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Bauleitplanung "Beim Dorfplatz" Oberopfingen

Artikel vom 11.11.2022

Variante 2 Plan Bebauung Areal "Beim Dorfplatz"

Im Anschluss an die Ortsbebauung konnte die Gemeinde entlang der Kirchdorfer Straße, unter Einbeziehung der ehemaligen Hofstelle Riedmiller, eine Fläche in der Größe von rund 5 ha für die städtebauliche Entwicklung von Oberopfingen erwerben. Der Auftrag zur Überplanung dieses Bereichs ging an das Architektur- und Städtebauplanungsbüro Franz Arnold in Kooperation mit dem Büro Phase H Architekten aus Memmingen. Nachdem in der Sitzung im Juli 2022, auf der Grundlage von Realisierungsstudien, die Eckpunkte zum Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus festgelegt werden konnten, erging in dieser Sitzung auch die weitergehende Beauftragung an die Büros zur Ausplanung des neuen Bauentwicklungsbereiches als Grundlage für die Aufstellung eines Bebauungsplanes.

Von den Architekten Frau Horejschi und Herrn Arnold wurden in der Sitzung Vorentwürfe zu 2 Varianten für eine Bebauung des Areals vorgestellt. Von beiden Gremien wurde dabei die sog. Variante 2 als weiter zu verfolgendes städtebauliches Konzept befürwortet als Basis für eine weitere Detailausarbeitung und die Abstimmung mit den Behörden.

Mit dem Straßenamt Riedlingen und dem Verkehrsamt im Landratsamt war das Entwicklungsvorhaben noch vor der Sitzung besprochen worden. Von Letzterem erging hierzu die Mitteilung, dass die bisherige Lage des Ortsschildes nicht den gesetzlichen Vorgaben entspricht. Das Ortsschild wird deshalb wohl ca. 350 m weiter in die Ortslage bis auf Höhe der Einmündung nördlich des Kanalweges versetzt werden müssen.  

Dem Amt war wichtig darauf hinzuweisen, dass das Versetzen des Ortsschildes unabhängig von den Planungen der Gemeinde zur Erschließung des neuen Baugebietes vorgenommen werden muss. Damit wird zwischen der bestehenden Bebauung und dem geplanten neuen Baugebiet auf der Kreisstraße eine zulässige Höchstgeschwindigkeit von 70 km/h gelten. Die neue Lage des Ortsschildes wird damit auch direkte Auswirkungen auf die planerischen Rahmenbedingungen für das neue Baugebiet haben. So entfällt z. B. der angedachte Minikreisverkehr als Lösung für die nördliche Anbindung des Baugebietes. Nicht möglich sind damit auch angedachte Längsparkplätze entlang der Kreisstraße. Zudem wird mit Wohngebäuden ein größerer baulicher Abstand von der Kreisstraße einzuhalten sein.

Die Ankündigung des Verkehrsamts stieß in beiden Ratsgremien auf Unverständnis. Begründung für das Vorgehen des Amts ist der wohl vom Regierungspräsidium Tübingen 1989 dort festgelegte sog. Verknüpfungsbereich. Damit soll auf der Kreisstraße als wichtiger überörtlicher Straßenverbindung ein zügiger Verkehrsfluss gesichert werden.  

Im Blick auf die ortsplanerischen Absichten eines künftig beidseits bebauten Innerortsbereichs und auch im Hinblick auf die bereits dort wohnenden Anlieger kann diese Ankündigung nicht nachvollzogen werden (Sicherheit der Bewohner, Lärmschutz, Buskinder). Die Verwaltung wurde deshalb beauftragt, über ein Fachanwaltsbüro prüfen zu lassen, ob eine Möglichkeit besteht, im Zuge des geplanten neuen Baugebietes, diesen sog. Verknüpfungsbereich zum Innerortsbereich umzuwandeln.