Sitzung des Gemeinderates
icon.crdate25.04.2025
Kurzbericht zur Sitzung vom 22.04.2025
AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 22.04.2025
Im öffentlichen Teil der Sitzung standen nachfolgende Themen zur Beratung an:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Nicht behandelt wurde ein anonym vorgelegtes Anschreiben. Der Vorsitzende verwies in der Sitzung darauf, dass es zu den Grundsätzen und Spielregeln einer Demokratie gehört, dass offen miteinander gesprochen wird und man dabei auch mit seinem Namen zum Gesagten steht. Diesen Grundsatz folgend werden anonyme Einsendungen weder vorgetragen noch abgehandelt. Weitere Anfragen betrafen den Baubeginn der Arbeiten an den Außenanlagen des neuen Kindergartens und die Verbreiterung der Radfahrquerungshilfen. Beides ist Gegenstand aktueller Gespräche. Im Blick auf die Bauarbeiten in der Talstraße werden die Anlieger von der Baufirma Kunz, wie bei anderen Straßenbaumaßnahmen auch, vorab informiert werden, wenn Zufahrten zu den Grundstücken für eine gewisse Zeit nicht genutzt werden können. Insofern dürfte es diesbezüglich kein „böses Erwachen“ geben. Mittlerweile regelmäßig nachgefragt wird nach der Öffnung des Freibades. Wesentlich wird dies von den beauftragten Handwerksfirmen abhängen. Leider läuft diesbezüglich nicht alles reibungslos, so dass eine verbindliche Aussage noch nicht gemacht werden kann. Angestrebtes Ziel der Gemeinde ist aber nach wie vor, das Freibad im Laufe des Juli für den Badebetrieb wieder zugänglich zu machen.
2. Baugesuche
Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen
a) zum Antrag auf Neubau einer Kfz-Werkstatt mit Betriebsleiterwohnung auf Flst. 140/15,
Gewerbestraße, Kirchdorf
b) zum Antrag auf Aufbringung von Bodenmaterial der Flst. 1936/1, 1937, 1939 und 1945/1
(Abtragsfläche) auf die Flst. 400/2 und 410 (Auftragsfläche), Gemarkung Kirchdorf
Nicht hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen aus städtebaulichen Gründen zum Anbau eines Wintergartens, einer Terrassenüberdachung und Lagerkellers sowie zum Neubau einer Doppelgarage mit Werkstatt und Dachterrasse und eines Geräteschuppens auf Flst. 1009/3, Sonnenstraße 4, Kirchdorf.
3. Kindergärten
- Vorstellung der Ergebnisse der Elternumfrage und Festlegung des Betreuungsangebotes
für das Kindergartenjahr 2025/26
Zum Kindergartenjahr 2025/26 soll erstmals der neue Geschwister-Simmler-Kindergarten als dritte Einrichtung der Gemeinde seinen Betrieb aufnehmen. Für die Belegung der drei Tagesbetreuungseinrichtungen hat die Verwaltung, zusammen mit den Kindergartenleitungen, eine Elternumfrage durchgeführt, bei der sowohl der Bedarf als auch der Wunschkindergarten abgefragt wurde. In allen Häusern wird ab dem neuen Kindergartenjahr der gleiche Betreuungsumfang mit 30 Wochenstunden an Grundbetreuung angeboten werden. Diese können dann auf max. 40 Wochenstunden Gesamtbetreuungszeit aufgestockt werden.
Für die Umfrage waren die Eltern von insgesamt 301 Kindern angeschrieben worden. Das Ergebnis der Rückläufer wurde in der Sitzung mit der Belegung aller drei Einrichtungen ab September 2025 vorgestellt. Wie im laufenden Jahr wird es auch im kommenden insgesamt zwölf Kindergartengruppen geben. Durch den Betrieb der dann drei Kindergärten werden sowohl im Wilhelm-Sailer-Kindergarten als auch in der Kindertagesstätte Kirchdorf die Bewegungs- und Turnräume wieder uneingeschränkt für ihre ursprüngliche Nutzung zur Verfügung stehen.
Der neue Geschwister-Simmler-Kindergarten wird als Ergebnis der Umfrage mit drei Kindergartengruppen belegt werden. Als einziges Haus wird er Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder im Alter ab einem Jahr anbieten. Aus Sicht der Verwaltung erfreulich ist, dass allen Elternwünschen bei der Anmeldung Ihrer Kinder in die einzelnen Einrichtungen entsprochen werden konnte. Die Anwendung der vom Gemeinderat vorsorglich beschlossenen Kriterien für die Zuweisung einzelner Kinder in einen bestimmten Kindergarten wurde damit nicht notwendig.
In allen drei Häusern steht darüber hinaus aktuell noch ein begrenztes Kontingent an freien Plätzen für die Anmeldung weiterer Kinder zur Verfügung.
4. Friedhöfe
- Neufassung der Friedhofssatzung und Anpassung der Gebühren
Die letzte Änderung der Friedhofssatzung war vom Gemeinderat am 02.11.2016 beschlossen worden. Bereits seit 01.05.2010 galten daneben unverändert die Bestattungsgebühren. Vom Kommunalamt Biberach ist die Gemeinde deshalb bei der Prüfung der Jahresrechnungen darauf hingewiesen worden, die Satzung an die mittlerweile geänderten Rechtsnormen anzupassen und eine Erhöhung der seit Jahren nicht mehr an die Kosten- und Einkommensentwicklung angepassten Friedhofsgebühren vorzunehmen. In der Sitzung wurde dem Gemeinderat die von der Verwaltung erstellte neue Friedhofssatzung vorgestellt. Sie wurde an das aktuelle Satzungsmuster des Gemeindetages und an die neuen Bestattungsformen auf den beiden gemeindeeigenen Friedhöfen angepasst. Mit der Kalkulation der Gebühren wurde, um rechtssicher zu verfahren, das auf Gebührenfragen spezialisierte Kommunalberatungsbüro Allevo aus Neckarsulm beauftragt. Als Zielwert für die Kalkulation wurde dabei wie in der Vergangenheit ein Kostendeckungsgrad von 65 % vorgegeben. Frau Wagner vom Büro Allevo erläuterte in der Sitzung die Kalkulationsunterlagen und stand für Fragen zur Verfügung. Vom Gemeinderat wurde dem von der Verwaltung vorgeschlagenen Zielwert mit einer 65 %igen Kostendeckung bei der Höhe der Gebührensätze zugestimmt. Die Satzung mit dem angehängten Gebührenverzeichnis ist im vollen Wortlaut im Mitteilungsblatt von dieser Woche abgedruckt. Sie tritt zum 01.06.2025 in Kraft. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird sie dem Landratsamt danach zur Anzeige gebracht.
Die neuen Gebühren bewegen sich auf vergleichbarer Höhe aktuell erlassener Friedhofsgebühren von Nachbargemeinden.
5. Freiwillige Feuerwehr
- Vergabeentscheidung auf die europaweite Ausschreibung zur Beschaffung eines
Mittleren Löschfahrzeuges für die Abteilung Oberopfingen
Die bauliche Fortentwicklung im Teilort Oberopfingen, insbesondere der Firma Liebherr, aber auch durch zunehmend größer werdende Hofstellen, macht es notwendig, die Abteilung Oberopfingen ebenfalls mit einem wasserführenden Fahrzeug auszurüsten. Übergangsweise erfüllt diese Rolle das von Kirchdorf nach Oberopfingen verlegte alte Löschfahrzeug LF 8, das dort aktuell schon gute Dienste leistet. Im Blick auf die Zukunft ist jedoch eine Neubeschaffung unumgänglich. Dies wurde auch von der Kreisfeuerwehrstelle so gesehen. Nach der Aufnahme in ein Förderprogramm des Landes konnte der Gemeinderat in seiner Septembersitzung 2024 deshalb den Beschluss zur erforderlichen europaweiten Ausschreibung des Fahrzeuges fassen. In der Sitzung erhielt die Firma Ziegler Feuerwehrgerätetechnik GmbH & Co. KG aus Mühlau, entsprechend dem Angebotspreis in Höhe von 299.220,74 €/brutto, den Auftrag, ein 7,5 t schweres Löschfahrzeug zu liefern. Für die technische Ausrüstung des Fahrzeuges und die Beladung erging der Auftrag an die Firma BTL Feuerwehrtechnik GmbH & Co. KG aus Neresheim-Eichingen als wirtschaftlichstem Bieter zum Angebotspreis in Höhe von 45.765,02 €/brutto. Mit einem Gesamtbetrag von unter 350.000,00 € wurde dabei, trotz einer geringen Anzahl von Angeboten, ein für die Gemeinde sehr vorteilhaftes Ausschreibungsergebnis erreicht. Bei ersten Überlegungen für die Beschaffung ging man von Kosten von über 400.000,00 € aus.
Aufgrund der bestehenden Lieferzeiten wird eine Auslieferung des Fahrzeuges sehr wahrscheinlich nicht vor Ende 2026 erwartet werden dürfen.
6. Sanierung von Oberflächenbelägen an Ortsstraßen
- Festlegung der Straßenabschnitte
Für die Unterhaltung von Wegen, Feldwegen und Straßen sind im Haushaltsplan Jahr für Jahr Finanzmittel eingestellt. Als Ergebnis der Beratung im Gremium sollen nachfolgende Straßen/Wege einen neuen Fahrbahnbelag erhalten:
1. Die Straße „Zum Rehgarten“
2. Der Heuweg zwischen der Einmündung des Wiesenweges und der Dettinger Straße
3. Der Griesweg, beginnend ab dem Radweg nach Dettingen bis zur Einmündung des Reitplatzes.
In diesem Bereich sollen zudem die Einmündungstrichter des Birken- und Ulmenweges abgefräst
und neu asphaltiert werden.
4. Friedhofweg
Für diesen war vom Gemeinderat bereits in einer früheren beschlossen worden die Pflastersteine
im Straßenbereich auszubauen und stattdessen eine Tragdeckschicht einzubauen.
Ebenfalls sanierungsbedürftig wären die Straße „Zum Illergries“ in Unteropfingen und der Auweg in Oberopfingen. Sanierungen dieser beiden Straßen ergeben allerdings erst dann Sinn, wenn die Breitbandverlegung erfolgt und für den Auweg in Oberopfingen zudem geklärt ist, ob dort eine zweite Heizzentrale für die Nahwärme Oberopfingen errichtet wird.
Die Firma Lorenz-Bau aus Bergatreute, die im Bereich von Asphalt-, Pflaster- und Hofbefestigungsarbeiten einen guten Ruf genießt und mit ihren Mitarbeitern bereits im Ort tätig ist, erhielt den Auftrag zur Straßenbelagserneuerung in den vier vorgenannten Straßenabschnitten. Die dazu beschlossene Auftragsvergabe hat einen Wert von rund 90.000,00 €.
7. Annahme von Spenden
Die Entgegennahme finanzieller oder auch sächlicher Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium drei Spenden in Höhe von insgesamt 645,10 € anzunehmen. Die Spenden kommen als Geldspende vom Fasnetverein Stoibeisser e.V. sowie als Ostereierspenden von der Bio-Ziegen Käserei Illertal GbR und von der Willburger Agrar GbR. Sowohl die finanziellen Zuwendungen als auch die Eierspenden kommen den beiden Kindergärten in unserer Gemeinde zugute. Den Gebern sei für Ihre großzügigen Zuwendungen und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.
8. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung am 01.04.2025 informierte der Vorsitzende zunächst über die erfolgte Hangbefestigung am Überlauf des Stauraumkanals in Unteropfingen. Um bei Starkregenereignissen einen Rückstau in das Ortsnetz zu vermeiden, wurde der Stauraumkanal bei der Feldwegbrücke Nr. 6 mit einem Notüberlauf in den Illerkanal versehen. Bei Gewitter, Starkregen und Unwetterereignissen kann ankommendes Wasser, wenn das Stauraumvolumen ausgeschöpft ist, über ein Auslaufrohr austreten. Es läuft dann den Hang hinunter in den Illerkanal, von wo aus es abgeleitet wird. Bei Wartungsarbeiten zum Ende des letzten Jahres war festgestellt worden, dass dadurch der Hangbereich unterhalb des Ablaufrohres stark ausgespült worden ist. Die Firma Hubert Schmid aus Marktoberdorf war deshalb beauftragt worden, mit Flussbausteinen diesen Bereich dauerhaft zu befestigen. Die Mitarbeiter der Firma haben dabei eine sehr saubere und gute Arbeit abgeliefert.
Zur Kenntnis zu nehmen war sodann die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Haushaltsplanes der Gemeinde für das Haushaltsjahr 2025 durch das Landratsamt Biberach. Die Prüfung des Haushaltsplanes und seiner Anlagen ergab keine rechtlichen Beanstandungen. Festgestellt wurde allerdings, dass der für das Haushaltsjahr eventuell notwendig werdende Kredit von bis zu 2,3 Mio. € genehmigungspflichtig ist und zunächst nur 1,96 Mio. € an Kreditvolumen genehmigt werden. Der Restbetrag wird genehmigt, wenn der Nachweis erbracht wird, dass eine Finanzierung aus den liquiden Eigenmitteln wirtschaftlich unzweckmäßig wäre.
In den Bemerkungen des Landratsamtes zum Haushaltsplan heißt es, Zitat:
„Der Ergebnishaushalt 2025 weist ein ordentliches Ergebnis von -1.498.000 Euro aus. Nachdem das Sonderergebnis 0 Euro beträgt, ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis in gleicher Höhe. Dies bedeutet, dass nicht alle Aufwendungen aus Erträgen gedeckt werden. Damit wird der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses erst unter Verwendung der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erreicht. Erst ab dem Planjahr 2027 wird wieder mit einem ausgeglichenen Ergebnis gerechnet. Die geplanten Gesamtergebnisse summieren sich über die vier Jahre auf insgesamt -948.800 Euro.
Im Finanzhaushalt errechnet sich 2025 ein Zahlungsmittelbedarf des Ergebnishaushalts von ‑111.500 Euro. Im Haushaltsjahr stehen damit keine erwirtschafteten Finanzmittel für Investitionen zur Verfügung. Die investiven Vorhaben ebenso wie der Fehlbetrag des laufenden Haushaltes müssen über die Verwendung bestehender liquider Mittel finanziert werden. Im Haushaltsjahr und dem darauffolgenden Finanzplanungszeitraum weist der Plan einen Zahlungsmittelüberschuss von insgesamt 5.056.600 Euro aus. Dies reicht aus, um die insgesamt anfallenden Tilgungen in den vier Jahren des Planungszeitraums in Höhe von 805.000 Euro abzudecken und Investitionen zu tätigen.
Das Investitionsprogramm in 2025 mit 14,9 Mio. Euro und in der Finanzplanung mit weiteren 16,4 Mio. Euro, insgesamt 31,3 Mio. Euro, soll aus den Nettoinvestitionsfinanzierungsmitteln von 4,3 Mio. Euro, aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 16,8 Mio. Euro, aus Kreditaufnahmen in Höhe von 2,3 Mio. Euro und dem Abbau der Liquidität um 7,9 Mio. Euro finanziert werden.
Die Liquidität soll zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2028 nach dem Haushaltsplan voraussichtlich 1,9 Mio. Euro betragen.
Bisher ist die Gemeinde Kirchdorf an der Iller schuldenfrei. Sollte der geplante Kredit in Höhe von 2,3 Mio. Euro aufgenommen werden, hätte die Gemeinde Ende 2025 Schulden in Höhe von 2,2 Mio. Euro. Dies bedeutet eine Verschuldung von 542 Euro pro Einwohner und damit einen Wert unter dem Landesdurchschnitt von Gemeinden vergleichbarer Größe mit 848 Euro. In Zusammenhang mit der Kreditaufnahme in 2025 ist auf § 78 Abs. 3 GemO zu verweisen. Demnach dürfen Kredite nur aufgenommen werden, wenn eine andere Finanzierung nicht möglich ist oder wirtschaftlich unzweckmäßig wäre. D. h. die liquiden Eigenmittel der Gemeinde sind bis auf die Mindestliquidität nach § 22 Abs. 2 GemHVO vorrangig zur Finanzierung einzusetzen. Im Finanzplanungszeitraum sind keine weiteren Kreditaufnahmen vorgesehen.
Im Haushalt für das Jahr 2025 der Gemeinde Kirchdorf an der Iller wird deutlich, wie stark die Finanzierung der Gemeinde von der Entwicklung der Gewerbesteuer abhängt. Sollte diese Einnahmequelle wegfallen oder stark zurückgehen, wird die finanzielle Absicherung der geplanten Investitionen in Frage gestellt. Der Ergebnishaushalt weist einen enormen Fehlbetrag von 1,5 Mio. Euro aus. Zwar kann die Gemeinde derzeit auf Rücklagen zurückgreifen, jedoch ist ein unausgeglichener Haushalt auf Dauer zu vermeiden. Zudem wird kein Zahlungsmittelüberschuss aus dem Ergebnishaushalt erwirtschaftet. Die Gemeinde ist daher gefordert, gegenzusteuern und wirtschaftlich so zu agieren, dass zumindest der Mindestzahlungsmittelüberschuss erzielt wird. An den geplanten Auszahlungen 2025 für Investitionstätigkeiten sowie der damit verbundenen deutlichen Reduzierung der Liquidität wird ersichtlich, wie stark die Gemeinde investiert. In wirtschaftlich unsicheren Zeiten wird es für die Gemeinde schwierig sein, den erreichten hohen Standard zu halten. Es ist notwendig, die Investitionen den geplanten Entwicklungen anzupassen und ein realistisch umsetzbares Investitionsprogramm aufzustellen.“
Die Verwaltung wurde vom Gremium beauftragt die Haushaltssatzung bekannt zu machen und an sieben Tagen öffentlich auszulegen sowie dem Landratsamt einen Nachweis darüber vorzulegen.
Die öffentliche Bekanntmachung der Haushaltssatzung erfolgte bereits unmittelbar nach der Sitzung im Mitteilungsblatt der letzten Woche.
Die nächste Information galt dem Tag der Städtebauförderung 2025. Die Gemeinde wird hierzu am 10. Mai 2025 für interessierte Bürgerinnen und Bürger eine Baustellenbesichtigung am Freibad in der Zeit von 09:00 Uhr bis 12:00 Uhr ermöglichen. Herr Betriebsleiter Jan Friesicke und Herr Architekt Michael Schwarz werden in dieser Zeit als Ansprechpartner für Fragen und Erläuterungen vor Ort sein. Die Initiative dazu geht nicht von der Gemeinde aus, da der Bereich nach wie vor eine Baustelle mit allen dazu gehörenden möglichen Gefahrenquellen ist. Sie ist jedoch eine zu befolgende Vorgabe des Bundeszuschussgebers, um zugesagte Fördergelder nicht zu gefährden. Eine Besichtigung im großen Stil wird aus Sicherheitsgründen zum gesetzten Termin allerdings nicht möglich sein. Entsprechendes kann nachgeholt werden, wenn die Baumaßnahme abgeschlossen ist. Es ergeht deshalb die dringende Bitte, trotz des nachvollziehbaren Interesses, auch das persönliche Sicherheitsrisiko auf einer Baustelle zu bedenken. Die Gemeinde kann hierfür beim gegenwärtigen Bauzustand keine Haftung übernehmen.
Die letzte Information im öffentlichen Teil der Sitzung galt der anstehenden Sperrung der Rathausstraße während der nun beginnenden Herstellung der Außenanlagen und der Verbreiterung des Gehweges auf der Nordseite des neuen Geschwister-Simmler-Kindergartens. Für den Busverkehr werden in dieser Zeit Ersatzhaltestellen im Wiesenweg auf der Höhe der Hofstellen Rieder und Krattenmacher angefahren werden.
9. Nichtöffentlich
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Vorüberlegungen zur Vergabe des Grundstückes an der ehemaligen Hofstelle Riedmiller in Oberopfingen. Der Ortschaftsrat hatte hierzu bereits in seiner letzten Sitzung Empfehlungen zur Vergabe des Areals ausgesprochen, die vom Gemeinderat im Wesentlichen bestätigt wurden. Folgendes soll danach veranlasst werden:
1. Die insgesamt 3.353 m² große Fläche der Flst. 300, 302 und 302/1 soll von der Verwaltung zeitnah für
eine Bebauung entsprechend dem Bebauungsplan beworben werden.
2. Bewerben können sich sowohl private Personen als auch Bauunternehmer und Bauträger.
3. Interessenten sollen Ihre Bauvorentwürfe bis spätestens 31.10.2025 bei der Gemeinde einreichen.
Die Bewerbung soll eine Entwurfsplanung mit Grundrissen und städtebaulicher Einbindung sowie
eine Kurzbeschreibung des Wohn- und Nutzungskonzeptes enthalten. Die Gemeinde legt dabei
besonderen Wert auf ein durchdachtes, sozial und städtebaulich nachhaltiges Konzept mit
zumindest aber einem Geschäft, wie z. B. einer Metzgerei, Bäckerei, Café oder Ähnlichem im EG,
idealerweise auch mit weiteren gewerblichen Einheiten. Wünschenswert wäre zudem die Schaffung
von betreutem Wohnen oder anderen generationsgerechten Wohnformen.
Als Kaufpreis wurde 250,00 €/m² festgelegt.
Die planerischen Unterlagen können auf dem Bauamt im Rathaus abgeholt werden.
Um bei Bedarf bei Personaleinstellungen in den Kindergärten nach erfolgreichen Bewerbungsgesprächen rasch reagieren zu können, soll in solchen Fällen bereits vor angesetzten Gemeinderatssitzungen per digitaler Umfrage das Meinungsbild abgefragt werden.
Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit einer Anfrage zur Einrichtung eines Sozialausschusses. Vor einer Entscheidung dazu, soll zunächst von den Antragstellenden genauer erklärt werden, welche Inhalte und welche Zielsetzungen der Ausschuss haben soll.