Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates
icon.crdate11.11.2024
Kurzbericht zur Sitzung vom 05.11.2024
AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN
KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 05.11.2024
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Die erste Anfrage betraf die Bitte, den Feldweg entlang der Rot zur Meßpegelstelle wieder einmal zu richten. Der Vorsitzende führte aus, dass der Weg in der Unterhaltslast der Gewässerdirektion steht. Die Gemeinde wird das Anliegen dorthin weiterleiten. Ebenfalls ein Feldweg zu sanieren wäre im Bereich von Oberopfingen nördlich des Autobahnzubringers. Die Gemeinde wird sich diesen, zusammen mit dem Fragesteller, anschauen.
Nicht aufgegriffen werden soll im Gemeinderat hingegen der Antrag einer Anliegerfamilie am Rosenweg eine Tempo-30-Zone einzurichten. Eine Notwendigkeit dafür wurde im Gremium nicht gesehen.
In einem Schreiben das der Gemeinde schon frühzeitig vor der Sitzung vorgelegt worden war, wurde vorgetragen, dass die geltende Vorfahrt des Öschweges gegenüber der Bonlander Straße grundsätzlich missachtet wird. Zur Lösung des Problems gäbe es theoretisch zwei Möglichkeiten. Zum einen könnten Haltelinien angebracht werden und zum anderen könnte beim Landratsamt Biberach beantragt werden, die Bonlander Straße als Vorfahrtsstraße zu deklarieren. Da der Abstand zwischen einer potenziellen Haltelinie vor dem Öschweg und der Kreuzung mit der Dettinger-, Opfinger- und Rathausstraße nur wenige Meter beträgt, und es bei großen/langen Fahrzeugen dadurch zu einem Rückstau bis auf die Kreisstraße kommen kann, wird zur Bevorrechtigung der Bonlander Straße gegenüber den Seitenwegen ein Antrag auf Änderung der Vorfahrt an das Landratsamt gestellt.
Vorgetragen wurde ferner, dass auf der Ortsdurchfahrt (Dettinger- und Opfinger Straße) zahlreiche Geschwindigkeitsüberschreitungen stattfinden. Zur Abhilfe wurde deshalb eine festinstallierte Blitzeranlage vorgeschlagen. Von der Verwaltung wurde diesbezüglich Kontakt mit dem Landratsamt aufgenommen. Wie von dort zu erfahren war, ist der Aufwand dafür hoch, nicht nur weil die Anlagen in der Anschaffung teuer sind, sondern auch im Unterhalt. Über eine Anschaffung hat der Kreistag zu entscheiden. Dazu werden zunächst mehrere Anträge gesammelt und dann nach Priorität entschieden, welcher Standort zum Zuge kommt. Grundsätzlich, so die Auskunft, tritt bei festinstallierten Blitzeranlagen jedoch schnell ein Gewöhnungseffekt ein. Kurz vor dem Blitzer wird dann abgebremst und unmittelbar danach wieder beschleunigt. Der Landkreis ist deshalb im Blick auf die Aufstellung neuer Blitzer sehr zurückhaltend geworden. Besser bewährt, so die Mitteilung, haben sich gelegentliche Messungen mit mobilen Blitzern. In Abstimmung mit den Ratsgremien werden deshalb zunächst für die Dettinger- und Opfinger Straße jeweils zwei Messungen mit mobilen Blitzern beantragt. Sollte sich dabei eine überdurchschnittliche Überschreitung von Geschwindigkeitsverstößen ergeben, wäre das für das Landratsamt auch ein Rechtfertigungsgrund für eine ausgeweitete Messung in Form der Aufstellung eines einwöchigen Blitzanhängers. Nach dem danach vorliegenden Ergebnis könnte dann über weitere Schritte, wie die Beantragung einer festen Blitzeranlage nachgedacht werden, so das Landratsamt.
Eine weitere Beschwer betraf das Abbrennen von Feuerwerken außerhalb des Jahreswechsels. Dies wäre, so der Vortrag, eine rücksichtslose Ruhestörung, die zu verbieten wäre. Grundsätzlich ist das Abbrennen von Feuerwerken während des Jahres verboten. Die Gemeinde kann aber aus besonderen Anlässen eine Ausnahme davon zulassen. Bei runden Geburtstagen und Hochzeiten erfolgt das auf Antrag. Im Jahr 2024 wurden in unserer Gemeinde bisher fünf Genehmigungen erteilt, jeweils mit der Auflage die umliegenden Nachbarn vorher zu informieren. Sollte ein Feuerwerk ohne Genehmigung abgebrannt werden, kann das bei der Polizei angezeigt werden. In den Gremien herrschte zur Anfrage Einigkeit die bisherige Ausnahmeregelung beizubehalten, da es einen alten Brauch darstellt, gewisse Festlichkeiten mit einem Feuerwerk zu bejubeln. Zudem weicht auch die Ausnahmeregelung der Gemeinde nicht von denen anderer Gemeinden ab. Zur Verdeutlichung der geltenden Rechtslage ist nachstehend zum Bericht aus der Gemeinderatssitzung ein Hinweis zum Abbrennen von Feuerwerken im Mitteilungsblatt abgedruckt.
2. Fortführung des Beteiligungsmodells „EnBW vernetzt“ zur kommunalen Beteiligung
an der Netze BW GmbH
Auf Wunsch vieler Kommunen hat die EnBW Ihren Konzessionsgemeinden erstmals vor vier Jahren eine finanzielle Beteiligungsmöglichkeit an Ihren Netzen eröffnet. Mit der Teilhabe hat sich für die Städte und Gemeinden auch ein direkter Zugang zum Aufsichtsrat, zur Geschäftsführung und zum Vorstand der EnBW ergeben. Kommunale Belange können seither damit leichter vorgetragen und zur Geltung gebracht werden.
214 Kommunen in Baden-Württemberg sind aktuell mit 307 Mio. € an der Netze BW GmbH beteiligt. Das sind nach Mitteilung 40 % der Konzessionskommunen, die damit knapp 14 % des Unternehmenswertes der Netze BW GmbH halten. Die Beteiligung kann alle fünf Jahre aufgestockt, abgestockt oder gekündigt werden. Der erste Fünfjahreszeitraum läuft zum 01.07.2025 aus. In der Sitzung war deshalb darüber zu beraten, ob das Beteiligungsmodell fortgeführt werden soll und wenn ja, in welcher Höhe. In den ersten fünf Jahren war/ist die Gemeinde mit dem angebotenen Maximalbetrag in Höhe von 1.897.496,00 € Anteilseigner der Netze BW. Das eingebrachte Kapital hat in diesem Zeitraum einen Ertrag an Zinsen in Höhe von 281.075,00 € erzielt.
Aufgrund der sich deutschlandweit aktuell eintrübenden wirtschaftlichen Eckdaten, die auch vor unserer Gemeinde nicht Halt machen, der angekündigten Erhöhung des Kreisumlagesatzes sowie der durch das neue Grundsteuergesetz zurückgehenden Grundsteuereinnahmen gepaart mit zunehmenden Aufgabenübertragungen aus der Politik und anstehenden großen Aufgaben, denen sich die Gemeinde selbst in den nächsten fünf Jahren stellen möchte oder muss, wurde beschlossen, zwar die Beteiligung an der Netze BW GmbH & Co. KG weiter aufrecht zu erhalten, allerdings für die nächsten fünf Jahre mit einem reduzierten Betrag in Höhe von lediglich noch 900.000,00 €. Für die Beteiligung ist eine Rendite in Höhe von 4,38 % in Aussicht gestellt.
3. Freibad Kirchdorf
- Einrichtung einer Winterbaustelle
Die Arbeiten am Neubau des Eingangs-, Technik- und Umkleidegebäudes am Freibad sind mittlerweile soweit vorangekommen, dass in der Oktobersitzung die Fliesen-, Estrich- und Metallbauarbeiten für die Türen und Pfosten-Riegel-Fassaden am Gebäude vergeben werden konnten. Da für die Fliesenarbeiten, aber auch für das Austrocknen des Estrichs Temperaturen von mindestens 15°C benötigt werden, wurde beschlossen für die Aufrechterhaltung des Baubetriebes (auch im Untergeschoss bei der Technik) eine mobile Beheizung während des Winterhalbjahres einzusetzen. Zwei Angebote lagen dazu in der Sitzung bereits vor, wobei noch weitere erwartet werden. Die Verwaltung wurde ermächtigt, in Abstimmung mit dem Ingenieurbüro, dem wirtschaftlichsten Bieter dazu den Zuschlag zu erteilen. Der gemeindliche Bauhof wurde beauftragt, die bisher noch offenen Räumlichkeiten mit einer Verschalung und/oder Folien so abzuhängen, dass eine Beheizung der Räumlichkeiten während der kalten Wintermonate möglich wird.
4. Baugebiet „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen
- Behandlung der im Rahmen der frühzeitigen Behördenbeteiligung
eingegangenen Stellungnahmen zum Vorentwurf
- Billigung des Entwurfs
- Beteiligung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
zum Entwurf
Zur wohnbaulichen Fortentwicklung, aber auch zur Errichtung eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses, wird von der Gemeinde, zusammen mit dem Städteplanungsbüro Arnold und dem Büro Phase H Architekten der Bebauungsplan „Beim Dorfplatz“ im nordöstlichen Bereich von Oberopfingen aufgestellt. Zur Information der Bürgerschaft lag der Vorentwurf des Planes für einen Monat im Foyer des Rathauses aus. Darüber hinaus wurden zeitgleich die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange über die Aufstellung und die Inhalte des Bebauungsplanes informiert. In der Sitzung ging es darum, die zum Planwerk abgegebenen Stellungnahmen, Bedenken und Anregungen abzuwägen. Soweit sinnvoll, nachvollziehbar oder noch fehlend sind diese bereits in die zur Sitzung vorgelegten umfangreichen Planunterlagen eingearbeitet worden. Von den Ratsgremien wurden die überarbeiteten Unterlagen zum Bebauungsplan mit Satzung und Begründung, unter Berücksichtigung der in der Sitzung noch beschlossenen Änderungen, als Entwurf gebilligt.
Keine Bedenken oder Anregungen gekommen sind aus der Bürgerschaft. Entsprechend den gesetzlichen Vorgaben wird der Entwurf nochmals zur Beteiligung der Öffentlichkeit mit sämtlichen dazugehörigen Unterlagen sowie den begleitenden Fachgutachten zur Faunistik, möglichen Umweltauswirkungen den Untersuchungen zu Emissionen und Immissionen inklusive der Begründung des Bebauungsplanes und dem Satzungstext für den Zeitraum eines weiteren Monates öffentlich ausgelegt werden. Zeitgleich erfolgt die nach dem Baugesetzbuch geforderte zweite Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange. Die Gemeinde wird über das Mitteilungsblatt darauf hinweisen, wann die Auslegung erfolgt und die Unterlagen auch auf der Homepage eingesehen werden können.
5. Freiwillige Feuerwehr
- Beschaffung von zwei zusammenstellbaren Containern zur Umkleidung der Einsatzkräfte
im Ausrückebereich Süd, Oberopfingen
Nach dem Feuerwehrbedarfsplan benötigt die Abteilung Oberopfingen (Ausrückebereich Süd) schon seit längerem ein wasserführendes Löschfahrzeug. Da das bestellte Fahrzeug vermutlich nicht vor 2027 ausgeliefert werden wird, war überlegt worden, das vorhandene alte Löschfahrzeug LF 8/6 der Abteilung Kirchdorf nach Oberopfingen zu verlegen und dort im Feuerwehrgerätehaus unterzustellen. Das Fahrzeug passt in die dortige Garage. Allerdings kann dann dort, aufgrund der beengten Platzverhältnisse, nicht auch noch das Ein- und Umkleiden der Wehrmitglieder erfolgen. Der Ortschaftsrat hatte sich deshalb in einer vorausgehenden Sitzung für die Beschaffung eines gebrauchten Doppelbürocontainers ausgesprochen. Vom Feuerwehrgesamtkommandanten, Herrn Alexander Huber, waren dazu verschiedene Angebote eingeholt worden. Platziert werden sollen die Container auf der Wiese, angrenzend zum Spielplatz vor der alten Schule. Über einen noch herzustellenden kurzen Fußweg sollen diese dann zugänglich gemacht werden. Für die Unterstellung des Löschfahrzeuges im Feuerwehrgerätehaus war vom Ortschaftsrat darüber hinaus die Einrichtung einer Dieselabgasabsaugung empfohlen worden.
In der Sitzung bestätigte der Gemeinderat die Vorschläge des Teilortgremiums. Bei der Firma HKL aus Memmingen soll deshalb für die Umkleidung der Wehrmitglieder ein gebrauchter Doppelbürocontainer zum Preis von 10.664,78 €/brutto beschafft werden. Die Ortsfeuerwehr wurde beauftragt, sich zwei geeignete Containerhälften auszusuchen und an den Standort in Oberopfingen anliefern zu lassen. Spätestens eine Woche vor Anlieferung ist der Bauhof zur Herstellung der notwendigen Punktfundamente zu informieren. Ebenso zugestimmt wurde dem Einbau einer Dieselabgasabsaugung im Feuerwehrgerätehaus sowie der Anlegung eines Fußweges zu dem in der Wiese dann stehenden Umkleidecontainer. Im Hinblick auf die Anlegung des Weges, die Stromversorgung des Containers und den genauen Aufstellort wurde der Ortschaftsrat beauftragt, zusammen mit der Wehr, nach praktikablen und wirtschaftlichen Lösungen zu suchen.
6. Überlegungen zur Aufhebung der unechten Teilortswahl
Bereits mehrere Male hatte sich der Gemeinde- und Ortschaftsrat in der Vergangenheit mit diesem Thema befasst, weil es immer wieder bei den Kommunalwahlen zahlreiche Fragen von Seiten der Wählerschaft zur richtigen Stimmabgabe und im Ergebnis dann leider trotzdem regelmäßig zu einer größeren Zahl ungültiger Stimmzettel kam.
Bei der letzten Kommunalwahl im Juni 2024 lagen dadurch 151 ungültige Stimmzettel vor. Zu diesen kam noch eine größere Zahl von Stimmzetteln, in denen die Stimmen für einzelne Wohnbezirke ungültig waren, weil zu vielen Bewerbern eine Stimme gegeben worden war. Aus diesem Grund war bei der Wahlauszählung von ausscheidenden Ratsmitgliedern angeregt worden, die unechte Teilortswahl aufzuheben. Eine ganze Anzahl von Gemeinden ist aus vorgenannten Gründen diesen Weg bereits gegangen. Vor einer Entscheidung zur Aufhebung der unechten Teilortswahl ist der Ortschaftsrat in der Angelegenheit zu hören. In seiner Sitzung am 08.10.2024 hat das Teilortsgremium, als Ergebnis seiner Beratung, beschlossen, dem Gemeinderat zu empfehlen, die unechte Teilortswahl nicht abzuschaffen, sondern fortbestehen zu lassen.
Aufgrund dieses Votums wurde vom Gemeinderat beschlossen, das Thema auf unbestimmte Zeit zu vertagen.
7. Friedhöfe
- Überlegungen zur Vergabe und Belegung der künftigen Erdurnengrabsysteme
Auf Anregung eines Bürgers in der Bürgerfrageviertelstunde sollen auf den kommunalen Friedhöfen in Kirchdorf und Oberopfingen künftig auch Urnenbestattungsmöglichkeiten in Wiesenflächen zugelassen werden. Die Gemeinde hat dazu Kontakt mit der Firma Weiher aus Freiburg aufgenommen, die hierfür deutschlandweit ansprechende Urnenerdgrabsysteme anbietet. Das System besteht aus einem Edelstahlrohr, das mit einem hochwertigen Bronzegrußsiegeldeckel verschlossen wird. Auf dem Siegel können gravierte Namenschilder, ggf. mit weiteren persönlichen Daten angebracht werden. Nachdem sich auf der Fachexkursion des Gemeinde- und Ortschaftsrates im Mai zum Thema keine gänzlich anderen Ansichten ergaben, war beschlossen worden, jeweils ein abgeräumtes Grabfeld auf beiden Friedhöfen mit dem Erdbestattungsgrabsystem der Firma Weiher neu zu belegen. Je 12 Grabsysteme wurden Mitte Oktober auf beiden Friedhöfen installiert. Bezüglich der Belegung hat sich der Ortschaftsrat bereits in seiner Sitzung am 08.10.2024 beraten. Da in jeder der Röhren vier Aschenbeisetzungen möglich sind, wurde dem Gemeinderat empfohlen, den Großteil der Urnengrabsysteme nur als Ganzes an einen Nutzungsberechtigten zu vergeben. Diese Empfehlung wurde vom Gemeinderat aufgegriffen und weitergehend beschlossen, dass von den jeweils 12 Urnenerdgrabsystemen auf jedem Friedhof 10 nur als Ganzes an einen Nutzungsberechtigten vergeben werden. Jeweils 2 Erdbeschattungsröhren sollen jedoch für die Bestattung von bis zu 4 Einzelpersonen, die in keinem familiären Verhältnis zueinanderstehen, vorgehalten werden.
Die Ruhezeit soll, wie auch sonst bei Urnenbeisetzungen, auf beiden Friedhöfen 20 Jahre betragen, mit der Möglichkeit zur Verlängerung. Die Verwaltung wurde beauftragt, die neue Bestattungsform kalkulieren zu lassen und die Friedhofssatzung dafür dann entsprechend zu erweitern.
8. Annahme von Spenden
Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium eine Spende in einer Höhe von 897,03 € anzunehmen. Der Betrag ist für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten in Oberopfingen. Er kommt von einem Spender der namentlich nicht genannt werden möchte. Für den mit der großzügigen Spende gezeigten Gemeinsinn sei herzlich gedankt.
9. Anlage von Urnenstelengräbern auf dem Friedhof Oberopfingen
Auf dem Friedhof in Kirchdorf können Urnen in jüngerer Zeit auch in Urnenstelengräbern beigesetzt werden. Dieses Angebot der Bestattung ist auf eine rege Nachfrage gestoßen. Im Ortschaftsrat kam deshalb der Wunsch auf, diese Bestattungsmöglichkeit auch auf dem Oberopfinger Friedhof zu eröffnen. Bereits von der ehemaligen Ortsvorsteherin, Frau Sabine Schmid, war dazu eine Planskizze entworfen worden, wie entlang eines geschwungenen Weges bei den Urnenquadern auf Ostseite des Friedhofes ein solcher Bestattungsplatz aussehen könnte.
Für eine bauliche Umsetzung lag in der Sitzung von der Garten- und Landschaftsbaufirma Feirle & Denz ein Angebot in Höhe von 46.991,08 €/brutto vor. Vom Ortschaftsrat, der sich zum Thema bereits vorberaten hatte, erging an den Gemeinderat die Empfehlung, die Firma Feirle & Denz mit der Vornahme der Arbeiten zu beauftragen und die hierfür notwendigen Finanzmittel in den Haushaltsplan 2025 einzustellen. Vom Gemeinderat wurde der Beschluss des Ortschaftsrates bestätigt. Die Firma Feirle & Denz kann mit der Ausführung der Arbeiten damit im neuen Jahr beginnen.
10. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung wurde, auf Vorschlag des Vorsitzenden, die regulär für Dienstag, den 26.11.2024 vorgesehene Sitzung zur Haushaltsberatung auf den nächstfolgenden Tag, d. h. auf Mittwoch, den 27.11.2024 verschoben, um danach im Schützenheim Oberopfingen noch zum Klausenschießen zusammenkommen zu können. Damit es nicht zu spät wird, wurde auf Bitten des Schützenvereins der Beginn der nächsten Ratssitzung um eine Stunde, d. h. auf 18:00 Uhr, vorverlegt.
Anschließende Gedanken galten den Farben des neuen Logos am Geschwister-Simmler-Kindergarten. Da zwischen den Fenstern an der Hausfassade pastellfarbene Absetzungen verbaut sind, wurde überlegt, die bisher klaren Gelb-, Grün-, Rot- und Blautöne im Logo an die Fassadenfarben anzupassen, was aber nicht mehrheitsfähig war. Das Logo an der Hauswand wird mit pulverbeschichtetem Aluminiumblech ausgeführt werden. Die Schriftgröße der einzelnen Buchstaben wird dabei ca. 30 cm betragen, wie vom Bauausschuss vorgeschlagen. Auf eine Beleuchtung/Hinterleuchtung des Logos soll verzichtet werden.
Weitergegeben wurden sodann die vom Architekturbüro übermittelte aktuelle Kostenfortschreibung. Wie mitgeteilt wurde, könnten sich die Gesamtkosten des Projektes auf rund 7,1 Mio. € erhöhen. Gegenüber den bisherigen Annahmen ist dies eine Kostenmehrung in Höhe von rund 400.000,00 €. Nicht erfasst von den erwarteteten Mehrkosten sind dabei noch die Beschlüsse zur Batteriespeicherung des PV-Stroms und die Verbreiterung bzw. Neuanlage des Gehweges auf der Kindergartenseite an der Rathausstraße. Diese Ausgaben werden zum vorgenannten Betrag noch hinzukommen. Nach Mitteilung des Architekturbüros sind die Kostenmehrungen im Wesentlichen durch die technischen Gewerke verursacht, so z. B. dadurch, dass Angebote deutlich über den Kostenberechnungen lagen sowie durch nachträgliche Beschlüsse, die sich in der Summe addiert haben, wie z. B. die Wasseraufbereitung zur Kalkaufspaltung, die Automatisierung der Lüftungssteuerung und anderes mehr. Im Betrag sind auch 80.000,00 € an zusätzlichen Kosten bei den Außenanlagen enthalten, z. B. durch die Unterstellung des Heiligen Sebastian, die zunächst nicht in einer eigenen Einhausung geplant war.
Aufgrund der Vielzahl noch auszuführender Arbeiten wird sich die zunächst bis Ende März 2025 angepeilte Bezugsfertigkeit des Hauses nicht erreichen lassen. Vermutlich wird der Abschluss der Baumaßnahme erst zwei oder gar drei Monate später erfolgen. Ein Grund dafür ist, dass manche Handwerker das Haus in seiner Größe wohl unterschätzt haben und von daher länger brauchen, als zunächst kalkuliert worden war.
Der öffentliche Teil der Sitzung wurde mit einem Schreiben vom Oberbürgermeister der Stadt Memmingen, Herrn Jan Rothenbacher, beschlossen. Auf die Anfrage der Gemeinde zum Radweglückenschluss zwischen der Illerbrücke in Egelsee und der Europastraße in Richtung Memmingen hat sich leider seit dem letzten Schreiben der Gemeinde vom September 2022 von Seiten der Stadt keine neue Möglichkeit aufgetan. Herr Rothenbacher wird nun aber auch das Staatliche Bauamt Kempten auf diese Lücke im Radwegenetz hinweisen, mit der Bitte um Prüfung, ob es von Seiten des Staatlichen Bauamtes eventuell eine Lösungsmöglichkeit gibt. Schön wäre es, wenn sich für dieses noch fehlende Teilstück etwas entwickeln ließe.
11. Nichtöffentlich
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um die Neueinstellung einer Erzieherin in der Kindertagesstätte Kirchdorf und einen Antrag auf Reduzierung des Beschäftigungsumfanges einer Mitarbeiterin im Rathaus, dem entsprochen wurde.