Sitzung des Gemeinderat
AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 05.03.2024
Im öffentlichen Teil der Sitzung standen nachfolgende Themen zur Beratung und Beschlussfassung an:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Von einem Bürger wurde angesprochen, dass auf der württembergischen Seite der Iller zwischen Kirchdorf und Oberopfingen keine Sitzbänke mehr stehen. Die Gemeinde wird dies überprüfen und ggf. Neue aufstellen. Von einem weiteren Bürger wurde darum gebeten im Mitteilungsblatt wieder einmal darauf aufmerksam zu machen, dass Hecken und Sträucher soweit zurückgeschnitten werden, dass Gehwege und Straßen ohne Behinderung benutzt werden können. Eine weitere Bitte an den Vorsitzenden war, den Angelsportverein bei Gelegenheit darauf anzusprechen, dass dessen Mitglieder ihre Köder und Köderdosen nicht an den Angelplätzen liegen lassen, sondern auch wieder mitnehmen.
2. Baugesuche
Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Umbau eines bestehenden Wohnhauses mit Garage und Neubau eines Carports auf Flst. 1183/9, Erlenweg 7, Kirchdorf.
3. Generalsanierung der Talstraße einschl. der Kanalisation und Wasserleitung,
Verlegung einer Nahwärmeleitung sowie Umgestaltung der Verkehrsflächen
Die Sanierung der Talstraße einschl. der Erneuerung der dort liegenden Kanalisation und Wasserleitung sowie die Einlegung zweier Rohrleitungen für den Aufbau eines Nahwärmenetzes durch die Energiezentrale St. Leonhard GmbH & Co. KG ist eine weitere große Aufgabe, die sich die Gemeinde zur Erledigung im laufenden Jahr vorgenommen hat. Der Umfang der geplanten Sanierungsarbeiten im Untergrund führt dazu, dass die gesamte Verkehrsfläche einschl. auch großer Teile der begleitenden Gehwege von den Tiefbauarbeiten betroffen sein werden. In der Sitzung wurde deshalb darüber diskutiert, ob man aus diesem Anlass nicht die Neugestaltung sämtlicher Verkehrsflächen in diesem Bereich ins Auge fassen sollte.
Für viele Schulkinder sind die beiden jeweils nur 1,50 m breiten Gehwege der Hauptweg zur und von der Schule wieder nach Hause. Vom Gremium wurde deshalb zugestimmt, die beiden sehr schmalen Gehwege zu einem breiten auf der Westseite der Straße zusammenzufassen.
Die Talstraße selbst ist zwar als Tempo 30 Zone ausgewiesen. Aufgrund ihres geraden Streckenverlaufs wird diese Geschwindigkeitsbegrenzung leider jedoch oftmals nicht beachtet. Vom Ingenieurbüro Funk wurden deshalb in der Sitzung Vorschläge für eine Verkehrsberuhigung unterbreitet. Durch straßenverengende Grünflächen könnten zu schnell fahrende Fahrzeuge gebremst und damit die Fahrgeschwindigkeiten in die gewünschte Richtung gelenkt werden.
Im Ratsgremium fand sich dazu allerdings keine mehrheitliche Zustimmung.
Auf der Grundlage der Kostenberechnung des Ingenieurbüros ist mit Sanierungs- und Umbaukosten für die Gemeinde, zu denen auch neue Lichtmasten gehören werden, in einer Höhe von rund 2,2 Mio. € auszugehen. Die für den Aufbau des geplanten Nahwärmenetzes notwendigen Rohrleitungsverlegungen sind in diesem Preis nicht enthalten. Diese werden von der Energiezentrale St. Leonhard GmbH & Co. KG getragen. Das Ingenieurbüro Funk wurde beauftragt das Leistungsverzeichnis für eine zeitnahe öffentliche Ausschreibung der Straßenbaumaßnahme zu erstellen.
4. Michael-von-Jung-Schule
- Vorstellung von baulichen Maßnahmen zur Erfüllung des ab 2026 sukzessive geltenden
Rechtsanspruchs für die sogenannte verlässliche Grundschule
Zur Verbesserung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie hat der Bund die Städte und Gemeinden in Deutschland dazu verpflichtet, beginnend ab dem Schuljahr 2026/2027, für Kinder im Grundschulalter eine Ganztagesbetreuung anzubieten. Mit dem gesetzten Rechtsanspruch soll eine Betreuungslücke geschlossen werden, die nach dem Kindergarten für viele Familien entsteht, sobald die Kinder eingeschult werden.
Ab Schuljahresbeginn 2026 sollen damit zunächst alle Kinder der ersten Klassenstufe einen Anspruch darauf haben, ganztätig gefördert zu werden. Der Anspruch soll in den Folgejahren um je eine Klassenstufe ausgeweitet werden. Ab dem Schuljahresbeginn 2029 hat damit jedes Grundschulkind der Klassenstufen 1 bis 4 das Recht auf eine ganztägige Betreuung. Der Rechtsanspruch sieht einen Betreuungsumfang von 8 Stunden an allen 5 Werktagen einer Woche vor, wobei die Unterrichtszeit auf diese 8 Stunden angerechnet wird. Der Rechtsanspruch soll darüber hinaus auch in den Ferien gelten, wobei die Länder eine Schließzeit bis max. 4 Wochen regeln können. Eine Pflicht für die Eltern das Angebot anzunehmen gibt es nicht.
Da heute in immer mehr Familien beide Elternteile berufstätig sind oder auch sein müssen, ist davon auszugehen, dass das Angebot von einer zunehmenden Zahl von Eltern auch angenommen werden wird. Da die Betreuung der Kinder außerhalb der Unterrichtszeiten nicht in den Klassenzimmern erfolgen darf, sind zusätzliche Räumlichkeiten erforderlich. Das Ratsgremium beschloss dazu, den nördlichen Schulhausanbau mit einem weiteren Stockwerk zu versehen. Das Architekturbüro Bauke + Hübner erhielt hierzu den Planungsauftrag. Für solche Aus-, Umbau- und Erweiterungsmaßnahmen stellt der Bund 3,5 Mrd. € zur Verfügung.
Damit das Ganze rasch von statten geht werden die in Aussicht gestellten öffentlichen Fördermittel im sog. Windhundverfahren vergeben. In der Reihenfolge der Antragstellungen werden danach die eingereichten Projekte solange gefördert bis der Fördertopf leer ist, was sehr wahrscheinlich schnell passieren wird. In vielen Städten und Gemeinden laufen deshalb die Planungen für die notwendigen baulichen Maßnahmen auf Hochtouren.
Zugestimmt wurde vom Gemeinderat auch dem von der Schulleitung vorgestellten Zeitmodell für eine wöchentliche 40-stündige Betreuung der Kinder an der Schule.
5. Baugebiet „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen
- Vorstellung des Wärmeversorgungskonzeptes
Ziel ist das geplante neue Baugebiet „Beim Dorfplatz“ weitgehend klimaneutral mit Wärme zu versorgen. Nach einer Vorstellung der Möglichkeiten durch die iQ-Projektentwicklungsgesellschaft und der EnBW AG war die Nahwärme Oberopfingen eG vom Gemeinde- und Ortschaftsrat gebeten worden, ein Konzept hierfür zu entwickeln. In der Sitzung wurde dieses von Vertretern der Genossenschaft präsentiert. Es basiert auf dem Bezug von Abwärme aus der Biogasanlage der Agrar-Illertal GmbH & Co. KG bis zum Auslaufen der Verträge Ende 2027 und der Errichtung eines Hackgutheizkraftwerkes mit knapp 1.000 kW Leistung. Zusätzlich ist der Bau einer Luftwärmepumpe zur Energielieferung und Abdeckung der Grundlast für den Sommer sowie für die Übergangszeit geplant mit einer Leistung von 1.000 kW.
Als Angelegenheit der Ortschaft hat sich der Ortschaftsrat bereits vor der Gemeinderatssitzung am 01.03.2024 mit der Energieversorgung des neuen Baugebietes befasst. Als Ergebnis der Beratung hat er dem Gemeinderat zur Sitzung empfohlen eine Wärmeversorgung mit der Nahwärme Oberopfingen eG zu realisieren.
Auch im Gemeinderat herrschte dazu der Konsens. Damit sich die Anschlusskosten für die im neuen Baugebiet liegenden Grundstückseigentümer vorteilhaft gestalten, wird die Gemeinde in den Grundstückskaufverträgen den Nahwärmeanschluss gleich mitverkaufen. Die Gemeinde wird den Netzausbau vorfinanzieren, um die Genossenschaft damit nicht zu belasten.
6. Neubau des Technik-, Eingangs- und Umkleidegebäudes am Freibad
- Bestätigung der vom Bauausschuss getroffenen Entscheidungen zum Farb- und
Materialkonzept, zur Planung der Außenanlage und der Kassenanlage
In der Sitzung des Bauausschusses am 24.01.2024 waren von den Mitgliedern verschiedene weitere Festlegungen getroffen worden, die vom Gemeinderat in der Sitzung förmlich beschlossen wurden.
a) Farb- und Materialkonzept
Im Bereich der Innenräume folgte der Gemeinderat - wie der Bauausschuss - den Vorschlägen des Architekturbüros. Final festgelegt werden muss jedoch noch in einer weiteren Sitzung, ob im Bereich der Duschen Gussasphalt oder Fliesen eingebaut werden.
Aufgrund der nach wie vor allgemein steigenden Baukosten waren in der Ausschusssitzung von Seiten der PSP Architekten auch diverse Einsparpotenziale im Hinblick auf die äußere Erscheinung (Fassadengestaltung) vorgestellt worden. Durch konkrete Angebotseinholungen sollen diese hinsichtlich ihres Einsparpotenzials noch genauer beleuchtet werden. Um Kosten zu sparen wurde im Gremium ferner zugestimmt, die Regenfallrohre nicht in, sondern vor der Fassade zu verlegen. Dies hat zudem Vorteile im Fall von Reparatur- und Wartungsarbeiten.
b) Zugangs- und Kassensystem
Auch hierzu wurden vom Gemeinderat die im Bauausschuss getroffenen Entscheidungen bestätigt, zu Schwenktüren, Portaldrehkreuzen, Kartenlesern und der künftigen Verwendung neben Einzel- und Zehnerkarten auch von sogenannten E-Tickets für einen elektronischen Zugang über QR- oder Barcode in das Bad.
c) Außenanlagen
Die Planungen des Landschaftsarchitekturbüros Lauterbach hierzu wurden vom Gemeinderat ebenfalls anerkannt. Erweitert wird danach im Zuge der Neugestaltung auch die Beregnungsanlage. Sie soll insgesamt 5 zusätzliche Beregnungspunkte auf der Nord- und Nordwestseite des großen Kombibeckens erhalten.
Ebenfalls in der Planung berücksichtigt sind Zufahrtsmöglichkeiten für Großfahrzeuge wie ggf. z. B. der Feuerwehr durch Tore auf der Ost- und Westseite des Freibadgeländes. Vorgesehen in der Planung ist zudem die Anzahl der Fahrradabstellplätze nochmals zu erhöhen. Dazu ist neben den Stellplätzen beim Haupteingang auf der Ostseite des Bades gegenüber dem Parkhaus eine größere Fahrradabstellfläche geplant. Dort werden künftig auch größere Lastenräder abgestellt werden können. Die Aufenthaltsqualität vor dem Eingang des Bades soll in Form einer Platzgestaltung mit Bäumen und Sitzblöcken aufgewertet und verbessert werden.
Informationen weitergegeben wurden zur Kostenentwicklung. Ging man im Juli 2021 noch von Gesamtkosten in Höhe von 7.054.000,00 €/netto aus, kalkuliert das Architekturbüro aufgrund der allgemeinen Kostenfortschreibung mittlerweile mit Baukosten in Höhe von 7,55 Mio. €/netto ohne Außenanlagen. Für Letztere sind nach der aktualisierten Kostenberechnung des Landschaftsplanungsbüro Lauterbach noch einmal knapp 870.000,00 €/netto zu erwarten.
Anmerkung:
Im Bereich von Freibädern bekommen Städte und Gemeinden die Mehrwertsteuer zurückerstattet, deshalb werden alle Kosten als Nettobeträge angegeben.
7. Michael-von-Jung-Schule
- Anschaffung einer Treppenraupe/eines Treppenliftes zur Herstellung der Barrierefreiheit
In jedem der beiden Schulgebäude ist zwar mittlerweile ein Aufzug eingebaut, allerdings gibt es im westlichen Teil der alten Schule immer noch Zwischenetagen, die damit nicht barrierefrei erreicht werden können. Ausgehend vom aktuellen Fall eines körperbehinderten Kindes, das zur Zeit an der Schule hospitiert, um zu testen, ob eine Inklusion in eine Regelklasse funktioniert, beschäftigte sich das Gremium mit Möglichkeiten, wie im Falle eines positiven Wechselantrages sich eine Barrierefreiheit auch für den westlichen Altbau herstellen ließe. Gesprochen wurde dabei über die Vor- und Nachteile einer Treppenraupe und eines Treppenliftes. Als Ergebnis der Beratung wurde die Verwaltung ermächtigt, nach einem erfolgreichen Wechselantrag und der Feststellung des sonderpädagogischen Bedarfs mit dem Kommunalverband für Jugend und Soziales die geeignetste Beförderungshilfe auszuwählen und in Auftrag zu geben. Aus der Wolfgang-Notz-Stiftung ist für die Beschaffung ein Kostenzuschuss von 50 % der nicht durch eine Fachförderung abgedeckten Kosten, maximal aber 5.000,00 €, fest zugesagt. Dafür an dieser Stelle bereits das herzliche Dankeschön.
8. Neuer Kindergarten am Rathaus Kirchdorf
- Namensgebung
Um den neuen Kindergarten prägnant und eindeutig identifizieren zu können, wäre ein Hausname sinnvoll. Sowohl die Erzieherinnen in den beiden Kindergärten als auch die Ratsmitglieder waren deshalb aufgerufen Vorschläge zu unterbreiten. Als Ergebnis der dazu im Gremium geführten Diskussion wurde für die neue Kindertagesstätte neben dem Rathaus der Name „Geschwister-Simmler-Kindergarten“ festgelegt.
9. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende über die Zeitwertentschädigung für das im Oktober von einem Bus des Unternehmens Föhr beschädigte Buswartehäuschen am Busbahnhof der Michael-von-Jung-Schule. Das Wartehäuschen war durch den Unfall so beschädigt worden, dass es abgebrochen werden musste. Auf der Grundlage des Zeitwertverfahrens erhielt die Gemeinde als Ausgleich hierfür einen Betrag in Höhe von 5.866,91 €. Das als Ersatz bestellte neue Buswartehäuschen der Firma Kienzler wird mit einem Preis von 12.756,80 € zu Buche schlagen.
Nichtöffentlich
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Überlegungen zur Abwicklung des Neubaus des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses in Oberopfingen. Der Gemeinderat wird, zusammen mit dem Ortschaftsrat dazu, aber auch noch zu anderen anstehenden Entwicklungsthemen am 14. und 15. Mai eine Fachexkursion unternehmen.