Sitzung des Gemeinderat
AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 24.09.2024
Eröffnet wurde die Sitzung mit einem nichtöffentlichen Tagesordnungspunkt zur Bebauung des Grundstückes neben dem Edeka-Einkaufsmarkt. Zugestimmt wurde dabei der Veräußerung der Fläche zur Ansiedlung eines Netto-Discount-Marktes und eines Geschäftshauses mit einem TEDi-Einkaufsmarkt im Erdgeschoss und einem Beherbergungsbetrieb in den beiden Obergeschossen.
(Visualisierung siehe am Ende des Berichtes)
Netto-Märkte gehören zur Edeka-Gruppe und ergänzen deren Sortiment im Discountbereich. Von daher passen beide künftigen Einkaufsmärkte gut zusammen, was auch von deren Firmenzentralen bestätigt worden ist.
Mit der Baufirma Brefa aus Woringen zeichnet sich durch den Gemeindratsbeschluss ein ansprechendes und zukunftsweisendes Projekt ab, das die Einkaufsmöglichkeiten, aber auch die Infrastruktur und damit die Lebensqualität in unserer Gemeinde noch einmal spürbar verbessern wird. Jahrelange beharrliche Bemühungen sind damit nun zu einem sehr erfreulichen und erfolgsversprechenden Abschluss gekommen. Als Teil der Bürgerschaft werden wir alle von dieser sich damit abzeichnenden Entwicklung profitieren.
Im anschließenden öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Hierzu waren bei der Gemeinde bereits vor der Sitzung einige Anfragen und Mails eingegangen, die alle dasselbe Thema betrafen, nämlich die neu gebauten Querungshilfen an der Fellheimer- und Opfinger Straße. Zusammenfassend wurde dazu mitgeteilt, dass die Querungshilfen sehr unpraktisch sind, da Personen mit Fahrrädern, Fahrradanhängern, Rollstühlen oder Dreirädern nicht ohne große Mühe den schmalen, nur 1 m breiten Auffahrtskeil benutzen können. Entweder - so der Vortrag - sie bleiben, wenn sie nicht genau im richtigen Winkel auf die Überquerungshilfe zufahren am Absatz hängen oder sie dümpeln über den Absatz runter. Das führe zu Unsicherheit, so der weitere Vortrag. Auch bei Gegenverkehr ist das Überqueren nur durch ein Ausweichmanöver oder Warten möglich. Die Art der Ausführung wurde deshalb unisono als mangelhaft eingestuft.
Der Vorsitzende führte einleitend zum Thema aus, dass es sich bei den Querungshilfen jeweils um Querungen von Kreisstraßen handelt. Eine Beteiligung der Gemeinde zur Ausgestaltung dieser Querungshilfen war deshalb nicht gegeben. Angelegt wurden die Querungshilfen auf Nachfrage in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde und dem Straßenamt im Landratsamt, unter Einbeziehung der Behindertenbeauftragten des Landkreises, und unter Beachtung der einschlägigen DIN-Regel 18040. Die Bordsteinhöhe von 6 cm ist danach für blinde und sehbehinderte Menschen gestaltet worden. Für Menschen mit einem solchen Handicap ist es entscheidend, dass die Bordsteinkante ertastbar ist und damit der Fahrbahnrand zur Kenntnis genommen werden kann. Für Menschen mit Gehbehinderung ist daneben ein Bereich mit Nullabsenkung vorzusehen, der ein leichtes Überfahren mit Gehhilfen ermöglicht. Dieser Bereich ist dabei auf max. 1 m zu beschränken, wie der Gemeinde mitgeteilt wurde.
Ausdrücklich nicht gedacht sind die Querungshilfen dafür, dass Radfahrer in einem Zug vom Radweg aus die Kreisstraße fahrend überqueren. Bewusst gewollt ist, dass diese vor der Querung absteigen und ihr Rad schieben. Der Radweg - so die Mitteilung - endet immer an der Querungsstelle. Der Radfahrer hat deshalb abzusteigen. Bei der Planung, so die weiteren Ausführungen, stand die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer im Vordergrund und nicht die Zügigkeit des Radverkehrs. Die Radfahrmöglichkeiten wurden zur Sicherheit deshalb ganz bewusst eingeschränkt. Um die Verkehrslage weiter zu verdeutlichen werden in der nächsten Zeit noch Vorfahrt-achten-Schilder an den Übergängen aufgestellt werden.
Vorgetragen wurde sodann die Bitte, die Petition zur Verkleinerung des Landtages noch 1-2 Mal im Mitteilungsblatt abzudrucken, damit noch mehr Unterschriften dafür zusammenkommen. Die Gemeinde wird diesem Wunsch nachkommen.
2. Baugesuche
Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zu nachfolgenden Bauanträgen:
a) zur Verlängerung der Baugenehmigung von 48 Fertiggaragen und 2 Fahrradüberdachungen
für 90 Fahrradabstellplätze auf Flst. 1167, Liebherrstraße 23-37, Kirchdorf.
b) zum Neubau eines Wohnhauses mit drei Wohneinheiten auf Flst. 2069, Narzissenweg 9, Kirchdorf.
c) zur Tektur für Änderungen im Bauvorhaben des Liebherr-Hydraulikzylinderwerkes auf Flst. 515,
St. Vitus 1, Oberopfingen.
d) zur Erweiterung des bestehenden Fitnessstudios auf Flst. 140/7, Gewerbestraße 1, Kirchdorf.
e) zur beantragten Nutzungsänderung einer ehemaligen Bankfiliale zu einem Gastraum
mit Nebenräumen auf Flst. 319/1 und Flst. 320, Kirchdorfer Straße 8, Oberopfingen.
3. Einführung eines Ratsinformationssystems
- Vorstellung der Möglichkeiten und der zu erwartenden Kosten
Vom neuen Ratsgremium war in der konstituierenden Sitzung angeregt worden, ein digitales Ratsinformationssystem einzuführen. Zur Vorstellung der Möglichkeiten war deshalb zur Sitzung eine Kundenvertreterin der Firma regisafe eingeladen worden, die die Vorzüge eines solchen Systems vorstellte. Da bereits zahlreiche Nachbargemeinden die angebotene Software nutzen und die Gemeinde seit vielen Jahren mit dem digitalen Dokumentensmanagementsystem von regisafe arbeitet, wurde vom Gremium beschlossen, das Ratsinformationssystem dieser Firma einzuführen. Die dafür anfallenden Erstbeschaffungskosten werden bei rund 7.000,00 € liegen. Zu diesen kommen noch einmal monatliche Systempflege- und Benutzerkosten in Höhe von ca. 250,00 € und ggf. noch Kosten für Tablets, soweit noch nicht vorhanden. Nach Mitteilung könnte die benötigte Software eventuell noch bis Ende November im Rathaus aufgespielt werden. Durch erforderliche Schulungen und notwendige Probeläufe etc. ist jedoch davon auszugehen, dass die Benutzbarkeit des Systems frühestens im April 2025 erreicht werden wird.
4. Beschaffung von Batteriespeichern für die PV-Anlagen auf dem Rathausdach und dem
neuen Kindergarten
Bereits in der letzten Legislaturperiode bestand im Gemeinderat der Wunsch, den auf dem Dach des Rathauses erzeugten Strom für eine zeitversetzte Nutzung auch in Batterien zu speichern. Nach den Berechnungen hätten in der Kombination mit einem Batteriespeicher ca. 80 bis 85 % des im Haus benötigten Stroms (mit Ausnahme des Wärmepumpenstroms) zur Verfügung gestellt werden können.
Vorgesehen war, den Batteriespeicher im Keller des Rathauses unterzubringen. Wegen der damit gegebenen potenziellen Brandlast und den zahlreichen historischen Dokumenten sowie dem Archiv, das ebenfalls im Keller lagert, wurde aber in einer nachgehenden Beratung Abstand von diesem Vorhaben genommen.
Der Energieausschuss unserer Gemeinde hat sich des Themas daraufhin aber noch einmal angenommen und ist dabei bei der Firma BMZ aus Karlstein/Main hinsichtlich einer sogenannten „Outdoor-Variante“ fündig geworden. Die Speicherbatterien könnten damit platzsparend in dem geplanten Müll- und Fahrradabstellhäuschen vor dem Haupteingang des neuen Kindergartens untergebracht werden.
Abgestimmt auf die Leistung der PV-Anlagen wurde die Installation von insgesamt drei Speichern empfohlen (zwei für das Rathaus und einen für den Geschwister-Simmler-Kindergarten) mit einer Leistung von je 50 kWh. Der Nettopreis für die drei Speicher liegt bei 81.900,00 € zzgl. ca. 20.000,00 €, die für die Montage und den Anschluss der Speicher an das jeweilige Hausstromnetz nach Mitteilung wohl noch aufzuwenden wären. Vom Gremium wurde das Angebot der Firma BMZ zur Beschaffung - wie vorgestellt - angenommen. Die Architektin, Frau Niedermaier, wurde beauftragt das Müll- und Fahrradabstellhäuschen so zu planen, dass es auch für die Unterbringung der Stromspeicher geeignet ist.
Im Rathaus soll zudem der Wärmepumpenzähler auf den allgemeinen Hauszähler aufgeschaltet werden, so dass der durch die PV-Anlage erzeugte Strom auch für die Heizung nutzbar wird. Den sich durch die Beschlüsse ergebenden außerplanmäßigen Ausgaben wurde vom Gremium zugestimmt.
5. Geschwister-Simmler-Kindergarten
- Vorstellung von Logoentwürfen
Ein Logo oder Schriftzug ist der erste Eindruck von einem Unternehmen, aber auch von einer Einrichtung oder einer Gemeinde. Es steht für Unverwechselbarkeit und Individualität und wird heute als wichtiger Bestandteil des visuellen Erscheinungsbildes angesehen. Sowohl die Gemeinde als auch die beiden Bestandskindergärten haben ein eigenes Logo als unverwechselbares Erkennungszeichen.
In der Gemeinderatssitzung am 13.06.2024 war diese Frage auch für den neuen Geschwister-Simmler-Kindergarten diskutiert und dabei beschlossen worden, bei dem Fotografen und Designer, Herrn Christian Miller, aus Oberopfingen anzufragen, ob er ein solches Logo entwickeln könnte und auch möchte.
Herr Miller hat sich dazu tiefgreifende Gedanken gemacht und dem Gremium interessante Vorschläge mit persönlichen Erläuterungen zu seinen dazu gemachten Gedanken vorgestellt.
In einer nicht leichten Entscheidung zu den sehr ansprechenden Entwürfen hat sich der Gemeinderat mehrheitlich schließlich für das untenstehend abgedruckte Logo ausgesprochen.
6. Neufassung der Erschließungsbeitragssatzung
- Anpassung an das aktuelle Muster des Gemeindetags Baden-Württemberg
Bei der Prüfung der Gemeinde durch das Kommunalamt war von diesem angeregt worden, die noch aus dem Jahr 2005 stammende Erschließungsbeitragssatzung aus Rechtssicherheitsgründen neu zu erlassen, weil sich in den letzten fast 20 Jahren im Kommunalabgabengesetz und im Baubereich Änderungen ergeben haben. Die Verwaltung hat deshalb die Satzung auf der Grundlage der aktuellen Rechtssetzungen überarbeitet und neu gefasst. Vom Gemeinderat wurde der vorgelegte Entwurf mit Wirkung zum 01.10.2024 als Satzung erlassen. Auf die öffentliche Bekanntmachung der Satzung im Mitteilungsblatt sei an dieser Stelle bereits hingewiesen. Dem Landratsamt wird der Satzungserlass angezeigt.
7. Annahme von Spenden
Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium vier Spenden in einer Höhe von insgesamt 1.957,06 € anzunehmen. Der größte Teil dieser Spenden kommt vom Elternbeirat des Wilhelm-Sailer-Kindergartens für den Oberopfinger Kindergarten mit einem Betrag in Höhe von 1.545,38 €. Weitere Spenden gingen für die Feuerwehr und Jugendfeuerwehr von drei Spendern ein, die namentlich nicht genannt werden möchten. Den Gebern sei für Ihre großzügige Förderung und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.
8. Überlegungen zur Einrichtung von drei Wohnmobilstellplätzen beim Freibad
Bereits in der letzten Legislaturperiode war vom Gemeinderat in der Septembersitzung 2021 darüber diskutiert worden, ob aufgrund des zunehmenden Campingbooms und der damit einhergehenden steigenden Anzahl von Wohnmobilen am Freibad eine Abstellmöglichkeit für zwei oder drei Nächte geschaffen werden soll. Allerdings fand sich damals für eine Umsetzung nicht die notwendige Mehrheit.
Da vom Landschaftsplanungsbüro Lauterbach aktuell die Außenanlagen um das neue Eingangs-, Technik- und Umkleidegebäude entwickelt werden, wurde das Anliegen noch einmal aufgegriffen. Allerdings mit dem gleichen Ergebnis: Wohnmobilstellplätze werden damit nicht ausgewiesen werden.
9. Freiwillige Feuerwehr
- Europaweite Ausschreibung eines sogenannten Mittleren Löschfahrzeuges
für den Ausrückebereich Süd, Oberopfingen
Die bauliche Fortentwicklung im Teilort Oberopfingen, insbesondere durch die große Niederlassung der Firma Liebherr, aber auch zunehmend größer werdende Hofstellen, machen es notwendig, zur Verbesserung des Grundschutzes, die Abteilung Oberopfingen mit einem wasserführenden Fahrzeug auszurüsten.
Angestrebt wird dazu die Beschaffung eines sogenannten „MLF“ (Mittleres Löschfahrzeug). Ein solches Fahrzeug ist 7,5 t schwer und mit einem Löschwassertank in der Größe zwischen 600 bis 1.000 Liter ausgestattet. Mit der flankierend dazu benötigten weiteren Ausrüstung wird der Beschaffungspreis damit bei insgesamt ca. 420.000,00 € bis 440.000,00 € liegen. Als Landeszuschuss für die Maßnahme sind 66.000,00 € bewilligt.
In der Sitzung wurde das Büro BFG aus Regensburg, das sehr zur Zufriedenheit der Wehr und der Gemeinde bereits die europaweite Ausschreibung des Kirchdorfer Löschfahrzeuges durchgeführt hat, mit der Durchführung des gesetzlich vorgeschriebenen Beschaffungsweges betraut. In den Haushaltsplan 2025 werden 4.500,00 € für die Vornahme der Ausschreibung des Fahrzeugs und 120.000,00 € für die Beschaffung des Fahrgestells eingestellt, um darauf dann mit den Aufbaumaßnahmen für das Löschfahrzeug beginnen zu können. In der mittelfristigen Finanzplanung werden für das Haushaltjahr 2027, in der die Auslieferung erwartet wird, 320.000,00 € auf der Ausgabenseite und 66.000,00 € auf der Einnahmenseite (Zuschuss) veranschlagt.
10. Freiwillige Feuerwehr
- Beschaffung von zwei zusammenstellbaren Containern zur Umkleidung der Einsatzkräfte
im Ausrückebereich Süd, Oberopfingen
Durch die Neubeschaffung eines größeren wasserführenden Löschfahrzeuges (LF 10) verfügt die Abteilung Kirchdorf (Ausrückebereich Nord) zusammen mit dem Altfahrzeug über zwei wasserführende Fahrzeuge. Um die Einsatzmöglichkeiten der Abteilung Oberopfingen bereits zeitnah zu verbessern, bis das beschlossene Mittlere Löschfahrzeug ausgeliefert werden kann, könnte das Kirchdorfer Altfahrzeug als Übergangslösung nach Oberopfingen verlegt und von dort aus in Einsätze gebracht werden. Bei einer Unterstellung des Fahrzeuges im Feuerwehrhaus Oberopfingen, wird jedoch der Platz für das Ein- und Umkleiden in der Fahrzeughalle nicht mehr ausreichen. Nach einer Beratung im Feuerwehrausschuss hat Herr Kommandant Huber deshalb Angebote für zwei zusammenstellbare Bürocontainer eingeholt, die sich als Umkleideräumlichkeiten nutzen ließen. Am besten wäre es, diese in unmittelbarer Nähe zum Feuerwehrhaus, d. h. auf dem Dorfplatz, aufzustellen. Auf Bitten von Herrn Ortsvorsteher Schwarz wurde eine Entscheidung dazu allerdings vom Gemeinderat vertagt, um zuvor noch eine Beratung im Ortschaftsrat zu ermöglichen.
11. Neubau des Eingangs-, Technik- und Umkleidegebäudes am Freibad
- Finales Farb- und Materialkonzept
- Informationen zu erwarteten Bauzeit und den Baukosten
- Erneuerung der Absauganlage im Rutschen- und großen Kombibecken
Vom Gemeinderat bestätigt wurde in der Sitzung das bereits zuvor dem Bauausschuss vorgestellte und von diesem befürwortete finale Farb- und Materialkonzept. Zu den Bauzeiten war von Herrn Architekt Schwarz vom Büro PSP Architekten aus Memmingen mitgeteilt worden, dass der ursprünglich anvisierte Eröffnungstermin am 01.07.2025 derzeit äußerst fraglich wäre. Im schlechtesten Fall könnte es sogar sein, dass das Freibad noch für die komplette nächste Saison geschlossen bleiben müsste.
Die aktuelle Kostenprognose lässt nach Mitteilung des Büros voraussichtliche Gesamtkosten in Höhe von 7,89 Mio. €/netto erwarten, wobei jedoch zu beachten ist, dass einige Gewerke noch nicht vergeben wurden (Fassade, Fliesen, Estrich, Maler, Spinde, etc.) und somit für diese Arbeiten noch keine konkreten Auftragssummen vorliegen.
Auf der Baustelle im Freibad schreiten ansonsten die Arbeiten voran. Dabei ist jedoch das Problem aufgetreten, dass die Absauganlage im Rutschenbecken dringend ausgetauscht werden muss. Da die neue Ansaugtechnik zur Filterung des Beckenwassers künftig deutlich leistungsstärker sein wird und deshalb mehr Wasser ansaugen wird als die Altanlage, hat die Firma Atzwanger GmbH, die mit der Installation der Badewassertechnik beauftragt ist, wegen möglicher Gefahren für die Badegäste die Installation verweigert. Von der Firma Berndorf Bäderbau musste deshalb unverzüglich ein Nachtragsangebot eingeholt werden. Um den Baufortschritt nicht zu verzögern, war der Auftrag bereits vor der Sitzung im Zuge der Eilentscheidung vom Bürgermeister an die Firma Berndorf Bäderbau aus Breitscheid zum Angebotspreis von 52.674,50 €/netto vergeben worden. Umfasst von der Beauftragung sind zudem notwendige neue Messwasseransaugstellen im Kinder-, Rutschen- und großen Kombibecken. Vom Gremium wurde das Veranlasste zustimmend zur Kenntnis genommen.
12. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende zunächst über die geplanten Sitzungen im vierten Quartal 2024 und sodann über die Einstellung der Bauaktivitäten zum Breitbandausbau in Unter- und Oberopfingen durch die OEW Breitband GmbH. In der Presse, aber auch über das Mitteilungsblatt ist über den Baustopp als solches bereits informiert worden. In unserem Landkreis sind nach Mitteilung davon 43 der 45 Kreiskommunen betroffen. Wie die OEW Breitband GmbH aktuell mitteilt, müssen aus vergaberechtlichen Gründen die Baumaßnahmen vorübergehend ausgesetzt werden. Dieser Schritt ist notwendig geworden, da bestehende Verträge nach der Fusion der OEW Breitband GmbH mit der Komm.Pakt.Net im Hinblick auf das Vergaberecht als kritisch angesehen wurden. Um den Ausbau weiterhin rechtssicher zu gestalten hat sich die OEW Breitband GmbH deshalb entschieden, den Netzbetrieb noch einmal neu auszuschreiben. Um das tun zu können braucht es zunächst ein aktualisiertes Markterkundungsverfahren in allen Gemeinden, in denen die OEW den Ausbau übernehmen wird. Nach Mitteilung wird dieser Vorgang etwa fünf Monate in Anspruch nehmen. Nach der Auswertung des Markterkundungsverfahrens wird der Netzbetrieb dann noch einmal europaweit ausgeschrieben werden müssen. Die OEW rechnet nach einer ersten Einschätzung dadurch mit einer Verzögerung der Baumaßnahmen von ca. zwölf Monaten. Aus Sicht der Kommunen, aber auch der bisher in den meisten Gemeinden/Städten zum Zuge gekommenen Firma Leonhard Weiss, ist dies höchst unerfreulich.
Gut weiter geht es hingegen mit der Erschließung der weißen Flecken im Hauptort Kirchdorf. Nach Mitteilung sind mittlerweile die Tiefbaumaßnahmen im Wesentlichen abgeschlossen. Aktuell läuft das Einblasen der Glasfaserkabel in die Leerrohre. Nach den Vorstellungen der Firma Leonhard Weiss sollen diese Arbeiten bis zum Ende des Jahres abgeschlossen sein. Eine Netzabnahme durch die NetCom als Betreiber ist im April 2025 zu erwarten. Wann die NetCom das Netz danach in Betrieb nimmt, lässt sich aktuell jedoch noch nicht seriös sagen. Mit einem halben Jahr wird aber wohl auf jeden Fall noch nach der Netzabnahme zu rechnen sein, ggf. auch noch etwas länger.
Im Hinblick auf den Breitbandausbau in Teilen der Eichen- und Liebherrstraße konnte die Verwaltung im Gespräch mit der Firma Leonhard Weiss noch eine Preisreduzierung in Höhe von 4.200,00 € erwirken. Die Kosten für den Ausbau belaufen sich dort somit auf 133.536,32 €.
Die letzte Information im öffentlichen Teil der Sitzung galt dem Förderprogramm zum Ausbau der Ganztagesbetreuung für Grundschulkinder. Wie das Regierungspräsidium Tübingen mitgeteilt hat, haben die zur Verfügung gestellten Fördermittel nicht einmal ausgereicht, um die bereits am ersten Tag der Förderantragstellungsmöglichkeit vorliegenden Anträge bewilligen zu können.
Die Städte und Gemeinden hat diese Mitteilung nicht überrascht, da dies für jeden vernünftigen Menschen absehbar und damit zu erwarten war. Die zu fördernden Projekte sollten als Lösung für das Problem deshalb durch ein Losverfahren festgelegt werden. In der Geschichte unseres Landes wäre dies ein bisher einmaliges Vorgehen. Letztendlich wäre damit darüber gelost worden, welche Kinder den gesetzlichen Rechtsanspruch künftig nutzen können und welche nicht. Aufgrund des breiten Protests aus den Städten und Gemeinden haben Grüne und CDU im Landtag Anfang September 2024 deshalb die Notbremse gezogen. Statt einer Vergabe per Losverfahren sollen nunmehr zusätzliche Mittel für diese Aufgabe in den Landeshaushalt eingestellt werden. In einem Brief der schwarz-grünen Koalitionsspitzen an die Städte und Gemeinden sowie den Gemeindetag heißt es: „In diesem Sinne schlagen wir vor, dass bereits ab 2024 und für die nächsten sechs Jahre über eine jährliche Tranche in dreistelliger Millionenhöhe der aktuelle Antragsstau abgearbeitet werden soll. Dazu sind wir bereit, noch vorhandene Reserven einzusetzen und zum anderen die Ausgaben ab 2027 über Verpflichtungsermächtigungen abzusichern.“
Dieser Vorschlag hört sich zunächst gut an, ist aber alles andere als ein gelingender Rettungsversuch. Er passt nämlich leider in keinster Weise mit dem Anspruch zusammen, dass Kindern in der Grundschule bereits ab dem Schuljahresbeginn 2026 (beginnend mit Klasse eins) landesweit eine Ganztagesbetreuung angeboten werden muss. Wie soll das funktionieren, wenn die Gelder viele Städte und Gemeinden erst später erreichen und ein vorzeitiger Baubeginn nach den bisherigen Festsetzungen förderschädlich wäre? Bürgermeister Langenbacher konnte in der Sitzung seine Meinung dazu nicht zurückhalten. Vor einigen Jahren wurde der gravierende Fehler gemacht, Bürgermeister, die an der Basis Beschlüsse des Landes umzusetzen haben, von einem Mandat im Landtag auszuschließen.
Das Bemühen des Landes um eine bessere Finanzierung ist zwar grundsätzlich lobenswert, passt aber nicht mit den gesetzlichen Ansprüchen zusammen. Man darf gespannt sein, wem das zuerst auffällt. Im aktuellen Ergebnis herrscht dadurch auch in diesem Bereich bis auf Weiteres Verunsicherung und in vielen Gemeinden damit de facto ein „Baustopp“.
13. Nichtöffentlich
In einem weiteren nichtöffentlichen Teil der Sitzung ging es unter Ausschluss der Öffentlichkeit um Personalangelegenheiten.