Regenwasser: Kirchdorf an der Iller

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Anzeigepflicht von Regenwassernutzungsanlagen

Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,

aufgrund von vermehrter Nutzung von Regenwasser in Haushalten zur Toilettenspülung bzw. auch den Betrieb von Waschmaschinen etc. weisen wir wieder einmal auf Folgendes hin:

Von der Staaten der europäischen Union wurde 1998 eine gemeinsame Trinkwasserrichtlinie verabschiedet, die von den Unionsstaaten in nationales Recht umgesetzt werden muss. Die Bundesrepublik Deutschland hat diesem Schritt mit dem Erlass einer neuen Trinkwasserverordnung vollzogen, die zum 01.01.2003 in Kraft getreten ist.

Nach dieser Verordnung sind alle Regenwasser-Nutzungsanlagen anzeigepflichtig. Jeder Hauseigentümer ist damit verpflichtet, den Betrieb einer sogenannten Grauwasseranlage der Gemeinde und dem Kreisgesundheitsamt mitzuteilen. Wir bitten deshalb, alle Betreiber von Regenwassernutzungsanlagen, die sich noch nicht gemeldet haben, ihrer Mitteilungspflicht nachzukommen.

Im Anschluss an diese Bekanntmachung ist das Formular angeschlossen. Weitere Formblätter sind darüber hinaus im Rathaus Kirchdorf und in der Ortsverwaltung Oberopfingen erhältlich. Meldepflichtig sind alle im Betrieb befindlichen Anlagen, sowie geplante Neuanlagen. Entsprechend den gesetzlichen Pflichten bitten wir dringend alle Betreiber solcher Grauwasseranlagen sich auch auf der Gemeindekasse bei Frau Bast, Telefon 07354/9332-132 zu melden, damit ein Abwasserzähler eingebaut wird und die entstehenden Gebühren berechnet werden können.

Vorsorglich weisen wir noch auf Folgendes hin:

  1. Die Befreiung vom Benutzungszwang der gemeindlichen Wasserversorgung steht für jeden Einzelfall unter stetem Widerrufsvorbehalt.
  2. Sofern durch die Anzahl der Befreiungen eine ordnungsgemäße Trinkwasserversorgung zu erträglichen Preisen oder mit hygienisch einwandfreier Wasserbeschaffenheit nicht mehr möglich ist, muss der Begünstigte damit rechnen, dass die Befreiung widerrufen und der Benutzungszwang durchgesetzt werden wird.
  3. Die Einspeisungsleitung vom öffentlichen Wasserversorgungsnetz ist von der Regenwassernutzungsanlage durch entsprechende Spezialverschlüsse zu trennen. Für den Einsatz von Regenwasser in privaten Haushalten wird jegliche Haftungsübernahme durch die Gemeinde abgelehnt.
  4. Durch geeichte Uhren ist das im Haushalt verwendete Regenwasser zu messen und die entsprechende Abwassergebühr zu entrichten.
  5. Der Betrieb einer nicht gemeldeten Regenwassernutzungsanlage stellt eine Ordnungswidrigkeit dar, für die beträchtliche Bußgelder verhängt werden können.

Formular Betriebswasseranlage

Rainer Langenbacher

Bürgermeister