Sitzung Gemeinderat
Aus der Arbeit des Gemeinderats
AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 03.05.2022
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Von einer Familie war dazu bereits Tage vor der Sitzung ein schriftlicher Antrag eingereicht worden, die Pool-Testungen in den Kindergartengruppen fortzusetzen.
Der Vorsitzende führte dazu aus, dass mit dem Außerkrafttreten der Corona-Verordnung die Rechtsgrundlage für diese Testungen entfallen ist. Die Entscheidung dazu wurde vom Land Baden-Württemberg unter Einbeziehung ärztlicher Kompetenz, wissenschaftlicher Studien und landesweiter Erfahrungswerte getroffen. Nach dieser Entscheidung finden auch in Schulen keine Testungen mehr statt. Grundsätzlich fraglich ist deshalb, ob eine verpflichtende Testung als Zugangsvoraussetzung rechtlich überhaupt noch durchsetzbar wäre. Dem Vorsitzenden ist auch keine Gemeinde bekannt, die nach der Aufhebung der Corona-Verordnung verpflichtende Testungen in ihren Kindergärten noch weiterführt.
Um ein breiteres Meinungsbild einzuholen, war die Anfrage vor der Sitzung an die Kindergärten weitergeleitet worden. In beiden Einrichtungen vertraten sowohl die Elternbeiräte als auch die Kindergartenteams den Standpunkt, dass eine derzeitige Testung der Kinder nicht notwendig ist. Zwar ist die Pandemie noch nicht durchgestanden, doch die Symptome bei einer Ansteckung - falls überhaupt vorhanden - und die milden Krankheitsverläufe zeigen, dass auch im Kindergartenalltag wieder ein Stück zurück zur Normalität der richtige Weg ist. Das Gremium beschloss deshalb, dem von der Landesregierung Beschlossenen zu folgen und keinen Sonderweg in dieser Frage einzuschlagen.
Wie die Lage bzw. das Virus sich dann bis zum Herbst entwickelt, wird sich zeigen. Die Landesregierung hat hierzu bereits durchklingen lassen, dass dann evtl. erneut wieder über verpflichtende Testungen nachgedacht werden müsste. Momentan wird für solche Maßnahmen jedoch kein Anlass gesehen.
2. Baugesuche
Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen:
a) zur Umgestaltung des Flst. 600, Gemarkung Kirchdorf, als Ausgleichsfläche für das Mischgebiet „Fellheimer Straße Süd I“
b) zur Umnutzung vorhandener Büroräume in Wohnraum auf Flst. 1163/11, Hochhausstraße 5, Kirchdorf
c) zum Neubau eines Mehrfamilienwohnhauses mit 12 WE und Tiefgarage auf Flst. 91/5, Raiffeisenstraße/Hinter den Höfen, Kirchdorf
d) zum Neubau eines Mehrfamilienhauses mit 6 Wohneinheiten auf Flst. 83/1, Raiffeisenstraße/Hinter den Höfen, Kirchdorf
e) zum Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Kräuter und Getreide auf Flst. 131/2, Berkheimer Str. 12, Oberopfingen
3. Sportverein Kirchdorf
- Errichtung eines kleinen Spielplatzes auf dem Gelände des Dr.-Hans-Liebherr-Stadions
Das Dr.-Hans-Liebherr-Stadion ist mittlerweile seit nunmehr fast 50 Jahren die Heimstatt unseres Sportvereins und der über unsere Ortsgrenzen hinaus bekannte Treffpunkt für Sport und soziales Miteinander von Jung und Alt. Wie die Abteilung Fußball mitteilt, wird das Stadion während der Spiele von immer mehr jungen Familien besucht. Aktuell rennen die Kleinsten über die Tartanbahn und sandeln in der Weitsprunganlage.
Die Abteilung Fußball fände es deshalb schön, wenn in der Südwestecke des Stadiongeländes ein kleiner Spielplatz für Kinder im Alter von 0 – 8 Jahren angelegt werden könnte und hat mit einem Spielgerätehersteller dazu einen Vorschlag erstellt. Im Zentrum der Spielecke soll ein Spielhaus in den Vereinsfarben des SV Kirchdorf und thematischer Ausrichtung auf Sport und Fußball stehen. Auch die ergänzende Schaukelkombination soll in den Farben des Vereins in blau und weiß den Bezug zum Verein herstellen. Der Preis für die beiden Spielgeräte beläuft sich auf rund 36.000 €/brutto. Nicht einberechnet sind bei diesen Kosten die baulichen Maßnahmen zur Herrichtung des Platzes und das notwendige Fallschutzmaterial.
Die Beschaffung der Spielgeräte sowie deren Montage und Aufbau würde die Abteilung Fußball übernehmen. Nach Rückmeldung liegen hierfür bereits Spendenzusagen in Höhe von ca. 80 % vor. Die ausstehenden 20 % sollen über einen Spendenaufruf eingeworben werden. Eine finanzielle Beteiligung der Gemeinde wird es dafür deshalb nicht brauchen.
Gemeindeseits übernommen werden sollten allerdings die baulichen Vorbereitungen des Platzes und das Fallschutzmaterial, ebenso die regelmäßige Kontrolle des Platzes durch den Sicherheitsbeauftragten der Gemeinde. Auch die Übernahme anfallender Reparaturarbeiten der Geräte würde die Abteilung gerne bei der Gemeinde verorten.
Vom Gemeinderat wurde die Initiative der Abteilung Fußball erfreut zur Kenntnis genommen. Der vorgeschlagenen Einrichtung eines kleinen Spielplatzes in der Südwestecke des Dr.-Hans-Liebherr-Stadions wurde sodann, unter der gewünschten Beteiligung der Gemeinde, zugestimmt.
Dem SV Kirchdorf, Abteilung Fußball, wurde für die lobenswerte Aktivität und die Einwerbung der Spenden gedankt. Aufgrund der persönlichen Befangenheit des Vorsitzenden durch seine gleichzeitige Funktion als Sportvereins-Vorsitzender wurde dieser Tagesordnungspunkt vom stv. Bürgermeister, Herrn Christian Göppel, geleitet.
4. Neubau des Kindergartens an der Rathausstraße - Auftragsvergaben
Nach der Vergabe der Rohbauarbeiten in der letzten Sitzung, konnten weitere Gewerke vergeben werden.
Für die Elektroinstallationsarbeiten erhielt dabei die Firma Elektro Bogdan aus Erolzheim als wirtschaftlichster unter 3 Bietern zum Angebotspreis in Höhe von 472.664,20 €/brutto den Auftrag zur Ausführung der kompletten Elektroinstallationsarbeiten, inklusive der Photovoltaik-Anlage auf dem Dach.
Bei der Heizung hatte die Firma Seitz-Haustechnik GmbH aus Erolzheim unter 4 Bietern mit 119.673,17 € das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt. Dasselbe galt für die ausgeschriebene Lüftungsinstallation und die Sanitärarbeiten. Auch in diesen beiden Gewerken lag die Firma Seitz-Haustechnik GmbH aus Erolzheim unter 3 bzw. bei den Sanitäranlagen unter 4 Bietern an jeweils 1. Stelle. Sie erhielt deshalb für alle drei Gewerke die Beauftragung. Für den Einbau der Lüftungsanlage lag das Angebot bei 151.391,55 €, für die Ausführung der Sanitärarbeiten bei 168.456,17 €, jeweils brutto.
Nach der vorläufigen Kostenberechnung des Architekturbüros Sick + Fischbach, das die Grundlage für die Gesamtkostenschätzung darstellt, waren für die 4 in der Sitzung zu vergebenden Gewerke 900.000 € kalkuliert worden. Mit insgesamt 912.185,09 € liegen die beschlossenen Auftragsvergaben zwar um 12.185.09 € über dieser Summe, in Anbetracht der aktuell stürmisch steigenden Materialpreise ist dies dennoch als ein sehr erfreuliches Ergebnis zu betrachten.
5. Aufhebung der Veränderungssperre über Flst. 91/5, Raiffeisenstraße 6, Kirchdorf
Um bei der geplanten baulichen Entwicklung auf dem Raiffeisen-Areal mitsprechen zu können, war vom Gemeinderat in der Sitzung am 14.12.2021 eine Veränderungssperre erlassen worden. Nachdem in den folgenden Gesprächen mit der VR-Bank zur Bebauung des Grundstücks ein Konsens erzielt werden konnte, wurde vom Rat beschlossen, die verhängte Veränderungssperre aufzuheben, um damit den Weg für eine bauliche Umsetzung des in der Sitzung als Bauantrag behandelten Baugesuchs frei zu machen.
Auf die Aufhebungssatzung der Veränderungssperre in diesem Mitteilungsblatt sei hingewiesen.
6. Erste Änderung des Bebauungsplans „Handelsflächen Kirchdorf Süd“- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der erneuten Beteiligung gem. § 4 a Abs. 3 Baugesetzbuch
- Satzungsbeschluss
Zur baurechtlichen Ermöglichung eines Radwegelückenschlusses zwischen dem EDEKA-Einkaufsmarkt und dem Wasserturmweg in Kirchdorf sowie zur Herstellung einer zweiten Zufahrt, ausgehend vom Kirchenweg, auf das unbebaute Grundstück neben dem Markt war es notwendig, ein Verfahren zur Änderung des Bebauungsplanes einzuleiten. Die Einbeziehung der Öffentlichkeit sowie der Träger öffentlicher Belange erfolgte nach dem Entwurfsbeschluss durch eine öffentliche Auslegung und Behördenanhörung.
In der Sitzung wurden die dazu eingegangenen Rückmeldungen dem Gemeinderat zur Kenntnis gebracht und vom Gremium – soweit notwendig – entsprechend den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen der Verwaltung beschlossen. Widersprüche oder Einsprüche gegen das Änderungsverfahren sind nicht eingegangen. Die Satzung zur Änderung des Bebauungsplanes „Handelsflächen Kirchdorf Süd“ konnte damit entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches rechtskräftig beschlossen werden.
Auf die öffentliche Bekanntmachung dazu in diesem Mitteilungsblatt sei hingewiesen. Der Baurechtsbehörde wird die Beschlussfassung angezeigt und der Flächennutzungsplan im Wege der Berichtigung angepasst.
7. Erste Änderung des Bebauungsplanes „Heuweg Nord II“ zur Vermeidung potentiell nachteiliger städtebaulicher Auswirkungen
- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch
- Satzungsbeschluss
Im Bereich der Gewerbestraße in Kirchdorf ist der mittlerweile 30 Jahre alte Bebauungsplan „Heuweg Nord II“ die Rechtsgrundlage für Bebauungen. Ziel der Änderung des Bebauungsplanes war es, die im Gewerbegebiet vorhandenen Nutzungen in ihrem Bestand zu sichern und noch bestehende Brachflächenpotentiale für zukünftige Erweiterungsoptionen der bereits bestehenden Gewerbebetriebe vorzuhalten. Um dies zu gewährleisten, soll die Nutzung von Vergnügungsstätten in diesem Bereich ausgeschlossen werden, um potentiell nachteilige städtebauliche Auswirkungen zu vermeiden, die durch die bisherigen Festsetzungen nicht ausgeschlossen wären. Im räumlichen Geltungsbereich des Bebauungsplanes sollen deshalb keine Spiel- und Automatenhallen, Nachtlokale, Wettbüros und Swingerclubs etc. zugelassen werden.
Widersprüche oder Einwendungen auf die öffentliche Auslegung der geplanten Änderung gingen bei der Gemeinde nicht ein. Die Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurden vom Gemeinderat zur Kenntnis genommen und entsprechend den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen der Verwaltung beschlossen.
Die im Anschluss erlassene Satzung zur 1. Änderung des Bebauungsplanes wird dem Landratsamt angezeigt und ist nachstehend zum Sitzungsbericht in diesem Mitteilungsblatt veröffentlicht.
8. Annahme von Spenden
Die Entgegennahme sächlicher und finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium 2 Spenden in Höhe von insgesamt 2.040,00 € anzunehmen. Die Spender möchten namentlich nicht genannt werden. Ihre Zuwendungen kommen einmal der Wolfgang-Notz-Stiftung und sodann dem Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Oberopfingen zugute. Den Gebern sei für ihre großzügige Förderung und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.
9. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Gemeinderatssitzung informierte der Vorsitzende zunächst allgemein über die Möglichkeiten zum Erlass von Vorkaufssatzungen nach dem Baugesetzbuch.
Die zweite Information galt dem geplanten Abbruch des Eingangs-, Technik- und Umkleidebereichs am Freibad in Kirchdorf. Die Gemeindeverwaltung hatte vor, die Arbeiten zeitnah über eine beschränkte Ausschreibung anbieten zu lassen, um diese unverzüglich nach Beendigung der Badesaison ausführen zu können. Aufgrund der in Aussicht gestellten öffentlichen Förderung wird dies aber so nicht durchführbar sein. Die von der Bundesregierung eingesetzte Förderstelle sieht den Abbruch als Teil der Baumaßnahme und fordert deshalb dafür auch eine Aufnahme in die europaweite Ausschreibung der Neubaumaßnahme. Daher wird es zu einer weiteren Zeitverzögerung kommen. Die Abbrucharbeiten werden damit nicht, wie von Seiten der Gemeinde geplant, im September/Oktober 2022 möglich sein.
Im Anschluss daran informierte der Vorsitzende das Gremium darüber, dass die Firma Kurt Motz aus Illertissen, die in der letzten Sitzung als wirtschaftlichster Anbieter den Auftrag zur Ausführung der Rohbauarbeiten für den neuen Kindergarten neben dem Rathaus erhalten hat, die Auftragsannahme abgelehnt hat, wegen unvorhersehbarer Preissteigerungen. Dies ist ein bisher in unserer Gemeinde einmaliger Vorgang. Das Gremium vergab deshalb den Auftrag an die Firma Johannes Göppel aus Kirchdorf, die an 2. Stelle der Bieterrangfolge stand, zum Angebotspreis von 1.519.439,01 €/brutto. Der Preis liegt um ca. 20.000 € über dem Angebotspreis der Firma Kurt Motz.
10. Nichtöffentlich
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es zunächst um Personalangelegenheiten und sodann um vorsätzliche und eigenmächtige Beschädigungen/Zerstörungen von Straßenbäumen. Der Bürgermeister wurde aufgefordert, in solchen Fällen nicht nur Schadenersatz zu verlangen, sondern auch Strafanzeige gegen festgestellte Täter zu stellen. Es kann nicht geduldet werden, dass einzelne Bürger sich das Recht herausnehmen, wertvolle Straßenbäume nach Gutdünken zum Absterben zu bringen oder nach Lust und Laune zusammenzusägen. Die Gemeinde wird deshalb entsprechende Feststellungen konsequent verfolgen.
- Endes des Sitzungsberichtes -