Sitzung des Gemeinderat
AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 23.01.2024
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Von der Möglichkeit Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen, wurde von den anwesenen Zuhörern kein Gebrauch gemacht. Eine charmante Unterbrechung der Sitzung ergab sich durch den unerwarteten Auftritt der Kinder- und Jugendgarde des SVK, die in Tanzeinlagen Ihre neuen Kostüme präsentierten. Zum größten Teil sind diese von den Müttern in aufwändiger Handarbeit selbst genäht worden. In blau-weiß und silber werden unsere Gardemädchen bei Ihren Auftritten damit ein echter Hingucker sein. Der Bürgermeister dankte allen, die dazu einen Beitrag geleistet haben. Eine Garde ist in Faschingszeiten immer ein besonderer und fröhlicher Botschafter einer Gemeinde nach innen wie nach außen.
2. Baugesuche
Lediglich zur Kenntnis zu nehmen war bei diesem Tagesordnungspunkt der Antrag der Firma Liebherr auf Abriss der alten Kantine, Gebäude 13, im Liebherr-Werk Kirchdorf, Flst. 1040/1, Liebherrstraße 12.
3. Abbruch der Feldwegbrücke Nr. 6 und des Wiesbauerstegs durch die EnBW
- Vorstellung des Entwurfs zur Verlegung des Schmutzwassersammlers
Aufgrund der beeinträchtigten Standsicherheit sowie der nicht mehr gegebenen Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit ist die Brücke zum Funkenplatz in Unteropfingen bereits seit Ende 2014 für jedweden Verkehr gesperrt. Das Bauwerk, das seit des Bestehens des Versuchsgeländes der Firma Liebherr keinen Anschluss mehr an das öffentliche Wegenetz in Richtung Kirchdorf hat, ist deshalb von der EnBW AG zeitnah zum Abbruch vorgesehen. Als Ortsverbindungsstraße ist sie verkehrlich nicht mehr notwendig. Zuvor muss jedoch der an der Brücke angehängte Abwasserhauptsammler der Gemeinde abgehängt und verlegt werden.
Auf der Grundlage einer geotechnischen Baugrunduntersuchung in den Hangbereichen des Kanals wurde in der Sitzung vom Ingenieurbüro Funk, der in Zusammenarbeit mit dem Statikerbüro Fackler aus Tannheim erstellte Entwurf einer Rohrbrücke vorgestellt, an die der Sammler angehängt werden kann. Das geplante Bauwerk wird ca. 25 m kanalabwärts von der Bestandsbrücke den Illerkanal überqueren. Die Kosten für das neue Bauwerk sind mit 375.000,00 €/brutto veranschlagt.
Die EnBW AG bot in der Sitzung an, sich an den Planungs- und Baukosten mit einem Betrag in Höhe von 90.000,00 € zu beteiligen. Vom Gemeinderat wurde daraufhin sowohl dem Abbruch der Feldwegbrücke als auch dem Rückbau des ebenfalls nicht mehr an einen Weg angebundenen Wiesbauerstegs an der Markungsgrenze zu Tannheim zugestimmt. Der vom Ingenieurbüro Funk erstellte Vorentwurf zur Verlegung des Abwassersammlers wurde vom Gremium anerkannt. Mit den Unterlagen kann damit die wasserrechtliche Genehmigung im Landratsamt Biberach für das Vorhaben beantragt werden. Das Ingenieurbüro Funk wird parallel dazu das Leistungsverzeichnis für die Baumaßnahme erstellen, als Grundlage für eine öffentliche Ausschreibung und Vergabe der Bauarbeiten mit einem Baubeginn ab Oktober 2024.
4. Annahme von Spenden
Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium fünf Spenden in Höhe von insgesamt 5.632,00 € anzunehmen. 1.000,00 € gehen als Zustiftung der Wolfgang-Notz-Stiftung, von einem Spender, der namentlich nicht genannt werden möchte. 132,00 € kommen vom Elternbeirat für die Kindertagesstätte in Kirchdorf, 1.000,00 € von der Volksbank Raiffeisenbank Laupheim Illertal eG für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten sowie weitere 500,00 € von Herrn Erwin Grubner, der sich - wie auch in der Vergangenheit - immer wieder mit namhaften Beträgen für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten einsetzt. 3.000,00 € kommen des Weiteren aus der Geschwister-Simmler-Stiftung, jeweils mit 1.000,00 € für die beiden Kindergärten und die Bücherei an der Schule. Den Gebern sei für Ihre großzügigen Spenden und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.
5. Kommunal- und Europawahl am 09.06.2024
- Bildung des Gemeindewahlausschusses
Der Gemeindewahlausschuss besteht grundsätzlich kraft Gesetzes aus dem Bürgermeister als Vorsitzendem, dessen Stellvertreter und mindestens 2 Beisitzern und deren Stellvertreter. Darüber hinaus sind vom Gemeinderat für die Wahl 1 Schriftführer/-in und 1 Stellvertreter/-in zu bestellen. Vom Gremium wurden nachfolgende Personen in den Gemeindewahlausschuss gewählt:
a) als stellvertretender Vorsitzender Herr Christian Göppel
b) als 1. und 2. Beisitzer/-in Herr Wolfgang Häfele und Herr Reinhold Huber
c) als stellvertretende Beisitzer Herr Gerhard Mack und Herr Florian Abler
Zum Schriftführer bestellt wurde der Kämmerer Herr Alexander Preuß und als seine Stellvertreterin die Ordnungsamtsleiterin Frau Alexandra Demmeler.
Bestellt wurden die Mitglieder des Gemeindewahlausschusses in der Sitzung zugleich für die Aufgaben des Briefwahlvorstandes bei den Kommunalwahlen und personenidentisch auch für die Europawahl.
6. Bestätigung der Wahlen bei der Freiwilligen Feuerwehr
Die Freiwillige Feuerwehr Kirchdorf mit Ihren beiden Ausrückebereichen Nord und Süd hat am 05.01.2024 Ihre turnusgemäße Jahreshauptversammlung abgehalten. Im Rahmen der Tagesordnung waren dabei auch Wahlen durchzuführen. Von der Versammlung wurden dabei nachfolgende Entscheidungen getroffen:
Als stellvertretender Gesamtkommandant wurde Herr Andreas Schmid in seinem Amt bestätigt, ebenso der Abteilungskommandant Kirchdorf, Herr Alexander Huber, und sein Stellvertreter Herr Martin Goldemund. Für den Ausrückebereich Süd (Abteilung Oberopfingen) wurde für den ausgeschiedenen stellvertretenden Abteilungskommandanten, Herrn Daniel Schmid, Herr Moritz Buck gewählt. Die gemäß § 8 des Feuerwehrgesetzes (FwG) auszuführenden Wahlen sind jeweils für eine Amtszeit von 5 Jahren angelegt. Die gewählten bzw. in der Führung bestätigten Feuerwehrmänner sind in der Gemeinschaft der Wehr gewachsene Führungspersönlichkeiten, die sich in der Vergangenheit in Ihren Ämtern bzw. Funktionen als engagierte Feuerwehrangehörige bestens bewährt haben.
Der Gemeinderat bestätigte in der Sitzung die Wahlen. Die Gewählten können damit Ihre Ämter antreten und ausüben.
7. Freiwillige Feuerwehr
- Vorbereitungen zur Beschaffung eines wasserführenden Löschfahrzeuges für die Abteilung
Oberopfingen (Ausrückebereich Süd)
Die baulichen Fortentwicklungen im Teilort Oberopfingen, insbesondere durch die große Niederlassung der Firma Liebherr, aber auch durch zunehmend größer werdende Hofstellen, machen es erforderlich die Abteilung mit einem wasserführenden Fahrzeug auszurüsten. Aufgrund der zu erwartenden langen Vorlaufzeiten, mit denen bis zur Auslieferung eines Löschfahrzeuges zu rechnen ist, wäre es aus Sicht der Verwaltung und der Feuerwehr deshalb ratsam bereits zum Stichtag 15. Februar 2024 als ersten Schritt für eine Beschaffung einen Förderantrag über die Kreisfeuerwehrstelle beim Land einzureichen. Der Feuerwehrausschuss hat sich in der Beratung für die Beschaffung eines Mittleren Löschfahrzeuges (MLF) ausgesprochen. Ein solches 7,5 to schweres Fahrzeug mit einem Löschwassertank zwischen 600 - 1.000 Liter, wird mit der benötigten weiteren Ausrüstung Kosten in Höhe von ca. 420.000,00 € bis 440.000,00 € verursachen. Der Landeszuschuss für ein solches Fahrzeug beträgt aktuell 68.000,00 €.
Aufgrund der Beschaffungskosten, die über 250.000,00 € liegen, muss zudem, nach einer Programmaufnahme, wiederum eine europaweite Ausschreibung für das Fahrzeug erfolgen.
Als Ergebnis der Beratung, bei der es auch darum ging, ob es nicht zielführender wäre, die nächstgrößere Fahrzeugklasse eines LF10 zu wählen, wie in der Abteilung Kirchdorf, entschied sich das Gremium, auf ausdrücklichen Wunsch der Abteilung, für das kleinere Fahrzeug.
Die erforderliche europaweite Ausschreibung soll zu gegebener Zeit wiederum mit dem Büro BFG aus Regensburg vorgenommen werden.
Als erster Schritt für die Fahrzeugbeschaffung ist bei der Kreisfeuerwehrstelle ein Förderantrag vorzulegen. Die Freiwillige Feuerwehr wird diesen unter Zuarbeit der Gemeindeverwaltung erstellen.
8. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung von Sitzungsprotokollen informierte der Vorsitzende zunächst über noch offene Fragen aus dem Gemeindebesuch von Herrn Landrat Mario Glaser am 08.11.2023. Unter anderem war dabei vom Gemeinderat vorgetragen worden, dass aus Sicherheitsgründen die schmale Gemeindeverbindungsstraße von Oberopfingen nach Heimertingen im Tempo 70 Bereich (von der Auffahrt zur Autobahnbrücke bis zur Illerbrücke) durchgängig auf eine höchstzulässige Fahrgeschwindigkeit von 50 km/h begrenzt werden sollte. Dieser Bitte wurde allerdings, nach Rücksprache von Herrn Landrat Glaser mit den Fachämtern in seinem Haus, leider nicht entsprochen. Eine weitere noch offene Bitte betraf die Durchführung einer Verkehrszählung in den Ortsdurchfahrten von Kirchdorf und Oberopfingen sowie die Anordnung eines Parkverbotsbereiches in der Liebherrstraße vor der zentralen Pforte des Liebherr-Werkes. Letzteres ist bereits erfolgt. Eine Verkehrszählung soll allerdings erst stattfinden, wenn die Baumaßnahmen in der Ortsdurchfahrt von Erolzheim und die vom Kreis in diesem Jahr geplanten Streckenabschnittssanierungen auf den Kreisstraßen unserer Gemeinde abgeschlossen sind. Im Hinblick auf das geplante Baugebiet „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen wurde rückgemeldet, dass die K 7578 im Bereich vor dem Baugebiet in einem ordentlichen Zustand ist. Erneuert werden soll deshab lediglich die Kreisstraße im Bereich der Ortsdurchfahrt. Ein Ausführungszeitpunkt wurde dazu allerdings noch nicht mitgeteilt.
Die nächste Information galt der Verwendung der Kapitalerträge aus der Geschwister-Simmler-Stiftung. Mit den Einnahmen aus der Veräußerung Ihrer Hofstelle haben die Geschwister Anna, Friederika und Fritz Simmler im Dezember 2001 die Geschwister-Simmler-Stiftung eingerichtet. Zweck der Stiftung sind soziale, gemeinnützige und kirchliche Vorhaben. Als Organ der Stiftung wurde von den Geschwistern ein Stiftungsrat bestellt, dessen Aufgabe es ist das Stiftungskapital anzulegen und über die Verwendung der Stiftungserträge zu beschließen. Die Stiftung hat im Jahr 2023 aus Geldanlagen und Pachteinnahmen für Ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen einen ausschüttungsfähigen Betrag in Höhe von 32.000,00 € erwirtschaftet. Das Geld kommt in Teilbeträgen der Jugendausbildung in Kirchdorfer Vereinen, der katholischen Kirchengemeinde, dem Förderkreis für integrative Erziehung und dem Förderverein der St. Blasius Kirche zugute sowie der Bücherei und den beiden Kindergärten. Seit der Gründung der Geschwister-Simmler-Stiftung konnten damit rund 392.500,00 € für gemeinnützige, soziale und kirchliche Zwecke ausgeschüttet werden.
Den Geschwistern Simmler sei über Ihren Tod hinaus für die uneigennützige Einrichtung Ihrer Stiftung gedankt. Mit den Stiftungserträgen konnte und kann viel Gutes in unserer Gemeinde bewirkt und so manche gesellschaftliche Aufgabe befördert und vorangebracht werden. Auch den Stiftungsratsmitgliedern, die unter dem Vorsitz von Herrn Helmut Pflotsch alle ehrenamtlich und ohne Bezahlung für die Stiftung arbeiten, gebührt für Ihr Tun ein herzlicher Dank.
Nichtöffentlich
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Vereinsangelegenheiten und um die Aufarbeitung von Sturmholz am sog. Hägerain in Kirchdorf. Da es sich dort um ein Waldbiotop nach § 30 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) handelt, sind forstwirtschaftliche Maßnahmen in solchen Bereichen nur sehr eingeschränkt möglich. Vor der Ausführung von Arbeiten wird deshalb mit dem zuständigen Revierförster Herrn Wingart eine gemeinsame Begehung mit dem Bauhof der Gemeinde stattfinden. Vom Gemeinderat zugestimmt wurde, dass das anfallende Holz Mitarbeitern des Bauhofes für eine Brennholzaufarbeitung zu einem Vorzugspreis überlassen werden soll.