Sitzung des Gemeinderates
icon.crdate28.05.2026
Kurzbericht zur Sitzung vom 12.05.2026
AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 12.05.2026
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Die erste Anfrage betraf die Zufahrtsstraße zum Modellflugplatz. Wie mitgeteilt wurde, wurde diese im letzten Jahr kurz vor der Markungsgrenze für Kabelverlegearbeiten geöffnet und seither nicht mehr mit einem Asphaltbelag geschlossen. Die Verwaltung wird der Angelegenheit nachgehen.
Als Zweites wurde vorgetragen, dass das kleine Elektrolastendreirad der Gemeinde seit längerer Zeit am Rapphof ohne Räder auf einer Palette abgestellt steht. Grund dafür ist, dass die Achse beschädigt war und ausgebaut werden musste, wie auf Nachfrage vom Bauhof mitgeteilt wurde. Die Reparatur hat allerdings länger als erwartet gedauert. Das Fahrzeug wird in den nächsten Tagen wieder in den Einsatz gebracht werden.
Die nächste Wortmeldung bedarf Lärmbelästigungen in der Nachtzeit durch Jugendliche, im Bereich der Bushaltestelle sowie auf dem Spielplatz in der Schillerstraße und am Edeka-Markt. Zuständig für die Einhaltung der Nachtruhezeiten ist ausschließlich die Polizei, sofern persönliche Ansprachen fruchtlos sind. Im Bedarfsfall sind dann entsprechende Anrufe zu tätigen.
2. Baugesuche
Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen:
a) zur Errichtung eines Bauhofes auf Flst. 1936/4, Energiestraße, Kirchdorf
b) zu einer beantragten Nutzungsänderung des Unter- und Dachgeschosses zu je einer Wohnung
sowie zur Erweiterung des Erdgeschosses mit Anbau einer Außentreppe auf Flst. 927/1,
Opfinger Straße 24, Kirchdorf
c) zum Anbau einer Tiefgaragenzufahrt und zur Erweiterung des südlichen Kellergeschosses sowie
zum Entfall einer Zwischenebene auf Flst. 140/15, Gewerbestraße, Kirchdorf
d) zum Bau einer Lagerhalle für Photovoltaik- und Elektrozubehör auf Flst. 1618/1, Riedgasse,
Unteropfingen
3. Grundschule Kirchdorf
- Vorstellung der Ergebnisse der Elternumfrage zur Inanspruchnahme der Ferien- und
Ganztagesbetreuung
Von der Bundesregierung ist beschlossen worden, dass Städte und Gemeinden an ihren Grundschulen zur Förderung der Kinder im Grundschulalter eine ganztägige Betreuung einzuführen haben. Das Ziel dahinter ist die Bildungschancen zu verbessern und gleichzeitig eine bessere Vereinbarkeit von Beruf und Familie für die Eltern zu erreichen. In Abstimmung mit der Schulleitung sind vom Gemeinderat dazu in einer früheren Sitzung Eckpunkte beschlossen worden, die zur Erklärung des Sachverhaltes nachstehend noch einmal abgedruckt sind:
1. 40-stündige Betreuungszeit in jeder Woche abgedeckt durch Schulunterricht in Kombination mit
außerschulischer Betreuung.
2. Kostenmäßige Beteiligung der Eltern:
ein und zwei Tage Betreuung 40,00 €/Monat
drei und vier Tage Betreuung 80,00 €/Monat
fünf Tage Betreuung 100,00 €/Monat
Es handelt sich dabei um vorläufige Beträge solange die exakten Kosten nicht bekannt sind,
die durch Landeszuschüsse abgedeckt werden.
3. Da der Betreuungsanspruch auch in der Ferienzeit gilt, sind auch diese Zeiten bis auf insgesamt
20 Schließtage an Werktagen abzudecken. Anstatt wie bisher von sechs Stunden ist dabei auch
in Ferienzeiten eine achtstündige Betreuung zu gewährleisten. Pro zehn Kinder sollte dabei eine
Betreuungskraft zur Verfügung stehen. Zu den Kosten wurde Folgendes beschlossen:
a) Unabhängig davon für wie viele Wochentage eine Ferienbetreuung in Anspruch genommen wird
(wie bisher) beträgt die Elterngebühr jährlich 360,00 € und damit verteilt auf 12 Monate
jeweils 30,00 €.
b) Sofern Schul- und Ferienbetreuung gemeinsam gebucht werden, erhöht sich der Gebührenanteil
der Eltern entsprechend.
Mit den vorstehenden Festlegungen wurde von der Schulleitung, Frau Tischendorf, zusammen mit Frau Wager und Frau Riegger vom Betreuungsteam, ein Elterninformationsabend abgehalten, mit weiteren Basisinformationen für die Elternabfrage des Betreuungsbedarfs. Das Ergebnis der erfolgten Elternumfrage wurde in der Sitzung vorgestellt. Eltern von insgesamt 44 Kindern benötigen danach während der Schulzeiten mindestens einmal in der Woche eine Nachmittagsbetreuung. Für die Ferienzeiten erfolgten insgesamt 27 Anmeldungen. Was bedeutet, dass dort, statt bisher zwei, künftig drei Betreuungskräfte eingesetzt werden müssen.
Die Betreuungszeiten umfassen sowohl in den Ferien als auch während den Schulzeiten den Zeitraum vom 07:35 Uhr bis 15:35 Uhr und zwar durchgängig. Eingeschlossen in die Betreuungszeit ist ein gemeinsames Mittagessen. Als Ergebnis der Umfrage wurde in der Sitzung festgehalten, dass eine deutliche Nachfrage nach einer 40-stündigen Betreuungsmöglichkeit während des gesamten Jahres gegeben ist. Die Gemeinde kann mit dem Betreuungsteam an der Grundschule sowie der Zuarbeit durch die Schulleitung und Lehrerschaft den gesetzlichen Anspruch auf eine 40-stündige Betreuungszeit bereits ab dem Schuljahr 2026/27 für den gesamten Grundschulbereich erfüllen.
Aufgrund des in den Sommerferien geplanten Umbaus im Ostteil der Schule zur Einrichtung einer sogenannten Lernwelt wird die Betreuung der Grundschulkinder bis zur Bezugsfertigkeit des in der Aufstockung befindlichen nördlichen Schulhausanbaus aller Voraussicht nach übergangsweise in Räumlichkeiten des Ganztagesschulgebäudes stattfinden. In der Sitzung nahm der Gemeinderat das Ergebnis der Elternumfrage zur Kenntnis und stellte sodann fest, dass die Gemeinde damit für die Umsetzung des gesetzlichen Rechtsanspruches ausreichend vorbereitet ist. Weitergehende Entscheidungen sind damit für das kommende Schuljahr nicht erforderlich.
4. Turn- und Festhalle
- Überarbeitung der Fluchtwegesituation
Im unteren Vereinsraum finden, mitunter auch unter Einbeziehung des Foyers, Geburtstagsfeiern und Veranstaltungen statt, die entsprechende Vorbereitungen erfordern. Als Problem zeigte sich dabei in der jüngsten Vergangenheit, dass die Verbindungstür zwischen den Umkleidekabinen und dem Foyer nur mit einem Panikschloss ausgestattet ist. Die Tür kann deshalb zu jeder Zeit in das Foyer geöffnet werden. Wenn die Halle durch sportliche Aktivitäten des SVK belegt ist, ist der Nebeneingang geöffnet. Fremde können dann über den Seiteneingang und die Umkleidekabinen zum Foyer und in den unteren Vereinsraum gelangen, ohne dass dies von den Sportlern/Sportlerinnen in der Halle bemerkt wird. Bei der Gemeinde wurde deshalb beantragt den Fluchtwegeplan zu überarbeiten.
In der Sitzung wurde darüber diskutiert, wie sich eine wirksame Zugangskontrolle zum Foyer und dem unteren Vereinsraum realisieren ließe. Dazu müsste die Tür zum Foyer zuallererst abschließbar sein, was aber bedeuten würde, dass es dann einen zweiten Fluchtweg aus der Halle in Richtung Parkplätze braucht. Dieser ließe sich unter Inanspruchnahme eines Umkleideraumes und den Einbau einer zusätzlichen Außentür im sogenannten „Stiefelgang“ realisieren. Die sich mit dieser Umgestaltung verbindenden Kosten würden geschätzt bei rund 31.000,00 € liegen. Nach der Abwägung der Vor- und Nachteile wurde dem beantragten Umbau zur Neugestaltung der Fluchtwege nicht zugestimmt, aufgrund der Kosten und der Nachteile, die sich daraus für den Sportbetrieb ergeben. Wenn Veranstaltungen im unteren Vereinsraum unter Einbeziehung des Foyers stattfinden, soll stattdessen ein Schild an der Fluchttür angebracht werden „Veranstaltung Zutritt verboten“. Des Weiteren ist von den zutrittsberechtigten Personen des SVK für die Sporthalle darauf zu achten, dass die Zugangstüren zur Halle am sogenannten „Stiefelgang“ nach Beginn der Sportstunde geschlossen gehalten werden.
5. Kindergärten
- Vorstellung der Ergebnisse der Elternumfrage und Festlegung des Betreuungsangebotes für das
Kindergartenjahr 2026/27
Für die Belegung der drei Tagesbetreuungseinrichtungen haben die Kindergartenleitungen, in Abstimmung mit der Verwaltung, wie in den Vorjahren wiederum eine Elternumfrage durchgeführt, bei der sowohl der Bedarf als auch der Wunschkindergarten abgefragt worden ist. Im neuen Kindergartenjahr wird - wie bisher - in allen drei Kindergärten eine Grundbetreuung mit 30 Wochenstunden angeboten. Diese Basiszeit kann dann aber individuell auf max. 40 Wochenstunden Gesamtbetreuungszeit aufgestockt werden.
Angeschrieben wurden in diesem Jahr die Eltern von 280 Kindern. Das Ergebnis der Rückläufer wurde in der Sitzung mit der Belegung aller drei Einrichtungen ab September 2026 vorgestellt. Wie im laufenden Jahr wird es auch im kommenden insgesamt zwölf Kindergartengruppen geben. Sowohl im Wilhelm-Sailer-Kindergarten als auch in der Kindertagesstätte Kirchdorf und im Geschwister-Simmler-Kindergarten können alle angemeldeten Kinder aufgenommen werden. Der neue Geschwister-Simmler-Kindergarten wird über das allgemeine Betreuungsangebot hinaus wiederum auch Betreuungsmöglichkeiten für Kleinkinder ab dem ersten Geburtstag anbieten. Aus Sicht der Verwaltung erfreulich ist, dass allen Elternwünschen bei der Anmeldung ihrer Kinder in die einzelnen Einrichtungen entsprochen werden konnte. Die Anwendung der vom Gemeinderat vorsorglich beschlossenen Kriterien für die Zuweisung einzelner Kinder in einen bestimmten Kindergarten wurde damit nicht notwendig.
In allen drei Häusern steht darüber hinaus aktuell noch ein begrenztes Kontingent an Plätzen für die Anmeldung weiterer Kinder zur Verfügung.
Eine Änderung gegenüber dem laufenden Jahr wird sich lediglich im Wilhelm-Sailer-Kindergarten ergeben. Durch die starken Anmeldungen für die Ferienzeiten werden dort vier Gruppen in der Ferienbetreuung ab dem neuen Kindergartenjahr eingerichtet werden.
6. Ergebnisvorstellung der durchgeführten Brückenhauptprüfungen im Jahr 2025
Im Eigentum und damit in der Unterhaltungs- und ggf. Erneuerungspflicht steht die Gemeinde lediglich für zwei Brückenbauwerke. Zum einen betrifft dies die Feldwegbrücke über die Rot bei Waldenhofen und zum anderen die Gemeindeverbindungsbrücke über die Iller zwischen Oberopfingen und Heimertingen am ehemaligen Schifferhaus. Beide Brücken wurden turnusgemäß durch das Ingenieurbüro Funk, unter Zuarbeit des Statikerbüros Fackler aus Tannheim, geprüft. Zusammengefasst lässt sich aus den umfangreichen Prüfunterlagen Folgendes ausführen:
a) Rotbrücke
Die inzwischen wohl rund 80 Jahre alte Brücke über die Rot im Teilort Waldenhofen zeigt sich mittlerweile als stark abgängig. Sie hat ihr Lebensende in absehbarer Zeit erreicht. Bereits in der Februarsitzung war deshalb das Ingenieurbüro Funk mit der Entwurfsplanung für ein Ersatzbauwerk beauftragt worden. In den nächsten Jahren muss diese Brücke auf jeden Fall abgebrochen und durch einen Neubau ersetzt werden. Mit eingepreisten Landeszuschüssen ist dies bereits im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum der Gemeinde hinterlegt.
b) Illerbrücke
Die Brücke nach Heimertingen über die Iller wurde 2001 in Betrieb genommen. Die Bauwerks- und Unterhaltungskosten sind zu einem Drittel von Heimertingen und zu zwei Dritteln von Kirchdorf zu übernehmen. Im Prüfbericht wird der Zustand insgesamt als befriedigend bezeichnet, allerdings mit einer Reihe von Schadstellen, die saniert werden sollten. Das Ingenieurbüro Funk wurde beauftragt, zu den angezeigten Schäden an der Gemeindeverbindungsbrücke über die Iller weitere Bedarfsuntersuchungen vorzunehmen, Kosten abzuschätzen und darauf aufbauend die Umsetzungsmöglichkeiten der Instandsetzungs- und Sanierungsarbeiten für ein Vergabeverfahren und eine Ausführung in 2027 zu planen. Die Nachbargemeinde Heimertingen ist zum geplanten zeitlichen Ablauf und sobald möglich auch zur Höhe der erwarteten anteiligen Kosten zu informieren.
7. Freibad
- Erstellung einer Machbarkeitsstudie zur Sanierung und zum Umbau des
Schwallwasserbehälters am Mutter-Kind-Bereich
In der Badesaison 2001 wurde das sanierte und ausgebaute Kleinkinderplanschbecken mit dem dazugehörigen neuen Technik- und Umkleidegebäude in Betrieb genommen. Aus Kostengründen damals nicht erneuert wurde das Untergeschoss, in dem sich die Pumpen und der Schwallwasserbehälter befinden. Dieser Gebäudeteil stammt noch aus der Zeit der ersten Inbetriebnahme des Bades zur Mitte der 60er Jahre. Weder die Größe noch die technische Einbindung oder die Zugänglichkeit zum Schwallwasserbehälter entsprechen den heute gültigen Arbeitsstättenrichtlinien.
Das Ingenieurbüro Fritz Planung aus Bad Urach hat der Gemeinde ein Angebot zur Aufnahme der örtlichen Gegebenheiten und zur Unterbreitung eines Vorschlages für eine wirtschaftliche Lösung zur Sanierung und Erweiterung der Räumlichkeiten im Untergeschoss vorgelegt, zum Pauschalpreis vom 12.000,00 €/netto. Vom Gemeinderat wurde das Angebot mit einer Untersuchungsbeauftragung angenommen.
8. Turn- und Festhalle
- Antrag des Musikvereins zur Vergrößerung des Instrumentenlagerraums mittels eines
Wanddurchbruches zum Stuhllager und zum Einbau einer Trockenbauwand
Anlass für den Antrag ist der mittlerweile viel zu kleine Instrumentenaufbewahrungsraum. Mittels eines Wanddurchbruches und den Einzug einer Trockenbauwand in das südlich davor liegende Stuhllager ließ sich ein größerer abgeschlossener Lagerbereich gewinnen, in dem die insgesamt sehr wertvollen und teuren Instrumente sicher untergestellt werden könnten. Wegen den nicht ausreichenden Lagermöglichkeiten ist es laut Mitteilung des Vereins in der Vergangenheit leider bereits mehrfach zu Beschädigungen von Instrumenten gekommen.
Die Aufwendungen für den Wanddurchbruch und den Einzug einer Trockenbauwand würde der Musikverein Kirchdorf vollständig selbst übernehmen, so dass auf die Gemeinde dadurch keine Kosten zukommen werden. Wie mitgeteilt wurde, ist das geplante Vorgehen auch mit den anderen Vereinen, die sich in den Räumlichkeiten der Turn- und Festhalle aufhalten, abgesprochen und wird von deren Seite als unproblematisch erachtet. Die Unterbringung der Hallenstühle soll auch im verkleinerten Stuhllager weiterhin uneingeschränkt möglich sein.
Vom Gemeinderat wurde dem vorgetragenen Wunsch des Musikvereins zur Vergrößerung des Instrumentenlagerraums zugestimmt. Für sein handfestes und zupackendes Angebot zur Umsetzung des Gewünschten, ohne ein Zutun der Gemeinde, wurde den anwesenden Vereinsmitgliedern herzlich gedankt. Die Gemeinde wird allerdings die Materialkosten zum Umbau übernehmen, als Würdigung des hinter dem Antrag stehenden großen ehrenamtlichen Engagement.
9. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung am 21.04.2026 informierte der Vorsitzende zunächst über die Betriebskostenabrechnung 2025 des gemeinsamen Gutachterausschusses „Östlicher Landkreis Biberach“. Um den gestiegenen fachlichen Herausforderungen sachgerecht und rechtssicher begegnen zu können, sind die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg, die nicht mindestens 1.000 auswertbare Kauffälle im Jahr erreichen, vom Landesgesetzgeber verpflichtet worden, sich zu größeren Einheiten zusammenzuschließen und gemeinsame Gutachterausschüsse einzurichten. Vom Gemeinderat war dazu in der Sitzung am 15.10.2019 beschlossen worden, dem damals in Gründung befindlichen Gutachterausschuss „Östlicher Landkreis Biberach“ gemeinsam mit insgesamt 18 Gemeinden beizutreten. Eine zentrale Geschäftsstelle wurde dazu bei der Stadtverwaltung Laupheim im dortigen Rathaus eingerichtet. Sie ist von dort aus zuständig für aktuell 92.379 Einwohner. Von der Gemeinde Kirchdorf sind für die während des Jahres 2025 vom Gutachterausschuss und der Geschäftsstelle erbrachten Dienstleistungen 10.304,21 € zu bezahlen (VJ 9.154,91 €).
Die nächste Information galt der Nachschärfung des Landesnichtraucherschutzgesetzes. Wie den Städten und Gemeinden mitgeteilt wurde, hat der Landtag Baden-Württemberg hierzu ein Änderungsgesetz beschlossen. Künftig ist danach auch das Rauchen an Bushalte- oder Straßenbahnhaltestellen des öffentlichen Personennahverkehrs verboten. Die Gemeinden sind aufgefordert, das Verbot in geeigneter Weise kenntlich zu machen. Die Gemeindeverwaltung wird eine entsprechende Beschilderung für die Haltestellen beschaffen und das Rauchverbot zudem über das Mitteilungsblatt und die Homepage öffentlich bekanntmachen.
10. Nichtöffentlich
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es zunächst um Personalangelegenheiten, darunter die Einstellung einer Fachangestellten für Bäderbetriebe, den Rücktritt von Frau Fransiela Maier als Kindergartenleitung des Wilhelm-Sailer-Kindergartens, die Auslotung von Weiterbeschäftigungs- und Beförderungsmöglichkeiten sowie die Einstellung von Erzieherinnen für das Kindergartenjahr 2026/27 in der Kindertagesstätte Kirchdorf und im Geschwister-Simmler-Kindergarten. Die Stelle des erkrankten Schulsozialarbeiters, Herrn Dietmar Bauer, wird, befristet auf drei Jahre, Frau Aline Brückner aus Memmingen zum 01.06.2026 übernehmen. In weiteren nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten ging es um Grundstücksangelegenheiten und einen Sonderzuschuss an den Musikverein Kirchdorf, anlässlich seiner erfolgreichen Teilnahme am Wertungsspiel in Engetried am 25.04.2026. Mit 93,7 Punkten war er dort als bestes Blasorchester in der Oberstufe ausgezeichnet worden. Zur Würdigung dieser außerordentlichen Leistung wurde beschlossen, dem Musikverein einen Geldbetrag in Höhe von 1.500,00 € zukommen zu lassen.


