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Sondergebiet "Energiezentrale St. Leonhard"

Artikel vom 06.04.2023

Die Gemeinde Kirchdorf entwickelt den Bebauungsplan Sondergebiet Energiezentrale St. Leonhard. Ziel ist die Schaffung der planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung von Bauflächen, auf welchen Anlagen und Betriebe, die der Erforschung, Entwicklung oder Nutzung erneuerbarer Energien, errichtet werden können sowie auf welchen gleichzeitig die Möglichkeit die Errichtung von Betriebsgebäuden für einen Bauhof bzw. sonstige kommunale Nutzungen ermöglicht wird.

Der Gemeinderat hat in öffentlicher Sitzung am 21.03.2023 die Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der frühzeitigen Beteiligung durchgeführt und den Entwurf des Bebauungsplanes mit integrierter Grünordnung „Energiezentrale St. Leonhard“  bestehend aus Planzeichnung, Satzung, Begründung und Umweltbericht sowie die Satzung über die örtlichen Bauvorschriften mit Begründung, je in der Fassung vom 21.03.2023 gebilligt und beschlossen die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Nachfolgend sind die o.g. Unterlagen abrufbar:

Amtliche Bekanntmachung

Zeichnerischer Teil

Schriftliche Festsetzungen und Begründung

Artenschutzrechtliche Relevanzprüfung

Umweltbericht

Schallschutzgutachten

Formblatt TöB Beteiligung