Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung Gemeinderat

Artikel vom 23.05.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderats

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 16.05.2023

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

1. Bürgerfrageviertelstunde

Zugestimmt wurde auf eine erneute Bitte aus der Bürgerschaft hin, die Straßenbeleuchtung nachts wieder länger leuchten zu lassen. Die Abschaltung wird damit nicht wie bisher bereits um 23:00 Uhr, sondern erst um 24:00 Uhr erfolgen.

2. Baugesuche

     a)Lediglich zur Kenntnis zu nehmen war der Neubau eines Carports auf Flst. 144/1, Heuweg 23, Kirchdorf.

     b)Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Errichtung einer Trafostation für PV-Anlagen an Halle 14, Liebherr-Werk Kirchdorf, Flst, 1040/1.

3. Neuvergabe des zurückgegebenen Bauplatzes im Baugebiet „Heimertinger Weg IV“, St. Elisabeth 20, Flst. 359/44, Oberopfingen

Insgesamt gingen 5 Bewerbungen von Interessenten auf die öffentliche Ausschreibung im Mitteilungsblatt ein. Die Vergabe des Grundstückes wurde deshalb in der Sitzung über einen Losentscheid herbeigeführt.

4. Neubau Kindergarten Kirchdorf Rathausstraße

- Vergabe der Innen- und Außenputzarbeiten

Das Thema war bereits Gegenstand der GR-Sitzung am 11.04.2023. Da damals auf die öffentliche Ausschreibung der Arbeiten nur ein Angebot einging, das zudem weit über der Kostenkalkulation des Architekturbüros lag, war die Ausschreibung aufgehoben worden, um nochmals auf Firmen direkt zugehen zu können.

Für eine Vergabe in der Sitzung lagen dadurch 3 Angebote vor. Wirtschaftlichster Bieter war die Firma Kiefer aus Rot a.d. Rot, die zum Angebotspreis in Höhe von 178.500 € den Auftrag zur Ausführung der Innen- und Außenputzarbeiten erhielt.

 5. Kindergärten

     - Vorstellung der Ergebnisse der Elternumfrage und Festlegung des Betreuungsangebotes für das Kindergartenjahr 2023/2024

Um das Angebot in den Kindergärten möglichst nahe am Betreuungsbedarf der Eltern auszurichten, werden seit 2007, rechtzeitig vor Beginn eines neuen Kindergartenjahres, die Eltern von Kindern im Kindergartenalter angeschrieben. Aufgrund der Rückmeldungen wurde das Betreuungsangebot seither kontinuierlich fortentwickelt. Vom Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Oberopfingen wurden in diesem Jahr die Eltern von insgesamt 139 Kindern kontaktiert. Aufgrund der hohen Zahl an Rückläufern und Anmeldezahlen wird das Haus im neuen Kindergartenjahr wiederum mit 5 Gruppen und erstmals auch mit genauso vielen Feriengruppen geführt werden.

Im Einzugsbereich des Kirchdorfer Kindergartens wurden die Eltern von insgesamt 167 Kindern angeschrieben.

Die im letzten Jahr eingerichtete 7. Gruppe in der KiTa Kirchdorf wird deshalb auch im neuen Kindergartenjahr benötigt werden, zusammen mit 3 Feriengruppen, um allen Kindern in unserer Gemeinde einen Platz anbieten zu können. Die konstant hohen Kinderzahlen bestätigen die Notwendigkeit des im Bau befindlichen dritten Kindergartens neben dem Rathaus. Wenn alles wie geplant weiterläuft, werden zum Kindergartenjahr 2024/2025 dort die ersten Gruppen einziehen können. Von den Räumlichkeiten her ist die Gemeinde damit auch für die Zukunft gut aufgestellt. Ein Problem bereitet gegenwärtig jedoch – wie auch in allen anderen Städten und Gemeinden - immer mehr die Personalgewinnung.

6. Erlass einer Einbeziehungssatzung „Kanalstraße Unteropfingen“ zur Ermöglichung einer Wohnbebauung

Nach den Vorgaben des Baugesetzbuches (BauGB) können Städte und Gemeinden einzelne Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebauten Ortsteile einbeziehen, wenn die einbezogenen Flächen durch die bauliche Nutzung des angrenzenden Bereiches entsprechend geprägt sind.

Mit dieser städteplanerischen Möglichkeit ist in Unteropfingen schon vor Jahren mit dem Erlass – wie es damals noch hieß einer „Abrundungssatzung“ für den Allmandweg, – Ortsbaurecht geschaffen worden.

Die Fläche, für die neuerlich Baurecht erreicht werden soll, hat eine Größe von ca. 2.762 m². Sie liegt auf der Westseite des Teilortes und soll über die Kanalstraße erschlossen werden.

Auf dem aktuell als Grünland genutzten Grund sollen 2 Wohnbaugrundstücke zur Errichtung von Einfamilienwohnhäusern bzw. Doppelhäusern entstehen.

Zum naturschutzrechtlichen Ausgleich für die geplante Bebauung ist im nördlichen Anschluss an den Baugrund die Anlegung einer Streuobstwiese vorgesehen.

Das Maß der baulichen Nutzung wurde vom Gemeinderat mit einer Grundflächenzahl von 0,4 und einer max. zulässige Firsthöhe von 11,50 m festgelegt. Der zum Verfahren vorgelegte Entwurf des Städteplanungsbüros LARS-consult aus Memmingen wurde vom Gremium in der Sitzung gebilligt und der Aufstellung der Einbeziehungssatzung „Kanalstraße Unteropfingen“ gem. § 34 Abs. 4 BauGB zugestimmt.

Die Verwaltung wurde beauftragt, die öffentliche Auslegung und Anhörung der Träger öffentlicher und privater Belange entsprechend den baugesetzlichen Vorgaben zu veranlassen.

7.  Neubau des Eingangsgebäudes am Freibad

     - Bestätigung der vom Bauausschuss am 12.04.2023 getroffenen Entscheidungen

In der vorgenannten Sitzung wurden von den Ausschussmitgliedern, im Hinblick auf die Ge-

staltung des neuen Gebäudes, weitere Festlegungen getroffen, die vom Gemeinderat – wie

nachstehend ausgeführt – durch entsprechende Beschlüsse bestätigt wurden:

  1. Zum Transport schwerer Gegenstände in das Untergeschoss wird ein Lastenlift installiert. 
  2. Für die Fassade werden Betonfertigteile verwendet.
  3. Die Farbgebung der Außenfassade wird mit einem Gelb-/Beigeton in Optik Wisla 2/63 für die Nordfassade und glatten Oberflächen an der Südfassade ausgeführt. Die Innenwände erhalten eine geglätteten Oberfläche in Betonfarbe.
  4. Zur Auflockerung der nördlichen Gebäudefassade werden abschnittsweise schräggestellte Stahllamellen integriert.
  5. Hinter den Lamellen an der Nordfassade ist die Wand mit einem geglätteten Beton zu gestalten.
  6. Der Fußboden in den Sanitär- und Nassbereichen des EG soll einen fugenlosen Terrazzobelag erhalten.
  7. Gemäß den Forderungen der Unfallkasse Baden-Württemberg ist auf dem Dach gegen mögliche Absturzgefahren ein Geländer zu installieren.

Sehr erfreulich ist, dass vom Projektträger Jülich, der für die Bundesregierung das Förderprogramm begleitet, mit Mail vom 03.05.2023 nunmehr die volle Baufreiheit für das Bauvorhaben bestätigt worden ist. Nach mehr als 2 ½ Jahren seit den ersten Planeinreichungen konnte damit nach ausführlichen und umfangreichen Vorarbeiten sowie Gesprächen mit mehreren zuständigen Fachstellen ein wichtiger Zwischenschritt erreicht werden. Auch die Baugenehmigung aus dem Landratsamt wird in den nächsten Wochen erwartet, so dass dann auch die notwendige europaweite Ausschreibung für das Projekt gestartet werden kann.

8. Wahl der Schöffen im Erwachsenenstrafrecht für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Von der Gemeinde ist für die Wahl der Schöffen beim Amtsgericht Biberach bzw. Landgericht Ravensburg eine Vorschlagsliste zu erstellen. Nach einem Aufruf im Mitteilungsblatt haben sich 2 Bewerber zur Aufnahme in die Vorschlagsliste bereit erklärt. Nach der Feststellung der Verwaltung, dass keine Ausschlussgründe vorhanden sind, wurden vom Gemeinderat beide Bewerber in die Vorschlagliste aufgenommen:

Herr Andreas Tietzsch, Oberopfingen

Herr Jochen Schischke, Unteropfingen

Die beschlossene Vorschlagsliste liegt 1 Woche zur Einsicht öffentlich aus.

 9. Überlegungen zum Fortbestand der Ortschaftsverfassung in Oberopfingen

Die Möglichkeit zur Einrichtung einer Ortschaftsverfassung wurde 1970 durch die Gemeindeordnung für Baden-Württemberg eingeführt, vor dem Hintergrund der landesweit anstehenden  Gemeindegebietsreformen. Diese führten zu zahlreichen Eingemeindungen und Zusammenlegungen ehemals selbstständiger Kommunen. Um Vorbehalte gegen die Zusammenschlüsse abzubauen, entschied man sich vielerorts, Gemeinden, die ihre Selbstständigkeit aufgaben, eine gewisse Eigenverantwortlichkeit zu belassen.

Dieser Weg wurde 1974 auch bei der Eingemeindung von Oberopfingen beschritten.

Da Kirchdorf im Wahljahr 2024 seit 50 Jahren dann eine Gesamtgemeinde mit Oberopfingen bildet, sollte auf Wunsch aus dem Gemeinderat auch einmal diskutiert werden, ob es weiterhin einen Ortschaftsrat als zusätzliches Gremium neben dem Gemeinderat geben soll.

Gründe für den damaligen Beschluss, eine Ortschaftsverfassung einzurichten, war der Gedanke der Sicherung einer Mitbeteiligung an der politischen Willensbildung zu Oberopfinger Themen und die Absicherung einer dezentralen bürgernahen Verwaltung.

Dazu wurde der Gemeinde Oberopfingen sowohl im Eingliederungsvertrag als auch in der Hauptsatzung der Gemeinde Kirchdorf ein eigener Verantwortungs- und Handlungsspielraum eingeräumt.

Da die Ortschaftsverfassung in der damaligen Eingliederungsvereinbarung zeitlich unbegrenzt eingeführt worden ist, ist für eine Änderung genauso wie für eine Aufhebung ausdrücklich die Zustimmung des Ortschaftsrates notwendig.

Für eine Beibehaltung der Ortschaftsverfassung spricht aus Sicht der Verwaltung die Bürgernähe und die Möglichkeit, nur den Teilort betreffende Themen in einem kleinen Gremium vor-zubesprechen und eine Empfehlung an den Gemeinderat für eine Beschlussfassung abzugeben. Im Rahmen der Aufgabenübertragungen in der Hauptsatzung kann zudem weiterhin eine ganze Anzahl von Themen auch gleich Vorort entschieden und erledigt werden.

Ein wesentlicher weiterer Punkt, der für die Beibehaltung der Ortschaftsverfassung ebenfalls spricht, sind die bisher immer sehr engagierten Ortsvorsteher, wie aktuell Frau Sabine Schmid, die dem Bürgermeister, aber auch der Verwaltung durch die Übernahme teilortsspezifischer Themen eine Entlastung bei der Arbeit bringt. Solange dies so bleibt und das Ganze von einem engagierten Ortschaftsrat mitgetragen wird, wird deshalb von der Gemeindeverwaltung keine Notwendigkeit gesehen, die Ortschaftsverfassung in Frage zu stellen.

In der Aussprache bestätigte der Gemeinderat mehrheitlich die Haltung der Verwaltung. Ein Beschluss eine Aufhebung der Ortschaftsverfassung voran zu treiben wurde deshalb nicht gefasst.

10.Gemeinde- und Ortschaftsratswahl 2024

     - Überlegungen zur Einführung des Verhältniswahlrechtes anstatt der unechten Teilortswahl

Auch dieses Thema war auf Wunsch des Gemeinderats auf die Tagesordnung der Sitzung gesetzt worden.

Die unechte Teilortswahl sollte bei ihrer Einführung Anfang der 1970-er Jahre jenen Gemeinden kommunalpolitischen Einfluss bewahren, die ihre Selbstständigkeit verloren hatten und in größeren Einheiten aufgegangen waren. Entsprechend den Vorgaben in der Hauptsatzung gelten für das Wahlgebiet der Gemeinde Kirchdorf seit der Eingemeindung von Oberopfingen deshalb die Bestimmungen der unechten Teilortswahl.

In der Hauptsatzung der Gemeinde ist hierzu hinterlegt, dass auf den Wohnbezirk Kirchdorf mit Binnrot und Waldenhofen insgesamt 9 Sitze im Gemeinderat entfallen, auf den Wohnbezirk Oberopfingen 3 und auf Unteropfingen 2.

Die Bewerber für einen Wohnbezirk müssen auch in diesem wohnen.

Die Alternative zur unechten Teilortswahl ist die Verhältniswahl. Jeder Wahlberechtigte hat dabei so viele Stimmen, wie Gemeinderäte zu wählen sind. Ebenso wie bei der unechten Teilortswahl gibt es auch dort die Möglichkeit der Stimmenhäufung, sofern mehr als 1 gültiger Wahlvorschlag (Wahlliste) eingereicht worden ist.

Bei der Verhältniswahl werden zunächst die Gesamtstimmen aller Wahlvorschläge zusammengerechnet. Die Verteilung der Sitze im Gemeinderat erfolgt dann möglichst genau nach dem Verhältnis der auf die Wahlvorschläge entfallenen Stimmen und damit entsprechend dem Stärkeverhältnis der an der Wahl beteiligten Wählervereinigungen. Bei Einführung der Verhältniswahl wegfallen würde allerdings die Garantie für einzelne Ortsteile auf eine bestimmte Anzahl von Sitzen. Im extremsten Fall könnte dies bedeuten, dass ein Ortsteil keinen Vertreter mehr im Gemeinderat hat.

Ein unbestrittener Vorteil der Verhältniswahl ist, dass diese deutlich einfacher für die Wähler ist, was die Gefahr ungültiger Stimmen und auch ganzer Wahlzettel erheblich mindert. Die abgegebenen Stimmen für die Kandidaten spiegeln, wegen der fehlenden Sitzgarantie für die einzelnen Teilorte, auch mehr den Wählerwillen wider.

Vom Gemeinderat wurde über das Für und Wider in der Sitzung ausführlich beraten. Mehrheitlich wurde sodann die Absicht beschlossen, die unechte Teilortswahl aufzuheben und durch das Verhältniswahlrecht zu ersetzen. Als wichtige Angelegenheit auch der Ortschaft ist vor einer finalen Entscheidung dazu der Ortschaftsrat zu hören.

11. Annahme von Spenden

Die Entgegennahme von Spenden und Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung seit einigen Jahren der Zustimmung des Gemeinderats.

In der Sitzung beschloss das Gremium, zwei Sachspenden (Eierspenden zu Ostern für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten und die KiTa Kirchdorf) anzunehmen. Sie kommen von Herrn Harald Willburger aus Unteropfingen und Familie Makary aus Unteropfingen.

Den Gebern sei für ihre österliche Eierspende an die Kindergärten in unserer Gemeinde und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

12. Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung von Sitzungsprotokollen informierte der Vorsitzende zunächst über den Tätigkeitsbericht der Sozialstation Rottum-Rot-Iller zum Geschäftsjahr 2021.

Seit dem 01.01.2020 führt die St. Elisabeth-Stiftung den Geschäftsbetrieb der Sozialstation in eigener Verantwortung. Wie mitgeteilt wurde ergab sich durch die Tätigkeit im Jahr 2021 ein Jahresüberschuss von knapp 200.000 €. In dem von Corona geschwächten Jahr stellt dies ein hervorragendes Ergebnis dar. Auch für das Geschäftsjahr 2022 – so die Mitteilung – erwartet der Vorstand ebenfalls ein positives Ergebnis, das voraussichtlich aber nicht ganz an den Jahresabschluss 2021 heranreichen wird. Für das Jahresergebnis 2023 wird ein Überschuss von rund 107.000 € im Wirtschaftsplan prognostiziert.

Wie in den Jahren zuvor hat die Sozialstation damit auch nach der Übernahme durch die St.-Elisabeth-Stiftung wiederum eine wertvolle und geschätzte Arbeit in unserer Raumschaft geleistet.

Dem barrierefreien Umbau der Bushaltestellen in der Rathaus- und Dettinger Straße galt die nächste Information. Vom Regierungspräsidium Tübingen erhielt die Gemeinde dazu die Mitteilung, dass beide Maßnahmen Aufnahme in das Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) gefunden haben. Damit kann in diesem zweistufig angelegten Förderverfahren nun für die beiden Vorhaben ein prüffähiger Antrag auf Förderung eingereicht werden. Dies soll mit erweiterten Unterlagen noch auf Ende Mai 2023 erfolgen.

Beschlossen wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit Informationen zu der vom Landtag Baden-Württemberg aktuell beschlossenen Reform des Kommunalwahlrechtes. Im Blick auf die in 2024 anstehenden Kommunalwahlen wurde dazu das Mindestalter für die Wählbarkeit in kommunale Gremien auf 16 Jahre und das für die Wählbarkeit zum Bürgermeister auf 18 Jahre abgesenkt. Entfallen ist die Höchstaltersgrenze für die Wählbarkeit und die  Ruhestandsaltersgrenze für den Bürgermeister. Sollte es bei Bürgermeisterwahlen künftig keine absolute Mehrheit für einen Kandidaten geben, wird die Neuwahl durch eine Stichwahl ersetzt zwischen den Kandidaten mit den meisten Stimmen. Für Landesbeschäftigte ergibt sich zukünftig ein Rückübernahmeanspruch nach Ende einer Amtszeit als Bürgermeister. Damit soll der Anreiz erhöht werden, für ein solches Amt zu kandidieren. Notwendig werden für die Bewerbung zur Bürgermeisterwahl in kleineren Gemeinden künftig auch Unterstützungsunterschriften, wobei bisher noch nicht bekannt ist, wie viele es für Gemeinden in der Größe zwischen 3.000 und 5.000 Einwohner sein werden.

13. Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es zunächst um Personalangelegenheiten in den Kindergärten und im Rathaus.

Beschlossen wurde bei Letzterem eine frühzeitige Stellenausschreibung zur Neubesetzung des Vorzimmers des Bürgermeisters.  Frau Wohnhaas wird im März 2024 in die Freistellungsphase der Altersteilzeit eintreten und damit in den Ruhestand überwechseln. Da die Stelle wiederum mit einer versierten Fachkraft besetzt und bei qualifizierten Bewerberinnen und Bewerbern von einer mehrmonatigen Kündigungsfrist ausgegangen werden muss, wurde die Verwaltung mit der Stellenausschreibung beauftragt. Diese ist im Anschluss an den Sitzungsbericht in diesem Mitteilungsblatt abgedruckt.

In weiteren nichtöffentlichen Punkten ging es um Grundstücksangelegenheiten sowie um Fragen zu Ordnungs- und Sicherheitsmaßnahmen der Freiwilligen Feuerwehr während der Festtage des Bezirksmusikfestes in Oberopfingen.

- Ende des Sitzungsberichtes.