Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Meldepflicht für Bienenvölker ab 2026 bei der Tierseuchenkasse BW

icon.crdate16.04.2026

Ab 2026 sind alle Halterinnen und Halter von Bienenvölkern in Baden-Württemberg verpflichtet, ihren Bestand jährlich bis zum 1. Mai bei der Tierseuchenkasse zu melden – unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein; weitere Informationen sind über das Informationsschreiben abrufbar.

Ab 2026 sind alle Halterinnen und Halter von Bienenvölkern in Baden-Württemberg verpflichtet, ihren Bestand jährlich bis zum 1. Mai bei der Tierseuchenkasse zu melden – unabhängig von einer Mitgliedschaft in einem Imkerverein; weitere Informationen sind über das Informationsschreiben abrufbar.