 

7.    Bildung eines beratenden Bauausschusses für die Planung und den Bau des neuen

         Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses in Oberopfingen

Mit der Entscheidung des Gemeinderates in der Sitzung am 15.02.2024 die Planung für den Bau des neuen Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses in Oberopfingen auf das Architekturbüro Bauke + Hübner aus Dietenheim zu übertragen, war auch beschlossen worden, einen beratenden Bauausschuss zur Begleitung des Projektes einzurichten. Der Ortschaftsrat hat sich zur Entsendung der Mitglieder aus seinem Gremium und der Ortschaft dazu am 01.03.2024 beraten und dem Gemeinderat Kandidaten benannt.

 

Wegen dem absehbaren Auslaufen der Legislaturperiode des Gemeinde- und Ortschaftsrates wurde es im Rat jedoch nicht mehr als zielführend angesehen, für die Zeit bis Ende Juni noch einen Bauauschuss zu etablieren. Dies soll erst duch die neuen Gremien erfolgen.

 

8.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium eine Spende des Fasnetverein Stoibeißer e. V. in Höhe von 358,00 € anzunehmen. Der Betrag kommt je hälftig den beiden Kindergärten in Kirchdorf und Oberopfingen zugute. Den Vereinsmitgliedern sei für Ihre großzügige Förderung und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

 

9.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende zunächst über die geplanten Ratssitzungen im 2. Quartal 2024. Vorgestellt wurde sodann die von Frau Architektin Niedermaier entworfene neue Behausung des Heiligen Sebastian, der am Giebel der ehemaligen Hofstelle der Geschwister Simmler während vielen Jahrzehnten über den Hof wachte. Vorgesehen ist zwischen dem Rathaus und der Westseite des Kindergartens auf einem kleinen Vorplatz am Garten eine Gedenkstätte in den Grundmaßen 1,87 x 2,85 m und einer Firsthöhe von 2,70 m anzulegen. Die Einhausung soll als Stahlkonstruktion erfolgen, deren Rückwand gemauert ist, um dort entweder ein Gemälde oder ein Foto des Simmlerhofes zu installieren. Vor dieser Wand soll der Heilige auf einem kleinen gemauerten Sockel einen dauerhaften Platz erhalten. Das Gehäuse wird an der Front und den beiden Seitenwänden verglast sein, mit einem seitlichen Zugang für Reinigungsarbeiten. Vom Ratsgremium wurde die vorgelegte Planung zustimmend zur Kenntnis genommen, wie bereits zuvor von den beiden Vorsitzenden der Geschwister-Simmler-Stiftung. Beschlossen wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit der Festlegung einer gemeinsamen Fachexkursion des Gemeinde- und Ortschaftsrates. Am 14. und 15. Mai 2024 werden die Ratsmitglieder zu verschiedenen Besichtigungen aufbrechen, um Eindrücke und Informationen zu anstehenden Entscheidungen im Bereich Freibad, Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus sowie zu Urnenbestattungsmöglichkeiten auf Friedhöfen und Informationen allgemeiner Art zum nachhaltigen Bauen zu erhalten. Zu letzterem Thema wird auch die Besichtigung der neuen Sporthalle beim Schulzentrum in Wangen gehören. Aufgrund der Exkursion wird in dieser Woche deshalb die Gemeinderatssitzung nicht wie gewohnt am Dienstag, sondern am Donnerstag, 16.05.2024 stattfinden. Auf dem Programm stehend ist zudem eine Werksführung im Liebherrwerk in Lindenberg.

 

10.  Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es in einem ersten Tagesordnungspunkt um die Erhöhung des Beschäftigungsumfanges einer Mitarbeiterin an der Schule für die Ganztagesbetreuung. Vom Gremium wurde dem dazu vorliegenden Antrag zugestimmt. In einem weiteren Tagesordnungspunkt standen dann Überlegungen zur Organisation und Leitung des neuen Kindergartens neben dem Rathaus an. Obwohl es aktuell noch unsicher ist, ob der Kindergarten schon im Januar 2025 in Betrieb genommen werden kann, soll vorsorglich bereits auf diesen Zeitpunkt die Betriebserlaubnis beantragt werden, auf der Grundlage der Ergebnisse der laufenden Elternumfrage. Die Kindergartenleitungen des Wilhelm-Sailer-Kindergartens und der Kita Kirchdorf sollen dazu Vorschläge für die entsprechenden Umzugsgruppen aus der Bedarfsumfrage erarbeiten. Dabei sollen Fahrtwege auch von Geschwisterkindern berücksichtigt werden, um nach Möglichkeit zu vermeiden, dass eine Familie 2 Einrichtungen anfahren muss. Bei der Festlegung der Umzugsgruppen sollen die Leitungen auch die Zuteilung des Personals zu den Gruppen vornehmen. Von Seiten der Verwaltung abzuklären ist, ob zusätzliche pädagogische Fachkräfte auch hinsichtlich der Leitung benötigt werden. Die Verwaltung soll sich weitergehend mit den Kindergartenleitungen Gedanken machen, nach welchen Kriterien der neue Kindergarten künftig belegt werden soll.

 

Für die Kleingruppe in der Kindertagesstätte Kirchdorf ist wegen des noch offenen Bezugstermins des neuen Kindergartens für das kommende Kindergartenjahr noch einmal eine Verlängerung der Betriebserlaubnis beim KVJS (Kommunalverband für Jugend und Soziales) zu beantragen.