Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates

icon.crdate02.12.2024

Kurzbericht zur Sitzung vom 27.11.2024

AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN

KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 27.11.2024

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Die erste Anfrage betraf einen Antrag aus der vorausgegangenen Bürgerfrageviertelstunde zur Verbesserung der Verkehrssituation im Bereich des einmündenden Öschweges auf die Bonlander Straße. Das Landratsamt hat dazu im Rahmen einer Verkehrsschau eine Überprüfung zugesagt, bei der geklärt werden soll, ob die Verkehrssituation durch eine Bevorrechtigung der Bonlander Straße gegenüber dem Öschweg verbessert werden kann. Weitere Anfragen betrafen die Stadiongaststätte, die aufgrund fehlender Gäste wohl in der nächsten Zeit nur für Veranstaltungen und Familienfeiern geöffnet haben wird, sowie verlorengegangene Vermessungspunkte bei der Einlegung der Breitbandleerrohre. Die Verwaltung wird hierzu auf die Firma Leonhard Weiss zugehen.

 

Angesprochen wurde sodann ein seit Monaten offener Baubereich an der Ecke Schul-/Talstraße. Da dort im Frühjahr mit der Sanierung der Talstraße begonnen wird, muss diese Baugrube leider solange offengehalten werden. Eine Benutzung der Straße durch Fahrzeuge ist durch diese Baustelle jedoch gewährleistet. Die letzte Wortmeldung betraf die Kraftwerkstraße in Unteropfingen. Dort bildet sich an einer Stelle bei Regenereignissen wohl regelmäßig eine größere Pfütze. Problem ist das fehlende Gefälle in diesem Straßenbereich. Aufgrund der Topographie ist dieses praktisch nicht ausreichend vorhanden. Der Bauhof wird sich die genannte Stelle anschauen und überlegen, ob es Verbesserungsmöglichkeiten für den Regenwasserabfluss gibt.

 

2.    Michael-von-Jung-Schule

-    Vorstellung des künftigen Raumbedarfs und dessen Abdeckung durch die Aufstockung

      des nördlichen Schulhausanbaus

Zur besseren Vereinbarung von Beruf und Familie hat die Landesregierung festgelegt, dass beginnend ab dem Schuljahr 2026/2027 den Eltern von Grundschulkinder sukzessive ein ganztägiges Betreuungsangebot zu unterbreiten ist. Die Zeit außerhalb des Unterrichts darf dabei nicht in den Klassenräumen verbracht werden. Um den damit entstehenden zusätzlichen Raumbedarf abzudecken wurde von der Gemeinde zur Erlangung von Fördermitteln ein Antrag zur Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus eingereicht.

 

Aufgrund der Größe der Michael-von-Jung-Schule als Grund- und Gemeinschaftsschule war zudem beim jüngsten Besuch des Schulamtes von Herrn Schulrat Siladji dafür plädiert worden, die Grundschule von der Gemeinschaftsschule räumlich stärker zu trennen und eine eigene Rektorenstelle dafür einzurichten. Frau Rektorin Abt hat sich dazu mit dem Lehrerkollegium umfangreiche Gedanken gemacht, die in der Sitzung vorgestellt wurden.

 

Vorgesehen wäre danach die Grundschule im Mittelbau der Schule unterzubringen und eine Reaktivierung des ursprünglichen Verwaltungstraktes für ein Rektorat und Sekretariat. Die Klassen 5 bis 10 der Gemeinschaftsschule würden in diesem Konzept kompakt im östlichen und nördlichen Schulhausteil untergebracht werden. Diese Umstrukturierungsmaßnahme ließe sich mit relativ einfachen Mitteln realisieren, wenn aus vorhandenen Lernräumen durch Teilung wieder Klassenräume hergestellt werden würden. Die bisherigen Lernräume würden künftig dann in das erste Obergeschoss des Ostbaus verlegt werden. Ein großer Vorteil dieses Konzeptes wäre, dass damit die eingereichten Antragsunterlagen für die Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus nicht angegriffen werden müssen und damit auch keine Zuschüsse in Gefahr geraten können. Darüber hinaus könnte mit dem vorgestellten Konzept auch auf eine kostspielige zweite Aufstockung, die von Gemeinderäten in vorausgegangenen Sitzungen ins Gespräch gebracht worden war, verzichtet werden. Das Architekturbüro Bauke + Hübner, aus dessen Büro die Entwürfe zur Umgestaltung der Schule stammen, benannte für die aus heutiger Sicht langfristige Lösung Kosten in Höhe von geschätzt rund 3,25 Mio. €. In dieser Summe wäre dann die Aufstockung und auch bereits der schon vor vielen Jahren einmal geplante Aufzug im nördlichen Treppenhaus der alten Schule mit enthalten.

 

In der Sitzung wurde das von der Schulleitung erarbeitete Konzept zur räumlichen und verwaltungsmäßigen Trennung der Grund- und Hauptschule und die Einrichtung einer eigenständigen Rektorenstelle anerkannt. Das Architekturbüro Bauke + Hübner wurde gebeten, die Bauantragsunterlagen zur Aufstockung der Michael-von-Jung-Schule zur Genehmigung im Landratsamt einzureichen. Die Verwaltung wurde beauftragt auszuloten, wie für die angedachte Trennung von Grund- und Gemeinschaftsschule weiter vorangegangen werden muss. Sobald feststeht, dass die Michael-von-Jung-Schule im Grundschulbereich eine eigene Rektorenstelle bekommt und auch eine Bewerbung dafür vorliegt, ist mit den vorgestellten Umbaumaßnahmen im Schulhaus zu beginnen. Ein Bauantrag ist dafür nicht erforderlich. Aus Kostengründen bis auf Weiteres nicht eingebaut werden wird ein Aufzug in das Treppenauge des nördlichen Schulhauseingangs.

 

3.    Sanierung der Leichenhalle und WC-Anlage in Oberopfingen

Die Leichenhalle in Oberopfingen wurde 1973 erbaut. Aufgrund der Jahre kommt sie mittlerweile in ein sanierungswürdiges Alter. So bricht der Putz an verschiedenen Stellen. Ebenso sind Haarrisse vorhanden. Im Sockelbereich ist zudem bei Regenereignissen stehendes Wasser festzustellen. Vor allem aber sind an den Dächern der Leichenhalle und der WC-Anlage Ausbesserungsarbeiten nötig. Es wurde deshalb in der Sitzung darüber nachgedacht, evtl. die Dächer komplett neu einzudecken.

 

Aufgrund der vorliegenden Kostenschätzung des Architekturbüros Bauke + Hübner würde sich die Behebung sämtlicher Mängel an der Leichenhalle auf rund 171.500,00 € belaufen. Für eine neue Dacheindeckung der WC-Anlage kämen dazu noch rund 31.500,00 € hinzu.

 

Wegen der sich eintrübenden konjunkturellen Aussichten, die auch Auswirkungen auf die Beschäftigung in unserer Gemeinde haben, wurde beschlossen, in 2025 für die Sanierung lediglich 90.000,00 € in den Haushalt 2025 einzustellen. Der Ortschaftsrat wurde beauftragt als wichtigste Maßnahme zunächst Angebote für die Erneuerung der Dächer auf der WC-Anlage und Leichenhalle einzuholen und mit den darüber hinaus dann noch zur Verfügung stehenden Restmitteln weitere Sanierungsmaßnahmen einzuleiten.

 

4.    Grundsteuerreform 2025

-    Erlass einer Hebesatzsatzung für die Real- und Gewerbesteuern aufgrund der von der

      Bundesregierung beschlossenen und von der Landesregierung ausgearbeiteten

      Gesetzesänderung

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 festgestellt, dass die seit 1964 bestehenden Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer verfassungswidrig sind. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) umgesetzt und für die Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Baden-Württemberg ist damit das einzige Bundesland, in dem die Bebauung eines Grundstücks auf der Ebene der Bewertung unberücksichtigt bleibt. Relevant sind dadurch künftig nur noch die Grundstücksgröße und die von unabhängigen Gutachterausschüssen zum 01.01.2022 festgestellten Bodenrichtwerte. Keine Rolle spielt damit mehr der Wert des Gebäudes auf dem Grundstück. Durch diesen baden-württembergischen Sonderweg werden vor allem Gewerbebetriebe, aber auch große Wohnanlagen entlastet, während bei der anzustrebenden Aufkommensneutralität, vor allem die Steuerbelastung für Ein- und Zweifamilienhäuser deutlich ansteigen wird.

 

Mit einem extrem kurzen Zeitvorlauf - wie dies gerade auch bei anderen gesetzlichen Neuregelungen immer mehr zur Mode wird - sind die Gemeinden nun verpflichtet zum 01.01.2025 die neuen Hebesätze festzulegen. Dabei sind nach aktueller Mitteilung der Finanzämter noch nicht einmal alle Grundstücke bewertet worden. Mit einem geordneten Vorgehen hat dieser Zwang zur zeitnahen Umsetzung damit nur wenig zu tun.

 

Grundsätzlich sind Grundsteuern dazu da, dass Städte und Gemeinden, mit diesen ihre laufenden Unterhaltungsmaßnahmen bei Straßen, Wegen, aber auch in ihren kommunalen Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, etc. finanzieren. Gerade in Zeiten schwankender Gewerbesteuereinnahmen und schwieriger wirtschaftlicher Rahmenbedingungen kommt den Grundsteuern als eine davon unabhängige und verlässliche Größe dabei eine besondere Bedeutung zu.

 

Nach dem Willen des Landes sollen die Gesamteinnahmen einer Stadt oder Gemeinde aus den Grundsteuern in etwa gleich hoch sein wie vor der Reform, damit eine Aufgabenerfüllung auf dem bisherigen Niveau gewährleistet bleibt. Von Seiten des Gesetzgebers wird damit anerkannt, dass es sich bei der Grundsteuer um einen wichtigen Pfeiler in den kommunalen Haushalten handelt.

 

Aus diesem Grund sind die Finanzämter von der Landesregierung angewiesen worden, für alle Städte und Gemeinden die jeweils aufkommensneutralen Hebesätze zu berechnen und in einem sogenannten Transparenzregister öffentlich zur Verfügung zu stellen. In der Schwäbischen Zeitung wurden, in der Montagsausgabe vom 04.11.2024, diese Hebesätze der Grundsteuer B für alle Kreisgemeinden aufgelistet. Während der Grundsteuerhebesatz in Kirchdorf bisher bei 300 % lag, müsste er nach Mitteilung damit zum 01.01.2025 auf 359 % bis 397 % angehoben werden.

 

Von Herrn Kämmerer Preuß wurde in der Sitzung vorgestellt, wie sich unterschiedliche Hebesätze auf die Einnahmen aus der Grundsteuer B auswirken. Zur Information: Kirchdorf hatte in den letzten Jahren im Durchschnitt rund 720.000,00 € an Einnahmen aus dieser Steuer. Auf der Grundlage der zur Verfügung stehenden Daten ergab sich dabei folgendes Bild: Bei einem Hebesatz von 380 % lägen die Einnahmen der Gemeinde bei der Grundsteuer B bei rund 656.000,00 €, beim Hebesatz von 400 % dann bei 691.000,00 €. Das bedeutet, dass selbst mit diesem letztgenannten hohen Hebesatz die Aufkommensneutralität noch nicht erreicht wäre.

 

Für die Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Flächen) liegt eine solche Berechnung des Finanzamtes noch nicht vor, da wohl erst noch ein Drittel der Messbescheide erstellt werden muss (Stand Anfang November 2024).

Immerhin ist dafür ja dann noch ausreichend Zeit! „Erst“ zum 01.01.2025 haben die Städte und Gemeinden ja ihre neuen Hebesätze einzuführen. Nach einer Hochrechnung unserer Kämmerei bräuchte die Gemeinde für rund 40.000,00 € an Einnahmen aus der Grundsteuer A (Jahresdurchschnitt bei rund 42.000,00 €) einen Hebesatz von 388 %.

 

Da in keinem der Steuerbereiche aktuell abschließende Zahlen des Finanzamtes vorliegen und die Auswirkungen der Gesetzesänderung auf die einzelnen Steuerpflichtigen nicht final feststehen, wurde im Blick auf die Grundsteuer B beschlossen, den Hebesatz für 2025 zunächst unverändert bei 300 % zu belassen. Für die Gemeinde wird dies eine Einbuße in Höhe von ca. 181.000,00 € mit sich bringen. Bei der Grundsteuer A, d. h. für die forst- und landwirtschaftlichen Flächen wurde der Hebesatz aus selbigem Grund beibehalten (320 %). Auch in diesem Bereich wird die Gemeinde dadurch im nächsten Jahr auf Einnahmen verzichten. Klare Gewinner der Reform sind die Industrie- und Gewerbebetriebe sowie die Eigentümer von Mehrfamilienwohnhäusern. Teurer dürfte es, trotz gleichbleibendem Hebesatz, damit für so manchen Eigentümer von Ein- und Zweifamilienwohnhäuser werden.

 

Relativ schnell einig war man sich in der anschließenden Diskussion zum Hebesatz für die Gewerbesteuer. Auch diese soll unverändert im Jahr 2025 mit 340 v. H. fortgelten.

 

5.    Vorberatungen zum Haushaltsplan 2025

-    Festlegung der Investitionsschwerpunkte

Bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2025 wurden die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2025 zu Grunde gelegt. Die Zahlen können nach Mitteilung der Bundesregierung allerdings nur als Momentaufnahme in Zeiten hoher Unsicherheiten verstanden werden. Bereits jetzt scheint absehbar, dass sich die Konjunkturentwicklung im kommenden Jahr noch einmal weiter abflachen wird. Während in unserer Gemeinde die zurückgehenden Auftragseingänge noch mit Kurzarbeit kompensiert werden können, wird in der Automobilindustrie und den Zulieferbetrieben bereits offen über Entlassungen und Stellenabbau gesprochen. Leider ist das wirtschaftliche Umfeld, neben einem zunehmenden Konkurrenzdruck, auch sonst von erheblichen Risiken geprägt. Die fragile Weltlage durch politische Drohkulissen, die Auswirkungen des russischen Angriffskrieges in der Ukraine und der Konflikt in Nahost verknüpft sich mit der bangen Frage, wie sich die Wahl des neuen US-Präsidenten wohl auf die deutsche Wirtschaft und damit auf unseren Wohlstand auswirken wird. Es stehen von daher große Fragezeichen über dem neuen Jahr.

 

Beim Blick auf das Haushaltsjahr 2025 ist von daher Vorsicht geboten. In unsicheren Zeiten kann sich vieles rasch ändern. In Schockstarre zu verharren, wäre aber sicher nicht die richtige Antwort darauf.

 

Belastend in 2025 werden sich für unsere Gemeinde die hohen Finanzerträge aus den Gewerbesteuern des Jahres 2023 auf die Höhe der Finanzausgleichsumlage an das Land und die erwartete 3,5 %-ige Anhebung des Kreisumlagesatzes hinsichtlich der Kreisumlage auswirken. Wohl rund 6,85 Mio. € werden damit abgeführt werden müssen. Aus den erwarteten steuerlichen Gesamteinnahmen in Höhe von 12.775.000,00 € dürften nach ersten Berechnungen damit noch rund 5,9 Mio. € bei der Gemeinde für Ihre Aufgaben verbleiben.

 

Eine für die Gemeinden insgesamt zunehmende Belastung zeigt sich im Vergleich der Ergebnishaushalte der letzten Jahre. Bedingt durch immer mehr landes- und bundesgesetzliche Vorgaben und Aufgabenübertragungen, ohne auskömmliche oder zunehmend auch gänzlich ohne Finanzmittelübertragungen, verbleiben immer mehr Kosten bei den Gemeinden. Einhergehend mit einem kontinuierlich wachsenden Verwaltungs-, Bürokratie- und Personalaufwand sowie dadurch bedingt einem vermehrt erforderlichen Einsatz externer Fachbüros werden die Haushalte nicht nur von Kirchdorf, sondern aller Städte und Gemeinden Jahr für Jahr und Stück für Stück immer weiter ausgehöhlt. Investitionen gelingen damit immer öfter nur noch über staatliche Zuschüsse und Kredite. Immer mehr Gemeinden hängen damit am Tropf des Staates. Eine fatale Entwicklung!

 

In der Sitzung ging es maßgeblich darum, Mittel bereit zu stellen für in 2024 bereits begonnenen oder beschlossenen Maßnahmen, wie das Freibad, den neuen Kindergarten, den Breitbandausbau und die Sanierung der Talstraße sowie den Bau der Rohrbrücke für die Abwasserleitung über den Illerkanal. Neu eingestellt wurden die Anschlusskosten für alle öffentlichen Gebäude im Hauptort Kirchdorf an das Wärmenetz der Energiezentrale St. Leonhard. 765.000,00 € wurden hierfür hinterlegt, bei erwarteten Zuschüssen in Höhe von 306.000,00 €. Weitere 280.000,00 € stehen für den Abbruch des Riedmillerareals in Oberopfingen zur Verfügung und 50.000,00 € für die Neuanlegung eines Urnenstelenfeldes auf dem Oberopfinger Friedhof. Für PC-Ersatzbeschaffungen im Rathaus sind 17.000,00 € vorgesehen. Zur Umrüstung der Hauswasseruhren auf digitale Funkwasserzähler sind 160.000,00 € vorgesehen. Auch für Beschaffungen der Feuerwehr wurden Mittel eingestellt, 132.000,00 € als restliche Kosten bei der Auslieferung des im nächsten Jahr erwarteten Gerätetransportwagens für den Ausrückebereich Nord und 125.000,00 € für das Fahrgestell des neuen Mittleren Löschfahrzeuges für den Ausrückebereich Süd in Oberopfingen. Für Straßensanierungen und -ausbesserungen wurden insgesamt 280.000,00 € eingeplant, sowie 300.000,00 € für die Ablösezahlungen an den Landkreis, wegen der gebauten Linksabbiegespuren an der Fellheimer Straße. Um noch einmal die Querungshilfen an der Kreisstraße nachbessern zu können, wurden als Beteiligungsanteil der Gemeinde 20.000,00 € vorgesehen. Zur finanziellen Beteiligung an den Hochwasserbaumaßnahmen des Wasser- und Bodenverbandes Rottal wurden 54.000,00 € in den Haushalt aufgenommen. Für Schlussrechnungen des Breitbandausbaus im Hauptort Kirchdorf sind darüber hinaus 1,2 Mio. € angesetzt, bei erwarteten Zuschüssen in Höhe von 670.000,00 €. Für den Neubau des Eingangs-, Technik- und Umkleidebereichs am Freibad sind im neuen Jahr 4,2 Mio. €. eingestellt, auf die noch 940.000,00 € an Zuschüssen erwartet werden. Zur Fertigstellung des Geschwister-Simmler-Kindergartens neben dem Rathaus sind 3,4 Mio. € vorgesehen, für die Verbreiterung des Gehweges an der Rathausstraße 107.000,00 €. Zur Installation eines Batteriespeichers für den PV-Strom des Rathaus- und Kindergartendaches sowie eines Müllhäuschens und eines überdachten Fahrradabstellplatzes vor dem neuen Kindergarten sind 160.000,00 € festgesetzt worden. Zur Herstellung der Barrierefreiheit an den Bushaltestellen der Dettinger Straße werden 171.000,00 € eingestellt, wobei hierfür ein Zuschuss in Höhe 104.400,00 € erwartet wird. Die Summe der bereits beschlossenen investiven Aufwendungen beläuft sich für das neue Jahr damit auf insgesamt 14,04 Mio. €, die der investiven Einzahlungen (Zuschüsse) auf 6,54 Mio. €. Erstmals seit mehr als 10 Jahren wird es damit notwendig eine Kreditaufnahme einzuplanen. Stand jetzt könnten rund 2,3 Mio. € zum Ausgleich des Haushalts erforderlich werden.

 

Neben den genannten Investitionen sind für alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zusätzliche Mittel zur Ausführung von Reparaturen, Sanierungen, Ersatzbeschaffungen und für die Unterhaltung eingestellt. Aufgrund der zahlreichen kostspieligen Maßnahmen und der fragilen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen im nächsten Jahr haben die Gremien in Ihrer Sitzung alle weiteren investiven Maßnahmen auf den Prüfstand gestellt, was die zeitliche Umsetzbarkeit und die Notwendigkeit anbelangt, um nicht die finanziellen Möglichkeiten der Gemeinde zu überfordern. Einvernehmlich wurden deshalb folgende Maßnahmen gestrichen, gekürzt oder verschoben:

 

- Beschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr                                                34.800,00 €

- Sanierung Stadion                                                                                                    40.000,00 €

- Planungsleistungen Ganztagesbetreuung und Bauhofneubau            50.000,00 €

 

Durch das Beschlossene wird der Haushalt 2025 um rund 124.800,00 € entlastet. Beraten wurde nach der Festlegung der Investitionen und der Haushaltseckdaten für das Haushaltsjahr 2025 auch über die Vorhaben im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum der Jahre 2026 bis 2029. Leider lässt sich der Neubau einer 3- bis 4-fach Sporthalle und eines neuen Sanitärgebäudes am Stadion, obwohl beides von vielen gewünscht wird, mit den aktuell bekannten und dargelegten Finanzeckdaten nicht finanzieren. Die Rechtsaufsichtsbehörde würde dazu wohl auch nicht den Weg einer weiteren Verschuldung mitgehen, wie ersten Ankündigungen dazu bereits zu entnehmen war. Unterbringen ließe sich höchstens eine Aufstellung von Plänen, wenn man in diese Projekte frühzeitig einsteigen wollte.

 

Beim Blick auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum geht die Gemeinde wieder von einem Aufschwung in der Wirtschaft allgemein und auch in der örtlichen Industrie aus, mit steigenden Gewerbesteuererträgen ab 2027. Auf ein früheres Niveau wachsende Steuereinnahmen sind unerlässlich für eine finanzielle Absicherung der geplanten großen Vorhaben, wie die Vorfinanzierung des Baugebietes „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen (samt des dort zu verlegenden Wärmenetzes), für den Bau des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses, die Aufstockung der Michael-von-Jung-Schule zur Abdeckung der Ganztagesbetreuung und für einen Neubau des Bauhofes.

 

Sollten sich die Konjunkturaussichten jedoch entgegen der Prognose weiter eintrüben und die angesetzten Gewerbesteuererträge der Jahre 2026 bis 2028 sich als nicht realistisch erweisen, müssen anvisierte Projekte auf Eis gelegt werden. Die Gemeinde wird deshalb auch bei der Betrachtung des mittelfristigen Zeitraums den kommunalen Haushaltsvollzug auf Sicht fahren müssen. Mittel für weitere Wünsche sind aktuell nicht vorhanden. Die finanziellen Spielräume sind mit den angezeigten Vorhaben mehr als ausgereizt. Die Gemeinde geht damit an die Grenzen des Möglichen. Auf der Grundlage der Beschlüsse in der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, den Haushaltsplan für das Jahr 2025 aufzustellen.

 

6.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium zwei Spenden in Höhe von insgesamt 1.100,00 € für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten anzunehmen. Die Spenden kommen in Höhe von 600,00 € von einer Kirchdorfer Bürgerin, die namentlich nicht erwähnt werden möchte und in Höhe von 500,00 € von Herrn Erwin Grubner, der schon mehrfach namhafte Beträge dem Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Oberopfingen zugewendet hat. Den Gebern sei für Ihre großzügige Förderung und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

 

7.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung am 05.11.2024 informierte der Vorsitzende zunächst über die Betriebskostenabrechnung der Illertalschule Berkheim-Bonlanden im Rechnungsjahr 2023.

 

Für die Aufnahme von Schülerinnen und Schülern aus den Gemeinden Dettingen, Erolzheim, Kirchberg, Kirchdorf, Tannheim und Rot a.d. Rot in die Förderschule Bonlanden, wurde 1971 eine öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Gemeinden abgeschlossen. Wesentlicher Inhalt der Vereinbarung ist, neben der Festlegung des Schulbezirks, die Kostenbeteiligung. Die Nachbargemeinden haben sich danach an den Schulbetriebskosten zu beteiligen, sofern diese nicht durch entsprechende Einnahmen im Schulhaushalt gedeckt sind.

 

Entsprechend der vertraglichen Vereinbarungen ist der Abmangel zu 25 % nach den Einwohnerzahlen und zu 75 % nach der Anzahl der Schüler/-innen aus den 7 beteiligten Schulverbandsgemeinden zu verteilen.

 

Im Jahr 2023 betrugen die nicht gedeckten Kosten der Schule insgesamt 78.894,99 €. Auf unsere Gemeinde, von der zum Rechnungsstichtag 10 Schülerinnen und Schüler die Schule besuchten, entfällt dabei eine Kostenbeteiligung in Höhe von 17.749,75 € (VJ 15.090,82 €).

 

Die nächste Information betraf die zu erwartende Zuweisung von Asylbewerbern im Jahr 2025. Nachdem auf Bundesebene, auf Drängen der Länder, Landkreise, Städte und Gemeinden, ein Richtungswechsel in der Migrationspolitik beschlossen worden ist, zu dem vor allem wieder die Einführung von Grenzkontrollen zählt, sind die Zuwanderungszahlen nach Deutschland ab etwa der Jahresmitte gegenüber dem Vorjahr wohl spürbar zurückgegangen. Die Flüchtlingsunterbringung wird aber dennoch auch in den nächsten Jahren eine bleibende und große gemeinsame Aufgabe aller Landkreise und Kommunen sein. Wie mitgeteilt wurde ist die Situation zwar momentan etwas entspannt, aber dennoch dynamisch und damit kaum planbar. Nach dem bisher Bekannten werden die 45 Landkreisgemeinden im Jahr 2025 deshalb noch einmal wie in 2024 insgesamt 600 Personen unterzubringen haben. Unserer Gemeinde sollen dazu 12 weitere Personen zur Anschlussunterbringung überstellt werden.

 

Seit November 2015 hat Kirchdorf insgesamt 107 Flüchtlingen ein Dach über dem Kopf gewährt. Aktuell sind in den von der Gemeinde angemieteten oder im Eigentum befindlichen Unterkünften 43 Asylbewerber und Kriegsflüchtlinge untergebracht. Entsprechende Wohnraumkapazitäten für die angekündigte Aufnahme in 2025 sind da, nicht zuletzt auch durch Rückführungen/Rückzug in die alte Heimat. Die Gemeinde wird damit der angekündigten Unterbringungsverpflichtung auch in 2025 nachkommen können. Weitere Veranlassungen sind aufgrund der mitgeteilten Eckdaten damit bis auf Weiteres nicht erforderlich.

 

Im Anschluss daran beschlossen wurde die diesjährige Weihnachtszuwendung der Gemeinde. 1.000,00 € werden nach dem Willen der Ratsgremien damit an den Förderkreis für integrative Erziehung gehen. Mit dem Betrag soll die wertvolle und wichtige ehrenamtliche Arbeit des Vereins, die seit mittlerweile 29 Jahren in unseren Kindergärten geleistet wird, gewürdigt werden. Seit dem Jahr 2006 wird in guten Jahren ein Betrag in dieser Höhe statt persönlicher Geschenke für die Mitarbeiter der Gemeinde und die Ratsmitglieder an wohltätige oder gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen der Gemeinde ausgeschüttet.

 

Bereits frühzeitig für das kommende Frühjahr wurde sodann die Vergabe der Straßenreinigungsarbeiten beschlossen. Als wirtschaftlichster unter 3 Anbietern erhielt dabei die Firma Max Wild aus Berkheim-Illerbachen den Auftrag. Sofern die Witterung es zulässt, soll die Frühjahrsstraßenreinigung im Zeitraum vom 17. bis 21. März 2025 auf unseren Ortsstraßen durchgeführt werden. Wie gewohnt wird dazu noch einmal zeitnah über das Mitteilungsblatt hingewiesen werden.

 

Im Hinblick auf die Einführung eines digitalen Ratsinformationssystems war den Ratsmitgliedern sodann bekannt zu geben, dass aus Datenschutzgründen für die Überspielung der Sitzungsinhalte keine privaten Tablets verwendet werden dürfen, sondern hierfür ausschließlich dienstliche Endgeräte eingesetzt werden müssen. Von der Verwaltung waren daraufhin Angebote zur Beschaffung von Tablets eingeholt worden. Der Auftrag hierzu wurde in der Sitzung an die Firma BSA Systemhaus GmbH aus Memmingen vergeben. Zum Preis von 5.999,00 € waren insgesamt 22 Geräte der Firma Samsung inkl. Zubehör (Eingabestifte, Cover, Tastaturen und Ladekabel) angeboten worden. Damit lassen sich alle Gemeinde- und Ortschaftsräte ausstatten.

 

Die letzte Information im öffentlichen Teil der Sitzung betraf die anstehende Sanierung der Talstraße. Wegen des bevorstehenden Winters und noch laufender Tiefbauarbeiten in der Rathausstraße und Teilen der Hauptstraße sollen die Zufahrtsmöglichkeiten ins Ortszentrum während der Winterzeit nicht auch noch durch eine Baustelle im Bereich der Talstraße/Ecke Liebherrstraße weiter erschwert werden. Mit den Arbeiten soll deshalb witterungsabhängig erst im März/April 2025 begonnen werden, allerdings dann im südlichen Bereich zwischen der Sonnen- und Stadionstraße, sodass bei einer evtl. Öffnung des Freibades von der Westseite der Zugang über die Schul- und Stadionstraße möglich ist.

 

8.    Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Personalangelegenheiten und den Antrag zur Fortführung eines Pachtvertragverhältnisses auf einer Teilfläche von Flst. 699, nördlich des evanglischen Gemeindehauses. Aufgrund der bereits weit fortgeschrittenen Zeit wurde die Behandlung dieses Tagesordnungspunktes noch einmal vertagt.

 

Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit einem Hinweis zur Neufassung der Wasser- und Abwassergebührenkalkulation. Aufgrund der hohen Auslastung des dazu beauftragten Büros und noch ausstehender Daten vom Gruppenklärwerk der Stadt Memmingen in Heimertingen ist eine Erstellung der Unterlagen für eine Beschlussfassung in der Dezembersitzung des Gemeinderats nicht mehr möglich. Ein Beschluss zu beiden Kalkulationen kann deshalb erst im neuen Jahr erfolgen. Die Gebühren werden dann rückwirkend zum 01.01.2025 neu festgesetzt werden. Die Verwaltung wird zu diesem Umstand noch einen gesonderten Hinweis im Mitteilungsblatt abdrucken.