Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderates

Artikel vom 24.03.2022

Aus der Arbeit des Gemeinderats

KURZBERICHT ZUR SITZUNG VOM 15.03.2022

Vor dem Hintergrund der leider fortwährend hohen Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus und 133 Erkrankten in unserer Gemeinde, konnte auch diese Beratung nur mit einer begrenzten Zuhörerzahl und nach Vorlage entsprechender Impf- oder Genesenennachweise bzw. eines negativen Schnell- bzw. PCR-Testes stattfinden.

Im öffentlichen Teil der Sitzung standen nachfolgende Themen zur Beratung und Beschlussfassung an.

1. Bürgerfrageviertelstunde

Angefragt wurde, ob in Kirchdorf schon erste Flüchtlinge aus der Ukraine angekommen sind und wie die Gemeinde darauf vorbereitet ist.

Der Vorsitzende führte aus, dass es im Rathaus bisher noch keine Anmeldungen gab und ihm eine Ankunft von Kriegsvertriebenen aus der Ukraine in Kirchdorf bisher auch nicht bekannt ist.

Der offizielle Weg zur Unterbringung sieht so aus, dass die Menschen bei ihrer Ankunft in Baden-Württemberg zunächst in den Erstaufnahmeeinrichtungen des Landes untergebracht werden. Vom Ministerium war dazu ganz aktuell zu erfahren, dass diese Unterbringungskapazitäten aber wohl in den nächsten Tagen an ihre Belegungsgrenze stoßen werden.

Das bedeutet, dass dann die Verlegung in die Aufnahmestellen der Stadt- und Landkreise erfolgen wird und mit Zeitversatz von dort in die Städte und Gemeinden. Wie viele Menschen Kirchdorf tatsächlich wird aufnehmen müssen, ist bisher nicht bekannt, weil auch noch nicht absehbar ist, wie viele Menschen in Deutschland Zuflucht suchen werden.

Die Gemeinde ist aktuell dabei, drei ihr gehörende Wohnungen für einen Bezug vorzubereiten. 

2. Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen:

       a) zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Garage auf Flst. 1704/2, Zum Illergries in

            Unteropfingen

       b) zur beantragten Nutzungsänderung eines Abferkelstalls in einen Maschinenschuppen und zum Abbruch eines Zwischengebäudes auf Flst. 76, Hauptstraße 6 in Kirchdorf

3. Kindergärten

     - Vorstellung der Ergebnisse der Elternumfrage und Festlegung des Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2022/2023

Um das Angebot in den Kindergärten möglichst nahe am Betreuungsbedarf der Eltern auszurichten, führt die Gemeinde seit 2007 eine jährliche Umfrage durch. Aufgrund der Rückmeldungen wurde das Betreuungsangebot seither kontinuierlich fortentwickelt. Vom Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Oberopfingen wurden in diesem Jahr die Eltern von insgesamt 116 Kindern angeschrieben. Rückmeldungen kamen für 113 Kinder. Für die Ferienbetreuung liegen Anmeldungen für insgesamt 58 Kinder vor. Änderungswünsche vorgetragen wurden in der Umfrage lediglich für insgesamt 7 Kinder. Da diese Elternwünsche sehr individuell waren, herrschte im Gemeinderat, unter Betrachtung aller Aspekte, Einigkeit, das derzeitige Angebot nicht weiter zu verändern. Als Ergebnis der Beratung wurde deshalb beschlossen, die 5 bestehenden Kindergartengruppen im Kindergartenjahr 2022/2023 unverändert fortzuführen. Das Gleiche gilt für die 4 etablierten Feriengruppen. Im Wilhelm-Sailer-Kindergarten kann damit im kommenden Kindergartenjahr jedem angemeldeten Kind ein Kindergartenplatz angeboten werden.

Angespannter ist die Situation in Kirchdorf. Zwar bestätigte die Elternumfrage auch dort das vorhandene Betreuungsangebot mit nur wenigen Ausnahmen als ausreichend, allerdings wird es durch die insgesamt 122 Anmeldungen im neuen Kindergartenjahr notwendig werden, eine 7. Gruppe einzurichten. Dem wurde vom Gemeinderat zugestimmt.

Zur Unterbringung der zusätzlichen Gruppe soll der Turnraum des Kindergartens umgestaltet werden. Voraussetzung für eine Betriebsaufnahme ist allerdings, dass dafür das notwendige Erziehungs- und Betreuungspersonal gewonnen werden kann. Dies wird in der letzten Zeit leider immer schwieriger und kann deshalb gegenwärtig nicht mehr als selbstverständlich vorausgesetzt werden. Die notwendige Betriebserlaubnis wird beim Kommunalverband für Jugend und Soziales beantragt.

Bei Etablierung der 7. Gruppe wird jedem angemeldeten Kind im neuen Kindergartenjahr in der KiTa Kirchdorf ein Platz angeboten werden können. Die steigenden Kinderzahlen zeigen deutlich, dass es einen weiteren Kindergarten in unserer Gemeinde braucht.

4. Aufbau eines Nahwärmeversorgungsnetzes in Kirchdorf durch die Energiezentrale St. Leonhard GmbH und Co. KG.

    - Abschluss eines Gestattungsvertrages zur Verlegung von Nahwärmeleitungen in öffentlichen Straßen/Wegen und Grundflächen der Gemeinde

Im neu gefassten Klimaschutzgesetz hat die Bundesregierung das Ziel der Treibhausgasneutralität bis 2045 verankert. Bereits bis zum Jahr 2030 soll dazu der Ausstoß der klimaschädlichen Gase um 65 % gegenüber 1990 sinken. Um diesem ambitionierten Ziel zuzuarbeiten, wird es bundes- und landesweit in einem größeren Umfang als bisher eine nachhaltige Wärmeerzeugung brauchen und den Aufbau von Nahwärmenetzen.

Südlich des in Planung befindlichen Mischgebietes „Fellheimer Straße Süd I“ in Kirchdorf sind hierzu bereits recht konkrete Entwicklungsgedanken zum Aufbau einer mit Hackschnitzeln befeuerten Nahwärmezentrale im Gange, durch die dazu jüngst gegründete Energiezentrale St. Leonhard GmbH + Co. KG, die von zwei ortsansässigen Familien betrieben werden soll. Um das Vorhaben realisieren zu können, wird die Aufstellung eines Bebauungsplanes notwendig werden. Der erste entscheidende Schritt für den Aufbau des Nahwärmenetzes ist jedoch das Recht, öffentlichen Grund und öffentliche Straßen/Wege für die Einlegung der Nahwärmeleitungen nutzen zu dürfen. Der Gemeinde wurde dazu ein Gestattungsvertrag vorgelegt, der in ähnlicher Ausgestaltung wohl bereits in einigen anderen Gemeinden die Grundlage für die Verlegung von Wärmeleitungen darstellt.

Um frühzeitig anzuzeigen, welche Bedingungen für einen Anschluss an das Nahwärmenetz später gelten sollen, wurde dem Gemeinderat mit dem Gestattungsvertrag auch der Entwurf einer Einverständniserklärung mit den Anschlussbedingungen für die Wärmekunden übergeben sowie der Entwurf eines Netzplanes für den ersten geplanten Ausbauabschnitt.

Da es sich beim vorgelegten Gestattungsvertrag juristisch gesprochen um einen Konzessionsvertrag handelt, war nach den Vorschriften der Gemeindeordnung vor der Beschlussfassung des Gemeinderats das Gutachten eines unabhängigen Sachverständigen dazu einzuholen. Im Auftrag der Gemeinde wurde dieses von der Energieagentur Ravensburg verfasst. Im Fazit zum Gutachten ist ausgeführt, dass der Vertrag die Erfüllung der Aufgaben der Gemeinde nicht  gefährdet und die berechtigten Interessen der Gemeinde und ihrer Einwohner gewahrt sind. Vom Rat wurde dem Gestattungsvertrag als Grundlage für den Aufbau eines Nahwärmenetzes im Teilort Kirchdorf zugestimmt. Die Gesetzmäßigkeit des Beschlusses muss in einem zweiten Schritt nun noch von der Rechtsaufsichtsbehörde im Landratsamt Biberach bestätigt werden.

5. Entwidmung der Stadionstraße – ausgehend von der Talstraße im Zufahrtsbereich zum Stadion für den öffentlichen Verkehr

    - Beschluss der Einziehungsverfügung

Die Stadionstraße, ausgehend von der Talstraße – ist seit dem Bau des Parkhauses durch die Firma Liebherr lediglich noch eine Sackgasse mit Anlieferungsmöglichkeiten für das Stadion.

Im Zuge des geplanten neuen Eingangs-, Technik- und Umkleidebereichs am Freibad soll auch die Aufenthaltsqualität der Gäste vor dem Bad durch eine entsprechende Außengestaltung verbessert und sicherer gemacht werden. Mit dem Entwidmungsverfahren wird erreicht, dass die Straße im vorgenannten Bereich einen Status bekommt wie ein Fahrweg auf einem Privatgrundstück, d. h. die Gemeinde kann dann bestimmen, wer die Straße noch befahren darf und wer nicht. Auch die Aufstellung von Schranken oder Pollern wäre damit möglich, um künftig einen nicht gewünschten Verkehr auszuschließen.

Unter Einbeziehung der Straßenfläche ließe sich nach der Entwidmung vor dem Gebäude des Freibades ein Vorplatz mit Wartebereich gestalten, der neben der Aufenthaltsqualität auch die Verkehrssicherheit erhöht.

Anlieferungen zum Stadion und zum Freibad werden durch die Entwidmung nicht eingeschränkt. Für die Gemeinde hat das Verfahren zudem den Vorteil, dass dann für die Umbaumaßnahmen an der Straße eine Vorsteuerabzugsberechtigung entsteht. Nachdem auf die bereits im November 2021 beschlossene Einziehungsabsicht keine Einwendungen vorgebracht worden sind, wurde die Einziehungsverfügung für den nördlich am Freibad entlang führenden Teil der Stadionstraße beschlossen. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Einziehungsverfügung in diesem Mitteilungsblatt sei hingewiesen. Im dortigen Lageplan ist der betroffene Straßenbereich auch zeichnerisch dargestellt.

6. Freiwillige Feuerwehr

- Auflösung der Abteilung Unteropfingen, Übergang des Geldes der Kameradschaftskasse der Abteilung auf die Gemeinde Kirchdorf und Sonderförderung an die „Männergemeinschaft Unteropfingen“

Bereits im Feuerwehrbedarfsplan 2013 ist festgehalten, dass für die zukunftsfähige Aufstellung unserer Ortsfeuerwehr die drei Ausrückebereiche auf zwei zu reduzieren sind. Die Zusammenlegung der Abteilungen Unter- und Oberopfingen wurde in den vergangenen Jahren deshalb so weit vorangetrieben, dass die Abteilung Unteropfingen nunmehr aufgelöst werden kann. Da diese Entscheidung sowohl von der Abteilung Unteropfingen als auch vom Feuerwehrausschuss mitgetragen und einstimmig befürwortet worden ist, beschloss der Gemeinderat diesen Schritt zum 01.04.2022 nun auch offiziell zu veranlassen. Das Sondervermögen aus der Kameradschaftskasse der Abteilung geht damit zunächst zurück an die Gemeinde. Allerdings soll es wieder ausgezahlt werden als Sonderförderung an die Männergemeinschaft Unteropfingen, da in diesem Verein der kameradschaftliche Teil der Feuerwehr Unteropfingen weitergeführt wird.

Die Männergemeinschaft Unteropfingen hat sich am 11.12.2020 als Ortsgruppe im Verband des Katholischen Landvolkes e. V. gegründet.

In einer der nächsten Sitzungen noch an die neuen Verhältnisse anzupassen sein wird die Feuerwehrsatzung der Gemeinde. Dies soll aber erst nach einer Vorberatung im Feuerwehrausschuss erfolgen.

7. Bauhof

    - Beschaffung eines Container- Absetzhängers

Um Transportarbeiten von Materialien unterschiedlichster Art möglichst effizient und ohne großen Aufwand ausführen zu können, wäre der  verstärkte Einsatz von Containern und eines Absetzkippanhängers ideal.  

Bisher stehen Container lediglich am Bauhof sowie an der Schule. Vorteilhaft wäre es aber auch, solche am Friedhof in Kirchdorf aufzustellen, statt den 2 Betonboxen für Kies/Boden und Gartenabfälle. Ziemlich mühsam ist die Abfuhr des dort abgelegten Materials, weil es bisher von Hand aufgeladen werden muss. Auch zahlreiche andere Arbeitsabläufe ließen sich optimieren, wenn weitere Container z. B. für Rasenschnitt, Bodenaushub, Rückschnittarbeiten etc. zur Verfügung stünden und der Bauhof eine eigene Abfuhrmöglichkeit hätte.

Hinsichtlich eines Absetzkippanhängers mit hydraulischer Hebevorrichtung lagen in der Sitzung 3 Angebote vor. Das Wirtschaftlichste kam dabei von der Firma Wilhelm Mayer aus Neu-Ulm zum Preis von 50.343,07 €/brutto.

Der Anhänger ist geeignet zum Transport von Norm-Containern bis 10 m³ und damit ideal für die Einsatzszenarien des Bauhofes.

Vom Gremium wurde der Beschaffung des Containerabsetz-Kippanhängers zugestimmt und darüber hinaus beschlossen, bei der Firma Trunke aus Berkheim, 7 Container unterschiedlicher Größe (von 5 m³ - 10 m³) zum Gesamtpreis von 14.630,-- €/brutto zu bestellen.  

8. Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Sitzungsniederschriften zur letzten Beratung informierte der Vorsitzende zunächst über die geplanten Sitzungstermine im 2. Quartal 2022 und daran anschließend über die Beauftragung zum Einbau einer Notstromanschlussmöglichkeit in der Turn- und Festhalle, um bei länger andauernden Stromausfällen oder Unwetterlagen das Gebäude über Notstromaggregate autark mit Strom versorgen zu können. Der Auftrag hierzu erging an die Elektrofirma Peter Lechner zum Preis von 3.584,20 €/brutto.

9. Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um die Veräußerung von Gewerbegrundstücken im Bereich der Gewerbestraße in Kirchdorf sowie um weitere Grundstücks- und Personalangelegenheiten. Nach insgesamt fast 8 Jahren wurde sodann wieder einmal die Vergütung der Austrägerinnen und Austräger für das gemeindliche Mitteilungsblatt angepasst. Zugestimmt wurde vom Gemeinderat im Anschluss daran den von der Verwaltung vorgeschlagenen Stellennachbesetzungen in der KiTa Kirchdorf und im Wilhelm-Sailer-Kindergarten.

Der Fortsetzung des Trainingraumkonzeptes an der Michael-von-Jung-Schule galten weitere Überlegungen. Seit dem Jahr 2008 ist der Trainingsraum als pädagogischer Grundpfeiler im  Schulalltag fest etabliert. Das damit verfolgte Ziel ist es, Unterrichtsstörungen konsequent „auszulagern“, damit die anderen Schüler weiter ungestört dem Unterricht folgen können. Der „Störer“/die „Störerin“ hat dann die Möglichkeit, im Trainingsraum sein/ihr Verhalten zu reflektieren. Im Nachgang geht dann die Lehrkraft ins Gespräch mit dem störenden Schüler. Durch diese Vorgehensweise wird seit der Einführung dieses Konzeptes die Unterrichtsqualität erheblich gesteigert. Die Schülerinnen und Schüler im Trainingsraum werden während ihrer Aufenthaltszeit von einer pädagogischen Assistenzkraft betreut und beschäftigt. Bisher wurde diese Personalstelle vom Land Baden-Württemberg finanziert, was aber künftig nicht mehr der Fall sein wird. Um die wertvolle Arbeit im Schulalltag fortsetzen zu können, wurde auf Empfehlung der Schulleitung beschlossen, die Kosten dieser Stelle durch die Gemeinde zu übernehmen.

Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit einer Stellungnahme des Landwirtschaftsamtes zum anstehenden Kindergartenneubau neben dem Rathaus. Aufgrund des geplanten Wohnraums im Dachgeschoss und der in der Nähe vorfindlichen landwirtschaftlichen Hofstellen ist eine Überprüfung der Geruchsimmissionen durch ein darauf spezialisiertes Fachbüro vorzunehmen. Der Auftrag dazu wurde in der Sitzung erteilt. Die hierfür anfallenden Kosten werden sich auf rund 9.500 € - 10.000 €/brutto belaufen.

  • Ende des Sitzungsberichtes -