Sitzungsberichte: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderat

icon.crdate09.08.2024

Kurzbericht zur Sitzung vom 30.07.2024

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 30.07.2024

 

Vor der Sitzung traf sich das Gremium zu einem Ortstermin im Geschwister-Simmler-Kindergarten. In Begleitung der künftigen Kindergartenleiterin wurden dort Materialbemusterungen, insbesondere von Boden- und Wandbelägen begutachtet. Bestätigt wurden dabei die vom Bauausschuss im Vorfeld bereits empfohlenen Festlegungen. Anschließend wurde die Beratung im Sitzungssaal des Rathauses mit nachfolgenden Themen zur Beratung und Beschlussfassung eröffnet:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Von der Möglichkeit, Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen, wurde kein Gebrauch gemacht.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen:

a)    zur Auftragung von Humus auf das landwirtschaftliche Flst. 428, Gemarkung Oberopfingen.

b)    zum Neubau einer Kfz-Werkstatt mit Tiefgarage, zwei Büroeinheiten

        sowie einer Betriebsleiterwohnung auf Flst. 140/15, Gewerbestraße, Kirchdorf.

Vertagt wurde die Beschlussfassung

c)    zur Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus auf Flst. 1009, Hauptstraße 49-51, zur Schaffung

        neuer Räumlichkeiten für die Einführung der verlässlichen Grundschule, weil von Seiten der Schule

        signalisiert wurde, dass es durch den Anstieg der Schülerzahlen eventuell weitere Räumlichkeiten

        brauchen könnte. Das Thema soll deshalb nach der Sommersitzungspause noch einmal im Beisein

        der Schulleitung aufgegriffen werden.

 

3.    Bau einer Rohrbrücke über den Illerkanal

-    Vergabe der Arbeiten zur Verlegung des Abwasserkanals

Der Abwasserhauptkanal von Unteropfingen nach Kirchdorf hängt seit vielen Jahren zur Querung des Illerkanals an der beim Funkenplatz in den 1920er Jahren errichteten Feldwegbrücke Nr. 6. Aufgrund der beeinträchtigten Standsicherheit sowie der nicht mehr gegebenen Verkehrssicherheit und Dauerhaftigkeit der Brücke ist diese seit 2014 für jedweden Verkehr gesperrt. Von der EnBW soll sie nunmehr ersatzlos abgebrochen werden. Aus diesem Grund muss der Kanal von der Brücke abgehängt werden. Nach geotechnischen Baugrunduntersuchungen in den Hangbereichen des Kanals war im Auftrag der Gemeinde vom Ingenieurbüro Funk dazu der Entwurf einer Rohrbrücke entwickelt und vorgestellt worden, an der der Sammler angehängt werden kann. Die geplante Rohrbrücke wird ca. 25 m kanalabwärts den Illerkanal überqueren. Nach Vorgesprächen hat sich die EnBW bereit erklärt, sich an den Planungs- und Baukosten des Tragwerkes mit 90.000,00 € zu beteiligen.

 

Zur Ausführung der Arbeiten lagen, als Ergebnis der öffentlichen Ausschreibung, in der Sitzung drei Angebote vor. Die Firma Hubert Schmid Bauunternehmen GmbH aus Marktoberdorf erhielt vom Gremium als wirtschaftlichster Bieter, zum Angebotspreis in Höhe von 447.324,87 €/brutto, den Auftrag zur Verlegung des Abwasserhauptsammlers und den Bau der für die Kanalquerung notwendigen Rohrbrücke. Entsprechend dem Bauzeitenplan haben die Bauarbeiten im Oktober 2024 einzusetzen und wären bis Jahresende abzuschließen.

 

4.    Umbau der Bushaltestelle an der Rathausstraße zur Herstellung der Barrierefreiheit

-    Vergabe der Arbeiten

Die Vorgaben der Bundesregierung sehen im Personenbeförderungs- und Behindertengleichstellungsgesetz vor, dass Bushaltestellen, aber auch die Busse selbst, die im öffentlichen Personennahverkehr eingesetzt werden, sukzessive auf Barrierefreiheit umgestellt werden. In der gemeinsamen Sitzung mit dem Ortschaftsrat am 15.11.2022 war der dazu vorgestellten Planung des Ingenieurbüro Funk zugestimmt worden. Um das Erfordernis zu erfüllen muss zunächst der Haltebereich verlängert werden. Weiterhin müssen die Tiefbaubordsteine durch sogenannte „Kasseler Sonderbordsteine“ mit einer Höhe von 18 cm ersetzt werden. Der Zufahrtsbereich ist dabei so auszugestalten, dass der zufahrende Bus unmittelbar am Bordstein zum Stehen kommen kann.

 

In der Sitzung erhielt, nach einer öffentlichen Ausschreibung der Arbeiten, hierzu die Firma Alfons Kunz aus Rot an der Rot zum Angebotspreis in Höhe von 75.515,35 €/brutto den Auftrag.

 

Als Landesförderung sind für diese Umbaumaßnahme rund 40.000,00 € in Aussicht gestellt. Die Arbeiten sollen bereits Anfang September einsetzen.

 

In der letzten Sitzung hatte der Gemeinderat hinsichtlich des von der Bushaltestelle wegführenden Gehweges entlang des Kindergartens zudem beschlossen, diesen auf 2,50 m zu verbreitern und zwischen Straße und Gehweg einen 1 m breiten Grünsteifen anzulegen, um damit die Sicherheit für Fußgänger zu erhöhen. Diese Arbeiten wurden zum Preis von 65.610,80 €/netto als Auftragserweiterung an die Firma Schwall aus Laupheim vergeben, die die Außenanlagen und Parkplätze am neuen Kindergarten herstellt. Der dazu erforderlichen überplanmäßigen Ausgabe wurde vom Gremium zugestimmt.

 

5.    Sanierung der Talstraße

-    Aussprache zum Verkehrskonzept im Hinblick auf eine eventuelle Priorisierung

      des Radverkehrs durch Schaffung einer Einbahnstraßenregelung

-    Vergabe der Arbeiten

Eine anstehende große Aufgabe ist die Generalsanierung der Talstraße im Hauptort Kirchdorf, einschließlich der dort liegenden Kanalisation und Wasserleitung, und die Einlegung zweier Rohrleitungen für das im Aufbau befindliche Nahwärmenetz der Energiezentrale St. Leonhard GmbH & Co. KG.

 

Der Umfang der vorgenannten Tiefbauarbeiten führt dazu, dass die gesamte Verkehrsfläche von diesen Arbeiten betroffen ist. Der „alte“ Gemeinderat hatte deshalb entschieden, die beidseits der Straße verlaufenden und nur knapp 1,50 m breiten Gehwege durch einen auf 2,50 m Breite ausgebauten Weg auf der Westseite der Straße zu ersetzen. Da die Talstraße für viele Schulkinder der Hauptweg zur Michael-von-Jung-Schule und wieder nach Hause ist, soll damit die Sicherheit für Fußgänger und auf dem Gehweg radelnde Kinder erhöht werden.

 

In der ersten Sitzung des neuen Gremiums am 09.07.2024 war jedoch angeregt worden, sich bei künftigen Verkehrsplanungen auch hinsichtlich eines Radwegkonzeptes Gedanken zu machen. Der Talstraße käme dabei als wichtiges Verbindungsglied in der Ortsmitte eine zentrale Rolle zu. Es wurde deshalb darüber diskutiert, ob mit der sehr kostspieligen Sanierung wiederum der Kfz-Verkehr priorisiert oder nach dem aktuellen Vorbild vieler Städte und Gemeinden ein stärkerer Fokus auf den Radfahrverkehr, als einen wichtigen Innerortsverkehr der Zukunft, gelegt werden sollte.

 

Sofern die Talstraße künftig nur noch als Einbahnstraße ausgewiesen werden würde und zwar bis zur Einmündung der Hauffstraße, könnte der gewonnene Straßenraum für den Bau eines nach beiden Richtungen zu befahrenden Geh- und Radweges genutzt werden. Mit einer solchen Maßnahme bestünde dann ein durchgängiger Radweg von der Liebherrstraße bis zum Edeka Einkaufsmarkt (am Freibad und an der Schule vorbei) und dann weitergehend in unsere Teilorte sowie zum Liebherrparkhaus bzw. auch zur geplanten neuen Firmenerweiterungsfläche südlich der Fellheimer Straße. Bei der Einführung der Einbahnregelung müsste der Kraftfahrverkehr aus der Fellheimer Straße dann jedoch über die Hauff- und Hauptstraße in das Ortszentrum fahren. Betreffen würde dies auch Busse aus Richtung Memmingen. Für diese wäre dann an der Schulstraße eine Haltestelle einzurichten. Erspart werden könnte damit allerdings der kostspielige Bau eines barrierefreien Busbahnhofes vor der Schule, der über eine Mittelinsel beidseitig angefahren werden kann. Die aus Memmingen kommenden Busse sollten dann am besten bis zur Einmündung des Griesweges vorfahren, wegen dem großen Einmündungstrichter dort und dann den Griesweg hinunter zur Bushaltestelle an der Hochhausstraße. In einer Schlaufe ginge es nach diesem Halt dann über die Liebherr-, Haupt- und Rathausstraße unseren Ort verlassend weiter in Richtung Biberach. Im Blick auf den Bushalt an der Hochhausstraße hätte dies den Charme, dass die vorhandene Bushaltebucht auf der Westseite der Straße für Busse in beide Richtungen, d. h. in Fahrtrichtung Biberach und Fahrtrichtung Memmingen genutzt werden könnte. Vom Landratsamt Biberach wurde die Einführung einer Einbahnregelung in der Talstraße als unproblematisch für den Busverkehr gesehen, allerdings müsste nach der Ersteinschätzung die Haltestelle an der Hochhausstraße wohl nicht über den Griesweg, sondern über die Liebherrstraße angefahren werden.

 

Nach einer ausgiebigen Diskussion sprach sich das Gremium dafür aus, die bisherige Verkehrsplanung beizubehalten, behielt sich aber bei Bedarf vor, zur Regelung von Fahrgeschwindigkeiten, über die Installation von Pflanztrögen auf der Straße nachzudenken.

 

Die Firma Kunz aus Rot an der Rot erhielt sodann als wirtschaftlichster unter sieben Bietern den Auftrag zur Durchführung der Straßensanierungsarbeiten an der Talstraße in Höhe von 2.304.038,66 €/brutto. Im Angebot enthalten ist die Mitverlegung der Nahwärmeleitungen für die Energiezentrale in Höhe von 80.399,38 €/brutto. Diese Kosten sind von der Energiezentrale St. Leonhard GmbH & Co. KG zu übernehmen.

 

6.    Gemeinsamer Gutachterausschuss

-    Bestellung von Gutachtern für die neue Amtszeit vom 01.01.2025 bis 31.12.2028

Um die gestiegenen fachlichen Anforderungen in den Gutachterausschüssen erfüllen zu können, ist, unter der Federführung der Stadt Laupheim, für den östlichen Landkreis im Jahr 2020 eine zentrale Geschäftsstelle im Laupheimer Rathaus eingerichtet worden. In der Gemeinderatssitzung waren dazu für die o. g. Amtszeit drei neue Gutachter zu wählen. Unsere Gemeinde vertreten werden in dieser Zeit - wie auch in der letzten Amtsperiode - Herr Josef Böhler, Herr Wolfgang Häfele und Herr Gerhard Mack.

 

7.    Friedhöfe

-    Vergabe der Totengräberarbeiten

Bei der Prüfung der Gemeindeunterlagen durch das Kommunalamt Biberach war die Gemeinde darauf aufmerksam gemacht worden, dass nach den gesetzlichen Vorgaben die Kosten für das Ausheben eines Grabes nicht vom Bestatter mit den Angehörigen direkt abgewickelt werden darf, sondern dies eine Aufgabe ist, die von der Gemeinde wahrgenommen werden muss und von dieser dann in Rechnung zu stellen ist. Das Ausheben von Gräbern stellt demnach einen gebührenfähigen Aufwand dar, der nach einer Ausschreibung dieser Arbeiten von der Gemeinde kalkuliert werden muss. Insgesamt drei Bestattungsfirmen wurden zur Vorlage ihrer Angebote aufgefordert. In der Sitzung erhielt die Firma Allgäu Bestatter (Keller & Ettmüller) aus Tannheim dazu den Zuschlag. Die Verwaltung wurde beauftragt für das Miteinander einen langfristigen Vertrag mit diesem Bestatter abzuschließen. Die Aushebung von Gräbern (auch für Urnen) und deren Verschließung darf damit auf den gemeindlichen Friedhöfen Kirchdorf und Oberopfingen künftig nur noch über die Gemeinde und die Firma Keller & Ettmüller abgewickelt werden.

 

8.    Bebauungsplan „Heimertinger Weg Süd I“

-    Ruhen des Verfahrens

Im Juli 2023 hat das Bundesverwaltungsgericht auf eine Klage des BUND höchstrichterlich entschieden, dass Baugebiete außerhalb von Siedlungsbereichen einer Gemeinde nicht im beschleunigten Verfahren nach § 13b Satz 1 BauGB aufgestellt werden dürfen. Durch dieses Urteil wurden sämtliche laufende Verfahren gestoppt und konnten nicht weiter entwickelt werden.

 

Zahlreiche Städte und Gemeinden waren von dieser Entscheidung betroffen, was dazu führte, dass laufende Verfahren eingestellt und nicht weiter verfolgt werden konnten. In unserer Gemeinde betraf dies den in der Aufstellung befindlichen Bebauungsplan „Heimertinger Weg Süd I“.

 

Zur Fortsetzung der begonnenen Verfahren hat die Bundesregierung mittlerweile einen sogenannten Heilungsparagraphen erlassen. Allerdings muss das Aufstellungsverfahren mit dem Satzungsbeschluss bis zum 31.12.2024 abgeschlossen sein.

 

Anders als im ursprünglichen Verfahren müssen zudem - wie bei normalen Bebauungsplänen auch - ein Umweltbericht und eine Eingriffs-Ausgleichbilanz erstellt und Ausgleichsmaßnahmen ergriffen werden. Die einzige Erleichterung, die bei der Fortführung des Bebauungsplanes „Heimertinger Weg Süd I“ in Oberopfingen damit noch verbleiben würde, wäre die nicht erforderliche frühzeitige Unterrichtung der Träger öffentlicher und privater Belange. Dies ist aus Sicht der Verwaltung aber ein vernachlässigbarer Vorteil.

 

Da mit dem Baugebiet „Beim Dorfplatz“ derzeit ein weiteres, sehr großes Baugebiet im Planungsverfahren ist, kann der für das Verfahren nach § 13b BauGB notwendige dringende Wohnraumbedarf für das Baugebiet „Heimertinger Weg Süd I“ aktuell nicht glaubwürdig begründet werden. Die Gemeinde müsste deshalb mit erheblichen Problemen/großen Widerständen der Fachbehörden rechnen, wenn sie durch die beiden Bebauungspläne praktisch zeitgleich eine insgesamt sehr große wohnbauliche Flächenentwicklung vorantreiben wollte.

 

In Abstimmung mit dem Planungsbüro Funk wurde deshalb in der Sitzung beschlossen, das Verfahren zum Bebauungsplan „Heimertinger Weg Süd I“ bis auf Weiteres ruhen zu lassen und zunächst nur den für die Gemeinde wichtigeren Bebauungsplan „Beim Dorfplatz“ weiter zu entwickeln. Dies entspricht auch der Empfehlung die der Ortschaftsrat in seiner Sitzung am Vortag der Gemeinderatssitzung beschlossen hat.

 

9.    Breitbandausbau

-    Überlegungen zum Anschluss nicht förderfähiger Gebäude in Teilen der Eichen- und

      Liebherrstraße

Grundlage für die Festlegung der Bereiche, in denen ein durch den Bund und das Land geförderter Ausbau der Glasfaserinfrastruktur in unserer Gemeinde stattfinden kann, war ein sogenanntes Markerkundungsverfahren. Bereiche mit mehr als 100 Mbit/Sekunde im Download können dabei mit staatlichen Fördermitteln aufgrund der Förderbedingungen aktuell nicht weiter ausgebaut werden. Dies betrifft insbesondere Teile der südlichen und nördlichen Eichenstraße und einen kleinen Teil der Liebherrstraße. Betroffen davon sind dort insgesamt 16 Gebäude.

 

Die Firma Leonhard Weiss GmbH & Co. KG wäre bereit diese noch fehlenden Gebäude anzuschließen und hat für die Beratung dazu ein Angebot in Höhe von 137.789,59 € vorgelegt. Vom Gemeinderat wurde das Für und Wider in der Sitzung dazu abgewogen und als Ergebnis der Beschluss gefasst, trotz fehlender öffentlicher Zuschüsse, die Chance für einen Komplettausbau im Hauptort Kirchdorf mit der als Generalübernehmer für das Netz tätigen Firma Leonhard Weiss zu nutzen und den Auftrag dazu zu vergeben.

 

10.  Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende über die Fortsetzung der Ferienbetreuung von Grundschülern an der Michael-von-Jung-Schule. Um die Vereinbarkeit von Beruf und Familie für Berufstätige zu verbessern war diese vom Gemeinderat zum Schuljahr 2012/2013 eingerichtet worden mit einer Fortsetzungsoption, sofern für jedes neue Schuljahr mindestens zehn verbindliche Anmeldungen eingehen. Der Beitrag für die Eltern beträgt dabei 25,00 €/Monat (12 Jahresraten). Für das Schuljahr 2024/2025 sind 17 Kinder angemeldet. Die Ferienbetreuung für Grundschulkinder wird damit auch im neuen Schuljahr fortgeführt werden, mit den bewährten Kräften Frau Utz aus Dettingen und als Zweitkraft Frau Kerstin Schuler sowie im Vertretungsfall Frau Stefanie Riegger.

 

11.  Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Pacht- und Personalangelegenheiten in den Kindergärten sowie um ein Kaufangebot für zwei Pkw-Stellplätze am Gesundheits- und Seniorenzentrum Rosenpark. Wegen des fehlenden Bedarfs soll die Kaufmöglichkeit jedoch nicht genutzt werden. Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit einer Übersicht der Auszubildenden in den Kindergärten für das kommende Kindergartenjahr und der Einstellung von drei Fachkräften für die Kindertagesstätte in Kirchdorf und zwei Ferienjobblern, einmal in der Kindertagesstätte in Kirchdorf und sodann im gemeindlichen Bauhof.