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Schöffenwahl für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028

Artikel vom 10.03.2023

In diesem Jahr finden wieder Wahlen für die ehrenamtlichen Schöffen für die ordentliche Gerichtsbarkeit statt. Schöffen sind ehrenamtliche Richter am Amtsgericht oder bei den Strafkammern des Landgerichts. Sie brauchen keine juristische Vorbildung. Schöffen wirken an der Verhandlung in gleichem Umfang und mit gleicher Stimme wie der Berufsrichter mit.

Wer Interesse am Ehrenamt einer Schöffin oder eines Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 hat, wird gebeten sich wegen der Aufnahme in die Vorschlagsliste mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

Für das Auswahlverfahren der Schöffen stellen die Gemeinden gemäß einem im Gesetz festgelegten Verfahren eine Vorschlagsliste für Schöffen auf, in der alle Gruppen der Bevölkerung nach Geschlecht, Alter, Beruf und sozialer Stellung angemessen berücksichtigt werden sollen. Aus dieser Liste wird durch einen beim Gericht eingerichteten Ausschuss die erforderliche Zahl der Schöffen und Hilfsschöffen gewählt.

Wer Interesse am Ehrenamt einer Schöffin oder eines Schöffen für die Geschäftsjahre 2024 bis 2028 hat, wird gebeten sich wegen der Aufnahme in die Vorschlagsliste mit der Gemeindeverwaltung in Verbindung zu setzen.

Folgende Voraussetzungen sind erforderlich:

  • deutsche Staatsangehörigkeit
  • Alter zwischen 25 und 69 Jahren (Stichtag 01. Januar 2024)
  • in der Gemeinde wohnhaft

Interessenten melden sich bitte bis spätestens Freitag, den 28. April auf dem Rathaus persönlich oder per Email: info@kirchdorf-iller.de oder telefonisch 07354 9332-0.
Für weitere Auskünfte steht Hr. Roggors 07354 9332-110 gerne zur Verfügung.