Sitzungsberichte: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderates

icon.crdate16.05.2025

Kurzbericht zur Sitzung vom 13.05.2025

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 13.05.2025

 

Vor der Sitzung trafen sich die Ratsmitglieder am Feuerwehrgerätehaus, um den neuen Gerätewagen-Transport mit seinen Einsatzmöglichkeiten in Augenschein zu nehmen. In der daran anschließenden öffentlichen Beratung im Rathaus standen nachfolgende Themen zur Beratung und Beschlussfassung an:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Vorgetragen wurde zunächst, dass der Bauhof auf dem Friedhof zu selten den Rasen auf abgeräumten Grasflächen mäht. Aufgrund der vielen Aufgaben ist ein regelmäßiges - womöglich wöchentliches - Mähen mit dem vorhandenen Personalbestand jedoch leider nicht möglich.

 

Gefragt wurde sodann nach der Anlegung eines Zebrastreifens über die Hochhausstraße zwischen der Kreissparkasse und dem Café Kilic. Vor vielen Jahren war dies schon einmal ein Thema in der Diskussion mit der Verkehrsbehörde. Wegen dem dafür zu geringen Fußgängeraufkommen ist das Anliegen jedoch abgelehnt worden. Der Vorsitzende führte weiter aus, dass dies eigentlich auch für die beiden Zebrastreifen vor dem Kindergarten und an der Liebherrstraße gilt, die die Voraussetzungen nach Ansicht der Verkehrsschau dafür eigentlich auch nicht erfüllen.

 

In eigener Sache wurde zum Aufstellen von Maibäumen vom Vorsitzenden sodann noch einmal Folgendes ausgeführt:

Der Bürgermeister stellt sich nicht gegen das Aufstellen von Maibäumen oder verbietet es gar. Nach dem Beinaheunfall im letzten Jahr mit dem abgebrochenen Maibaum in Oberopfingen müssen aus Sicherheitsgründen Maibäume künftig aber entweder kürzer werden - vorgegeben wurden dazu vom Bürgermeister 12 Meter - oder wenn sie höher sind, die Vorgaben des Statikers erfüllen. Die Möglichkeit für die Vereine Maibäume aufzustellen besteht und bestand damit nach wie vor. Bei Bäumen in der Höhe wie bisher, von ca. 24 bis 27 Meter, ist dabei jedoch ein Stammdurchmesser von mindestens 48 cm am unteren Ende des Baumes erforderlich. Keine der drei Halterungen in unseren Teilorten ist aktuell jedoch groß genug, um Stämme mit einem solchen Durchmesser aufzunehmen.

 

Bei der Abklärung des Sachverhaltes mit der Württembergischen Gemeinde-Versicherung wurde von deren Rechtsabteilung ausgeführt, so Zitat der WGV im Schreiben vom 15.04.2025 „Wir können der Gemeinde nur dringend empfehlen, die Hinweise des Sachverständigen zu beachten“. Hinsichtlich von möglichen Sach- und Personenschäden stehen die Vorsitzenden der aufstellenden Vereine und der Bürgermeister gemeinsam in der Haftung und zwar sowohl zivil- als auch strafrechtlich. Dabei drohen auch Gefängnisstrafen. Im zitierten Urteil des Bundesgerichtshofes vom 13.06.2017 heißt es weiter „dass derjenige, der einen Maibaum errichtet, neben der Beachtung aller Verkehrssicherungspflichten während des Auf- und Abbaus - auch zu dessen verkehrssicheren Unterhaltung während der Standzeit verpflichtet ist, d. h. der Errichter hat die gebotenen Schutzmaßnahmen während der kompletten Standzeit wahrzunehmen. Hierunter fällt z. B. die regelmäßige Prüfung der Stand- und Bruchsicherheit des Baumes selbst und des angebrachten Schmuckes. Eine gesonderte Prüfung braucht es zudem im Zuge von besonderen Witterungsereignissen, mit denen - auch wenn sie nur selten auftreten - gerechnet werden muss.“ Es geht also nicht um ein Verbot zum Aufstellen von Maibäumen oder das Verhindern von Traditionen, sondern lediglich darum, die Sicherheit entsprechend den gesetzlichen und gerichtlichen Vorgaben zu gewährleisten. Dass niemand zu Schaden kommt, sollte dabei im Interesse von uns allen liegen.

 

Für eine Fortführung oder Wiederaufnahme der Tradition mit Bäumen in der bisherigen Höhe müssen zunächst Halterungen mit einem größeren Durchmesser beschafft und installiert werden. Die Gemeinde ist bereit ihre Vereine hierbei zu unterstützen.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen:

a)    zum Neubau eines Wohnhauses mit Tiefgarage und Geräteraum auf Flst. 1614, Zum Illergries 4,

        Unteropfingen

b)    zur Aufstockung eines bestehenden Wohnhauses zum Bau zweier zusätzlicher Wohnungen und

        einer Garage auf Flst. 1153, Lindenstraße 9, Kirchdorf.

c)    Lediglich zur Kenntnis zu nehmen war der Neubau einer Lagerhalle für Schalungsmaterialien und

        Kleingeräte auf Flst. 140/27, Gewerbestraße 12, Kirchdorf

 

3.    Änderung des Bebauungsplanes zum Mischgebiet „Fellheimer Straße Süd I“ Kirchdorf

In der Februarsitzung des Jahres 2020 war vom Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fellheimer Straße Süd I“ beschlossen worden. Inklusive der dazugehörigen Straßen, Gehwege und öffentlichen Grünflächen hat das Plangebiet eine Grundfläche von rund 2,27 ha. Oberziel des Planungsverfahrens war damals möglichst rasch eine sogenannte städtebaulich integrierte Lage zu schaffen, die es dem Betreiber des Edeka-Marktes ermöglicht, den bis dato nur 800 m² großen Einkaufsmarkt auf 1.200 m² Verkaufsfläche zu vergrößern. Konkrete Bauvorhaben für das Mischgebiet waren damals nicht bekannt. Festgesetzt wurde deshalb lediglich, dass in diesem Bereich in verdichteter Bauweise Wohnraum und nicht störendes Kleingewerbe untergebracht werden soll. Mittlerweile konkretisieren sich jedoch Vorhaben. So liegen aktuell zwei konkrete Anfragen vor. Zum einen möchte die Firma Liebherr ein mehrgeschossiges Verwaltungsgebäude im Osten des Geltungsbereiches errichten und die Firma Wessner N.E.S.T. Bau GmbH ein sechsgeschossiges Ärzte-, Gewerbe- und Wohngebäude auf der Westseite des Plangebietes. Die vorliegenden Anfragen machen eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich. In der Sitzung beschloss das Gremium zum Bebauungsplan „Fellheimer Straße Süd I“ Folgendes:

-    Die Änderung der Art der baulichen Nutzung (statt eines Mischgebietes soll als Gebietscharakter

      ein urbanes Gebiet gewählt werden)

-    Das Maß der baulichen Nutzung (Höhenentwicklung) bei Vorlage des Bebauungsplanentwurfes

      final festzulegen.

-    Die Festsetzungen zum Immissionsschutz anzupassen an die zu ändernde Planung.

-    Die Bereiche für Ein- und Ausfahrten abgestimmt auf die beiden Bauanfragen umzuplanen.

 

Das Städteplanungsbüro LARS consult aus Memmingen erhielt auf der Grundlage des dazu vorgelegten Honorarangebotes den Auftrag, hinsichtlich der beiden Anfragen, die notwendigen planerischen Änderungen vorzunehmen und die Gemeinde im Verfahren fachtechnisch zu begleiten.

 

4.    Verbreiterung der Querungsbereiche für Radfahrer an den Übergängen der Fellheimer- und

        Opfinger Kreisstraße

-    Auftragsvergabe

Im Zuge der Belagssanierungs- und Straßenbauarbeiten an der Fellheimer- und Opfinger Kreisstraße sind auf Wunsch der Gemeinde für Fußgänger und Radfahrer an verschiedenen Stellen vom Landkreis Querungshilfen eingebaut worden. Die Ausführung erfolgte in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde und dem Straßenamt sowie unter Einbeziehung der Behindertenbeauftragten des Landkreises, entsprechend DIN 18040. Da es sich um eine Kreisstraße handelt, für die der Landkreis als Träger der Straßenbaulast zuständig ist, ist die Gemeinde zur baulichen Ausführung nicht angehört worden. Der dann entsprechend der DIN auf 1 m Breite eingebaute Bereich der Nullabsenkung hat sich für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwägen und Rollstühlen (auch wegen des sich daran anschließenden 6 cm hohen Bordsteins für blinde und sehbehinderte Menschen) allerdings im alltäglichen Gebrauch nicht bewährt. Zwar kann eine Mutter mit einem Kinderwagen oder ein einzelner Radfahrer auf zwei Rädern diese Querungshilfe nutzen, sobald jedoch ein Erwachsener mit Kinderwagen und einem weiteren Kind auf einem Lauf- oder Fahrrad unterwegs ist, ist die Querung zu eng. Gleiches gilt für ältere Mitbürgerinnen und Mitbürger, die sich mit Dreirädern fortbewegen. Ebenfalls Klagen an die Gemeinde herangetragen wurden von Personen, die mit einem Elektrorollstuhl oder Rollator unterwegs sind. Nach Gesprächen mit dem Landrat und dem Leiter des Straßenamtes konnte im Nachgang Zustimmung erzielt werden den Bereich der Nullabsenkung von 1 m auf 2 m zu verbreitern. Belassen würde man lediglich die Querungshilfe Nr. 2 vor der Einmündung der Fellheimer Straße in die Opfinger Kreisstraße, da der dort in Richtung Dorf anschließende Weg kein Radweg, sondern nur ein Gehweg ist und dies aufgrund der zu geringen Gesamtbreite dieser Querungsinsel dort nicht umsetzbar ist.

 

Da die Gemeinde den Umbau wünscht, der eigentlich ja DIN-gerecht ausgeführt worden ist, hat sie deshalb auch den Großteil der Kosten zu tragen. In der Sitzung erhielt die Baufirma Kunz, die aktuell in verschiedenen Bereichen unserer Gemeinde mit Tiefbaumaßnahmen zugange ist, den Auftrag zum Umbau der Querungsstellen, entsprechend dem vorgelegten Angebot, zum Preis von 24.839,95 €/brutto. Als Zuschuss des Landkreises sind für die Baumaßnahme 4.000,00 € zugesagt. Mit den Umbaumaßnahmen soll ab Anfang Juni begonnen werden.

 

5.    Freibad

-    Einbeziehung des Mutter-Kind-Beckens in die Wärmeversorgung der Energiezentrale

      St. Leonhard

Der Mutter-Kind-Bereich im Freibad ist mit dem Ingenieurbüro Schinkinger aus Mühldorf zur Badesaison 2001 einer Generalsanierung unterzogen worden. Das alte Kleinkinderplanschbecken (bis dato ein einfacher Betontrog) wurde dabei durch ein Edelstahlbecken, flankiert mit verschiedenen Spielmöglichkeiten, ersetzt. Über dem Bereich des alten Wassertechnikkellers wurde zudem ein Sanitär- und Filtergebäude errichtet. Geblieben ist lediglich der Raum mit dem Schwallwasserbehälter im Untergeschoss.

 

Für die Beheizung des Kinderplanschbeckens wurden auf dem Dach des Technikgebäudes Solarabsorber installiert. Diese umweltfreundliche Art der Wärmeerzeugung funktioniert bis heute tadellos. Sie hat nur das Problem, dass sie in den Morgenstunden und bei bedecktem Wetter kaum Temperatur erzeugt. Das kalte Wasser ist deshalb immer wieder Anlass auch für Beschwerden von Eltern.

 

Im Zuge der künftigen Beheizung der großen Becken mit der Nahwärme der EZL, würde es sich anbieten, zusätzliche Wärme auch an das Kinderplanschbecken im Mutter-Kind-Bereich zu liefern. Notwendig hierfür sind lediglich eine Wärme- und Steuerleitung sowie ein Wärmetauscher. Letzterer könnte im Filterraum des Technikgebäudes am Mutter-Kind-Becken eingebaut werden.

 

In der Sitzung wurde vom Gemeinderat der Vorschlag der Verwaltung unterstützt und der Auftrag an die Firma Atzwanger und die Energiezentrale St. Leonhard zur Herstellung einer zusätzlichen Wärmeversorgung für das Kleinkinderbecken erteilt. Die neue Technik soll, abgestimmt mit der jeweils aktuellen Wärmeleistung der Solaranlage auf dem Dach, zusätzliche Wärme für das Kinderbecken liefern. Auf rund 25.000,00 €/netto sind die in der Sitzung hierfür beschlossenen Beauftragungen veranschlagt. Der sich damit verbindenden außerplanmäßigen Ausgabe wurde zugestimmt.

 

Wegen voller Auftragsbücher kann die Firma Atzwanger die wärmetechnische Aufschaltung des Kinderplanschbeckens allerdings erst im Herbst 2025 vornehmen für die Badesaison 2026.

 

6.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium eine Spende des Elternbeirates des Wilhelm-Sailer-Kindergartens in Höhe von 264,50 € für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten anzunehmen. Der Betrag ist der Erlös aus dem durchgeführten Garagenflohmarkt. Dem Elternbeirat sei für seine schöne Aktion und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

 

7.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung am 22.04.2025 informierte der Vorsitzende noch einmal mit Zahlen unterlegt über die Auslieferung des neuen Gerätewagen-Transport für die Freiwillige Feuerwehr, Abteilung Kirchdorf. Das Fahrzeug wurde beschafft, um bei größeren Schadensereignissen schnellstmöglich unterschiedliche Zusatzmaterialien an die Einsatzorte bringen zu können, wie z. B. Schläuche, Pumpen, Schaummittel, etc.. Nach der öffentlichen Ausschreibung der Beschaffung hatte die Firma Wagner Automobile aus Gersthofen den Auftrag zur Lieferung des Fahrzeuggestelles erhalten und die Firma Junghanns Fahrzeugbau aus Hof an der Saale zur Erstellung des Fahrzeugaufbaus. Eine weitere Beauftragung war damals an die Firma Ziegler GmbH aus Giengen an der Brenz ergangen für die Beladung des Fahrzeuges mit Lampen, Warnwesten, Funkgeräten, Brechwerkzeug, etc.. Auf insgesamt 197.575,12 € beliefen sich in der Summe die vorgenannten Bestellungen. An öffentlichen Fördergeldern aus Landesmitteln kann die Gemeinde nach der Auslieferung des Fahrzeuges und seiner Ausrüstung 25.500,00 € abrufen.

 

8.    Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es zunächst um die Festlegung der Grundstücksverkaufspreise im Bereich des Bebauungsplanes „Fellheimer Straße Süd I“. Aufgrund der sich mit diesem kleinen Gebiet verbindenden hohen Erschließungskosten, zu denen auch kostenträchtige Umbaumaßnahmen an der Kreisstraße gehörten (Stichwort: Linksabbiegespur), wurde der Verkaufspreis auf 185,00 €/m² festgelegt.

 

Anschließende nichtöffentliche Themen drehten sich um die künftige Beschäftigung von Beckenaufsichten und Kassenmitarbeitern im Freibad. Bei Ersterem wurde die Verwaltung ermächtigt, je nach Bedarf Einstellungen auf Minijob-Basis oder als kurzfristige Beschäftigungsverhältnisse vorzunehmen. Um weitere Kassenmitarbeiter/-innen zu gewinnen, wird eine nochmalige Stellenausschreibung stattfinden.

 

Für die Auszeichnung der Musikkapelle Oberopfingen anlässlich der Teilnahme am Wertungsspiel in Markt Rettenbach wurde der Kapelle eine Sonderzuwendung in Höhe von 1.250,00 € zugesprochen, um das herausragende Engagement auch von Seiten der Gemeinde zu würdigen.

 

In weiteren nichtöffentlichen Themen befasste sich das Gremium mit Personalangelegenheiten im Hinblick auf Rufbereitschaften, Zulagen und Zuschlägen sowie mit der Übernahme einer Auszubildenden zur Festanstellung in der Kindertagesstätte Kirchdorf.

 

Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit einer Aussprache zu Veranlassungen bezüglich des leider immer noch undichten Daches auf dem neuen Freibadgebäude. Dieser Umstand könnte mittlerweile auch die geplante Wiederöffnung des Bades in dieser Saison gefährden.