Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW
icon.crdate16.04.2026
Ab 2026 sind alle Halterinnen und Halter von Bienenvölkern in Baden-Württemberg verpflichtet, ihren Bestand jährlich bis zum 1. Mai bei der Tierseuchenkasse zu melden – unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein; weitere Informationen sind über das Informationsschreiben abrufbar.
Ab 2026 sind alle Halterinnen und Halter von Bienenvölkern in Baden-Württemberg verpflichtet, ihren Bestand jährlich bis zum 1. Mai bei der Tierseuchenkasse zu melden – unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein; weitere Informationen sind über das Informationsschreiben abrufbar.


