Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung Gemeinderat Kirchdorf

Artikel vom 03.05.2021

Kurzbericht zur Sitzung vom 27.04.2021

Vor dem Hintergrund der leider immer noch beständig hohen Ansteckungsgefahr durch das Corona-Virus wurden für die Sitzung wiederum verschiedene Sicherheitsmaßnahmen ergriffen, um die Verbreitung des Virus möglichst auszuschließen. Zum Zeitpunkt der Sitzung waren in unserer Gemeinde 12 erkrankte Personen gemeldet (aktuell 14).

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

1. Bürgerfrageviertelstunde

In der GR-Sitzung am 09.03.2021 war von einem Bürger vorgetragen worden, dass der asphaltierte Weg zum Wasserturm zunehmend von Spaziergängern und Radfahrern genutzt wird. Das Problem wäre jedoch, diesen Weg sicher zu erreichen.

Der Vorsitzende hatte damals zugesagt, sich den Sachverhalt hinsichtlich einer Machbarkeit anzuschauen.

Der Fragesteller wollte wissen, ob sich mittlerweile schon Konkretes sagen lässt. Nach verschiedenen Vorgesprächen hat das Ingenieurbüro Funk im Auftrag der Gemeinde dazu einen Vorschlag gezeichnet, der auf die Anfrage hin vorgestellt wurde.

Vor einer Ausführung sind aber noch eine Menge offener Punkte zu klären, sowohl mit dem Straßenamt Riedlingen, als auch hinsichtlich eines notwendigen Grunderwerbs, bis hin zu baurechtlichen und naturschutzrechtlichen Fragestellungen.

Auch Kosten lassen sich für das Vorhaben noch nicht benennen. Nachdem der Vorschlag des Ingenieurbüros in der Sitzung jedoch allgemeine Zustimmung im Gremium fand, soll auf dieser Grundlage in das Planungs- und Ausführungsverfahren eingestiegen werden, beginnend mit einer genauen Vermessung des Geländes.

Von einem Gemeinderat angeregt wurde, im Hinblick auf die Pandemie die Hauptsatzung der Gemeinde dahingehend zu ändern, dass bei Bedarf auch Online- oder Hybridsitzungen möglich wären.

2. Baugesuche

Hergestellt bzw. in Aussicht gestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen

    a) der Bauvoranfrage zum Neubau eines Einfamilienhauses mit 5 Tiefgaragenstellplätzen

        auf Flst. 1614, Zum Illergries 4, Unteropfingen

   b) zum Neubau eines Wohngebäudes mit Nebengebäude für insgesamt 4 Wohneinheiten

       auf Flst. 980/3, Michael-von-Jung-Straße 27, Kirchdorf

   c) zur Aufstockung des Wohngebäudes auf Flst. 1185 und Neubau eines Carports,

       Erlenweg 29, Kirchdorf

   d) zur Errichtung eines Antennenaufsatzes auf dem bestehenden Stahlgittermasten für

       Funkdienste, auf Flst. 1899, Fellheimer Viehweide, Kirchdorf

   e) zur Nutzungsänderung und zum Umbau des ehemaligen Gasthauses „Rößle“ zu

       Ferien- und Betriebswohnungen/Appartements, auf Flst. 14/4, Hauptstraße 5, Kirchdorf

Nicht hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau einer Garage mit Überdachung des Hauszugangs auf Flst. 360/16, Zur Allee 43, Oberopfingen, weil die gewählte Dacheindeckung den Festsetzungen des Bebauungsplanes widerspricht und zu einem beantragten Anbau auf Flst. 1930/29, Hölderlinstr. 6, Kirchdorf. Durch die Baumaßnahme wäre die nach dem Bebauungsplan zulässige Grundflächenzahl auf dem Grundstück überschritten worden.

3. Beteiligung der Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net an der

    OEW Breitband GmbH

Der Zweckverband Oberschwäbische Elektrizitätswerke (OEW) plant derzeit die Gründung einer OEW Breitband GmbH. Ziel ist die Beschleunigung des kommunalen Breitbandausbaus.

Mit derselben Zielrichtung wurde im Jahr 2016 auch die Kommunalanstalt Komm.Pakt.Net gegründet, der mittlerweile mehr als 250 Städte und Gemeinden sowie 8 Landkreise als Mitglieder angehören. Bei einer Beteiligung des Komm.Pakt.Net an der OEW Breitband GmbH könnte sich für die an Komm.Pakt.Net beteiligten Kommunen der Ausbau der Breitbandinfrastruktur deutlich beschleunigen, weil die OEW dann mit einem ergänzenden Netzausbau in den Städten und Gemeinden des Komm.Pakt.Net beginnen würde. Die Kommunen würden dadurch in dieser enorm kostenintensiven Aufgabe spürbar entlastet werden. Der Verwaltungsrat-Vorsitzende, Herrn Landrat Reinhold Scheffold aus dem Alb-Donau-Kreis, erwartet, dass es durch eine Beteiligung an der OEW Breitband GmbH, die zu 100 Prozent ein kommunales privatrechtliches Unternehmen ist, zu einem beschleunigten Gesamtausbau der Breitbrandnetze in den Städten und Gemeinden des Verbandsgebietes kommt. Durch den Zusammenschluss sieht er die Möglichkeit, dass ein komplett „eigenes“ kommunales Netz im Bereich der sog. weißen, grauen und auch schwarzen Flecken errichtet werden kann, d. h. in allen Straßen einer Stadt oder Gemeinde.  

Für eine Beteiligung des Komm.Pakt.Net an der OEW Breitband GmbH müssen die Mitgliedsgemeinden des Komm.Pakt.Net mehrheitlich in ihren Stadt- und Gemeinderäten dem geplanten Vorhaben zustimmen.

Vom Gemeinderat wurde eine Beteiligung des Komm.Pakt.Net an der OEW Breitband GmbH als vorteilhaft gesehen. Bürgermeister Langenbacher wurde deshalb beauftragt, als Vertreter der Gemeinde die Zustimmung der Gemeinde Kirchdorf in der Verwaltungsratssitzung des Komm.Pakt.Net für eine Beteiligung von Komm.Pakt.Net an der in Gründung befindlichen OEW Breitband GmbH zu erteilen. Kosten kommen durch den Beitritt nach Mitteilung auf die Gemeinden nicht zu. Die geplante Beteiligung in Höhe von 25.000 € wird der Komm.Pakt.Net aus eigenen Mitteln tragen.

4. Satzung über die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Handelsfläche Kirchdorf Süd“

    - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung gem.

      §§ 3 Abs. 2 und 4 Abs. 2, BauGB

    - Satzungsbeschluss

Im ausgewiesenen Sondergebiet des rechtskräftigen Bebauungsplanes „Handelsfläche Kirchdorf Süd“ sind bislang nur Einzelhandelsbetriebe bis max. 800 m² netto Verkaufsfläche zulässig. Aufgrund der aktuellen Entwicklung im Einzelhandel sind mittlerweile aber auch im Nahversorgungssegment in der Regel Betriebe mit einer Nettoverkaufsfläche von bis zu 1.200 m² üblich. Um für den EDEKA-Markt eine solche Entwicklungsmöglichkeit zu eröffnen, wurde die Änderung des Bebauungsplanes eingeleitet. Neben der Zulassung von großflächigem Einzelhandel, sollen im Verfahren zudem die baurechtlichen Rahmenbedingungen weiter gefasst werden, um bei entsprechenden Nachfragen auch die Ansiedlung eines kleinen Hotels, gastronomischen Betrieben sowie weiteren Einzelhandelsbetrieben bis hin zu einem Fitnessstudio zulassen zu können. Die Änderung des Bebauungsplanes soll für diesbezügliche Gemeinderatsbeschlüsse die rechtliche Grundlage schaffen.

In der Sitzung wurden die zum Vorhaben eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange sowie aus der Beteiligung der Öffentlichkeit bekannt gegeben und entsprechend den Abwägungsempfehlungen zusammen mit der Satzung beschlossen. Auf die öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in diesem Mitteilungsblatt sei an dieser Stelle bereits hingewiesen. Der Flächennutzungsplan wird im Wege der Berichtigung angepasst.

5. Bebauungsplan „Fellheimer Straße Süd I“

    - Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung gem.

      §§ 3 Abs 1 und 4 Abs. 1 BauGB

   - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

In der Sitzung am 18.02.2020 hat der Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplans „Fellheimer Straße Süd I“ als Mischgebiet beschlossen. Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 2,27 ha und schließt sich östlich an das Sondergebiet „Handelsflächen Kirchdorf Süd“ an. Ziel des Bebauungsplanes ist die Ausweisung von Bauflächen zur Ansiedlung von nicht störendem Kleingewerbe und Wohnungen.

In der Sitzung wurden die auf die öffentliche Auslegung des Vorentwurfs eingegangenen Stellungnahmen bekannt gegeben und entsprechend den Abwägungs- und Beschlussvorschlägen der Verwaltung beschieden.

Vom Gemeinderat gebilligt wurde darüber hinaus der vorgelegte Satzungsentwurf mit Begründung und der Umweltbericht. Die Verwaltung wurde beauftragt, den beschlossenen Bebauungsplanentwurf, entsprechend den öffentlichen Vorschriften, auszulegen und die Träger öffentlicher und sonstiges Belange in das weitere Verfahren einzubinden.

Im Umweltbericht, der seit einigen Jahren als fester Bestandteil von Bebauungsplänen zu erstellen ist, wurde aufgrund der Strukturarmut des Plangebietes ein Vorkommen der meisten geschützten Arten ausgeschlossen. Lediglich für Vögel finden sich potentielle Habitatstrukturen, so dass für Kiebitz, Feldlerche sowie weitere europarechtlich geschützte Arten (wie z. B. Wachtel) insgesamt 7 Begehungen zwischen April und Ende Juli 2020 durchgeführt worden sind. Geschützte Arten konnten jedoch weder innerhalb noch im nahen Umfeld des Planungsgebietes nachgewiesen werden. Aufgrund des seit 2015 laufenden Kiebitz-Monitoringprogrammes auf unserer Gemarkung, ist jedoch bekannt, dass es 2017 und 2019 zu Bruten dieses Vogels in ca. 100 m Entfernung zum Plangebiet kam. Durch die zukünftige Verschiebung des Ortsrands in Richtung Süden, im Zuge der Erschließung des Mischgebietes, ist von einem dauerhaften Verlust des Kiebitzbrutplatzes auszugehen. Dies macht eine artenschutzrechtliche Ausgleichsmaßnahme erforderlich. Das bedeutet, dass an anderer Stelle ein für den Kiebitz geeignetes neues Bruthabitat geschaffen werden muss. Dieses soll auf dem nordwestlich von Kirchdorf gelegenen Flst. 198 mit einem Messgehalt von ca. 3,8 ha im Gewann „Batzenhofen“ in zeitlicher Nähe zur Erschließung des Mischgebietes entstehen. Vom Gemeinderat wurde der Heranziehung dieses als Tauschfläche wertvollen Grundstücks nicht zugestimmt. Mit dem Städteplanungsbüro LARS consult soll deshalb nach Alternativen gesucht werden.

6. Festlegung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kirchdorf zum 01.01.2019 im neuen kommunalen Haushaltsrecht

Aufgrund der gesetzlichen Verpflichtung das bisherige Rechnungswesen nach den Grundsätzen der Kameralisitik auf das Neue Kommunale Haushalts- und Rechnungswesen (NKHR) umzustellen, hat der Gemeinderat in der Sitzung am 28.06.2016 die Verwaltung beauftragt, zum 01.01.2019 diese neue Art der Buchführung und Rechnungslegung einzuführen. Die Vorbereitungen dazu, mit zahlreichen Schulungen auf dieses komplett neue System, die umfangreichen Bewertungen des Gemeindevermögens und die Anwendung einer neuen Software des Kommunalen Datenverarbeitungs-Zweckverbandes, haben den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern unserer Gemeindekasse und in der Kämmerei seither viel zusätzliche Arbeit abgerungen und das kurzfristige Erlernen von ganz anderen Arbeitsgrundlagen erfordert. Unsere Kasse und Kämmerei hat diese Kraftanstrengung in lobenswerter Weise, neben der schon vollen Eindeckung mit anderen Arbeiten bewältigt. Dafür gebührt ihnen an dieser Stelle auch ein herzlicher Dank.

Im Rahmen der Umstellung wurden das gesamte Vermögen und die Schulden (Verbindlichkeiten) der Gemeinde Kirchdorf vollständig erfasst und bewertet. Auf der Grundlage dieser Daten wurde die Eröffnungsbilanz zum Stichtag 01.01.2019 erstellt.

Aufgrund des hohen Verwaltungsaufwandes wird die Eröffnungsbilanz (übrigens wie auch in den Nachbargemeinden, die zeitgleich mit Kirchdorf umgestellt haben) erst in diesem Jahr vorgelegt.

Die Bilanzsumme beträgt zum 01.01.2019 rund 52,19 Mio. €.

Das Vermögen der Gemeinde besteht im Wesentlichen aus dem Sachvermögen mit 34,07 Mio. € und dem Finanzvermögen in Höhe von rund 18,11 Mio. €. Die größte Position des Sachvermögens mit 15,44 Mio. € sind die bebauten Grundstücke (mit kommunalen Einrichtungen), gefolgt vom Infrastrukturvermögen mit 10,53 Mio. €, was Straßen, Kanal- und Wasserleitungen sowie die Friedhöfe umfasst. Die liquiden Mittel betrugen zum 01.01.2019 14,51 Mio. €.

Die Passivseite der Bilanz, die die Finanzierungsstruktur der Gemeinde darstellt, besteht vor allem aus dem Basiskapital. Das Basiskapital beläuft sich auf rund 42,68 Mio. €. Das entspricht einer Eigenkapitalquote von rund 81%.

Daneben hat die Gemeinde Zuweisungen Dritter und Beiträge erhalten, die mit einem Restbuchwert von 8,69 Mio. Euro bilanziert sind. Rechnet man diese sog. Sonderposten noch zum Basiskapital hinzu, beträgt die Eigenkapitalquote rund 98%.

Zum Eröffnungsbilanzstichtag bestanden Verbindlichkeiten in Höhe von 0,125 Mio. €.

Passive Rechnungsabgrenzungsposten wurden in Höhe von 0,122 Mio. € gebildet.

Mit der Feststellung der Eröffnungsbilanz ist die Umstellung des gemeindlichen Haushaltes und der Kameralistik auf das NKHR vollumfänglich vollzogen. Den gesetzlichen Vorgaben ist damit Genüge getan. In der Praxis ist es jedoch leider so, dass durch die neuen Anforderungen an die Haushaltspläne und Jahresabschlüsse diese für die ehrenamtlich tätigen Gemeinde- und Stadträte sowie für die Bürgerschaft in Baden-Württemberg kaum noch verständlich sind und damit nur von wenigen noch als informativ oder gar nützlich erachtet werden. Von vielen Kämmerern, Bürgermeistern und anderen kompetenten Experten wird das neue Haushaltsrecht als ungeeignet für den öffentlichen Dienstleistungsbereich bewertet, was aber die Landespolitik in ihrem Reformwillen nicht aufgehalten hat.

7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans

    - Anmeldung von Flächen zur kommunalen Fortentwicklung

Die Aufstellung und Fortschreibung von Flächennutzungsplänen übernimmt für die Gemeinden Berkheim, Dettingen, Erolzheim, Kirchberg und Kirchdorf der Gemeindeverwaltungsverband Illertal. In der auf den 12. Mai 2021 anberaumten Verbandsversammlung steht die dritte Änderung des Flächennutzungsplanes III auf der Tagesordnung.

Als Ergebnis der Beratung in der Sitzung sollen nachfolgende Flächen zur Aufnahme in das Planwerk beantragt werden:

  • Mischgebietsfläche an der Fellheimer Straße, Kirchdorf
  • Baugebiet „Kratzer II“ am Heuweg, Kirchdorf
  • Baugebiet „Heimertinger Weg Süd I“, Oberopfingen
  • Baugebiet „Beim Dorfplatz“, Oberopfingen

8. Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen, aber auch von Sachspenden durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung seit einigen Jahren der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium zwei Spenden in Höhe von insgesamt 894,00 € anzunehmen. Die Spenden kommen vom Hühnerhof Willburger in Form von Eiern für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten Oberopfingen und von der Netze BW GmbH ebenfalls für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten Oberopfingen aus der Aktion „Machen Sie es sich einfach! – Zählerstände online erfassen“. Zur Erhöhung der Onlinequote bei den Zählerablesungen spendet die Netze BW GmbH seit 2020 das bei einer Onlineübermittlung der Zählerstände eingesparte Rückporto für einen guten Zweck in die Gemeinden zurück. In diesem Jahr fließen aus der Aktion 864 € in den Wilhelm-Sailer-Kindergarten Oberopfingen.

Den Gebern sei für den mit ihren Spenden gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

9. Sonstiges

Im Hinblick auf die im September anstehende Bundestagswahl wurde, wegen den besseren Platzverhältnissen und den barrierefreien Zugangsmöglichkeiten, beschlossen, das Wahllokal 004 vom Rathaus Oberopfingen in den Wilhelm-Sailer-Kindergarten zu verlegen.

Beendet wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit Informationen zur Umsetzung des Digital.Pakt.Schule. Bund und Länder wollen mit diesem Förderprogramm die Leistungsfähigkeit der digitalen Infrastruktur an Schulen stärken. Nachdem zum Ende des Jahres 2020 zunächst für Schülerinnen und Schüler über das Sofortausstattungsprogramm 35 Laptops und 16 Tablets als mobile Endgeräte zur Ausleihe beschafft worden sind, konnten mit Mitteln aus einer zweiten Tranche 22 mobile Leih-Endgeräte nun auch für die Lehrer angeschafft werden. Die Kosten hierfür beliefen sich auf insgesamt 31.029,75 €/brutto. Die Geräte dienen neben der Vor- und Nachbearbeitung des Unterrichts auch zum direkten Einsatz im Schulunterricht und zum Austausch der Lehrer untereinander.

10. Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Grundstücks- und Personalangelegenheiten. Bei Letzterem wurde die Einstellung von zwei neuen Bauhofmitarbeitern bestätigt. Aus einem Bewerberfeld mit 16 Interessenten hatte sich der Personalausschuss dabei für Herr Thomas Witt aus Oberopfingen und für Herrn Werner Ohmayer aus Dietenheim entschieden. An dieser Stelle seien beide im Team unseres Bauhofes bereits ganz herzlich willkommen geheißen. Aufgrund der einzuhaltenden Kündigungsfristen bei den derzeitigen Arbeitgebern wird es allerdings noch einige Monate dauern, bis sie die Stellen im Kirchdorfer Bauhof antreten können.

Im Blick auf das im Mitteilungsblatt ausgeschriebene Gewerbegrundstück in der Gewerbestraße entschied sich der Gemeinderat unter 7 Bewerbern für eine Vergabe an den Kfz-Service Harald Maier aus Kirchdorf.

Sobald eine noch auf dem Grundstück liegende Briefgrundschuld gelöscht ist, kann die Gemeinde das Grundstück an den vorgenannten Bewerber veräußern.

- Ende des Sitzungsberichtes -

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

der Gemeinde Kirchdorf a.d. Iller zum Satzungsbeschluss der

1. Änderung des Bebauungsplanes „Handelsflächen Kirchdorf Süd“

Der Gemeinderat der Gemeinde Kirchdorf a.d. Iller hat in öffentlicher Sitzung am 27.04.2021 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Handelsflächen Kirchdorf Süd“ als Satzung beschlossen.

Der Beschluss wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 des Baugesetzbuchs (BauGB) ortsüblich bekannt gemacht. Mit dieser Bekanntmachung tritt der Bebauungsplan in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan mit der Begründung im Rathaus der Gemeinde Kirchdorf a.d. Iller, Rathausstraße 11, Zimmer 4, 88457 Kirchdorf a.d. Iller, während der allgemeinen Öffnungszeiten einsehen und über deren Inhalt Auskunft verlangen.

Die allgemeinen Öffnungszeiten sind:

            Montag: 09:00 - 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr

            Dienstag bis Freitag: 08:00 – 12:00

            Mittwoch zusätzlich: 14:00 - 17:00 Uhr

Auf die Voraussetzungen für die Geltendmachung der Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften und von Mängeln der Abwägung sowie die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB wird hingewiesen.

Unbeachtlich werden demnach

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort

            bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,

  1. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplans,
  2. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs und
  3. nach § 214 Abs. 2a BauGB im beschleunigten Verfahren beachtliche Fehler,

wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans schriftlich gegenüber der Gemeinde geltend gemacht worden sind; der Sachverhalt, der die Verletzung oder den Mangel begründen soll, ist darzulegen. Außerdem wird auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB hingewiesen. Danach erlöschen Entschädigungsansprüche für nach den §§ 39 bis 42 BauGB eingetretene Vermögensnachteile, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruches herbeigeführt wird.

Kirchdorf a.d. Iller, den 28.04.2021

gez. Rainer Langenbacher

Bürgermeister

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ÖFFENTLICHE BEKANNTMACHUNG

der Feststellung der Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kirchdorf zum Stichtag 1. Januar 2019

Aufgrund der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 (GBl. S. 581, ber. S. 698), zuletzt geändert durch Gesetz vom 15. Oktober 2020 (GBl. S. 910, 911) hat der Gemeinderat in seiner Sitzung am 27. April 2021 nachfolgende Eröffnungsbilanz der Gemeinde Kirchdorf a.d.Iller zum Stand 1. Januar 2019 festgestellt:

Aktiva

1. Immaterielle Vermögensgegenstände 0,00 €

2. Sachvermögen 34.070.782,94 €

3. Finanzvermögen 18.119.986,72 €

4. Abgrenzungsposten 0,00 €

5. Gesamtbetrag auf der Aktivseite

(Summe aus 1. bis 4.) 52.190.769,66 €

Passiva

6. Basiskapital 42.680.846,95 €

7. Sonderposten 8.698.894,54 €

8. Rückstellungen 266.747,50 €

9. Verbindlichkeiten 125.842,96 €

10. Passive Rechnungsabgrenzungsposten 122.732,22 €

11. Gesamtbetrag auf der Passivseite

(Summe aus 6. bis 10.) 52.190.769,66 €

Die Eröffnungsbilanz zum 1. Januar 2019 liegt in der Zeit von Freitag, 07. Mai 2021 bis einschließlich Donnerstag, 20.05.2021 gemäß §§ 95 b und 105 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom 24. Juli 2000 im Rathaus Kirchdorf, Rathausstraße 11, Zimmer Nr. 8 zur Einsichtnahme öffentlich aus.

Kirchdorf, den 28. April 2021

gez. Rainer Langenbacher

Bürgermeister