Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates

Artikel vom 07.11.2023

AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN

KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 31.10.2023

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen beraten und behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Ein Fragesteller wollte wissen wann die Rutsche am Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Oberopfingen endlich in Betrieb genommen werden kann, da sich das Vorhaben bereits über ein Jahr hinzieht. Der Vorsitzende konnte dazu vermelden, dass die Baumaßnahme am Sitzungstag vom Bauhof abgeschlossen worden ist.

 

Von einem anderen Bürger wurde die Bitte vorgetragen, die Straßeneinlaufschächte regelmäßiger zu entleeren. Der Vorsitzende informierte, dass die nächste Entleerung durch den Bauhof erfolgen wird, sobald die Bäume ihre Blätter verloren haben.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Antrag auf Auffüllung von Bodenmaterial auf Flst. 880 und 890, Gemarkung Kirchdorf an der Iller. Bei der Erschließung des neuen Mischgebietes „Fellheimer Straße Süd I“ anfallender überschüssiger Humus soll auf diesen beiden Flurstücken zur Verbesserung der Bodengüte in einer Auftragshöhe von max. 20 cm aufgebracht werden.

 

3.    Baugebiet „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen

-    Vorstellung der Möglichkeiten zur Energieversorgung

Um das geplante neue Baugebiet „Beim Dorfplatz“ möglichst klimaneutral zu entwickeln, war vom Gemeinde- und Ortschaftsrat in der gemeinsamen Sitzung am 05.04.2022 die STEG Stadtentwicklung Stuttgart zusammen mit der IQ-Gesellschaft für integrierte Quartierslösungen mbH aus Ravensburg beauftragt worden, unterstützt und getragen durch öffentliche Zuschüsse, eine Untersuchung zur energetischen Versorgung des geplanten neuen Baugebietes vorzunehmen, nach Möglichkeit integriert in ein Gesamtkonzept zur Wärmebelieferung/-erzeugung der Nahwärme Oberopfingen eG.

 

In einem ersten Schritt hat dazu die energetische Betrachtung des älteren Gebäudebestandes in der Ortslage von Oberopfingen durch eine Erhebung der STEG stattgefunden. Die dabei gewonnenen Erkenntnisse sind in der Generalversammlung der Nahwärme Oberopfingen eG am 13.09.2023 vorgestellt worden. Im Ergebnis stellte sich dabei heraus, dass die potenziellen Energieeinsparmöglichkeiten an den Bestandsgebäuden nicht ausreichen werden, um das neue Baugebiet mit der notwendigen Wärmeenergie zu versorgen. Als Bedarf wurden in der Versammlung für das Baugebiet „Beim Dorfplatz“ ca. 1,5 Mio. kWh/a genannt. Von der IQ-Projektentwicklung wurde, auf diesem Ergebnis aufsetzend, deshalb nach einer eigenständigen Lösung zur Versorgung des geplanten neuen Baugebietes gesucht. In der Sitzung wurde diese vorgestellt. Im Mittelpunkt stand dabei eine Flusswärmenutzung durch den Illerkanal, kombiniert mit Luft-Wärmepumpen und eine Stromversorgung über Photovoltaikelemente auf den Dächern, um damit einen hohen Autarkieanteil für Wärme und Strom zu erhalten.

 

Von den Ratsgremien wurde in einem ersten Beschluss das nach dem KfW-Förderprogramm Nr. 432 erarbeitete energetische Stadtentwicklungskonzept, wie vorgestellt, angenommen. In weitergehenden Beschlüssen wurde auf der Grundlage der Ergebnisse des Quartierskonzeptes und der Ankündigung der Oberopfinger Nahwärme Genossenschaft, dass im Teilort von privater Seite ein Hackschnitzelkraftwerk entstehen wird, diese beauftragt, innerhalb der nächsten 3 Monate, ein Konzept zur Wärmeversorgung des neuen Baugebiets vorzulegen, für eine finale Entscheidung der Ratsgremien.

  

4.    Baugebiet „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen

-    Festlegung der Verkehrs- und Freiflächen sowie der Straßenbeleuchtung

Zur wohnbaulichen Fortentwicklung, aber auch zur Errichtung eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses ist die Gemeinde seit einiger Zeit daran, mit dem Städteplanungsbüro Arnold und dem Büro Phase H Architekten, die Grundlagen für den Einstieg in die Bauleitplanung zur Entwicklung einer ca. 5 ha großen Wohnbaufläche im nordöstlichen Bereich von Oberopfingen zu schaffen.

 

Bei der letzten Beratung des Vorhabens am 06.06.2023 war der von Herrn Architekt Arnold vorgeschlagenen Gebietsabgrenzung und Gebietseinteilung sowie der Einbeziehung von 2 Hofstellen in das Plangebiet zugestimmt worden.

 

Weitere in der damaligen Sitzung gefassten Beschlüsse z. B. zu Dachformen, zu Straßen- und Gehwegbreiten, zur Bushaltestelle im nordwestlichen Bereich sowie zur Anlegung von öffentlichen Grünflächen etc., sind von Herrn Architekt Arnold in das Planwerk eingearbeitet und in der Sitzung vorgestellt worden, zusammen mit Vorschlägen für die Standorte der Straßenbeleuchtung.

 

Desweiteren wurden die bei der Überarbeitung des Bebauungsplanes sich ergebenden Änderungen vorgestellt. Von den Gremien wurden dazu die erforderlichen Beschlüsse gefasst im Blick auf die Art der Bebauung von Grundstücken, die Breiten der Anwohnerstraßen und deren Verlauf, die Überarbeitung der Parkplätze sowie die Gestaltung des Kirch- und Dorfplatzes und anderes mehr. Vorgestellt wurde sodann auch der Umgang mit dem im geplanten Baugebiet anfallenden Niederschlagswasser. Soweit möglich soll dieses dezentral versickert und ansonsten im Trennsystem abgeleitet werden in eine zentrale Sickermulde. Vom Ingenieurbüro Funk wurde ergänzend dazu ein Erschließungsplan für die Versorgung des Baugebietes mit Wasser und die Ableitung des Abwassers erarbeitet. Insgesamt zeigten sich die Planungen damit in der Sitzung in einem weit fortentwickelten Zustand. Auf der Grundlage des Beschlossenen können nun in einem weiteren Schritt die naturschutzrechtlichen Eingriffs- und Ausgleichsberechnungen erfolgen. Zusammen mit den noch ausstehenden Emissions- und Lärmbetrachtungen soll damit die Grundlage für die Fassung des Aufstellungsbeschlusses geschaffen werden.

 

Der aktuelle Plan des neuen Baugebietes ist den Sitzungsunterlagen angeschlossen.

 

5.    Baugebiet „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen

-    Möglichkeiten zur Förderantragstellung im ELR oder der Städtebauförderung

Zur Entwicklung von Städten und Gemeinden gibt es in Baden-Württemberg 2 staatliche Förderprogramme, nämlich die Städtebauförderung und das Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum (ELR). Beide Programme verfolgen das Ziel, Städte und Gemeinden für alle Bevölkerungsgruppen lebenswert, attraktiv und anpassungsfähig für künftige Herausforderungen zu erhalten. Dazu sollen mit staatlichen Zuschüssen städtebauliche Missstände und Entwicklungsdefizite behoben, den Folgen des Klimawandels entgegengewirkt und der Flächenverbrauch durch die Entwicklung von Innerortsflächen reduziert werden. Vom Gemeinderat war deshalb gewünscht worden, die Entwicklungsmöglichkeiten aus beiden Programmen für das neue Baugebiet „Beim Dorfplatz“ aufgezeigt zu bekommen.

 

Die Gemeinde hat in der Vergangenheit von beiden Programmen bereits profitiert. So lief im Teilort Kirchdorf über viele Jahr die Städtebauförderung sehr erfolgreich zum Umbau von Hofstellen, Straßen, Plätzen bis hin zur Förderung des Rathausneubaus. Im Teilort Unteropfingen profitierte die Gemeinde von Zuschüssen aus dem Entwicklungsprogramm Ländlicher Raum, insbesondere beim Neubau des Dorfgemeinschaftshauses und des danebenstehenden Backhauses.

 

Von der STEG Stadtentwicklung Stuttgart war zur Sitzung eine Übersicht erstellt worden, mit der aktuellen Förderkulisse der beiden Programme und einer Prognose zur Wahrscheinlichkeit einer Programmaufnahme. Beide Förderverfahren haben, wie sich dabei zeigte, einen längeren Vorlauf. Sofern ein Antrag für die Städtebauförderung gestellt werden sollte, müsste dafür zunächst ein umfassendes Entwicklungskonzept für alle 3 Teilorte unserer Gemeinde erstellt werden. Im ELR würde es ausreichen, ein solches für den Teilort Oberopfingen vorzulegen. Eine früheste Antragstellung in beiden Fällen wäre damit erst zum 31.10.2024 möglich. Mit einer Entscheidung zur Programmaufnahme wäre dann ab etwa zur Mitte des Folgejahres zu rechnen. Aufgrund der mehrfachen Überzeichnung beider Fördertöpfe darf jedoch nicht davon ausgegangen werden, dass Erstantragstellung sofort erfolgreich sind. Das hängt damit zusammen, dass das Regierungspräsidium bestrebt ist, zunächst förderwürdige Altanträge abzuarbeiten. Im ELR spielt darüber hinaus für eine Programmaufnahme auch die Finanzstärke der antragstellenden Gemeinde eine Rolle. Während dies in der Städtebauförderung wohl eher positiv zu sehen ist, wegen der Möglichkeit der raschen Umsetzung, stellt dies im ELR eher ein Hindernis dar. Beiden Programmen gemein ist auch, das mit Abbruch-/Umstrukturierungsmaßnahmen erst nach Vorlage des Förderbescheides begonnen werden darf, um nicht zuschussschädlich zu handeln. Im Hinblick auf die Möglichkeiten der Städtebauförderung wurde von der STEG, bei der Gesamtbetrachtung des Vorhabens und des schon bisher in der Gemeinde geförderten Umfangs von Maßnahmen, keine reelle Chance für eine Programmaufnahme gesehen. Im ELR wäre eine Programmaufnahme wohl erreichbar, allerdings wird bei einer aktuellen Antragstellung von einer mehrjährigen Wartefrist ausgegangen werden müssen. Für den angestrebten möglichst zeitnahen Bau des Feuerwehrgerätehauses wäre dies kontraproduktiv. Auch in Anbetracht der leider immer noch überdurchschnittlich steigenden Baupreise könnte ein mehrjähriger zeitlicher Verzug die Vorteile einer staatlichen Förderung rasch zusammenschmelzen lassen oder gar gänzlich zunichte machen. Unter der Betrachtung der Zeitschiene und im Hinblick auf eventuell geringe Erfolgsaussichten, wurde deshalb beschlossen, auf eine kosten- und zeitintensive Antragstellung in den Förderprogrammen zu verzichten.

 

6.    Feststellung der Jahresrechnung 2021

Der Jahresabschluss 2021 ist der nunmehr dritte im Neuen Kommunalen Haushaltsrecht, der von der Verwaltung vorgelegt worden ist. Finanziell verlief das Jahr 2021 ausgesprochen gut. Am Ende stand in der Gesamtergebnisrechnung ein ordentliches Ergebnis von 6,025 Mio. €. Gegenüber dem Planansatz von 168.900 € bedeutete diese eine Verbesserung um rund 4,85 Mio. €.

 

Es ergab sich zudem noch ein außerordentliches Ergebnis in Höhe von rund 62T €. Das Gesamtergebnis lag damit am Ende bei 6,087 Mio. Euro. Der Betrag von 6,087 Mio. Euro wird der ordentlichen Rücklage zugeführt, das Sonderergebnis in Höhe von 62T € der Sonderrücklage. Zum Jahresende erreichte die gesamte Ergebnisrücklage damit 10,331 Mio. Euro. Dieser Betrag kann verwendet werden, um bei Bedarf ein negatives Ergebnis auszugleichen.

 

Bei den Erträgen gab es erfreuliche Ausreißer nach oben, z. B. bei der Gewerbesteuer mit 13,12 Mio. €. Im Plan waren 9,5 Mio. € veranschlagt (+rd. 3,6 Mio. €). Auch der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer zeigte sich mit 847T € über den Erwartungen in Höhe von 785T € (+ rund 62T €).  Bei den Schlüsselzuweisungen vom Land ergab sich ebenfalls ein Mehrertrag in Höhe von rd. 50T €.

 

Bei den privaten Leistungsentgelten und den Erstattungen vom Land zeigte sich eine Steigerung von rund 173T € gegenüber dem Planansatz von in Summe 105.400. €.

 

Am Ende führten diese Abweichungen im Gesamtergebnis zu einem Ertrag in Höhe von über 20,185 Mio. €, statt der geplanten 16,256 Mio. € (+ rund 3,9 Mio. €).

 

Im Aufwand ergaben sich bei den Personalaufwendungen mit rund 2,944 Mio. € geringere Kosten. Geplant waren 3,301 Mio. €. Der Aufwand reduzierte sich damit um rund 356T €. Gründe dafür waren eine nur geringe Lohnerhöhung bei den Angestellten und Beamten mit 1,4 % (kalkuliert waren im Haushaltsplan 4,0 %) und der Umstand, dass Stellenneubesetzungen nicht so zeitnah realisiert werden konnten, wie geplant.

Die Transferaufwendungen, d. h. die steuerlichen Abführungen an Bund, Land und Landkreis lagen bei rund 7,331 Mio. €. Geplant waren 7,884 Mio. € (Dies bedeutete eine Ersparnis in Höhe von rund 552T €). Einsparungen ergaben sich ebenfalls beim Sach- und Dienstaufwand. Am Jahresende waren lediglich 1,8 Mio. € der veranschlagten 2,376 Mio. € (- rd. 576T €), kassenwirksam geworden.

 

Bei den sonst. ordentlichen Aufwendungen ergab sich ein Minderaufwand i. H. v. von 16,5T €. Ein Mehraufwand von rund 306T € zeigte sich bei den Zinsen und ähnlichen Finanzaufwendungen (1,292 Mio.  € statt geplant 986T €). Grund dafür waren zu zahlenden Erstattungszinsen aus den Jahren 2008-2018 aufgrund einer internationalen Steuerrechtsänderung.

Auch bei den Abschreibungen ergab sich mit 1,298 Mio. € ein Mehraufwand. Geplant waren 986T € (+ rd. 311T €).

 

Unter dem Strich ergaben sich damit um 926T € geringere Gesamtaufwendungen (14,16 Mio. € statt geplant 15,087 Mio. €).

 

In der Summe führte dies zu dem eingangs schon angesprochenen erfreulichen Mehrertrag gegenüber der Planung in Höhe von rund 4,856 Mio. €.

 

Die Finanzrechnung 2021 stellt sich gleichfalls positiv dar. So wuchs die Liquidität von anfangs 11,192 Mio. € auf 14,53 Mio. € am Jahresende. Sie nahm damit um rund 3,038 Mio. € zu.

 

Der Zahlungsmittelüberschuss aus laufenden Tätigkeiten lag bei 7,106 Mio. €. Geplant waren

1,876 Mio. € (+ rund 5,229 Mio. €).

 

Einzahlungen im investiven Bereich erfolgten in Höhe von 305T €. Gegenüber dem Planansatz von 2,626 Mio. € zeigt sich damit eine Abweichung nach unten von rund

2,32 Mio. €. Der wesentliche Grund dafür ist, dass in 2021 die erwarteten Zuschüsse aufgrund fehlender Bautätigkeit nicht wie geplant eingegangen sind. Allein dadurch ergab sich eine Abweichung von rd. 1,91 Mio. € nach unten. Gründe hierfür waren Verzögerungen beim Freibadneu- und Breitbandausbau durch bürokratische Hürden bei den Zuschussbeantragungen.

 

Die Zunahme der Liquidität hat, neben dem überragenden Gewerbesteuer-Ergebnis, deshalb auch mit weniger investiven Auszahlungen zu tun. Alles in allem stand die Gemeinde am Jahresende 2021 damit sehr gut dar. Kredite und/oder Schulden haben das Jahr nicht belastet. Kirchdorf zählte damit weiterhin zum kleinen Kreis schuldenfreier Gemeinden. Von den Gremien wurde in der Sitzung die Jahresrechnung 2021 festgestellt. Sie kann damit dem Landratsamt zur Prüfung vorgelegt werden.

 

7.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller und sächlicher Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschlossen die Gremien 2 Spenden in Höhe insgesamt 255,94 € anzunehmen. Diese kommen in Form von Schulmilch, Obst und Gemüse den Kindern im Wilhelm-Sailer-Kindergarten zugute. Den Spendern, Familie Tobias und Carola Bär, und einer weiteren Spenderfamilie, die namentlich nicht genannt werden möchte, sei für Ihre großzügige Förderung und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

 

8.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Gemeinderatssitzung informierte der Vorsitzende zunächst über die Betriebskostenabrechnung 2022 der Illertalschule Berkheim-Bonlanden.

 

Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus den Gemeinden Dettingen, Erolzheim, Kirchberg, Kirchdorf, Tannheim und Rot a.d. Rot in die Förderschule Bonlanden, wurde 1971 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt der Vereinbarung ist, neben der Festlegung des Schulbezirks, die Kostenbeteiligung. Die Nachbargemeinden haben sich danach an den Schulbetriebskosten zu beteiligen, sofern diese nicht durch Einnahmen im Schulhaushalt gedeckt sind.

 

Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen ist der Abmangel zu 25 % nach den Einwohnern und zu 75 % nach den Schülern der 7 beteiligten Schulverbandsgemeinden zu verteilen.

 

Im Rechnungsjahr 2022 ergaben sich insgesamt 78.559,39 € an ungedeckten Kosten. Der Abmangel liegt damit auf einem ähnlichen Niveau wie im Vorjahr. Zum Rechnungsstichtag am 31.10.2022 besuchten 9 Schülerinnen und Schüler (VJ 5) aus unserer Gemeinde die Förderschule. Insgesamt 46 Schülerinnen und Schüler wurden zu diesem Zeitpunkt an der Schule unterrichtet (VJ 40). Entsprechend den Umlageschlüsseln entfällt auf die Gemeinde Kirchdorf damit ein Abmangel in Höhe von 15.090,82 € (VJ 11.300,78 €).

 

Die folgende Information betraf den Breitbandausbau in den Teilorten Unter- und Oberopfingen. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Ortschaftsrat war am 19.07.2022 dazu festgelegt worden, den Ausbau dort auf die OEW Breitband GmbH zu übertragen. Nach einer europaweiten Ausschreibung hat die Geschäftsstelle der OEW nunmehr mitgeteilt, dass für die beiden Teilorte die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG - wie in Kirchdorf auch - als Generalübernehmer den Zuschlag erhalten hat. Realistisch dürfte ein Baubeginn damit vermutlich im Frühsommer 2024 sein.

 

In einem weiteren kleinen Punkt war über einen Antrag der Katzenhilfe Ulm/Neu-Ulm und Umgebung e. V. auf Bezuschussung der Kastration streunender Katzen zu beraten. Da der Verein nach Mitteilung auch in unserer Gemeinde in den letzten 3 Jahren 17 Katzen einer Kastration zugeführt hat und durch sein Tätigwerden mit hohen Kosten zu kämpfen hat, wurde von den Gremien beschlossen, ihm zur Unterstützung bei der tiermedizinischen Behandlung herrenloser Katzen, 2.000,00 € als Sonderzuschuss zukommen zu lassen.

 

Beendet wurde die öffentliche Sitzung mit 2 Anträgen zur Teilabdeckung von Gräbern mit Grabplatten auf dem alten Teil des Kirchdorfer Friedhofes. Um die Grabpflege für die Angehörigen zu erleichtern wurde beschlossen, künftig auf beiden kommunalen Friedhöfen Teilabdeckungen bis max. 50 % der Grabfläche zuzulassen. Die Art und das Material der verwendeten Steinabdeckung ist farblich auf den Grabstein abzustimmen. Auch die bisherige Grabform ist zu erhalten. Die Abdeckung muss zudem durch einen Steinmetzfachbetrieb angebracht werden. Vor der Ausführung ist diese, wie bislang auch bei den Grabeinfassungen, der Friedhofsverwaltung zur Genehmigung vorzulegen.

 

Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es ausschließlich um Personalangelegenheiten. Zugestimmt wurde dabei der Übernahme von 2 im August 2024 fertig werdenden Auszubildenden in den Kindergärten und die Verlängerung der Arbeitsverträge von 3 Hilfskräften. Zur Neubesetzung der Hauptamtsleiterstelle, nach der zum Jahreswechsel anstehenden Versetzung von Herrn Hauptamtsleiter Hermann Roggors in den Landkreis Ravensburg, wurde beschlossen, mit Frau Alexandra Demmeler aus Memmingen das Hauptamt im Bereich Baurecht, Bauleitplanung und Ordnungsamt zu verstärken. Frau Demmeler, die Ihre Arbeit zunächst in Teilzeit bei der Gemeinde aufnehmen wird, sei an dieser Stelle bereits herzlich willkommen geheißen.