Corona-Virus-Pandemie: Kirchdorf an der Iller

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Informationen zum Coronavirus

Aktuelle Informationen und Handlungsweisen

sind für Sie als Verweis auf die zuständigen Ämter und Behörden zusammengestellt:

Absonderungsbescheinigung - Künftig reicht Testergebnis statt Bescheinigung des Rathauses

Für Arbeitnehmer*innen, die sich Corona-bedingt in Quarantäne befinden, kann der Arbeitgeber beim Staat einen Verdienstausfall beantragen. Das baden-württembergische Gesundheitsministerium vereinfacht jetzt die Auszalung dieses Verdienstausfalls deutlich. Künftig reicht ein PCR- oder Schnelltestergebnis einer Teststelle als Nachweis beim Arbeitgeber, dass man in Quarantäne war. Nicht mehr nötig ist eine Quarantäne-Bescheinigung des Rathauses der Wohnortgemeinde.

Kostenlose Bürgertestung

  • Private Teststelle am Edeka Kirchdorf - Die Teststelle hat ihren Betrieb eingestellt.

Die Durchführung von kostenlosen Schnelltests wird außerdem angeboten von: 

PCR- Testung:

Corona Schutzimpfung

In den Impfstützpunkten im Landkreis Biberach gibt es regelmäßige Impfangebote. Außerdem bieten die Mobilen Impfteams des Deutschen Roten Kreuzes (DRK) zahlreiche Impftermine in den Städten und Gemeinden des Landkreises Biberach an. Die Impfaktionen und -orte des mobilen Impfteams werden auf der Homepage des Kreisgesundheitsamt Biberach laufend aktualisiert veröffentlicht.

Eine Anmeldung zur Impfung ist nicht erforderlich. Mitgebracht werden sollte der Personalausweis und falls vorhanden ein Impfpass. Um die Wartezeiten vor den Impfstützpunkten so kurz wie möglich zu halten, bittet das Landratsamt und das DRK darum, den Anamnesebogen und das Aufklärungsblatt bereits vorab herunterzuladen, auszufüllen und zum Impfangebot mitzubringen.

Weitere Impfaktionen und -orte im Landkreis Biberach sowie in den Nachbarlandkreisen sind auf www.dranbleiben-bw.de zu finden