Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderates

icon.crdate25.09.2026

Kurzbericht zur Sitzung vom 22.09.2026

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 22.09.2026

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1. Bürgerfrageviertelstunde

Die erste Anfrage betraf das beidseitige massive Parken in der Hauff- und Hauptstraße. Angeregt wurde deshalb Parkverbotsschilder aufzustellen, weil sich für Schülerinnen und Schüler auf dem Weg zur Schule, die zwischen den parkenden Autos hindurch die Straße überqueren müssen, gefährliche Situationen ergeben. Leider ist es jedoch so, dass die Gemeinde keine eigene Befugnis zum Aufstellen von Verkehrsschildern hat, sondern deren Aufstellung beim Verkehrsamt im Landratsamt beantragt werden muss. Das Amt prüft dann zunächst die Notwendigkeit für einen solchen Schritt. Eine Grundlage dafür ist, dass durch Fotos die Parksituation erfasst wird. Der Vorsitzende bat deshalb darum der Gemeindeverwaltung entsprechende Fotos zuzusenden und den Bereich der Parkverbotszone genau zu benennen.

 

Die nächste Wortmeldung betraf einen neuerlichen Vandalismusschaden an der Stadiongaststätte. Wie mitgeteilt wurde, sind dort Fliegengitter heruntergerissen sowie Stühle im Außenbereich beschädigt worden. Dazuhin wurde der Bereich vermüllt angetroffen. Der Vorsitzende verwies darauf, dass für die nächste Sitzung das Thema einer Videoüberwachung im Bereich des Stadions bereits auf der Tagesordnung steht.

 

Abschließend wurde noch darauf hingewiesen, dass ein Hydrantenschacht im neu asphaltierten Kreuzungsbereich der Michael-von-Jung- und Schillerstraße noch anzuheben wäre. Der Verwaltung ist dies bekannt. Der Sachverhalt wurde zur Erledigung bereits weitergegeben, wobei ein Ausführungstermin bisher noch nicht mitgeteilt worden ist.

 

2. Baugesuche

Hergestellt bzw. in Aussicht gestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen:

a) zum Neubau einer Wohnanlage - Servicewohnen und Tiefgarage - Leben im Vinzentius-Park, Flst. 302, 303, Kirchdorfer Straße, Oberopfingen

b) der Bauvoranfrage zur Errichtung eines Einfamilienhauses mit Doppelgarage auf Flst. 382/3, Erolzheimer Straße, Kirchdorf

c) der Bauvoranfrage zur Errichtung einer Agri-PV-Anlage eines landwirtschaftlichen Betriebes auf den Flst. 457 und 432, Oberopfingen unter dem Vorbehalt, dass das Vorhaben im Rahmen der noch durchzuführenden Prüfungen mit einschlägigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, insbesondere des Naturschutz-, Wasser- und Straßenrechts sowie des bestehenden Landschaftsschutzgebietes, vereinbar ist, keine Beeinträchtigungen der zu berücksichtigenden Schutzgüter zu erwarten sind und mit der Gemeinde eine Vereinbarung für die Nutzung gemeindlicher Flächen zur Einlegung der benötigten Stromleitung zustande kommt.

d) zum Antrag auf Befreiung vom Bebauungsplan zur Erstellung eines Gartenhauses auf Flst. 1930/17, Mörikestraße 1, Kirchdorf

e) zum Einbau einer Wohnung im Dachgeschoss, Einbau von zwei Dachgauben und Anbau einer Außentreppe, Flst. 1758, Mittelweg 1, Unteropfingen

f) zum Umbau und Aufstockung eines Einfamilienhauses sowie zum Neubau eines Carports auf Flst. 1186, Erlenweg 31, Kirchdorf

 

3. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Beim Dorfplatz“ zur Ermöglichung der geplanten Wohnbebauung auf der ehemaligen Hofstelle der Familie Riedmiller sowie zum Bau des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB

- Abwägung der Stellungnahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens

- Satzungsbeschlüsse

In der Sitzung am 02.06.2026 war zur Ermöglichung des geplanten Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses und für die Wohnbebauung der Firma Wild Projektentwicklung das Aufstellungsverfahren zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Beim Dorfplatz“ für den Bereich südlich der Wohnsammelstraße „Zur Dorfmitte“ beschlossen worden.

 

Überarbeitet wurde - neben verschiedenen baulichen Festsetzungen - auch die als Querspange geplante Straße zwischen dem Feuerwehrgerätehaus und der Straße „Bei der Kirche“. In der ursprünglichen Fassung des Bebauungsplanes war das Vorhandensein des Dorfplatzes zu wenig berücksichtigt worden und auch der Umstand des regelmäßigen Fuß- und Radwegeverkehrs. Die als Haupterschließungsstraße in das neue Baugebiet vorgesehene Straße „Zur Dorfmitte“ wird von bisher 5,50 Meter auf 6 Meter verbreitert. Da die Änderungen nur in einem begrenzten Bereich des Gesamtplanes vorgenommen werden, konnte das beschleunigte Verfahren gemäß § 13a BauGB angewendet werden, ohne eine neuerliche Umweltprüfung, da die naturschutzrechtlichen Ausgleichsforderungen bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes erfüllt worden sind. Die geänderte Planung wurde in der Zeit vom 16.07. bis einschließlich 21.08.2026 öffentlich ausgelegt und zur förmlichen Beteiligung den Behörden sowie den sonstigen Trägern öffentlicher Belange übersandt. In der Sitzung wurden die geänderte Planung und die darauf eingegangenen Stellungnahmen vorgestellt, abgewogen und soweit erforderlich beschieden.

 

Der Gemeinderat stimmte dabei den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen des Städteplanungsbüro LARS consult, das als Fachbüro die Änderungsplanung begleitet hat, ohne Änderungen zu und fasste die erforderlichen Satzungsbeschlüsse. An die Verwaltung erging der Auftrag, die Änderung des Bebauungsplanes „Beim Dorfplatz“ entsprechend den gesetzlichen Vorgaben ortsüblich bekannt zu machen. Der geänderte Bereich des Bebauungsplanes ist im nachstehenden Lageplan abgedruckt:

Lageplan

 

4. Waldbewirtschaftung

- Vorstellung der neuen Forsteinrichtung 2026 - 2035 durch das Kreisforstamt

Die Forsteinrichtung wird durch die Forstdirektion Freiburg regelmäßig, in der Regel alle zehn Jahre, durchgeführt. Sie bildet die Grundlage für die nachhaltige Bewirtschaftung des Gemeindewaldes.

 

Im Rahmen der Forsteinrichtung werden der Zustand und die Entwicklung des Waldes untersucht. Dabei werden unter anderem Holzvorrat, Baumarten, Zuwachs, Altersstruktur, ökologische Merkmale und die Qualität der Bestände erfasst. Außerdem wird überprüft, welche Maßnahmen in den vergangenen zehn Jahren umgesetzt worden sind. Auf dieser Datengrundlage werden sodann der Hiebsatz sowie die erforderlichen Pflege- und Verjüngungsmaßnahmen für das kommende Jahrzehnt festgelegt.

 

Die Planung berücksichtigt neben den wirtschaftlichen Interessen insbesondere den Schutz der biologischen Vielfalt, die Erholungsfunktion des Waldes und die Anpassung an den Klimawandel. Ziel ist die Entwicklung stabiler und klimaresistenter Mischwälder.

 

Auf unserer Gemarkung betrifft die Forsteinrichtung eine Holzbodenfläche von 52,2 ha. In der Sitzung stellte das Kreisforstamt, Herr Daniel Wingart, die Ergebnisse vor und stand für nähere Ausführungen und Fragen zur Verfügung. Begleitet wurde er vom neuen Revierförster für unsere Raumschaft, Herrn Michael Müller-Jost. Seit August 2026 ist er der neue Ansprechpartner der Gemeinden im Illertal bei Fragen und Problemen der Waldbewirtschaftung.

 

Der vorgestellten Forsteinrichtungsplanung wurde vom Gemeinderat sodann wie vorgestellt die Zustimmung erteilt.

 

5. Sportverein Kirchdorf

- Antrag auf Übernahme der Betriebskosten zur Aufstellung eines Schwimmmobils für 3 Monate und Unterstützung durch das gemeindliche Bademeisterpersonal

Die Josef-Wund-Stiftung ermöglicht es, in Kooperation mit dem Württembergischen Landessportbund, dass Städte und Gemeinden für einen begrenzten Zeitraum von 3 Monaten das mobile Lernschwimmbecken der Stiftung aufstellen können. Auf Initiative des neuen Geschäftsführers des SVK, Herrn Michael Hammerer, und der Vorstandschaft steht für unsere Gemeinde hierfür eine Zusage für den Zeitraum Januar bis März 2027. In dem mobilen Schwimmanhänger sollen Schwimmkurse für Kinder im Alter von 4 bis 8 Jahren angeboten werden, wobei die einzelnen Kurse jeweils 9 Wochen laufen, bei einer Gruppengröße von 6 Kindern. Die Kursdauer beträgt nach Mitteilung 1 ½ Stunden inkl. des Umziehens. Die Kurse sollen jeweils einmal pro Woche während der regulären Schul- und Betreuungszeiten bzw. Kindergartenzeiten stattfinden. Soweit es sich um Schulkinder handelt, sind diese für die Dauer des Kurses vom Unterricht befreit. Stattfinden könnten 6 Schwimmkurse pro Tag à 1 ½ Stunden, d. h. nach Mitteilung könnten 180 Kinder/Woche das Angebot nutzen. An Reinigungs-, Betriebs- und Hausmeisterkosten fallen nach Mitteilung rund 4.100,00 €/netto pro Monat an. Die Gestellung eines „Hausmeisters“ und des Reinigungspersonals hat dabei die Gemeinde zu übernehmen. Für die Kinder sind die Schwimmkurse kostenfrei. Damit wären diese auch für Familien interessant, die sich reguläre Schwimmkurse finanziell nicht leisten können.

 

In der Sitzung wurde dem SVK für die lobenswerte Initiative gedankt und beschlossen die technische und hausmeisterliche Betreuung durch Mitarbeiter des Gemeindefreibades zu übernehmen, ebenso wie die anfallenden Betriebskosten und den Aufwand für die Reinigung während des Aufstellungszeitraumes.

 

6. Zweckverband Illertalwasserversorgung

- Bericht über die Verbandsversammlung am 01.07.2026

Der Zweckverband Illertalwasserversorgung besteht seit 1906. Grund für die Gründung war die Schwierigkeit der Wasserversorgung im Illertal, da es zu dieser Zeit keinen Strom zum Antrieb von Pumpen gab.

 

Die Gemeinden Kirchdorf, Oberopfingen und Berkheim haben sich damals zusammengeschlossen, um das Wasser der Schweinsgrabenquelle, das oberirdisch zu gewinnen war und über Freispiegelleitungen in alle Ortsteile verteilt werden konnte, gemeinsam zu bewirtschaften.

 

Seit der Verbandsgründung hat sich vieles getan. So wird heute das Wasser im Tiefbrunnenpumpwerk Kirchdorf beim Wasserturm und aus zwei Brunnen im Schweinsgraben gefördert. Von dort wird es in die Hochbehälter Heidenbühl und Lindenstraße befördert und aus diesen in die Ortsnetze verteilt. Dazuhin besteht eine Notwasserverbindung zum Hochbehälter Bärenschachen der Nachbargemeinde Rot an der Rot.

 

In der Sitzung, die im Rathaus Berkheim stattfand, wurde zunächst die Jahresrechnung 2025 vorgestellt und im Anschluss daran der Haushaltsplan 2026 verabschiedet. Im Jahr 2025 hat der Verband seinen Mitgliedern insgesamt 561.006 m³ Wasser geliefert (VJ 531.748 m³). Von Kirchdorf wurden dabei 333.673 m³ und von Berkheim 227.333 m³ abgenommen.

 

Die Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2025 betrug 2.504.482,56 €. Wie in den Vorjahren ließen die Bilanz und die jeweiligen Bilanzrelationen wiederum eine solide Basis erkennen. Im Geschäftsjahr 2025 war lediglich ein Zählertausch aller Verbandszähler durchzuführen. Weitere Sanierungs- und/oder gar Neubaumaßnahmen standen im Jahr 2025 nicht an und sind in naher Zukunft auch nicht zu erwarten.

 

Die zur Durchführung aller Geschäftsaufgaben notwendige Liquidität war zu jeder Zeit gegeben. Eine Schuldenaufnahme oder die Bedienung von Kreditverpflichtungen war nicht notwendig.

 

Anschließend an die Feststellung der Jahresrechnung wurden die Haushaltssatzung und der Haushaltsplan 2026 beraten und verabschiedet. Der Haushalt hat für das laufende Jahr ein Volumen in Höhe von 320.200,00 €. Die Höhe der Erträge entspricht dabei der Höhe der Aufwendungen im Ergebnishaushalt, sodass der ordentliche Ertrag 0,00 € beträgt, d. h. der Haushalt ist damit ausgeglichen. Wie in den vorausgegangenen Jahren verfolgt der Verband auch bei der Anwendung des neuen Haushaltsrechtes keine Gewinnerzielungsabsicht. Die zu zahlende Betriebskostenumlage ist für beide Gemeinden in einer Höhe von insgesamt 194.500,00 € veranschlagt, die Abschreibungsumlage mit 107.000,00 €. Zusammen ergibt sich damit ein Ertrag aus den Umlagen in Höhe von 301.500,00 €.

 

Die weiteren Erträge kommen aus Mieten, Erstattungen und der Auflösung von Landeszuweisungen in einer Höhe von insgesamt 18.700,00 €.

 

Eine Kreditaufnahme wird damit auch in 2026 nicht notwendig. Der Verband ist und bleibt damit schuldenfrei.

 

In anschließenden Tagesordnungspunkten wurden die Verbandsräte über die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes 2025 durch das Landratsamt informiert sowie über die Entwicklung der Grundwasserspiegel in den Brunnen. Aufgrund der anhaltenden Hitzewelle und Trockenperiode im Juni ist der Wasserstand im Tiefbrunnen in Kirchdorf gegenüber der Aprilmessung um 50 cm auf 7,10 m abgesunken. Er lag damit aber immer noch über dem Tiefststand von 7,40 m, der nach dem Jahrhundertsommer 2003 erreicht worden war. Aufgrund der Brunnentiefe und der Größe des umgebenden Grundwasseraquifers waren einschränkende Fördermaßnahmen in diesem wichtigsten Brunnen des Verbandes nicht erforderlich. Auch im Bereich des Schweinsgrabens musste die Funktion der Brunnen, die das Grundwasser der sogenannten Tannheimer Rinne erschließen, nicht eingeschränkt werden. Der Zweckverband konnte deshalb seine Wasserförderung vollumfänglich auch während der sehr trockenen und heißen Sommermonate wahrnehmen.

 

Ein weiteres Thema in der Verbandsversammlung war die Erstellung einer Risikoanalyse für das Wasserversorgungssystem des Zweckverbandes. Nach der Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete und der Erstellung eines Masterplanes kommt auf die Betreiber von Wasserversorgungsanlagen mit der Risikoanalyse eine weitere gesetzliche Verpflichtung zu. Ziel der Risikoanalyse ist es, mögliche Schwachstellen im Versorgungssystem des Verbandes zu erkennen und diese zu bewerten bzw. ggf. dann auch Lösungsvorschläge und Lösungswege aufzuzeigen. In der Sitzung wurde die RBS wave GmbH, die seit vielen Jahrzehnten in Baden-Württemberg zu den renommiertesten Büros im Bereich Wasserbau und Wasserbauinfrastruktur zählt, mit der Wahrnehmung dieser Aufgabe betraut. Das hierzu vorgelegte Honorarangebot belief sich auf 20.000,00 €/netto. In den Verbandshaushalt 2027 sollen zur kostenmäßigen Abdeckung der für das nächste Jahr anstehenden Untersuchung die entsprechenden Mittel eingestellt werden.

 

Auch in diesem Jahr zeigte sich bei den vorgeschriebenen Wasseruntersuchungen, zu denen auch eine Überprüfung auf Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln und PFAS-Einzelsubstanzen gehörte, dass das vom Verband geförderte Wasser über eine hohe Qualität und Güte verfügt und damit bedenkenlos genossen werden kann. Mit seinen Anlagen (Pumpwerken, Hochbehältern und Wasserentnahmerechten) verfügt der Verband zudem über ausreichende Reserven für eine sichere Wasserversorgung der angeschlossenen Haushalte, Gewerbebetriebe und landwirtschaftlichen Hofstellen.

 

Beschlossen wurde die Sitzung mit Informationen zu der im Bau befindlichen Eiswürfelfabrik in Illerbachen. In der Verbandsversammlung des letzten Jahres waren die Verbandsräte darüber informiert worden, dass im neuen Gewerbegebiet „Brühlwiesen Süd“ in Berkheim-Illerbachen ein Produktionswerk geplant ist, das im Jahr rund 70.000 m³ Wasser benötigen wird. Im Februar 2026 fand für das Bauvorhaben der „Walter Gott - Ice Factory“ der Spatenstich und damit der offizielle Baubeginn statt. In der ca. 4.000 m² großen Fabrik sollen dann in verschiedenen Ausbaustufen zwischen 125 Tonnen bis 250 Tonnen Eiswürfel pro Tag produziert werden. Dabei soll die Produktpalette von klassischen Eiswürfeln über Eiskugeln bis hin zu Eissplittern reichen. Die mit 18 Mio. € veranschlagte Investition wird in der Gemeinde Berkheim auch mit der Schaffung neuer Arbeitsplätze einhergehen. Neben der Produktionshalle soll ein vollautomatisches Tiefkühllager entstehen, dessen Abwärme aus dem Kühlprozess Energie in das lokale Nahwärmenetz von Berkheim liefern wird. Geplant ist, dass der neue Betrieb seine Produktion bereits im Dezember 2026 aufnimmt. Bezüglich des Wasserbezuges ist nach Mitteilung eine kontinuierliche Entnahme aus dem Netz geplant. Gegenüber den ersten Aussagen könnte sich die Wasserabnahme - je nach Erfolg des Betriebes - in den nächsten Jahren allerdings auf bis zu 140.000 m³/Jahr steigern. Eventuell müsste dann über leistungsstärkere Druckerhöhungspumpen im Hochbehälter Heidenbühl nachgedacht werden oder eine Auftrennung des Ortsnetzes Illerbachen in eine Nieder- und Hochzone.

 

Die Wasserentnahmerechte des Verbandes würden auch einen solchen höheren Wasserbedarf abdecken. Für die Tiefbrunnen im Schweinsgraben liegt ein Wasserentnahmerecht von 252.000 m³/Jahr und für den Tiefbrunnen in Kirchdorf von 800.000 m³/Jahr vor.

 

Inwieweit die jüngst genannte Höchstbezugsmenge der Eiswürfelfabrik Auswirkungen auf das benötigte Behältervolumen in den Hochbehältern haben könnte, wird die Zukunft zeigen. Aktuell sind für die erwartete erhöhte Wasserabnahme von Seiten des Verbandes keine Veranlassungen zu treffen.

 

Vom Gemeinderat wurden die berichteten Entwicklungen aus der Verbandsarbeit des Zweckverbandes Illertalwasserversorgung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

7. Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller oder sächlicher Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium zwei Spenden in Höhe von insgesamt 635,50 € anzunehmen. Diese kommen einmal vom Elternbeirat des Wilhelm-Sailer-Kindergartens als Erlös aus dem Garagenflohmarkt in Höhe von 135,50 € und in Höhe von 500,00 € von Herrn Christian und Frau Irene Adamek aus Oberopfingen, ebenfalls für den Wilhelm-Sailer-Kindergarten. Den Gebern sei für ihre großzügigen Spendenbeträge und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

 

8. Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende zunächst über die erfreuliche Zusage des Landes zur Förderung des geplanten neuen Feuerwehrhauses in Oberopfingen mit einem Betrag in Höhe von 460.000,00 €. Entsprechend den Zuschussbestimmungen muss die Beauftragung einer Baufirma jedoch bis spätestens April 2027 erfolgen. Der Bewilligungszeitraum gilt danach bis 01.12.2030 zur Umsetzung der Maßnahme. Vom Gemeinderat wurde die Zusage von Landesfördermitteln erfreut zur Kenntnis genommen. Das Architekturbüro Bauke + Hübner wurde beauftragt, für den Neubau des kombinierten Feuerwehr- und Dorfgemeinschaftshauses das Leistungsverzeichnis zu erstellen und für die einzelnen Gewerke Ausschreibungen und Angebotseinholungen, entsprechend den Vorgaben der VOB/VOL, für Auftragsbeschlüsse durch den Gemeinderat vorzubereiten.

 

Mitzuteilen war sodann, dass in der Stellungnahme des Landratsamtes zu den eingereichten Bauunterlagen für das Feuerwehrhaus und DorfForum in Oberopfingen, das Fehlen eines Personalumkleideraumes und einer separaten Toilette bemängelt worden ist. Die Planung wurde diesbezüglich bereits nachgearbeitet. Noch zu erledigen ist eine emissionsschutzrechtliche Beurteilung. Das auf solche Fragen spezialisierte Büro em plan aus Augsburg wird hierzu ein Lärmgutachten erstellen, auf der Grundlage des dazu erarbeiteten Nutzungskonzeptes.

 

Informiert wurde der Gemeinderat sodann darüber, dass der Landkreis sich aus Sparzwängen aus verschiedenen Förderbereichen zurückgezogen hat. Die Städte und Gemeinden betrifft dies vor allem bei den seit September 2004 gewährten Zuschüssen zu den Personalkosten der Schulsozialarbeit. 9.150,00 € werden dadurch dem Gemeindehaushalt ab dem Schuljahr 2027 fehlen.

 

Beschlossen wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit der Festlegung eines Termins für die gemeinsame Weihnachtsfeier mit dem Ortschaftsrat. Diese wird wiederum im Gasthaus Löwen in Oberopfingen stattfinden.

 

9. Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es ausschließlich um Personalangelegenheiten. Stattgegeben wurde dabei zunächst dem Antrag einer Mitarbeiterin zur Reduzierung des Stundenumfanges. Im Folgenden wurde dem Gremium eine Übersicht der Auszubildenden in den Kindergärten vorgelegt. In einem weiteren Tagesordnungspunkt wurde die Ausschreibung der Stelle eines Fachangestellten für Bäderbetriebe für die nächste Badesaison beschlossen und im Anschluss daran Einstellungen einer in Teilzeit arbeitenden Erzieherin im Geschwister-Simmler-Kindergarten und einer Mitarbeiterin auf der Gemeindekasse des Rathauses. Unter insgesamt 8 Bewerbungen entschied sich das Gremium bei letzterer Stellenausschreibung für Frau Jasmin Brämer aus Kirchdorf.