Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung Gemeinde- und Ortschaftsrat

Artikel vom 14.03.2023

Aus der Arbeit des Gemeinde- und Ortschaftsrats

Kurzbericht zur gemeinsamen Sitzung am 28.02.2023

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

1. Bürgerfrageviertelstunde

Von der Gelegenheit, Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen, wurde kein Gebrauch gemacht.

2. Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen

a) zur Sanierung und zum Umbau des bestehenden Wohngebäudes zum 3-Familienwohnhaus mit Anheben des Dachstuhls bzw. Aufstockung, auf Flst. 1012/1, Hauptstraße 41, Kirchdorf

 b) zur Errichtung eines Lagerzeltes am Versuchs- und Testgelände der Fa. Liebherr, auf Flst. 1907, Kirchdorf

3. Verabschiedung des Haushaltsplanes 2023 mit Anlagen sowie Beschlussfassung über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2023

Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplanes 2023 waren die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2023.

Auf der Basis der übermittelten Daten und der festgesetzten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen der örtlichen Industrie- und Gewerbebetriebe war vom Gemeinde- und Ortschaftsrat in der gemeinsamen Sitzung am 15.11.2022 das Investitionsprogramm festgelegt worden. Das damals Beschlossene hat Eingang in den Haushaltsplan gefunden. In der Sitzung wurde das Planwerk von Herrn Kämmerer Preuß vorgestellt. Entsprechend den Vorgaben des neuen kommunalen Haushaltsrechtes ist der Haushalt gegliedert in einen Ergebnishaushalt (laufende Erträge und Aufwendungen) und in einen Finanzhaushalt (Einzahlungen und Auszahlungen).

Der Ergebnishaushalt weist Erträge in Höhe von 17.477.000 € (VJ. 17.635.300 €) und Aufwendungen in Höhe von 16.977.000 € (VJ. 12.511.700 €) auf.  

Wesentliche Erträge sind:

- Gemeindeanteil an der Einkommensteuer

2.376.000 €

- Grundsteuer A

43.000 €

- Grundsteuer B

645.000 €

- Gewerbesteuer

10.000.000 €

- Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer

756.000 €

- Familienleistungsausgleich

187.000 €

- Schlüsselzuweisungen

320.000 €

Zusammen mit weiteren Steueranteilen bzw. Gemeindesteuern betragen die Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben insgesamt

 

 

 

14.001.000 €

(VJ 14.344.000 €)

was insgesamt 80 % aller

ordentlichen Erträge entspricht.

 

Hinzu kommen Erträge aus dem Finanzausgleich für die Gemeindeverbindungsstraßen

49.400 €

(VJ. 56.000 €)

sowie weitere zweckgebundene Zuweisungen für die Kindergärten

und für die Schule in Höhe von

731.000 €

(VJ. 704.000 €)

342.400 €

Umlagen zu leisten sind insgesamt in Höhe von

8.200.000 €

 

Sie gliedern sich wie folgt:

 

Finanzausgleichsumlage an das Land

4.036.000 €

Kreisumlage

3.170.000 €

Gewerbesteuerumlage

1.030.000 €

Im Vorjahr betrug die Summe der Umlagen

4.478.000 €

 

Grund für den enormen Anstieg der Umlageverpflichtungen sind die hohen Steuererträge aus dem guten Wirtschaftsjahr 2021, die im Zeitversatz für die Berechnung der Kreis- und FAG-Umlage die Grundlage darstellen. Die dem gegenüber moderaten Umlageverpflichtungen aus dem Vorjahr erklären sich aus dem schwachen Corona-Wirtschaftsjahr mit seinen Lockdowns in 2020 und der daraus resultierenden schwachen Steuerkraftsumme.

 

Wesentliche weitere Aufwandspositionen sind:

- Personalkosten mit

Im Betrag hinterlegt ist bereits ein Lohnkostenanstieg durch den erwarteten Tarifabschluss im öffentlichen Dienst.

3.438.500 €

(VJ. 3.293.700 €)

- Aufwendungen für Sach-, Dienst- und sonstigen Aufwendungen sind gerechnet mit insgesamt

 

 

3.312.500 €

- die zu erwirtschaftenden Abschreibungen mit

 

1.265.800 €

Insgesamt beträgt die Summe der veranschlagten Aufwendungen

 

16.977.000 €

Der Aufwandsdeckungsgrad beträgt somit

ca. 103 %.

Die Erträge decken damit nicht nur alle Aufwendungen ab, sondern übersteigen diese noch um

 

 

ca. 500.000 €,

die damit die Investitionskraft der Gemeinde stärken werden. Die tragende Säule im Haushaltsjahr ist dabei wiederum die Gewerbesteuer.

 

 

Auf der Basis eines schuldenfreien Haushaltes wurde mit 18.756.100 € das in der Geschichte unserer Gemeinde umfangreichste Investitionspaket geschnürt. Zur Finanzierung der nachstehend gelisteten Vorhaben werden neben dem Finanzmittelüberschuss aus dem laufenden Jahr und erwarteten Zuschussauszahlungen und Grundstückserlösen in Höhe von 3,8 Mio. € noch einmal rund 13.500.000 € aus der Rücklage der Gemeinde herangezogen werden müssen. Bis zum Ende des Haushaltsjahres könnte das Guthaben auf diesem „Sparbuch“ der Gemeinde damit auf rund 5 Mio. € absinken. Durch das Ansparen von Finanzmitteln in den Vorjahren wird bei der prognostizierten Entwicklung eine Kreditaufnahme jedoch nicht notwendig werden. Auch Altschulden sind nicht zu bedienen, so dass die Gemeinde weiterhin schuldenfrei bleibt.

Folgende Investitionen wurden vom Gemeinderat und der Verwaltung im Finanzhaushalt hinterlegt:

- Erschließung Baugebiet „Fellheimer Straße Süd I“ inklusive Ausbaumaßnahmen an der Kreisstraße und Bau des Radweges entlang der Kreisstraße

 

 

 

2.816.000 €

- Kraftwerkstraße und Dammweg (Endabrechnungen)

 

400.000 €

- Griesweg, Breitenweg, Sonnenstraße (Endabrechnungen)

 

300.000 €

- Artenschutz: Umgestaltung von Flst. 600

100.000 €

- Investitionsumlagen an Verbände

389.600 €

- Radweglückenschluss vom EDEKA-Markt zum Wasserturmweg

 

129.600 €

- Freibad

5.000.000 €

- Breitbandausbau

1.470.600 €

- Feuerwehr

 

a) Beschaffung eines Gerätewagentransport

 

200.000 €

b) Neubau Lagergebäude in Kirchdorf

350.000 €

c) Beschaffung eines LF 10

381.300 €

d) Waschmaschine + Trockenschrank

25.000 €

e) Tragkraftspritze

18.000 €

f) Notdach und Ausstattungen zum Katrastrophenschutz

 

20.000 €

g) 4 Rollcontainer mit Zubehör

17.000 €

h) Lüfter

45.000 €

i) 10 komplette Schutzanzüge

21.000 €

j) Unterstand für ein Feuerwehrfahrzeug in Oberopfingen

 

70.000 €

k) Wassersauger

4.000 €

l) Computersoft- und Hardware

2.500 €

Summe Investitionen für die

Freiwillige Feuerwehr

 

1.153.800 €

- Neubau Kindergarten Kirchdorf

5.000.000 €

- Bestandskindergarten – Anschaffungen von beweglichem Vermögen

 

17.000 €

- Schule

 

a) Sanierung Biologiesaal

135.000 €

b) Umbaumaßnahmen

30.000 €

c) Beschaffungen

23.000 €

d) PV-Anlage auf Ganztagesschule

50.000 €

- Rathaus

 

PV-Anlagenaufbau

50.000 €

- Straßenendausbau

 

Heimertinger Weg IV, Lilienweg, Irisweg, Feldweg entlang Kratzer I sowie in Teilen des Heuweges und Rosenweges

 

 

534.000 €

- Grunderwerb

500.000 €

- Bau von 32 Parkplätzen im Gewerbegebiet „Heuweg Nord II“

 

72.500 €

- Aufhängung des Abwassersammlers über dem Illerkanal

 

350.000 €

- Barierefreier Umbau der Bushaltestellen an der Rathaus- und Dettinger Straße

 

171.000 €

- Neues Bauhoffahrzeug

45.000 €

- Friedhof Oberopfingen

 

Beschaffung einer neuen Kühlvitrine

11.000 €

- Neubeschilderung von Radwegen

8.000 €

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In 2023 geplante Investitionen

18.756.100 €

 

Schwerpunkte in der mittelfristigen Finanzplanung der Jahre 2024 – 2026 sind der Neubau eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses im Teilort Oberopfingen im Zuge der Erschließung für das neue Baugebiet „Beim Dorfplatz“ sowie die Fortsetzung der im Laufe des Jahres hoffentlich beginnenden Arbeiten zum Neubau des Eingangs-, Umkleide- und Technikbereichs im Freibad und der Breitbandausbau.

Auch weitere Ortsstraßen sind zur Sanierung vorgesehen, unter anderem die Talstraße, der Auweg sowie die Hochhausstraße.

Ein Thema, das zusammen mit der Energiezentrale St. Leonhard GmbH & Co. KG vorangebracht werden soll, ist der Aufbau eines örtlichen Nahwärmenetzes für den Teilort Kirchdorf.

Die nächsten Haushaltsjahre begleiten wird darüber hinaus der sukzessive barrierefreie Umbau weiterer Bushaltestellen in allen Teilorten.

Mit dem vorgelegten Haushaltsplan werden in vielen Bereichen Vorhaben ins Auge gefasst, die der Zukunft Kirchdorfs zuarbeiten. In Anbetracht des Umfangs der Vorhaben ist es wohltuend, dass der Gemeindehaushalt auf einem sicherem Boden steht und die anhaltende Stärke der Industrie ein stabiles Fundament für die Realisierung des Geplanten bildet.

Keine Veränderungen wird es bei den Grund- und Gewerbesteuer-Hebesätzen geben. Diese gelten damit unverändert seit 2011 weiter. Die festgelegten Werte entsprechen den Mindestrichtsätzen des Ausgleichsstockes.

Unsere schöne Heimatgemeinde als liebenswertes Zuhause weiterzuentwickeln, das war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes 2023 sowohl Triebfeder als auch Richtschnur für das Tun.

Nach der Anhörung des Ortschaftsrates wurde vom Gemeinderat die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2023 und der Finanzplan 2024 – 2026 entsprechend dem vorgelegten Entwurf verabschiedet. Das insgesamt 305 Seiten umfassende Planwerk kann damit zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit dem Landratsamt vorgelegt werden. Sobald dazu der Haushaltserlass vorliegt, wird die Haushaltssatzung öffentlich bekanntgemacht werden.

4. Gesamtfortschreibung des Regionalplans Donau-Iller

    - 2. Beteiligungsverfahren

Im Dezember 2022 hat der Regionalverband das Verfahren zur Fortschreibung des Kapitels „Windkraft“ im Regionalplan Donau-Iller eingeleitet. Aufgrund zu niederer Windhöffigkeiten, aber auch wegen des militärischen Leitradars für die Heeresflieger in Laupheim, die das Illertal als Tiefflugkorridor nutzen sowie das auf bayerischer Seite im Norden von Memmingen stehende Wetterradar sind nach Mitteilung des Regionalverbandes keine Standorte für Windräder in Kirchdorf und den Nachbargemeinden geplant. Erst im Bereich von Altenstadt und auf den Höhenzügen von Kellmünz gibt es hierzu solche Überlegungen.

Bei der Anhörung der Gemeinde zur Fortschreibung des Regionalplanes war im 1. Beteiligungsverfahren vom Gemeinderat in der Sitzung am 12.11.2019 Folgendes beschlossen worden:

  1. Aufnahme eines Radweglückenschlusses zwischen Egelsee und der Europastraße, um eine durchgängige Radweganbindung zwischen Baden-Württemberg und dem Oberzentrum Memmingen zu bekommen.

In der für das 2. Anhörungsverfahren vorliegenden Antwort des Verbandes wurde ausgeführt, dass auf ein durchgängiges regionales Radwegenetz hingewirkt wird.

  1. Zur Sicherung der Ortsentwicklung war von der Gemeinde Widerspruch gegen die geplante enge Ausweisung von Grünzügen um die Teilorte eingelegt worden.

Vom Regionalverband wurden diese nunmehr in Bereichen zurückgenommen, in denen eine Siedlungsentwicklung zu erwarten ist. Konkret z. B. am nördlichen und nordwestlichen Ortsrand des Hauptortes, sowie westlich der Kreuzung der K 7578/K7580 und an den östlichen Ortsrändern von Unter- und Oberopfingen.

  1. Hinsichtlich der Standortausweisung von Einkaufsmärkten war von der Gemeinde um eine Harmonisierung der Regelungen zwischen Bayern und Baden-Württemberg gebeten worden. Insbesondere sollte damit, bei der Betrachtung des Einzelfalles, auch auf der baden-württembergischen Seite großflächiger Einzelhandel (bis 1.200 m²) in Ortsrandlagen zugelassen werden.

In der Stellungnahme des Verbands wird ausgeführt, dass die beantragte Harmonisierung der unterschiedlichen Regelungen mit entsprechenden Festlegungen erfolgt.

  1. Zur Sicherung der gewerblichen, industriellen und dienstleistungsmäßigen Weiterentwicklung südlich der B 312 wurde darum gebeten, eine großflächige Ansiedlungsmöglichkeit auszuweisen.

Diesem Wunsch der Gemeinde wurde ebenfalls Rechnung getragen, allerdings in einem reduzierteren Umfang.

Die wesentlichen Anliegen der Gemeinde wurden damit aufgenommen. In den Gremien war man sich deshalb einig, von einer erneuten Stellungnahme abzusehen. Die aktualisierte Raumnutzungskarte wurde deshalb zustimmend zur Kenntnis genommen.

5. Wahl der Jugendschöffen für die Geschäftsjahre 2024 – 2028

Die Amtszeit der Schöffen für die Geschäftsjahre 2019 - 2023 endet zum 31.12.2023. Das Landgericht Ravensburg bat deshalb die Gemeinden, für die Geschäftsjahre 2024 – 2028 geeignete Jugendschöffen zu werben.

Die Wahl der Jugendschöffen erfolgt durch den bei jedem Amtsgericht unter dem Vorsitz des Jugendrichters zusammentretenden Wahlausschuss. Grundlagen für die Wahl der Jugendschöffen bilden die vom Jugendhilfeausschuss aufzustellenden Vorschlagslisten aus dem Pool der von den Kreisgemeinden gemeldeten Bewerber/-innen. Die Gemeinde Kirchdorf ist deshalb aufgerufen dem Jugendhilfeausschuss geeignete Personen zur Wahl zu benennen.

Hierfür hat die Gemeindeverwaltung eine Anzeige im Mitteilungsblatt veröffentlicht. Leider gingen hierfür jedoch keine Bewerbungen ein. Unter Einbeziehung der eigenen Möglichkeiten beschlossen der Gemeinde- und Ortschaftsrat deshalb, Frau Sieglinde Guter und Herrn Wolfgang Häfele, beide aus Kirchdorf, für die Vorschlagsliste der Jugendschöffen zu benennen.

6. Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende zunächst über die anstehende Einführung einer Regio-Buslinie von Riedlingen über Biberach nach Memmingen und zurück. Um die Personenbeförderungsmöglichkeiten in der Ost-West-und West-Ost-Richtung des Landkreises zu verbessern, wird der Kreistag, gefördert mit öffentlichen Landesmitteln, ab September 2023 eine sog. Regio-Buslinie einrichten. Die auf diesem Linienweg liegenden Haltestellen in Kirchdorf, Unter- und Oberopfingen sollen, nach Auskunft des Verkehrsamtes, von Montag – Freitag von 05.00 Uhr, an Samstagen ab 06.00 Uhr und an Sonntagen ab 07.00 Uhr täglich bis 24.00 Uhr in einem festen Stundentakt bedient werden. Die auf der Strecke eingesetzten Regio-Busse werden mit Klimaanlage, Niederfluranteil, WLAN und USB-Steckdosen ausgestattet. Das Projekt der Regio-Busse ist zunächst auf 3 Jahre befristet. Ob daraus nach dieser Zeit ein festes Mobilitätsangebot entsteht, wird von der Höhe der Fahrgastzahlen und der Kostendeckung abhängen.

Im Zusammenhang mit der Erschließung des Mischgebietes „Fellheimer Straße Süd I“ in Kirchdorf wird auch der Landkreis Straßenabschnitte an der K 7580 und der K 7578 sanieren und ertüchtigen. Wegen der Baumaßnahme in der Ortsdurchfahrt Erolzheim werden an der K 7578 in diesem Jahr allerdings keine Baumaßnahmen erfolgen können. Gemeindeseits betrifft dies den geplanten Bau des Radwegelückenschlusses zwischen dem EDEKA-Markt und dem Weg zum Wasserturm. Diese Arbeiten werden – ebenso wie die Belagssanierungen in Teilen der Opfinger Straße und ortsauswärts von der Einmündung des Heuweges bis zum Autobahnzubringer – erst in 2024 ausgeführt werden können, wenn die Ortsdurchfahrt von Erolzheim für den Verkehr wieder freigegeben ist.

Erfolgen kann in diesem Jahr nur die Erschließung des Mischgebietes „Fellheimer Straße Süd I“ und evtl. noch der Ausbau des Kreisstraßenabschnittes zwischen der Zufahrt zum EDEKA-Markt und dem Abzweig in das Liebherr-Parkhaus, einschließlich des straßenbegleitenden Radweges

Auf Bitten der Gemeinde, bei den Straßenbelagserneuerungen entlang den Wohnbebauungen lärmmindernde Maßnahmen zu ergreifen, hat das Straßenamt Riedlingen nunmehr mitgeteilt, vor den Wohnlagen einen Asphalt-Beton AC 11-Belag auszuschreiben. Bezogen auf die unterschiedlichen Fahrgeschwindigkeiten, die in den Sanierungsbereichen anzutreffen sind, hat diese Belagsart nach Mitteilung die beste geräuschdämpfende Wirkung. Je nach den gefahrenen Geschwindigkeiten reduziert dieser Straßendeckentyp gegenüber einem Gussasphalt-Belag die Fahrgeräusche wohl um bis zu 2,7 dB. Von den Gremien wurde das Entgegenkommen des Straßenamtes erfreut zur Kenntnis genommen.

7. Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Personal- und Grundstücksangelegenheiten, sowie um Ordnungs- und Sicherheitsfragen während der Festtage des Bezirksmusikfestes.

Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit einer Aussprache zur Ausweisung von Freiflächen-Photovoltaikanlagen. Nach aktueller Rechtslage schließt das vorhandene Landschaftsschutzgebiet dies in den allermeisten Bereichen unserer Gemarkung allerdings aus. Wegen vieler wertvoller Ackerflächen, die in der Ebene des Illertales ideal bewirtschaftet werden können, war man sich in den Gremien darüber einig, im Landratsamt keinen Vorstoß zu Teilaufhebungen des Landschaftsschutzgebietes zur Zulassung von Freiflächen für Photovoltaikanlagen zu unternehmen. Eine Rolle in der Diskussion spielte dabei auch der Umstand, dass in Kirchdorf mehr als das Doppelte an „grünen Strom“ produziert wird, als die Gemeinde mit all ihren Wohn- und Industrieanlagen verbraucht.

- Ende des Sitzungsberichtes -