Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderat

icon.crdate20.12.2024

Kurzbericht zur Sitzung vom 17.12.2024

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 17.12.2024

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Von der Möglichkeit Fragen zu Angelegenheiten der Gemeinde zu stellen wurde kein Gebrauch gemacht.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen

a)    zum Neubau eines Nahversorgungszentrums (Netto- und TEDi-Markt) mit Beherbergungsbetrieb

        auf Flst. 1953/3, Fellheimer Straße 4 und 6, Kirchdorf

b)    zum Neubau eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst. 108, Öschweg 15, Kirchdorf

c)    zur Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus an der Michael-von-Jung-Schule auf Flst. 1009,

       Hauptstraße 49, Kirchdorf

 

3.    Vorstellung der Fortschreibung des Feuerwehrbedarfsplanes

Das Feuerwehrgesetz fordert eine den örtlichen Verhältnissen entsprechend leistungsfähige Gemeindefeuerwehr. Der Feuerwehrbedarfsplan enthält hierzu wesentliche Angaben für die Beschreibung der feuerwehrtechnisch relevanten örtlichen Verhältnisse und bildet die Grundlage für die Aufstellung und Ausrüstung einer für einen geordneten Lösch- und Rettungseinsatz erforderlichen leistungsfähigen Feuerwehr. Er soll mindestens alle fünf Jahre überarbeitet und dem Gemeinderat vorgelegt werden. Der Feuerwehrbedarfsplan für den Zeitraum 2025 bis 2029 ist unter Zuarbeit von Herrn Kommandant Alexander Huber und dem Feuerwehrausschuss mit dem auf diese Fragen spezialisierten Büro BFG aus Regensburg fortgeschrieben worden. Der insgesamt 39 Seiten umfassende Bericht wurde in der Sitzung vorgestellt und vom Gemeinderat anerkannt. Aufgrund der Empfehlung im Bedarfsplan soll nach einem entsprechenden Erfahrungszeitraum im neuen Jahr, insbesondere hinsichtlich des nach Oberopfingen verlegten wasserführenden Löschfahrzeuges LF 8/6, noch einmal über die Vergütung der Gerätewarte in den beiden Ausrückebereichen Nord und Süd im Zusammenhang mit einer Anpassung der ehrenamtlichen Entschädigungssatzung beraten werden.

 

4.    Geschwister-Simmler-Kindergarten

-    Vergabe weiterer Arbeiten

Mittlerweile sind die Arbeiten am und im Haus so weit vorangekommen, dass die Aufträge für die Einrichtung im Haus und die Möblierung der Außenspielbereiche im Garten vergeben werden konnten. Von Frau Architektin Niedermaier waren hierzu umfangreiche Angebotseinholungen vorgenommen worden. In der Sitzung wurden die Aufträge dazu mit folgendem Ergebnis vergeben:

 

a) Außenspielbereiche

Hierzu lagen insgesamt vier Angebote vor. Das Wirtschaftlichste, auf das der Auftrag vom Gemeinderat vergeben wurde, war dabei von der Firma Galabau Mayr GmbH aus Bad Buchau zum Angebotspreis in Höhe von 234.389,36 €/brutto vorgelegt worden. Neben dem Angebot der Spielgeräte und der Spielplatzgestaltung sind vom Angebot auch Lärmschutzwände sowie die Gartenhütten und die Verschattung umfasst.

 

b) Kücheneinrichtung

Hierfür lagen in der Sitzung insgesamt drei Angebote vor. Wobei das Wirtschaftlichste zum Preis von 21.857,91 €/brutto vom Küchen Atelier Ochsenhausen kam. Vom Gremium wurde darauf der Auftrag erteilt.

 

c) Möblierung im Bewegungsraum

Hierzu waren nur zwei Angebote eingegangen. Das Wirtschaftlichste war dabei von der Firma Resch Möbelwerkstätten GmbH aus Aigen-Schlägl zum Angebotspreis in Höhe von 8.516,70 €/brutto vorgelegt worden. Die Firma erhielt entsprechend den Auftrag. Um vergleichbare Angebote vorliegen zu haben, konnten bei diesem Gewerk Teilleistungen nicht ausgeschrieben werden, da diese nicht vergleichbar von den Herstellern angeboten werden können. In der Sitzung wurde das Gremium deshalb von Frau Architektin Niedermaier darauf hingewiesen, dass davon auszugehen ist, dass sich die Auftragssumme nach vollständiger Lieferung und Montage aller notwendigen Teile auf ca. 20.000,00 € erhöhen wird.

 

d) WC-Trennwände

Insgesamt drei Firmen hatten dazu Angebote eingereicht. Den Auftrag erhielt als wirtschaftlichster Bieter die Firma CATO GmbH aus Ummendorf zum Angebotspreis in Höhe von 6.452,79 €/brutto.

 

e) Möblierung Aufenthaltsbereiche der Kinder

Auch hierzu lagen am Submissionstermin drei Angebote vor. Auf das Wirtschaftlichste, nämlich von der Firma Resch Möbelwerkstätten GmbH aus Aigen-Schlägl, wurde zum Angebotspreis in Höhe von 70.855,63 €/brutto vom Gemeinderat der Zuschlag erteilt.

 

f) Einbaumöbel

Von acht angefragten Firmen lagen zum Submissionstermin vier Angebote vor. Als wirtschaftlichster Bieter erhielt in der Sitzung die Firma Schäble Team aus Goldburghausen zum Angebotspreis in Höhe von 77.524,93 €/brutto den Auftrag.

 

g) Möblierung der Büroräumlichkeiten

Unter den dazu vorliegenden vier Angeboten war von der Firma Götz GmbH aus Ingerkingen zum Angebotspreis in Höhe von 26.506,06 €/brutto das Wirtschaftlichste vorgelegt worden. Vom Gemeinderat wurden auf dieses der Auftrag erteilt.

 

h) Küchen in den Wohnungen

Da im Gremium mehrheitlich die Meinung vertreten wurde, die Wohnungen ohne Küchenausstattung zu vermieten, wurde dazu kein Auftrag erteilt.

 

Insgesamt lagen die Kosten des sogenannten Ausschreibungspakets 4 für die Einrichtung und Ausstattung des Kindergartengebäudes damit um rund 32.000,00 € unter der Kostenberechnung des Architekturbüros. Preislich gab es damit in der Gesamtschau auf die Angebote für die Gemeinde keine negativen Überraschungen.

 

5.    Dr.-Hans-Liebherr-Stadion

-    Sanierung der Sanitär- und Umkleideanlagen im Untergeschoss der Tribüne

-    Auftragsvergaben

Im Zeitraum 1976 bis 1983 hat der Sportverein mit erheblicher finanzieller Unterstützung der Gemeinde sowie durch Dr. Hans Liebherr das Stadiongebäude mit seinen innenliegenden Sanitäranlagen und Duschen sowie den dazugehörigen Umkleide- und Geräteräumen für den Sport- und Übungsbetrieb errichtet. Eine letzte große Sanierung fand im Jahr 2003 statt. Damals wurden die Duschanlagen saniert und eine leistungsfähige Lüftungsanlage im Untergeschoss eingebaut.

 

Nach Beschwerden zur Unansehnlichkeit und Schimmelbildung in den Sanitär- und Duschräumen fand am 11. November ein Ortstermin statt. Der dabei feststellbare Schimmelbefall rührte daher, dass die Lüftungsanlage wohl schon vor längerer Zeit ausgefallen war und niemand einen Reparaturauftrag erteilt hat. Die feuchte Luft konnte deshalb nicht im notwendigen Umfang das Gebäude verlassen. Als eine weitere Ursache für die Schimmelbildung wurde eine unzureichende Beheizung ausgemacht, da nur warme Luft Wasserdampf aufnehmen und dann nach außen ableiten kann. Bei der Begehung der Räumlichkeiten fiel zudem auf, dass im Bereich der Duschen die Silikonfugen am Übergang vom Boden zur Wand in größeren Abschnitten offen sind, so dass dort Wasser in das Mauerwerk eindringt. Die im daneben liegenden Umkleideraum an der Wand hochziehende Feuchtigkeit hat mit hoher Wahrscheinlichkeit darin ihre Ursache.

 

In den Nassbereichen müssen deshalb zunächst die mittlerweile auch unansehnlich gewordenen Bodenfliesen herausgerissen werden, um den darunter liegenden Zementestrich zu trocknen. Diese Arbeiten übernimmt die Abteilung Fußball. Nach der Trocknung wären dann neue Bodenfliesen einzubauen. Ansprechender gestaltet werden sollen auch die Decken. Kombiniert mit mehr Licht ließe sich damit eine höhere Wohlfühlatmosphäre schaffen. Erneuerungsbedürftig sind darüber hinaus wohl auch die Mehrzahl der Armaturen sowie evtl. noch Teile der Wasserzuleitung, was aber vorab noch genauer zu untersuchen wäre. Zu ersetzen sind zudem die alten Heizkörper, die verrostet an der Wand hängen. Zur Ausführung der Arbeiten haben die Firmen Seitz, Hartmann und Göppel Angebote vorgelegt.

 

Da der Sportverein aktuell nicht über die finanziellen Mittel verfügt, die Sanierung selbst zu stemmen und deshalb vorrangig nur die Mithilfe in Form von Arbeitsleistung anbieten kann, muss die Gemeinde hierfür einspringen. In der Sitzung wurde der Gebäudemanager des SVK, Herr Christopher Müller, vom Gemeinderat ermächtigt, die zur Sanierung notwendigen Aufträge zu erteilen. In der Summe belaufen sich die dazu vorgelegten Angebote auf rund 50.000,00 €. Da sich bei Bau-/Sanierungsmaßnahmen im Bestand immer auch noch Überraschungen während der Bauausführung auftun, wird die vorgenannte Summe sehr wahrscheinlich nicht der finale Abrechnungsbetrag sein. Von der Gemeinde werden die notwendigen Arbeiten im Haushaltsplan 2025 deshalb mit einem Betrag in Höhe von 80.000,00 € abgesichert.

 

Langfristig ist es der Wunsch des Sportvereins ein eigenes Sanitärgebäude im Bereich des Stadions zu errichten. Aufgrund fehlender finanzieller Mittel und großer anstehender Aufgaben (Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus, Schulhausaufstockung, neues Bauhofgebäude und 3- bis 4-fach Sporthalle, etc.) wird die Gemeinde hierfür in einem überschaubaren Zeitraum jedoch kein Partner sein können.

 

Mit den Sanierungsarbeiten soll umgehend begonnen werden, damit die Sanitär- und Duschräumlichkeiten baldmöglichst wieder nutzbar sind. Dem Gebäudemanager des SVK, Herrn Christopher Müller, wurde vom Vorsitzenden für sein Tätigwerden und das Kümmern um die Räumlichkeiten gedankt.

 

6.    Bau eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses in Oberopfingen

-    Vorstellung des vom Bauausschuss favorisierten Entwurfs

Zur Vorberatung der Baumaßnahme ist vom Gemeinderat ein Bauausschuss gegründet worden, dem neben Gemeinderatsmitgliedern auch zwei Ortschaftsräte sowie zwei Mitglieder der Freiwilligen Feuerwehr und ein Vereinsmitglied aus dem Teilort angehören. Der Ausschuss hat, zusammen mit dem beauftragten Architekturbüro Bauke + Hübner aus Dietenheim, mittlerweile verschiedene Vorentwürfe des Architekturbüros diskutiert. Die dabei favorisierte Variante wurde in der Sitzung vorgestellt. Nach einer ersten vorsichtigen und noch nicht belastbaren Kostenschätzung könnten sich mit dem Bau des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses Kosten in Höhe von etwa 5,3 bis 5,5 Mio. € verbinden. Im Ausschuss war man sich hinsichtlich der Planung darüber einig zeitlich nichts zu überstürzen, sondern die Details des Hauses in Ruhe auszuplanen und den Bauantrag dafür im Laufe des Jahres 2025 einzureichen. Eine Zuschussantragstellung wird damit aber frühestens zum 15. Februar 2026 möglich sein. Als Angelegenheit der Ortschaft hatte sich der Ortschaftsrat mit den Entwürfen bereits in seiner Sitzung am 04.12.2024 befasst und dabei die Vorschläge des Bauausschusses bestätigt. Auch im Gemeinderat wurde der vom Ausschuss favorisierte und vom Ortschaftrat empfohlene Entwurf als Basis zur weiteren Ausplanung des Projektes bestätigt und dem vom Bauausschuss vorgeschlagenen weiteren Ablauf zur Projektentwicklung zugestimmt.

Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus Oberopfingen

 

7.    Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete des Zweckverbandes Illertalwasserversorgung

        nach der EU-Trinkwasserrichtlinie

-    Auftragsvergabe

Der Schutz des Trinkwassers ist eine wichtige öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Um die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu sichern, hat das EU-Parlament am 12.01.2021 eine Trinkwasserrichtlinie verabschiedet, die in Deutschland durch die Verordnung über die Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebietsverordnung-TrinkwEGV) am 12.12.2023 in nationales Recht umgesetzt worden ist. Ziel der Verordnung ist es die Wasserressourcen in den Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen zu schützen und damit weiterhin eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat deshalb mit der Verordnung erstmals einen risikobasierten Ansatz für Trinkwassereinzugsgebiete verpflichtend eingeführt. Das Trinkwasser unserer Gemeinde wird im Tiefbrunnen Kirchdorf beim Wasserturm und in den beiden Tiefbrunnenpumpwerken am Schweinsgraben (Gemarkung Berkheim) gewonnen. Mit der Nachbargemeinde Berkheim hat sich Kirchdorf dazu bereits im Jahr 1906 zum Zweckverband Illertalwasserversorgung zusammengeschlossen.

 

In einem ersten Schritt sind die Betreiber von Wasserförderungsanlagen deshalb verpflichtet bis November 2025 eine Bewertung ihrer Einzugsgebiete vorzunehmen. Folgende Aufgaben sind dabei zu erledigen:

 

- Bestimmung und Beschreibung des Einzugsgebietes

- Gefährdungsanalyse und Risikoabschätzung

- Festlegung und ggf. Vorschlag zur Anpassung des Untersuchungsprogramms

- Auswertung vorhandener Erhebungsunterlagen und Vorschläge für neue

   Risikomanagementmaßnahmen

 

Die Dokumentation der Untersuchung muss spätestens im November 2025 bei der Unteren Wasserbehörde vorliegen.

 

In einem weiteren Schritt hat die Untere Wasserbehörde dann sogenannte Risikomanagementmaßnahmen auf Basis der Risikobewertung festzulegen und ggf. das Untersuchungsprogramm noch anzupassen. Eine Berichterstattung zum Veranlassten an den Bund ist danach bis spätestens Juli 2027 vorzulegen. Eine erste Aktualisierung der Dokumentation durch den Wasserversorger hat danach im Juli 2030 zu erfolgen und anschließend regelmäßig alle 6 Jahre. Die Untere Wasserbehörde hat erstmalig zum Januar 2033 die Wirksamkeit der zu ergreifenden Maßnahmen im Risikomanagement zu überprüfen und danach ebenfalls alle 6 Jahre wieder.

 

Damit kommt auf die Wasserversorger in Deutschland eine bleibende und auch weitere Kosten verursachende neue Aufgabe zu.

 

Da der Zweckverband Illertalwasserversorgung seit vielen Jahrzehnten ingenieurtechnisch von der RBS wave GmbH betreut wird und das Büro deshalb die Verbandsanlagen sowie das Wassereinzugsgebiet bestens kennt, wurde von dort ein Honorarangebot angefordert. Die für die Erfassung notwendigen Grundleistungen wurden von der RBS wave GmbH für 13.200,00 €/netto angeboten. Vom Gemeinderat wurde das vorgelegte Angebot angenommen und die Verwaltung beauftragt den Gemeinderat der Nachbargemeinde Berkheim zu bitten Selbiges zu beschließen, um die RBS wave GmbH mit der Bewertung der auf beiden Gemarkungen liegenden Trinkwassereinzugsgebiete beauftragen zu können.

 

Anmerkung:

Eine Beteiligung des Gesetzgebers an den Kosten für die geforderte Untersuchung und die sich ggf. daraus ergebenden Konsequenzen oder Maßnahmen ist nicht in Aussicht gestellt. Die Lasten verbleiben damit vollumfänglich bei den Städten und Gemeinden bzw. deren Ablegern in den Zweckverbänden. Diese sollen sich die Kosten dann über höhere Wasserversorgungsgebühren wieder holen.

 

8.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium zwei Spenden in einer Höhe von insgesamt 754,89 € anzunehmen. 559,24 € kommen dabei dem Wilhelm-Sailer-Kindergarten Oberopfingen von Frau Carmen Willburger durch die Einnahmen aus der Adventsausstellung zugute. Dem Kindergarten Kirchdorf soll der Gewinn des diesjährigen Kasperle-Theaters durch den Elternbeirat in Höhe 195,65 € zugewendet werden. Für die schönen Aktionen, die hinter den Spendenbeträgen stehen und den damit gezeigten Gemeinsinn sei den Spendern herzlich gedankt.

 

9.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende zunächst über die geplanten Sitzungstermine im ersten Quartal 2025 und im Anschluss daran über den vollzogenen Verkauf der 6.029 m² großen Grundstücksfläche neben dem Edekamarkt für die Errichtung eines Netto-Discountmarktes und eines Geschäftshauses mit einem TEDi-Einkaufsmarkt im Erdgeschoss und einem Beherbergungsbetrieb in den beiden Obergeschossen.

Zum Breitbandausbau in den Teilorten Unter- und Oberopfingen ist von der OEW Breitband GmbH mitgeteilt worden, dass das notwendig gewordene neue Markterkundungsverfahren mittlerweile abgeschlossen ist. Im Ergebnis sollen sich dabei für die Teilorte Unter- und Oberopfingen wohl keine wesentlichen Veränderungen im Vergleich zur Erstausschreibung ergeben haben, wobei eine detaillierte Auswertung auf Adressebene aktuell wohl noch läuft. Auf der Grundlage der Markterkundung soll im Januar 2025 der Netzausbau dann noch einmal europaweit ausgeschrieben werden. Aufgrund dieses sehr umfangreichen Verfahrens mit zahlreich zu beachtenden Vorschriften und Fristen wird eine Wiederaufnahme der Leitungsverlegearbeiten - auch im besten Fall - deshalb wohl nicht vor Juli 2025 erwartet werden dürfen.

Beschlossen wurde der öffentliche Teil mit der Weitergabe der Inhalte des Dankschreibens des Fördervereins für integrative Erziehung für die Weihnachtszuwendung der Gemeinde.

 

10.  Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es im Wesentlichen um Personal- und Pachtangelegenheiten. Bei Ersterem wurde der Antrag auf Erstattung von Fahrtkostenzuschüssen zur Berufsschule durch den Gemeinderat abgelehnt, Hintergrund ist, dass alle Auszubildenden in einem Beschäftigungsverhältnis mit der Gemeinde stehen, in dem Sie auch vergütet werden. Vorläufig zurückgestellt wurde ein Antrag auf Altersteilzeit, weil dazu von den Tarifpartnern im öffentlichen Dienst aktuell neue Regelungen ausgehandelt werden. Zugestimmt wurde einer Beförderung der Leiterin des Bau- und Ordnungsamtes nach A 11. Ebenfalls entsprochen wurde dem Antrag auf Fortführung des Pachtverhältnisses für eine Teilfläche von Flst. 699 zur Haltung von Pferden beim Evangelischen Gemeindehaus. Beendet wurde die Beratung im nichtöffentlichen Teil der Sitzung mit der Umwandlung eines Arbeitsverhältnisses an der Schule von einem Mini- in einen Midi-Job.