Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

Seitenbereiche

Bannerbild
Bannerbild
Bannerbild

Beantragung von Briefwahlunterlagen

icon.crdate20.01.2025

Unter diesem Link können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt. Sollten Sie planen, per Briefwahl abzustimmen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

Unter diesem Link können Sie Ihre Briefwahlunterlagen beantragen. Am 23. Februar 2025 findet die Bundestagswahl statt.

Sollten Sie planen, per Briefwahl abzustimmen, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen:

1. Beantragung von Briefwahlunterlagen

Zur Bundestagswahl am 23.02.2025 können Briefwahlunterlagen neben den herkömmlichen Beantragungsarten persönlich oder schriftlich (Wahlbenachrichtigung, Telefax, E-Mail,) auch durch sonstige dokumentierbare Übermittlung in elektronischer Form beantragt werden (§ 27 Abs. 1 Bundeswahlordnung).

Daher können Sie eine Beantragung der Briefwahlunterlagen nach Erhalt ihrer Wahlbenachrichtigung (spätestens 02.02.2025) auch wieder bequem hier über unsere Gemeindehomepage www.kirchdorf-iller.de vornehmen.

Beim Aufruf des Links erhalten Sie ein Erfassungsformular für Ihre Antragsdaten. Die Daten auf Ihrer Wahlbenachrichtigung müssen Sie in das Antragungsformular eintragen. Ihnen steht es offen, sich die Unterlagen nach Hause oder an eine abweichende Versandanschrift senden zu lassen. Ihre Antragsdaten werden verschlüsselt über das Internet in eine Sammeldatei zur Abarbeitung übertragen. Sollten Ihre Antragsdaten nicht mit unserem dialogisierten Wählerverzeichnis übereinstimmen, erhalten Sie automatisch einen Hinweis. Alternativ können Sie Ihren Wahlscheinantrag auch rasch und einfach mit Ihrem Mobilgerät über den QR Code auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung aufrufen. Die meisten Daten sind hier bereits hinterlegt - Sie erfassen nur Ihr Geburtsdatum und möglicherweise noch eine abweichende Versandadresse. Der Wahlschein und die Briefwahlunterlagen werden Ihnen von uns anschließend per Post bzw. durch unseren Amtsboten zugestellt. Für die automatische Prüfung Ihrer Daten benötigen wir unter anderem zwingend die Eingabe Ihrer Wahlbezirks- und Wählernummer. Sollten Sie Ihre Wahlbenachrichtigung nicht vorliegen haben, können Sie auch formlos per E-Mail an info(@)kirchdorf-iller.de einen Wahlschein beantragen. In diesem Fall müssen Sie Ihren Familiennamen, Ihren Vornamen, Ihr Geburtsdatum und Ihre Wohnanschrift angeben.

2. Erhalt der beantragten Briefwahlunterlagen:

Aufgrund der kurzen Vorbereitungszeit und der damit verbundenen gesetzlichen Vorgaben erhalten wir die Stimmzettel voraussichtlich entweder am Donnerstag, 06.02.2025 oder Freitag 07.02.2025. Anschließend werden wir die beantragten Briefwahlunterlagen umgehend zusammenstellen und versenden bzw. austragen lassen. Nach derzeitiger Planung können Sie wahrscheinlich frühestens am 10.02.2025 mit Ihren Briefwahlunterlagen rechnen. Je später die Briefwahlunterlagen Ihrerseits beantragt werden, desto später können wir Ihnen die Unterlagen zusenden.

3. Rücksendung der Briefwahlunterlagen

Wichtig: Die ausgefüllten Briefwahlunterlagen müssen spätestens am Wahlsonntag, 23.02.2025, bis 18:00 Uhr bei uns (Rathaus Kirchdorf, Rathausstr. 11, 88457 Kirchdorf) eingegangen sein, damit Ihre Stimme gezählt werden kann. Sie können diese in einen der Briefkästen am Rathaus einwerfen. Diese werden regelmäßig bis 18 Uhr geleert. Bitte beachten Sie, dass eine Abgabe der Briefwahlunterlagen in den Wahllokalen nicht möglich ist!

Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Ihr Wahlamt

Kerstin Aichmann, Tel.: 07354/9332-117, kerstin.aichmann(@)kirchdorf-iller.de