Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates

icon.crdate24.02.2025

Kurzbericht zur Sitzung vom 18.02.2025

AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN

KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 18.02.2025

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Von einem ersten Fragesteller wurde das zu schnelle Fahren im Friedhofweg und die sich dort immer wieder aufkantenden Pflastersteine auf der Straße bemängelt. Die Straße ist als Spielstraße ausgewiesen. Die zulässige Höchstgeschwindigkeit beträgt damit 7 km/h. Die Gemeinde wird im Mitteilungsblatt in einem Artikel wieder einmal darauf hinweisen. Das Ärgernis mit den sich lösenden Pflastersteinen ist bekannt. Im Haushaltsplan 2025 sind deshalb Mittel für eine Asphaltierung dieses Teilstückes des Friedhofweges eingestellt. Zu schnell gefahren wird entsprechend dem Vortrag wohl regelmäßig auch auf der Talstraße. Die Gemeinde wird dazu eine Verkehrsüberwachung veranlassen.

 

Vom Jagdpächter des Jagdbezirks Kirchdorf wurden, wegen den Rehen im Illerauwald, die den Bereich beim und um den Reitplatz zur Äsung nutzen, Bedenken vorgetragen, falls dem Gartenbauverein von der Gemeinde dort eine gartenbauliche Fläche angeboten werden sollte. Idealer wäre es dazu eine Fläche westlich des Freibades zu wählen. Entschieden ist von der Gemeinde dazu bisher noch nichts.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt bzw. in Aussicht gestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen

a)    zur Bauvoranfrage zum Neubau zweier Einfamilienhäuser mit Doppelgarage auf Flst. 106 und 107,

        Öschweg, Kirchdorf

b)    zum Anbau einer Sauna- und Poolüberdachung an ein bestehendes Wohnhaus auf Flst. 29,

        Hölderlinstraße 6, Kirchdorf

c)    zum Neubau eines Einfamilienwohnhauses mit Garage und Carport auf Flst. 2103, Lilienweg 4,

        Kirchdorf

 

3.    Festlegung von Vergabekriterien für die Kindergartenplätze ab dem neuen Kindergartenjahr

Nach Abschluss der Bauarbeiten für den Geschwister-Simmler-Kindergarten soll die neue Einrichtung, unter Leitung von Frau Andrea Schröter, ab September den offiziellen Betrieb aufnehmen. In der aktuell für Ende Februar geplanten Bedarfsumfrage zum neuen Kindergartenjahr soll diese neue dritte Einrichtung in Kirchdorf deshalb erstmals miteinbezogen werden. Die aktuell noch im Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Oberopfingen angesiedelte Krippengruppe soll in das neue Haus verlegt werden, zusammen mit den beiden Gruppen, die bisher übergangsweise im Turn- und Bewegungsraum der Kindertagesstätte am Griesweg untergebracht waren.

 

Von den Kindergartenleitungen wurden, zusammen mit der Gemeindeverwaltung und Frau Schneider von der Fachberatungsstelle des Evangelischen Landesverbandes, Kriterien ausgearbeitet, die vor der Beratung im Gemeinderat auch mit den Elternbeiratsvorsitzenden in den Einrichtungen kommuniziert wurden. Bei den Aufnahmekriterien geht es nicht allgemein darum, ob ein Kind einen Platz bekommt, sondern nur darum, ob es in der Wunscheinrichtung einen Platz bekommen kann. Folgendes wurde in der Sitzung dazu vom Gemeinde- und Ortschaftsrat beschlossen: Die Eltern dürfen ihre Kinder für das Kindergartenjahr 2025/2026 frei dort anmelden, wo sie ihr Kind gerne betreut wissen wollen. Die Kindergartenleiterinnen werden sich dann bemühen, möglichst alle Wünsche der Eltern zu berücksichtigen.

 

Sollte jedoch nicht allen Kindern ein Platz in der Wunscheinrichtung ermöglicht werden können, sollen nachfolgende Kriterien in der aufgezählten Reihenfolge zur Platzvergabe herangezogen werden:

1.  bisher besuchter Kindergarten

2.  Geschwisterkind in der Einrichtung?

3.  Wohnort

4.  Alter des Kindes

 

Wobei das letztgenannte Kriterium nur dann zur Anwendung kommen wird, wenn die Kriterien 1 bis 3 von zwei oder mehr Kindern gleichermaßen erfüllt werden und dann z. B. nur noch ein Platz zur Verfügung stünde. Dieser würde dann an das Kind mit dem höchsten Alter vergeben werden.

 

4.    Michael-von-Jung-Schule

-    Nachrüstung des Alarmierungssystems

In der Michael-von-Jung-Schule gibt es seit mehr als 20 Jahren ein Alarmierungssystem über das im Krisenfall ein heulender Alarmton ausgelöst werden kann. Nach den aktuell geltenden Vorschriften des Kultus- und Innenministeriums ist das aber nicht mehr ausreichend. Gefordert sind mittlerweile sowohl zwei getrennte akustische Signale als auch die Übertragungsmöglichkeit von vorgegebenen Tonnachrichten. Die Alarmsignale müssen sich zudem deutlich von Signalen der öffentlichen Sirenen unterscheiden. Über Herrn Elektromeister Peter Lechner wurde zur Sitzung ein Angebot von der Firma ELK aus Neresheim eingeholt. Diese Firma ist spezialisiert auf Durchsageanlagen und Konferenztechnik. Sie hat in zahlreichen Schulen bereits ihre Alarmierungssysteme eingebaut und u. a. auch im Sitzungssaal des Rathauses die Konferenztechnik installiert. In Zusammenarbeit mit der Firma ELK wurde Herr Lechner beauftragt, die analoge alte Alarmierungsanlage an der Schule auszubauen und durch die angebotene neue digitale Anlage zu ersetzen. Neben unterschiedlichen Alarmtönen wird das neue Alarmierungssystem auch vorgefertigte Sprachnachrichten auf Knopfdruck durchgeben können. Die Anlage wird damit alle Anforderungen erfüllen, die heute an ein modernes Alarmierungssystem in Schulen gestellt werden. Da Herr Lechner mit den Elektroverkabelungen in der Schule und auch mit der Altanlage bestens vertraut ist, wurde auf die Einholung weiterer Angebote verzichtet. Der Auftragsumfang beläuft sich auf insgesamt 21.829,13 €/brutto.

 

5.    Verabschiedung des Haushaltsplanes 2025 mit Anlagen sowie Beschlussfassung über die

        Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2025

Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplanes 2025 sind die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2025.

 

Auf der Basis der übermittelten Daten und der festgesetzten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen der örtlichen Industrie- und Gewerbebetriebe war vom Gemeinde- und Ortschaftsrat in der gemeinsamen Sitzung am 27.11.2024 das Investitionsprogramm festgelegt worden. Die in der damaligen Sitzung beschlossenen Investitionen haben Eingang in den Haushaltsplan gefunden. Auch Einsparungen in Höhe von rund 111.000,00 € im laufenden und investiven Bereich waren dabei beschlossen worden. Geschmälert werden die Kürzungen durch den Beschluss, die Grundsteuerhebesätze, trotz des geänderten Grundsteuergesetzes, auf dem bisherigen Niveau zu belassen. Sie gestalten sich für die Gemeinde damit nicht aufkommensneutral, sondern erzeugen ein Defizit.

 

Trotz der zurückgehenden Gewerbesteuereinnahmen, die für das laufende Jahr „nur noch“ mit 7,8 Mio. € prognostiziert sind und damit nicht das Niveau der Vorjahre erreichen, befindet sich die Gemeinde mit einer geplanten Investitionssumme in Höhe von 14.868.100,00 € wiederum in einem weiteren ausgabeträchtigen Jahr. In der Sitzung wurde das Planwerk von Herrn Kämmerer Preuß vorgestellt. Um alle angesetzten Vorhaben finanzieren zu können, könnte erstmals seit 2015 wieder eine Kreditaufnahme bis zu einer Höhe von 2,3 Mio. € erforderlich werden. Ob und in welcher Höhe solche Fremdmittel dann aber tatsächlich auch benötigt werden, wird sich, in Abhängigkeit vom weiteren Haushaltsverlauf, wohl erst im 2. Halbjahr 2025 zeigen.

 

Belastet wird das Haushaltsjahr 2025 durch gegenüber den Vorjahren noch einmal weiter ansteigende Personalaufwendungen. Aufgrund der anstehenden Tarifverhandlungen für den öffentlichen Dienst werden diese im laufenden Jahr wohl zum ersten Mal bei über 4,4 Mio. € liegen. Den Haushalt belastend sind zudem zunehmende Abschreibungen, die nach den Vorgaben des neuen Haushaltsrechts erwirtschaftet werden müssen (1.827.400,00 €) sowie höhere Transferaufwendungen für die FAG-, Gewerbesteuer- und Kreisumlage. Die Summe der zu zahlenden Umlagen wird sich damit auf rund 6,85 Mio. € belaufen. Auf der Einnahmenseite machen sich, wie bereits eingangs ausgeführt, zurückgehende Gewerbesteuereinnahmen und niedrigere Erträge aus den Grundsteuern mit fehlenden 124.000,00 € bemerkbar. Die Grundsteuern A und B gehen damit gegenüber dem Vorjahr von 687.000,00 € auf 563.000,00 € im laufenden Jahr zurück. Für das Haushaltsjahr 2025 erwartet die Gemeinde insgesamt Einnahmen und Erträge aus Steuern und ähnlichen Abgaben in Höhe von ca. 12,24 Mio. €.

 

Nachfolgend aufgelistet sind die in 2025 geplanten Vorhaben im investiven Bereich und deren prognostizierten Einnahmen aus Förderprogrammen oder Kostenersätzen.

Geplante Vorhaben 1 Geplante Vorhaben 2

 

Abhängig vom Zeitpunkt und der tatsächlichen Höhe einer Kreditaufnahme könnten evtl. bereits im laufenden Jahr erste Zins- und Tilgungsaufwendungen anfallen. Entsprechende Beträge sind vorsorglich deshalb im Haushaltsplan bereits hinterlegt.

 

Vorausgesetzt, dass es wirtschaftlich nicht weiter abwärts geht, ist auf der Grundlage des gegenwärtig Bekannten und so auch prognostiziert im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2028 für die angedachten Investitionen keine weitere Kreditaufnahme vorgesehen. Dies setzt für die Folgejahre aber wieder steigende Gewerbesteuereinnahmen über das Niveau von 2025 hinaus voraus.

 

Schwerpunkte in der mittelfristigen Finanzplanung sind die Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus an der Michael-von-Jung-Schule, der Neubau des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses in Oberopfingen, die Erschließung des Baugebietes „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen und die Planung eines neuen Bauhofes.

 

Hinterlegt zum Ende des mittelfristigen Planungszeitraums ist auch der planerische Einstieg in den Neubau einer Drei-/Vier-Fach-Sporthalle. An eine bauliche Realisierung wird aber innerhalb des Planungszeitraumes wohl nicht gedacht werden können.

 

Mit dem vorgelegten Haushaltsplan werden wiederum in vielen kostenträchtigen Aufgabenbereichen Vorhaben ins Auge gefasst, die der Zukunft Kirchdorfs zuarbeiten. Die Gemeinde geht mit den gesetzten Vorhaben dabei an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten. Es ist deshalb angeraten, aufmerksam die Ertragsentwicklung im Blick zu behalten, um bei evtl. auftretenden Steuerrückgängen frühzeitig reagieren zu können. Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Haushaltsplanes stehen alle Vorhaben auf einem soliden finanziellen Fundament, so dass der Blick mit Zuversicht auf das neue Haushaltsjahr gerichtet werden kann.

 

Unverändert übernommen wurden die Grund- und Gewerbesteuerhebesätze. Diese gelten damit unverändert seit 2011. Die festgelegten Werte entsprechen den Mindestrichtsätzen des Ausgleichstockes. Für uns alle als Bürgerinnen und Bürger dieser Gemeinde, aber auch für unsere Gewerbetreibenden sind diese äußerst vorteilhaft.

 

Unsere schöne Heimatgemeinde als liebenswertes Zuhause weiterzuentwickeln, war bei der Aufstellung des Haushaltsplanes wie in den Vorjahren wieder Triebfeder und Richtschnur für das Tun.

 

Nach der Anhörung des Ortschaftsrates wurden vom Gemeinderat die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 und der Finanzplan 2026 bis 2028, entsprechend dem vorgelegten Entwurf, verabschiedet. Das insgesamt 341 Seiten umfassende Planwerk kann damit zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit dem Landratsamt Biberach vorgelegt werden. Sobald dazu der Haushaltserlass vorliegt, wird die Haushaltssatzung wie in den Vorjahren über das Mitteilungsblatt der Gemeinde wieder öffentlich bekannt gemacht werden.

 

6.    Rechnungslegung der Wolfgang-Notz-Stiftung

-    Mittelverwendung

Zur finanziellen Unterstützung der örtlichen Kinder- und Jugendarbeit im kulturellen, musischen und sportlichen Bereich sowie zur Förderung der Erziehung und Bildung von Kindern und Jugendlichen, wurde am 10.11.1995 bei der Gemeinde Kirchdorf an der Iller unter dem Namen „Wolfgang-Notz-Stiftung“ vom ehemaligen Bürgermeister und Ehrenbürger unserer Gemeinde, Herrn Harald Notz, eine nicht rechtsfähige Stiftung eingerichtet, die von der Gemeinde treuhänderisch verwaltet wird.

 

Das Stiftungskapital betrug zum Ende des Jahres 2024 328.194,16 €. Vom Gemeinde- und Ortschaftsrat wurde beschlossen, 14.300,00 € aus den erwirtschafteten Erträgen nach dem Willen des Stiftungsgebers auszuschütten. Die Summe kommt in Teilbeträgen Einrichtungen und Vereinen in unserer Gemeinde zugute.

 

Herrn Harald Notz und seiner Familie sei - wie auch in den Vorjahren - für die Einrichtung der Stiftung von Herzen gedankt. Die Förderung von Kindern und Jugendlichen in unserer Gemeinde kann damit auch in diesem Jahr wieder mit bemerkenswerten Beträgen unterstützt werden. Seit Bestehen der Stiftung konnten insgesamt rund 254.200,00 € ausgeschüttet werden. Die Wolfgang-Notz-Stiftung ist damit ein wertvolles Vermächtnis für unsere Gemeinde.

 

7.    Nacharbeitung der Querungshilfen für Radfahrer an der K 7578 und K 7580

Im Zuge der Belagssanierungs- und Straßenbauarbeiten an der Fellheimer und Opfinger Kreisstraße sind im letzten Jahr für Fußgänger und Radfahrer an verschiedenen Stellen Querungshilfen eingebaut worden. Vom Landkreis wurden diese, in Abstimmung mit der Verkehrsbehörde und dem Straßenamt, geplant und nach der Anhörung der Behindertenbeauftragten des Landkreises, Frau Daniela Glaser, DIN-gerecht eingebaut. Entsprechend der DIN-Norm 18040 ist die Nullabsenkung für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwagen und Rollstühlen etc. auf 1 m Breite beschränkt, genauso wie der Bordstein mit 6 cm Höhe für blinde und sehbehinderte Menschen. Leider hat sich aber die nur 1 m breite Furt im alltäglichen Gebrauch nicht bewährt. Zwar kann eine Mutter mit einem Kinderwagen oder ein einzelner Radfahrer auf zwei Rädern diese Querungshilfe nutzen. Sobald jedoch eine Mutter mit Kinderwagen und einem weiteren Kind auf einem Lauf- oder Fahrrad unterwegs ist, ist die Querung zu eng. Gleiches gilt für ältere Mitbürger/-innen, die sich mit Dreirädern fortbewegen. Ebenfalls bekannt wurden Klagen von Personen, die auf einen Elektrorollstuhl oder Rollator angewiesen sind.

 

Nach der Kontaktaufnahme der Gemeindeverwaltung mit dem Landrat und dem Leiter des Straßenamtes in Riedlingen, Herrn Volz, lag in der Sitzung folgender Vorschlag auf dem Tisch: Der Bereich der Nullabsenkung wird von 1 m auf 2 m verbreitert. Belassen würde man lediglich die Querungshilfe Nr. 2, d. h. die westlichste Querungshilfe vor der Einmündung der Fellheimer Kreisstraße in die Kreisstraße nach Oberopfingen, aufgrund der zu geringen Gesamtbreite der Verkehrsinsel. Für Sehbehinderte würde damit kein Abstand mehr zwischen dem Sperr- und Richtungsfeld verbleiben.

 

Die Kosten des Umbaus, an denen sich auch der Landkreis beteiligen wird, sind für den Gemeindeanteil in Höhe von 20.000,00 € kalkuliert. Sie könnten damit noch innerhalb des Kostenrahmens der Gesamtbaumaßnahme abgedeckt werden. Von den Ratsgremien wurde das mit dem Landkreis Ausgehandelte zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Änderungsarbeiten an der Querungsstelle können damit vom Landkreis als Träger der Straßenbaulast beauftragt werden.

Die Gemeinde vertraut in ihrer Entscheidung darauf, dass durch diesen Umbau die vom Regierungspräsidium zugesagte Landesförderung in Höhe von 63.000,00 € nicht in Frage gestellt wird.

 

8.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende zunächst über die Verwendung der Kapitalerträge aus der Geschwister-Simmler-Stiftung.

 

Mit den Einnahmen aus der Veräußerung ihrer Hofstelle haben die Geschwister Anna, Friederika und Fritz Simmler im Dezember 2001 die Geschwister-Simmler-Stiftung eingerichtet. Zweck der Stiftung sind soziale, gemeinnützige und kirchliche Vorhaben. Als Organ der Stiftung wurde von den Geschwistern ein Stiftungsrat bestellt, dessen Aufgabe es ist, das Stiftungskapital anzulegen und über die Verwendung der Stiftungserträge zu beschließen.

 

Der Stiftungsrat hatte seine letzte Sitzung am 19.12.2024 im Rathaus Kirchdorf. Bei dieser Zusammenkunft wurde die Verteilung des Stiftungsertrages aus dem Jahr 2024 festgelegt. Die Geschwister-Simmler-Stiftung hat im genannten Jahr aus Geldanlagen und Pachtentgelten für ihre landwirtschaftlichen Nutzflächen, die als spätere Zustiftungen von den Geschwistern ins Stiftungskapital eingeflossen sind, einen ausschüttungsfähigen Ertrag in Höhe von 31.500 € erwirtschaftet. Das Geld kommt in Teilbeträgen der Jugendausbildung in Kirchdorfer Vereinen, der katholischen Kirchengemeinde, dem Förderkreis für Integrative Erziehung, dem Förderverein der Michael-von-Jung-Schule und dem Förderverein der St. Blasiuskirche zugute sowie der Bücherei und den beiden Kindergärten. Seit der Gründung der Stiftung konnten damit rund 424.000 € für gemeinnützige, soziale und kirchliche Zwecke ausgeschüttet werden.

 

Den Geschwistern Simmler sei über ihren Tod hinaus für die uneigennützige Einrichtung ihrer Stiftung herzlich gedankt. Mit den Stiftungserträgen konnte und kann viel Gutes in unserer Gemeinde bewirkt und so manche gesellschaftliche Aufgabe gefördert und voran gebracht werden. Den Stiftungsratsmitgliedern, die unter dem Vorsitz von Herrn Helmut Pflotsch alle ehrenamtlich und ohne Bezahlung für die Stiftung arbeiten, sei für ihre Aktivitäten herzlich gedankt.

 

Den öffentlichen Teil der Sitzung beschließend wurde von den Ratsgremien die vom Freibadausschuss empfohlene Fassadenverkleidung mit gekanteten Trapezlochblechen in Aluminium mit dem Farbton RAL 8029 bestätigt. Das Muster dazu ist an der westlichen Gebäudewand des neuen Technik-, Eingangs- und Umkleidegebäudes des Bades zu sehen.

 

9.    Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Pacht- und Personalangelegenheiten. Zugestimmt wurde dabei zunächst der Verlängerung des Fischereipachtvertrages mit dem Angelsportverein Kirchdorf an der Iller e.V. für den Poppeler See in Oberopfingen bis 31.12.2038. Die langjährige Pachtverlängerung ist ein Dankeschön für viele aktive Jahre des Natur- und Umweltschutzes, das jährliche Fischerfest am 01. Mai sowie die regelmäßige Teilnahme am Kinderferienprogramm und am Weihnachtsmarkt.

 

Um Pachtangelegenheiten ging es auch anschließend bei der Stadiongaststätte. Da diese wegen fehlender Frequenz aktuell nur noch sporadisch geöffnet wird und der SVK seinerseits Interesse an den Gaststättenräumlichkeiten hat, wurde die Bereitschaft erklärt, das Pachtverhältnis mit dem bisherigen Pächter künftig auf die beiden Kioske des Freibades zu beschränken und die Stadiongaststätte an den SVK zu verpachten, wenn es diesbezüglich zu einer Einigung unter allen Beteiligten kommt. Der SVK und die Pächterfamilie sollen sich hierzu besprechen und dem Gemeinderat für eine Entscheidung einen Vorschlag unterbreiten.

 

Bei den Personalthemen ging es um die Verstärkung der Beckenaufsicht und die Ausschreibung einer Stelle für eine zusätzliche Kassenmitarbeiterin im Freibad. Die dazu verfassten Stellenausschreibungen sind im Mitteilungsblatt abgedruckt. Eine weitere Stellenausschreibung soll im September für einen dritten Bademeister zur Freibadsaison 2026 erfolgen. Beschlossen wurden die Personalthemen mit der Höhergruppierung eines verdienten Mitarbeiters der Gemeinde.

 

In einem letzten Sitzungspunkt wurde die Firma Hubert Schmid mit der Hangbefestigung am Überlauf des Unteropfinger Stauraumkanals mittels Flussbausteinen beauftragt. Die Böschungssicherungsmaßnahme wird mit rund 40.000,00 € zu Buche schlagen.