Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung Gemeinderat

Artikel vom 27.03.2023

Aus der Arbeit des Gemeinderats

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 21.03.2023

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

1. Bürgerfrageviertelstunde

Von der Gelegenheit Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen, wurde kein Gebraucht gemacht.

2. Neuvergabe des zurückgegebenen Bauplatzes im Baugebiet „Dorfwiesen“, Flst. 2069, Narzissenweg 9, Kirchdorf

Bis zum Ende der Bewerbungsfrist für eine Neuvergabe des zurückgegebenen Bauplatzes gingen bei der Gemeinde lediglich zwei Bewerbungen ein, von der jedoch nur eine die vom Gemeinderat gesetzten Bedingungen erfüllte. Eine Vergabe des Bauplatzes war damit ohne Losentscheid möglich. Innerhalb von drei Jahren ist auf dem Grundstück entsprechend der Beschlussfassung des Gemeinderates ein bezugsfertiges Wohnhaus zu erstellen, das selbst bewohnt werden muss.

3. Bebauungsplan mit Grünordnung „Sondergebiet Energiezentrale St. Leonhard“

- Abwägung der eingegangenen Stellungnahmen aus der Beteiligung gemäß

  §§ 3 Abs. 1 und 4 Abs. 1 BauGB

    - Billigungs- und Auslegungsbeschluss

Zum Aufbau einer Heizzentrale für ein Nahwärmenetz im Teilort Kirchdorf hatte der Gemeinderat bereits in seiner Sitzung am 15.10.2022 einen dazu vom Städteplanungsbüro LARS-consult vorgelegten Entwurf zum Bebauungsplan „Sondergebiet Energiezentrale St. Leonhard“ gebilligt und die Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und Träger öffentlicher Belange beschlossen.

In der Sitzung wurden die Inhalte der eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt, abgewogen und vom Gemeinderat, wo notwendig, Beschlüsse dazu gefasst. Die für das Verfahren erforderliche Änderung des Flächennutzungsplanes ist von der Gemeinde ebenfalls bereits veranlasst worden. Das hierzu eingeleitete Verfahren zur 4. Änderung wurde vom Gemeindeverwaltungsverband Illertal mittlerweile abgeschlossen und liegt derzeit zur Genehmigung im Landratsamt.

Der Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung, Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften und der Begründung mit Umweltbericht wurde nach dessen Vorstellung in der Sitzung vom Gremium genehmigt.

Auf die Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung der Planunterlagen in diesem Mitteilungsblatt sei an dieser Stelle bereits hingewiesen. Auf der Grundlage der in der Sitzung getroffenen Entscheidungen wird die im Aufstellungsverfahren vorgeschriebene nochmalige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführt werden.

4. Kindergarten-Neubau an der Rathausstraße in Kirchdorf

- Auftragsvergaben

Die Rohbauarbeiten am neuen Kindergarten sind mittlerweile so weit vorangekommen, dass in der Sitzung weitere Arbeiten vergeben werden konnten, die vom Architekturbüro Sick + Fischbach aus Ochsenhausen für eine Vergabe ausgeschrieben worden waren:

a) Estricharbeiten

Hierzu erhielt die Firma Gehrer aus Wiggensbach zum Angebotspreis von 89.312,49 €/brutto den Auftrag.

b) Türen und Zargen

Die Erbringung dieser Leistung wurde an die Firma Münst aus Betzenweiler zum Angebotspreis in Höhe von 87.539,38 €/brutto vergeben.

c) Holz- und Glaselemente

Diese Arbeiten gingen ebenfalls an die Firma Münst aus Betzenweiler zum Preis von 120.606,98 €/brutto.  

d) Trockenbauarbeiten

Dazu war von der Firma Bochtler aus Winterstettendorf das wirtschaftlichste Angebot in Höhe von 155.571,94 €/brutto vorgelegt worden.

e) Schreinerarbeiten

Den Ausführungsauftrag hierzu erhielt die Firma Schädle-Team aus Goldburghausen zum Preis von 75.867,26 €/brutto.  

f) Schlosserarbeiten

Als wirtschaftlichster Bieter erhielt bei diesem Gewerk die Firma Weiß aus Unterschwarzach den Auftrag für 52.813,39 €/brutto.

Erfreulich ist, dass die vergebenen Aufträge in der Gesamtsumme um ca. 90.000 € unter der Kostenberechnung des Architekturbüros liegen. In der Gesamtschau der bisher vergebenen Gewerke liegt die Gemeinde damit aktuell „nur noch“ um rund 60.000 € über der Kostenberechnung.

5. Unechte Teilortswahl

    - Überprüfung der Sitzverhältnisse für die Gemeinderatswahl 2024

Gemeinde- und Ortschaftsräte werden in Baden-Württemberg auf 5 Jahre gewählt. Im Frühjahr 2024 finden die nächsten Kommunalwahlen und die Europawahl statt. Ein genauer Wahltermin steht noch nicht fest. Entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung ist jedoch rechtzeitig vor jeder Wahl in Orten mit unechter Teilortswahl die Sitzverteilung entsprechend der Größe der Wohnbezirke zu überprüfen. Dabei ist eine dem Bevölkerungsanteil angemessene Vertretung von Ratsmitgliedern im Gemeinderat zu gewährleisten. Bei der Festlegung der auf die einzelnen Wohnbezirke entfallende Anzahl der Sitze sind, entsprechend den Vorgaben der Gemeindeordnung, die Einwohnerrelationen und die örtlichen Verhältnisse/Besonderheiten zu berücksichtigen.

Da im Gremium der Wunsch aufkam Abstand von der unechten Teilortswahl zu nehmen, wurde nur beschlossen, an der Gesamtzahl von 14 Sitzen im Gemeinderat festzuhalten. Die Verwaltung wurde beauftragt zu prüfen, ob und unter welchen Bedingungen das Verhältniswahlrecht, auch unter Einbeziehung des Eingliederungsvertrages von Oberopfingen von 1974, eingeführt werden könnte. Da Kirchdorf im Wahljahr 2024 dazu seit 50 Jahren eine Gesamtgemeinde mit Oberopfingen bildet, soll in diesem Zusammenhang auch einmal diskutiert werden, ob es weiterhin einen Ortschaftsrat als zusätzliches Gremium neben dem Gemeinderat geben soll.

6. Neuvergabe der Essenslieferungen an die Kindergärten und die Schule

Auf Ende Mai 2023 wird offiziell das Pachtverhältnis mit der Familie Schreier für die Stadiongaststätte und das Freibad auslaufen. Erfreulicherweise ist sie jedoch bereit, in Abstimmung mit der neuen Pächterfamilie Hudler aus Kirchdorf, das Essen für die Kindergärten und die Schule noch bis zum Ende des laufenden Schuljahres, d. h. bis Ende Juli 2023 zu kochen und auszuliefern.

Da die neue Pächterfamilie die Mittagsverpflegung von Schule und Kindergarten nicht übernehmen kann, wurde von der Verwaltung der Kontakt zu verschiedenen Caterern aufgenommen, die die Essenslieferungen übernehmen könnten. Wichtig war bei der Abfrage der Anbieter, dass diese das Essen weiterhin täglich frisch kochen. Von drei potentiellen Essenslieferanten lagen dazu in der Sitzung Angebote vor.

In Abstimmung mit den Schul- und Kindergartenleitungen wurde vom Gemeinderat in der Sitzung der Übertragung der Essenslieferungen an den Menüservice Illertal zugestimmt. Dieser liefert u. a. auch in den Nachbargemeinden Dettingen, Erolzheim, Boos und Pless das Mittagessen. Die Rückmeldungen von dort waren an die Gemeinde durchgehend positiv. Für den Bestell- und Bezahlprozess wird es wie bisher auch eine praktische App-Lösung geben. Die aktuellen Preise für die Essenslieferungen liegen für die Krippe bei 3,40 € und für die größeren Kindergartenkinder bei 4,20 €. Für Schulkinder der Klassen 1 – 4 beträgt der Preis für ein Essen 4,40 €, für die größeren Schüler/-innen ab Klasse 5 – 9 (10) 4,60 €.

Die Personalkosten für die Essensausgabe wird die Gemeinde übernehmen. Der Vorsitzende wurde ermächtigt den Nutzungsvertrag mit dem Hotel-Restaurant Bürgerstuben in Altenstadt (Menüservice Illertal) mit Wirkung für die Gemeinde zu unterzeichnen.

Die Kosten für die Einrichtung und Aktivierung des Abrechnungssystems und dessen Pflege wird die Gemeinde ebenfalls tragen. Für die Eltern fällt damit nur der reine Essenspreis an.  

7. Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen und auch von Sachmitteln durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderats. In der Sitzung beschloss das Gremium zwei Geldspenden im Wert von 830,00 € und zwei Sachspenden im Wert von 196,52 € anzunehmen. Sie kommen in Teilbeträgen den Kindergärten in Kirchdorf und Oberopfingen zugute sowie der Freiwilligen Feuerwehr, Abteilung Kirchdorf.

Den Spendern Herrn Tobias und Frau Silke Wittmann, Herrn Tobias und Frau Carola Bär sowie dem Fasnetverein Stoibeißer und dem Musikverein Kirchdorf sei für den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

8. Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung von Sitzungsprotokollen informierte der Vorsitzende zunächst über die geplanten Sitzungstermine im 2. Quartal 2023 und im Anschluss daran über den Abschluss der Erdarbeiten auf Flst. 600 zum artenschutzrechtlichen Ausgleich für das kommende Mischgebiet „Fellheimer Straße Süd I“.

In Abstimmung mit der Unteren Naturschutzbehörde wurde das vorgenannte Grundstück mit einem Messgehalt von ca. 1,7 ha als Lebensraum für Offenlandarten (insbesondere für den Kiebitz) von der Firma Köhle aus Bad Schussenried umgestaltet. Im April sind – sobald es die Witterung zulässt – dann noch zum Abschluss der Maßnahme die Einsaatarbeiten auszuführen, wobei die Fläche zuvor noch durch einen Biologen zur Freigabe begangen werden wird.

Beschlossen wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit der Darstellung der Förderkulisse für eine evtl. Antragstellung in der Städtebauförderung für den Teilort Oberopfingen. Von der Gemeinde wäre vor einer Antragstellung hierfür ein größerer Geldbetrag für die Erstellung eines gesamtörtlichen Entwicklungskonzeptes, das alle drei Teilorte der Gemeinde umfasst, erforderlich – ohne die Gewähr – zeitnah in das jährlich zwei- bis dreifach überzeichnete Programm Aufnahme zu finden. Eine weitere Beschwer insbesondere im Hinblick auf die Entwicklung im Bereich des Baugebietes „Beim Dorfplatz“ wäre, dass vor der Bewilligung keine Aufträge in den festgelegten Sanierungsbereichen vergeben werden dürfen. Vor einer Entscheidung im Gremium soll deshalb zunächst einmal abgeklärt werden, inwieweit private Sanierungsvorhaben einen Antrag auf Städtebauförderung unterstützen. Die STEG Stadtentwicklungs GmbH aus Stuttgart, die im Auftrag der Gemeinde ab Ende März eine Umfrage zum Energie-Quartierskonzept in Oberopfingen durchführen wird, wird die Umfrage diesbezüglich erweitern. Auf der Grundlage der Rückmeldungen wird dann zunächst der Ortschaftsrat beraten und anschließend vom Gemeinderat eine Entscheidung herbeigeführt werden, ob ein Ortsentwicklungskonzept erstellt und ein Antrag zur Aufnahme in die Städtebauförderung gestellt werden soll oder auch nicht.

9. Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es zunächst um Grundstücksangelegenheiten. Dabei wurde beschlossen, ein zurückgegebenes Baugrundstück im Baugebiet „Heimertinger Weg IV“ in Oberopfingen über das Mitteilungsblatt für Interessenten auszuschreiben. Die Bedingungen, die Bewerbungsfrist und der Grundstückspreis sind in der Anzeige, die im Mitteilungsblatt abgedruckt ist, zusammengestellt.

Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit Personalangelegenheiten.

- Ende des Sitzungsberichtes -