Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates
icon.crdate27.02.2026
Kurzbericht zur Sitzung vom 18.02.2026
AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN
KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 18.02.2026
Vor der Sitzung trafen sich die Gremien bereits um 17:00 Uhr in Berkheim, um zusammen mit Vertretern der Wild Projektentwicklung GmbH den dortigen Willebold-Park zu besichtigen. Auf der Tagesordnung der Sitzung standen sodann nachfolgende Themen zur Diskussion und Beschlussfassung an:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Nachgefragt wird nach dem aktuellen Stand des Breitbandausbaues im Teilort Kirchdorf. Der Vorsitzende führt aus, dass die Tiefbauarbeiten dazu abgeschlossen und die Hausanschlussleitungen verlegt sind. Was noch fehlt ist die Aufschaltung des Netzes für einen Betrieb. Die Vorbereitungen dazu laufen von Seiten der NetCom Baden-Württemberg. Wenn es soweit ist, soll von Seiten des Netzbetreibers eine Informationsveranstaltung für die Bürgerschaft erfolgen. Die Gemeinde hofft, dass es zur Mitte des Jahres soweit sein wird.
2. Baugesuche
a) Neubau eines Schweinestalles für Mastschweinehaltung mit 400 Plätzen auf Flst. 1809,
Unteropfingen. Wegen fehlenden Informationen bezüglich zu erwartender Emissionen wurde eine
Entscheidung zur Angelegenheit vertagt.
Hergestellt wurde sodann das gemeindliche Einvernehmen zum
b) Neubau einer landwirtschaftlichen Lagerhalle für Anbaugeräte und Ernteerzeugnisse auf Flst. 1603
in Unteropfingen
c) zum Umbau im Bestand, Anbau an den Bestand und zur Dachsanierung sowie zum Neubau eines
freistehenden Schuppens auf Flst. 21/3 und 21 in Binnrot 3/1
d) zum Anbau eines Kälberstalles auf Flst. 164, Am Rudeshof 6, Kirchdorf-Oberopfingen
3. Anliegerbeschwerden zu den Ahornbäumen am Radweg nach Dettingen vor dem Baugebiet
„Bilze I“, Kirchdorf
- Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde und weiteres Vorgehen
In der Gemeinderatssitzung am 16.12.2025 wurden von Anliegern aus dem Baugebiet Beschwerden wegen der mittlerweile zu groß gewachsenen Ahornbäume entlang des Radweges nach Dettingen auf der Ostseite des Baugebietes „Bilze I“ vorgetragen.
Nachfolgende Punkte wurden dabei zusammenfassend vorgebracht:
- Starker Laubfall, der zu erheblichem Reinigungsaufwand und zur Verstopfung von Regenrinnen führt.
- Wurzeleinwuchs in private Grundstücke, mit der Folge, dass sich der Boden hebt und dadurch
Pflasterflächen, Zäune und bauliche Anlagen beschädigt werden.
- Lichtmangel, insbesondere auf der Ostseite der betroffenen Grundstücke.
- Durch die Verschattung der Bäume lohne sich eine Installation von Dachphotovoltaikanlagen
nicht mehr.
Die Ahornbäume im Bebauungsplan sind mit Satzungsbeschluss vom 20.01.1998 als Pflanzgebot festgesetzt worden. Entsprechend der Begründung im Bebauungsplan dienen sie der Durchgrünung des Baugebietes sowie der Kompensation des mit der Erschließung einhergegangenen Eingriffs in die Landschaft. Der Baumpflegefachbetrieb Graf aus Tannheim hat nach der Inaugenscheinnahme beim Ortstermin erklärt, dass aus baumpflegerischer oder verkehrssicherungstechnischer Sicht kein Rückschnitt erforderlich ist, da die Bäume gesund und vital sind (mit Ausnahme derer, die vorsätzlich beschädigt bzw. zum Absterben gebracht worden sind).
Nach Auskunft könnte ein Rückschnitt an den Bäumen sogar schädlich sein, da er die Bäume anfälliger für Krankheiten machen könnte. Nach seiner rechtlichen Einschätzung seien die vorgebrachten Beeinträchtigungen von den Anwohnern grundsätzlich hinzunehmen. In die gleiche Richtung geht auch die Stellungnahme der Unteren Naturschutzbehörde.
Im Schreiben an die Gemeinde ist darauf verwiesen, dass die Bäume aufgrund der Ortsrandlage eine wesentliche Funktion zur landschaftlichen Einbindung des Baugebietes nach Osten erfüllen. Bei einer Fällung müsste, in Abstimmung mit der UNB, eine deutliche Mehrheit an Bäumen und Heckenstrukturen angelegt werden, auch zusätzlich an anderer Stelle. Aus naturschutzfachlicher Sicht ist die Fällung aller Bäume unter Abwägung mit den festgesetzten Funktionen unverhältnismäßig und nicht begründbar. Es stehen mildere Mittel wie Pflegeschnitte zur Reduzierung der Beeinträchtigungen zur Verfügung. Wenn tatsächlich jedoch Schäden an Bauwerken durch Wurzelwachstum vorhanden und nachgewiesen würden, wäre eine Fällung inkl. Ersatzpflanzung im Einzelfall zu prüfen. Wenn von Seiten der Gemeinde an einer Fällung festgehalten werden soll und eine im Vergleich zu den Festsetzungen des Bebauungsplanes relevante Abweichung hinsichtlich der künftig vorgesehenen Eingrünung erfolgt, wird seitens der Gemeinde eine Änderung des Bebauungsplanes inkl. Nachbilanzierung und externem Ausgleich erforderlich. Weitergehend weist die Untere Naturschutzbehörde darauf hin, dass die Fällung der Bäume das Kleinklima und die Erholungsfunktion an einem bei der Bürgerschaft sehr beliebten Fuß- und Radweg spürbar beeinträchtigen wird. Es ist deshalb davon auszugehen, dass eine solche Maßnahme bei zahlreichen Bürgerinnen und Bürgern Kirchdorfs auf Kritik und erhebliches Unverständnis stoßen wird. Auf der Grundlage der durchgeführten Ortsbegehung der Unteren Naturschutzbehörde plädiert diese eindrücklich für ein Überdenken der Entscheidung des Gemeinderates und für eine sachgerechte und faire Abwägung der vorhandenen betroffenen Belange.
Im Resümee stellt die Untere Naturschutzbehörde fest, dass bei einem Gros der 19 Ahornbäume lediglich Beeinträchtigungen der angrenzenden Privatgrundstücke durch Schattenwurf und Laubfall anzunehmen sind. Erhebliche oder gar unzumutbare Beeinträchtigungen liegen nach fachlicher Einschätzung nicht vor.
In die gleiche Richtung geht eine weitere Stellungnahme des Naturschutzbeauftragten. In seinen Ausführungen schreibt er, Zitat: „Vermeintliche Beeinträchtigungen der Baumreihe für die acht im Westen benachbarten Grundstücke werden von den Eigentümern in Anbetracht der positiven Wirkungen für den Umwelt- und Klimaschutz sowie das Gemeinwohl überbewertet und können nicht nachvollzogen werden.“ Er vertritt deshalb die Meinung wie die Untere Naturschutzbehörde, dass die Entfernung der Spitzahornreihe abgelehnt werden sollte.
Nach der Abwägung aller geäußerten Vor- und Nachteile wurde von den Gremien eine Fällung der Baumreihe abgelehnt. Der Baumfachbetrieb Graf aus Tannheim wurde beauftragt, einen fachgerechten Pflegeschnitt vorzunehmen und dabei soweit wie möglich sämtliche naturschutzrechtlichen, öffentlichen sowie privaten Belange zu berücksichtigen. Wenn tatsächlich Schäden an Bauwerken durch Wurzelwachstum der Gemeinde gegenüber nachgewiesen werden, sind zunächst Wurzeleinkürzungen zu prüfen und erst in einem zweiten Schritt eine Fällung inklusive Ersatzpflanzung.
4. Vorstellung der Entwürfe zur Bebauung der ehemaligen Hofstelle Riedmiller, Flst. 300, 302,
302/1 und 303, Kirchdorfer Straße 16, Oberopfingen
Als Ergebnis verschiedener Vorbesprechungen hat die Firma Wild Projektentwicklung GmbH für die ausgeschriebene Bebauung des Riedmiller-Areals ein sehr ansprechendes Konzept entwickelt, das in der Sitzung sowohl dem Gemeinde- als auch dem Ortschaftsrat zur Nachnutzung des Areals zu gefallen wusste.
Über einer Tiefgarage sollen danach drei Wohngebäude errichtet werden. In Kooperation mit der illerSENIO aus Berkheim sollen darin mindestens 20 Wohnungen für ein betreutes Seniorenwohnen entstehen. Geplant ist im Zentrum der Wohnanlage ein zentraler kleiner öffentlicher Platz mit Aufenthaltsqualität. In dem sich nach Norden anschließenden Gebäude könnte die Gemeinde im Erdgeschoss eine 140 m² große Fläche erwerben, die sich auch als kleines Ladengeschäft nutzen ließe. Auf der gleichen Ebene soll zudem ein größerer Gemeinschaftsraum für Zusammenkünfte der Senioren entstehen, die in der Wohnanlage wohnen. Das Projekt soll insgesamt 35 Wohnungen umfassen in Größen zwischen 40 bis 60 m², wobei durch Zusammenlegung auch größere Wohneinheiten entstehen könnten. Die Gebäude sind 3-geschossig geplant, wobei das Obergeschoss zur besseren Einfügung in das Ortsbild jeweils unter den Satteldächern der Gebäude, die mit ca. 35° Dachneigung vorgesehen sind, liegen soll. Die Firsthöhe der Häuser wird zwischen 11 bis knapp 12 m betragen. In der unter der Anlage liegenden Tiefgarage sollen 39 Stellplätze entstehen. Entlang der Straße „Bei der Kirche“ sind darüber hinaus zwölf öffentliche Parkplätze hinter einem 3 m breiten Fußweg vorgesehen. Da die verkehrsmäßige Erschließung der Wohnanlage ausschließlich über die Straße „Bei der Kirche“ erfolgt und im Zusammenhang mit der Erschließung des neuen Baugebietes „Beim Dorfplatz“ künftig noch mehr Verkehr wird bewältigen müssen, soll der teilweise nur 4,80 m breite Straßenraum im Zuge der öffentlichen Erschließung auf 6,50 m verbreitert werden bis zur Zufahrt der Tiefgarage. Im Hinblick auf die geplante Beheizung ist nach Mitteilung ein Nahwärmeanschluss favorisiert. Von den Gremien wurde, nach der Präsentation der Pläne und den Eindrücken, die für das Projekt beim Vororttermin im Willebold-Park gewonnen werden konnten, die grundsätzliche Zustimmung zum Geplanten ausgesprochen. Damit die Bebauung wie vorgestellt erfolgen kann, sind allerdings Teile des Bebauungsplanes in diesem Bereich noch an das Vorhaben anzupassen, was als Auftrag an das Städteplanungsbüro Arnold in Memmingen weitergegeben werden wird.
Im Zuge der Flächenneugestaltung soll auch die Bushaltestelle, die sehr beengt im Mündungstrichter der Straße „Bei der Kirche“ liegt, weiter nach Norden verlegt werden, flächenbedingt allerdings ohne Bushaltebucht.
In einer abschließenden Beschlussfassung wurde die Firma Wild Projektentwicklungs GmbH beauftragt, mit dem für Sie tätigen Architekturbüro Tress Architekten aus Baltringen, die Ansichten zu den vorgestellten Gebäuden zu entwickeln und diese dem Gemeinde- und Ortschaftsrat für eine finale Entscheidung vorzulegen.
5. Erneuerung der Brücke über die Rot bei Waldenhofen
- Honorarvertrag und weiteres Vorgehen
In der gemeinsamen Sitzung mit dem Ortschaftsrat am 25.11.2025 war beschlossen worden, die vermutlich bald 80 Jahre alte Brücke über die Rot bei Waldenhofen, die ihrem Lebensende entgegen geht, durch einen Neubau zu ersetzen und dabei auch die aktuell guten Fördermöglichkeiten für solche Vorhaben zu nutzen. Das Ingenieurbüro Funk wurde in der damaligen Sitzung deshalb beauftragt, Antragsunterlagen zu erstellen und auf eine funktionale Ausschreibung der Brücke hinzuwirken, in der vorfindlichen Länge und in der für den landwirtschaftlichen Verkehr erforderlichen Breite, mit einer Traglast von 40 t.
Wie vom Ingenieurbüro nunmehr rückgemeldet wurde, eröffnen sogenannte „funktionale Ausschreibungen“ in vielen Fällen sinnvolle Gestaltungsspielräume. Sie sind allerdings nicht konform mit den spezifischen Vorgaben für eine Landesförderung, wie sich bei der Kontaktaufnahme mit der Landförderstelle herausgestellt hat. Es wird deshalb den klassischen Weg über eine Entwurfsplanung brauchen. Dazu erhielt das Ingenieurbüro Funk in der Sitzung die Beauftragung auf der Grundlage des dazu vorgelegten Honorarvertrages.
6. Bürgerpark
- Aufstellung eines Eisautomaten
Die Familie Rau, Inhaber des Eiscafés „Dolcier“ in Memmingen, hat bei der Gemeinde angefragt, ob im Bürgerpark ein Eisautomat aufgestellt werden darf. Neben dem Betrieb des Eiscafés sowie dem winterlichen Verkauf von Lebkuchen im Dolcier-Laden besteht das Eisautomaten-Geschäft seit dem Jahr 2020. Derzeit werden fünf Automaten betrieben, wobei sich das Geschäftsfeld nach Mitteilung in einer aufstrebenden Entwicklung befindet.
Im Vorfeld der Sitzung wurden dazu zwei mögliche Standorte angeschaut. Als ideal erwies sich dabei eine Fläche an der Südseite des Liebherr-Brunnens, weil dort bereits ein Stromanschluss vorhanden ist. Der Eisautomat soll das ganze Jahr betrieben werden. Damit wird es möglich zu jeder Zeit ein handwerklich hergestelltes und qualitativ hochwertiges Eis zu genießen. Für Abfälle will die Familie Rau einen Mülleimer stellen, der bei Beifüllung auch regelmäßig geleert werden soll. Die Zusage der Ratsgremien erging dazu unter Widerrufsvorbehalt, um ggf. eingreifen zu können, wenn sich durch den Automaten oder in dessen Umfeld Probleme entwickeln sollten.
7. Rechnungslegung der Wolfgang-Notz-Stiftung
- Mittelverwendung
Zur finanziellen Unterstützung der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit im kulturellen, musischen und sportlichen Bereich sowie zur Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, wurde am 10.11.1995 bei der Gemeinde Kirchdorf an der Iller unter dem Namen „Wolfgang-Notz-Stiftung“ vom ehemaligen Bürgermeister und Ehrenbürger unserer Gemeinde, Herrn Harald Notz, eine nicht rechtsfähige Stiftung eingerichtet, die von der Gemeinde treuhänderisch verwaltet wird.
Das Stiftungskapital betrug zum Ende des Jahres 2025 329.066,11 €. Vom Gemeinde- und Ortschaftsrat wurde beschlossen, 14.800,00 € aus den erwirtschafteten Erträgen nach dem Willen des Stiftungsgebers auszuschütten. Die Summe kommt in Teilbeträgen Einrichtungen und Vereinen in unserer Gemeinde zugute.
Herrn Harald Notz und seiner Familie sei - wie auch in den Vorjahren - für die Einrichtung der Stiftung von Herzen gedankt. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gemeinde kann damit auch in diesem Jahr wieder mit bemerkenswerten Beträgen unterstützt werden. Seit Bestehen der Stiftung konnten insgesamt rund 269.000,00 € ausgeschüttet werden. Die Wolfgang-Notz-Stiftung ist damit ein wertvolles Vermächtnis für unsere Gemeinde.
8. Annahme von Spenden
Die Entgegennahme finanzieller und sächlicher Spenden durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschlossen die Gremien drei Spenden in Höhe von insgesamt 233,50 € anzunehmen. Die Spenden kommen von der Allgäuer Lebkuchen-Manufaktur, der Firma Höflmeir GmbH und Herrn Peter Wenzel. Sie sind dem Wilhelm-Sailer-Kindergarten, der Freiwilligen Feuerwehr Kirchdorf und dem Geschwister-Simmler-Kindergarten in Teilbeträgen zugedacht bzw. auch in Form von Süßigkeiten für den Faschingsumzug. Den Gebern sei für ihre Förderungen und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.
9. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende über die vollzogene Umrüstung der Flutlichtanlage am Nebensportplatz auf moderne LED-Technik. Herrn Christopher Müller, der die Umsetzung der Maßnahme für den SVK verantwortlich begleitet hat, sei hierfür herzlich gedankt. Die energiesparende moderne Lichttechnik bringt nicht nur eine bessere Ausleuchtung des Platzes mit sich, sondern leistet auch einen Beitrag zum Umweltschutz (Insektenschutz). Zudem wird sich damit eine jährliche Energieeinsparung von geschätzt 6.500 kWh ergeben. Die Umrüstungsmaßnahme wurde vom württembergischen Landessportbund, der Bundesregierung und der Gemeinde gefördert. Insgesamt betrugen die Kosten hierfür 30.426,98 €/brutto. Allen Beteiligten, auch der Firma Johannes Göppel, die die Lichtinstallation vorgenommen hat, sei an dieser Stelle herzlich für das gute Miteinander gedankt.
Die nächste Information galt dem Bebauungsplan „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen. Im Rahmen von natur- und artenschutzrechtlichen Ausgleichsmaßnahmen ist mittlerweile auch die geforderte Heckenersatzpflanzung auf der ehemaligen Bauschuttdeponie in Unteropfingen erfolgt. Den Auftrag hierzu hatte die Firma Stingel aus Albstadt erhalten. Mit der Aufforstung der geforderten 1.645 m² großen Fläche sind im Hinblick auf das neue Baugebiet nunmehr alle natur- und artenschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Lediglich der Auftrag des bei der Erschließung anfallenden überschüssigen Oberbodens auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche ist zu gegebener Zeit noch zu veranlassen. Das landwirtschaftliche Grundstück hierfür steht bereits fest.
Die nächste Information galt der Verwendung der Kapitalerträge aus der Geschwister-Simmler-Stiftung. Mit den Einnahmen aus der Veräußerung ihrer Hofstelle haben die Geschwister Anna, Friederika und Fritz Simmler im Dezember 2001 die Geschwister-Simmler-Stiftung eingerichtet. Zweck der Stiftung sind soziale, gemeinnützige und kirchliche Vorhaben. Als Organ der Stiftung wurde von den Geschwistern ein Stiftungsrat bestellt, dessen Aufgabe es ist, das Stiftungskapital anzulegen und über die Verwendung der Stiftungserträge zu beschließen. Der Stiftungsrat hatte seine letzte Sitzung am 18.12.2025 im Rathaus Kirchdorf. Bei dieser Zusammenkunft wurde die Verteilung des Stiftungsertrages aus dem Jahr 2025 festgelegt. Die Geschwister-Simmler-Stiftung hat im genannten Jahr aus Geldanlagen und Pachtentgelten für ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen, die als spätere Zustiftungen von den Geschwistern ins Stiftungskapital eingeflossen sind, einen ausschüttungsfähigen Ertrag in Höhe von 34.500,00 € erwirtschaftet. Das Geld kommt in Teilbeträgen der Jugendausbildung in Kirchdorfer Vereinen, der katholischen Kirchengemeinde, dem Förderkreis für Integrative Erziehung, dem Förderverein der Michael-von-Jung-Schule und dem Förderverein der St. Blasiuskirche sowie der Bücherei und den drei örtlichen Kindergärten zugute. Mit weiteren Teilbeträgen werden das Kinderhospiz St. Nikolaus, die Deutsche Cleft Kinderhilfe, die Kindernothilfe e.V. in Duisburg sowie soziale Zwecke unterstützt. Seit der Gründung der Stiftung konnten damit rund 458.500,00 € für gemeinnützige, soziale und kirchliche Zwecke ausgeschüttet werden. Den Geschwistern Simmler sei über ihren Tod hinaus für die uneigennützige Einrichtung ihrer Stiftung herzlich gedankt. Mit den Stiftungserträgen konnte und kann viel Gutes bewirkt und so manche gesellschaftliche Aufgabe gefördert und voran gebracht werden. Den Stiftungsratsmitgliedern, die unter dem Vorsitz von Herrn Helmut Pflotsch alle ehrenamtlich und ohne Bezahlung für die Stiftung arbeiten, sei für ihre Aktivitäten herzlich gedankt.
Der öffentliche Teil der Sitzung wurde beschlossen mit der Bekanntgabe der geplanten Sitzungstermine für das Jahr 2026 und den Ergebnissen einer durchgeführten Geschwindigkeitskontrolle in der Berkheimer Straße durch das Landratsamt Biberach. Kontrolliert wurde am 26.01.2026 von 14:23 Uhr bis 17:23 Uhr. In diesem Zeitraum wurde lediglich eine Geschwindigkeitsüberschreitung im Bereich zwischen 6 bis 10 km/h festgestellt.
10. Nichtöffentlich
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es zunächst um die Festlegung eines Verkaufspreises für das ehemalige Riedmiller-Areal in Oberopfingen und um die Wiedervermietung einer in den nächsten Monaten frei werdenden Lehrerwohnung an der Schule. Die Wohnung soll zunächst in Verbindung mit einer notwendigen Stellenausschreibung für eine/n Bademeister/in im Freibad angeboten werden, um damit die Attraktivität für potenzielle Bewerber zu erhöhen. Weitere Themen im nichtöffentlichen Teil der Sitzung betrafen die Einweihung des Geschwister-Simmler-Kindergartens und weitere Stellenausschreibungen für Mitarbeiter/innen im Freibad.
