Sitzung des Gemeinderates
icon.crdate19.03.2026
Kurzbericht zur Sitzung vom 10.03.2026
AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS
KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 10.03.2026
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen beraten und behandelt:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Die erste Wortmeldung erging zum Wendekreis im neuen Baugebiet „Fellheimer Straße Süd I“. Dort wurden von einem schweren Fahrzeug Randsteine umgedrückt. Der Gemeinde ist dies bekannt. Aufgrund der laufenden Baumaßnahmen macht eine zeitnahe Reparatur jedoch keinen Sinn. Der Schaden wird im Zuge des Endausbaus der Straße behoben werden.
Erneut nachgefragt wurde sodann zum Stand des Glasfaserausbaus im Teilort Kirchdorf. Gegenüber der Auskunft in der vorausgegangenen Sitzung gab es dazu nichts Neues zu berichten. Die Gemeinde hofft, dass eine Freischaltung des Netzes durch die NetCom zur Mitte des Jahres erfolgt.
2. Baugesuche
Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen
a) zur beantragten vorgezogenen Geländeanpassung im Bereich des Bebauungsplanes
„Liebherr Süd III“ für Aufschüttungen und Abgrabungen durch die Firma Liebherr-Hydraulikbagger
GmbH, im Vorgriff auf den sich derzeit in Aufstellung befindlichen gleichnamigen Bebauungsplan.
b) zum Antrag auf wasserrechtliche Erlaubnis, im Vorgriff auf die geplante Bebauung der
Firmenerweiterungsfläche südlich der Kreisstraße nach Fellheim durch die
Liebherr-Hydraulikbagger GmbH.
3. Michael-von-Jung-Schule
- Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus
- Beauftragung erster Gewerke
Die Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus ist veranlasst durch den gesetzlichen Ganztagesbetreuungsanspruch von Grundschülern, der sukzessive ab September 2026 landesweit eingeführt werden muss. Um den dadurch zusätzlich entstehenden Raumbedarf abdecken zu können, soll der nördliche Schulhausanbau aufgestockt werden.
Projektiert ist das Bauvorhaben mit rund 2,8 Mio. €, inkl. einer Photovoltaikanlage auf dem Dach. An Landesfördermitteln wurden für das Vorhaben mittlerweile 1.853.940,00 € bewilligt.
Zur baulichen Umsetzung wurden vom Architekturbüro Bauke + Hübner aus Dietenheim für die nachstehend genannten Gewerke Leistungsverzeichnisse erstellt und Ausschreibungen veranlasst. In der Sitzung wurden darauf folgende Aufträge an den jeweils an erster Stelle liegenden Bieter vergeben:
a) Rohbau
Firma Johannes Göppel aus Kirchdorf
363.897,24 €
b) Verglasung/Pfosten-Riegel-Fassade
Firma Bacher aus Mengen
21.086,80 €
c) Wetterschutzdach und Gerüst
Firma Baumert aus Senden
150.499,26 €
d) Elektroarbeiten
Firma OX aus Ochsenhausen
136.990,16 €
e) Haustechnik
Firma Siegfried Schmid aus Oberopfingen
113.452,04 €
f) Dachabdichtung
Firma Spohn aus Laupheim
218.465,25 €
g) Spengler
Firma Keplinger aus Dietenheim
21.510,98 €
h) Fenster und Innenelemente
Firma Fink Duo aus Nellingen
158.459,22 €
i) Verschattung
Firma Kohn aus Neu-Ulm
19.470,86 €
j) Trockenbau-Decken
Firma Harant aus Gutenzell
65.328,03 €
k) Gipserarbeiten
Firma Illergipser aus Illerrieden
126.376,85 €
l) Estrich
Firma Meschenmoser aus Salem
37.943,43 €
m) Schreiner, Sockelleisten und Fensterbänke
Firma Gerster aus Balzheim
43.521,52 €
n) Fliesenleger
Firma Tahiri aus Biberach
68.190,60 €
o) Bodenleger
Firma Wipfler aus Laupheim
41.322,04 €
p) Schlosser, Geländer
Firma S+S aus Kellmünz
26.088,97 €
q) WC-Trennwände
Firma Norka aus Ochsenhausen
4.601,73 €
r) Maler
Firma Zwerger aus Bellamont
48.056,29 €
Alle vorgenannten Preise sind Bruttopreise.
In Summe wurden vom Gemeinderat damit Aufträge im Wert von 1.665.261,27 €/brutto vergeben. Kalkuliert waren vom Architekturbüro für dieses Ausschreibungspaket 1.876.031,50 €/brutto. Die Gemeinde hat über die Ausschreibung damit sehr gute Preise erzielt. Der Baubeginn mit der Gerüststellung und der Wetterschutzeindachung soll noch im März 2026 erfolgen. Geplant ist der Bezug der Räumlichkeiten zum Schuljahresbeginn 2027/28.
4. Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus Oberopfingen
- Bestätigung der Beschlüsse des Bauausschusses in dessen Sitzung am 11.02.2026
Nach der fachtechnischen Zustimmung der Kreisfeuerwehrstelle und der Unfallkasse Baden-Württemberg zu den Entwurfsplänen fand am o. g. Termin mit den Mitgliedern des Bauausschusses eine finale Besprechung der Pläne statt, um noch Details für das Gebäude abzustimmen. Folgende Festlegungen wurden dabei getroffen:
1. Das Gebäude ist nach dem Notfallplan des Landes Baden-Württemberg als Notfalltreffpunkt
auszustatten.
2. Die Frage, ob die Feuerwehrboxen mit Sektional- oder Falttoren ausgestattet werden, soll der
Feuerwehrausschuss, unter Einbeziehung der Anschaffungs- und späteren Betriebskosten,
entscheiden.
3. Die Beheizung der Fahrzeughalle soll über eine Fußbodenheizung erfolgen.
4. Um in der längerfristigen Zukunft möglichst flexibel zu sein, soll die lichte Kellerhöhe von 2,50 m
auf 2,75 m angehoben werden.
Anmerkung:
Die Raumhöhe im Erdgeschoss wird bei 2,90 m lichter Höhe liegen.
5. Die Dächer am Gebäude sind mit einem kleinen Überstand zu bauen, um bei einem Überlaufen der
Dachrinne zu verhindern, dass das Wasser an der Hausfassade herabläuft. Der Überstand ist
ohne sichtbare Sparren zu bauen.
Anmerkung:
Vom Architekturbüro war vorgeschlagen worden, die Dächer bündig mit der Fassade abzuschließen,
was modern wirkt, aber die vorstehend genannten Probleme mit sich bringen kann.
6. Die Fassade der Feuerwehrhalle soll mit Sandwichplatten verkleidet werden. Die Farbe ist nach einer
Bemusterung vom Ausschuss zu gegebener Zeit noch festzulegen.
7. Statt der vom Architekturbüro vorgeschlagenen Holzfassade am Mittelbau und am Saal soll eine
Putzfassade angebracht werden. Die Fassadenfarbe ist zu gegebener Zeit nach einer Bemusterung
ebenfalls noch festzulegen.
8. Auf dem Platz vor dem Gebäude sind ein versenkbarer Strom- und Wasseranschluss zu planen und
Bodenhülsen für Sonnenschirme. Die Standorte sind im Zuge der Ausplanung des Dorfplatzes
festzulegen.
9. Bei der Elektroplanung ist die Einbeziehung des Notstromaggregates für eine Vollversorgung des
Hauses zu berücksichtigen. Dabei muss auch an einen Standort für einen Batteriespeicher gedacht
werden.
Vom Gemeinderat wurden die vom Bauausschuss getätigten Entscheidungen bestätigt und das Architekturbüro Bauke + Hübner beauftragt, den Bauantrag für das Baugenehmigungsverfahren vorzubereiten. In den zur Sitzung vorliegenden Plänen nachzuarbeiten ist noch die Zugangstür von der Küche in den Saal. Diese soll eine Schiebetür sein.
5. Bebauungsplan mit Grünordnung „Liebherr Süd III“
- Abwägung der Stellungnahmen des förmlichen Beteiligungsverfahrens
- Satzungsbeschlüsse
Zur Ermöglichung einer Betriebserweiterung der Liebherr-Hydraulikbagger GmbH war vom Gemeinderat, in Abstimmung mit der Firma, die Aufstellung des Bebauungsplanes „Liebherr Süd III“ beschlossen worden, um zusätzlichen Raum für ein Verwaltungs- und Schulungsgebäude, eine Verladehalle und weitere Aufstellflächen für Baumaschinen/-geräte, sowie für ein Testbaggerareal und ein Kundenzentrum zu schaffen.
In der Sitzung wurden die eingegangenen Rückmeldungen und Stellungnahmen auf die erfolgte öffentliche Auslegung der Pläne und die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgestellt und soweit erforderlich diskutiert und abgewogen.
Das Gremium stimmte dabei den Beschlussempfehlungen des Städteplanungsbüros LARS consult GmbH aus Memmingen zu und fasste die Satzungsbeschlüsse zu den planungsrechtlichen Festsetzungen und örtlichen Bauvorschriften zum Bebauungsplan. Die Verwaltung wurde beauftragt den Bebauungsplan „Liebherr Süd III“ entsprechend den baugesetzlichen Vorgaben ortsüblich bekannt zu machen.
6. 1. Änderung des Bebauungsplanes „Fellheimer Straße Süd I“
- Abwägung der Stellungnahmen aus dem förmlichen Beteiligungsverfahren
- Satzungsbeschlüsse
Im Februar 2020 war vom Gemeinderat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fellheimer Straße Süd I“ beschlossen worden, um dadurch eine sogenannte städtebaulich integrierte Lage zu schaffen, die es dem Betreiber des Edeka-Marktes ermöglichen sollte, den damals nur 800 m² großen Einkaufsmarkt auf 1.200 m² Verkaufsfläche zu vergrößern. Konkrete Bauvorhaben für das Mischgebiet waren zu dieser Zeit nicht bekannt. Mittlerweile konkretisieren sich jedoch Vorhaben. So bestehen zwei konkrete Anfragen. Einmal für ein mehrgeschossiges gewerbliches Verwaltungsgebäude im Osten des Geltungsbereiches und sodann für ein Ärzte‑, Gewerbe- und Wohngebäude auf der Westseite des Plangebietes. Um die Vorhaben realisieren zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich und zwar in Bezug auf die Art und das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Festsetzungen zum Immissionsschutz, der Ein- und Ausfahrtsmöglichkeiten in und aus den Grundstücken und schließlich auch in Bezug auf Dachformen und -neigungen.
Bereits in der letzten Beratung des Gremiums war zur Umsetzung des Geplanten der Gebietscharakter als urbanes Gebiet und nicht mehr wie bisher als Mischgebiet festgesetzt worden. Urbane Gebiete dienen dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die zulässigen Nutzungen entsprechend dabei weitestgehend denen im Mischgebiet, wobei - im Unterschied zum Mischgebiet - die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein muss. Gegenüber einem reinen Mischgebiet bestehen in urbanen Gebieten tagsüber auch etwas höhere Lärmkontingente, was den Zulieferverkehr zu Liebherr und die Anlieferung von Hackschnitzeln zur Heizzentrale der EZL erleichtert. Zum sparsamen Umgang mit der Fläche, aber auch zur städtebaulichen Abstufung gegen die im Osten noch höher zulässige Bebauung der Firma Liebherr, wurde die ursprünglich lediglich für den südlichen Bereich auf maximal 16 Meter festgeschriebene Firsthöhe auf die gesamte Fläche des Bebauungsplanes ausgedehnt. Für optimale bauliche Entwicklungsmöglichkeiten soll im Bedarfsfall durch ein Staffelgeschoss die bauliche Höhe zudem um weitere drei Meter erhöht werden dürfen. Dieses zulässige oberste Geschoss ist mit seiner flächigen Ausdehnung allerdings auf 75 % der Erdgeschossfläche beschränkt, um in seiner optischen und städtebaulichen Wahrnehmung in den Hintergrund zu rücken.
Zur Darlegung und Erörterung der allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung erfolgte im Zeitraum von einem Monat die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit sowie eine Anhörung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange.
Die hierzu eingegangenen Stellungnahmen wurden in der Sitzung vom Städteplanungsbüro LARS consult vorgestellt. Den Abwägungs- und Beschlussempfehlungen des Büros wurde dabei zugestimmt. Die planungsrechtlichen Festsetzungen wurden anschließend, zusammen mit den örtlichen Bauvorschriften, als jeweils eigenständige Satzungen beschlossen. Die Gemeindeverwaltung erhielt den Auftrag den Bebauungsplan „Fellheimer Straße Süd I“ gemäß den Vorgaben des Baugesetzbuches öffentlich bekannt zu machen.
7. Freibad
- Weiteres Vorgehen bezüglich des mangelbehafteten und immer noch nicht fertiggestellten
Freibaddaches
Von der Projektförderstelle Jülich aus Berlin waren hinsichtlich des Freibades europaweite Ausschreibungen gefordert worden. Für die Dachabdichtung hatte dazu die Firma Gebrüder Rückert GmbH & Co. KG aus Gosheim das wirtschaftlichste Angebot vorgelegt und dementsprechend den Auftrag erhalten. Der beauftragte Dachaufbau ist allerdings bis heute nicht fertiggestellt. Die Gemeinde hat deshalb den von der Handwerkskammer Ulm als öffentlich bestellten Sachverständigen, Herrn Bernd Kramer aus Gerstetten, beauftragt, gutachterlich den Zustand der Flachdacharbeiten im Freibad zu erfassen. Dabei wurden erhebliche Mängel bei der Dachabdichtung festgestellt und dokumentiert. Die Arbeiten, so das Ergebnis im Gutachten, wurden weder nach den Herstellerangaben noch nach den gültigen Richtlinien für Flachdachabdichtungen ausgeführt. Gutachterlich wurde deshalb festgehalten, dass es erforderlich ist, das Dach komplett herunter zu nehmen und zu erneuern. Da diesbezüglich von der beauftragten Firma Gebrüder Rückert keinerlei Reaktionen gezeigt wurden, war vom Bauausschuss in seiner letzten Sitzung, in Abstimmung mit einem anwesenden Fachanwalt für Baurecht, beschlossen worden, den Vertrag mit der Firma Gebrüder Rückert außerordentlich zu kündigen und die Ansprüche der Gemeinde gerichtlich durchzusetzen, da sämtliche gesetzten Fristen zur Beseitigung der Mängel und zur Fertigstellung der vertraglich vereinbarten Leistungen fruchtlos verstrichen sind. Eingeleitet werden muss das Verfahren vor Gericht mit einem selbstständigen Beweisverfahren durch einen vom Gericht bestellten Gutachter. Aufgrund der Überlastung der Gerichte ist allerdings davon auszugehen, dass zwei bis drei Jahre vergehen könnten, bis die Angelegenheit dann tatsächlich im Gericht zur Verhandlung kommt. Um bis dahin Folgeschäden zu minimieren oder auszuschließen und andererseits keine Beweise im gerichtlichen Beweisverfahren zu zerstören, wird in Abstimmung mit dem Gutachter, eine provisorische Schutzlage auf die offenliegenden Abdichtungsbahnen inklusive einer sogenannten Windsogsicherung verlegt werden. Damit lässt sich die Beweislage „konservieren“ und das Gebäude gleichzeitig vor weiteren Schäden schützen.
Vom Gemeinderat wurden die von den Ausschussmitgliedern jeweils einstimmig gefassten Beschlüsse zum weiteren Vorgehen in dieser Angelegenheit bestätigt. Auf den Betrieb des Freibades hat die Entscheidung keinen Einfluss. Die für das Dach vorgesehenen Photovoltaikelemente können allerdings erst nach der Herstellung einer ordnungsgemäßen Dachabdichtung installiert werden.
8. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende über vorbereitende Maßnahmen zum barrierefreien Umbau des Busbahnhofes an der Michael-von-Jung-Schule. Um wie angedacht ab der Mitte des Jahres mit den Umbauarbeiten im Straßenraum beginnen zu können, war es erforderlich, rechtzeitig das Baufeld für die Baumaßnahme vorzubereiten. Dazu mussten sieben Ahornbäume aus dem schmalen Pflanzstreifen zwischen der Bushaltestelle und der Straße gefällt werden. Die Arbeiten wurden im Hinblick auf die bestehenden Naturschutzzeiten fristgerecht vor Ende Februar ausgeführt. Vom Gremium wurde das Veranlasste zustimmend zur Kenntnis genommen.
Im Anschluss daran informierte der Vorsitzende die Ratsmitglieder über die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit der Haushaltssatzung und des Haushaltsplanes der Gemeinde für das Jahr 2026 durch das Landratsamt Biberach. In den Bemerkungen des Landratsamtes zum Haushaltsplan heißt es, Zitat:
„Der Ergebnishaushalt 2026 weist ein ordentliches Ergebnis von -598.500 Euro aus. Nachdem das Sonderergebnis 0 Euro beträgt, ergibt sich ein negatives Gesamtergebnis in gleicher Höhe. Dies bedeutet, dass nicht alle Aufwendungen aus Erträgen gedeckt werden. Damit wird der gesetzlich vorgeschriebene Ausgleich des ordentlichen Ergebnisses erst unter Verwendung der Rücklage des ordentlichen Ergebnisses erreicht. Der Planungszeitraum bis 2029 sieht dagegen wieder positive Ergebnisse vor. Die geplanten Gesamtergebnisse summieren sich über die vier Jahre auf insgesamt 2,2 Mio. Euro.
Im Finanzhaushalt errechnet sich 2026 ein Zahlungsmittelüberschuss des Ergebnishaushalts von 773.700 Euro. Da keine Tilgungen geleistet werden, ergibt sich eine Nettoinvestitionsrate in dieser Höhe. Im Haushaltsjahr und dem darauffolgenden Finanzplanungszeitraum weist der Plan einen Zahlungsmittelüberschuss von insgesamt 7,9 Mio. Euro aus. In den vier Jahren des Planungszeitraums fallen keine Tilgungen an.
Das Investitionsprogramm in 2026 mit 7,5 Mio. Euro und in der Finanzplanung mit weiteren 12,8 Mio. Euro, insgesamt 20,3 Mio. Euro, soll aus den Nettoinvestitionsfinanzierungsmitteln von 7,9 Mio. Euro, aus Einzahlungen aus Investitionstätigkeit von 7,1 Mio. Euro und dem Abbau der Liquidität um 5,3 Mio. Euro finanziert werden.
Laut Haushaltsplan soll die Liquidität Ende 2026 voraussichtlich 1,2 Mio. Euro und zum Ende des Finanzplanungszeitraums 2029 voraussichtlich 478.500 Euro betragen. Die Mindestliquidität 2026 liegt bei 308.396 Euro.
Die Gemeinde Kirchdorf an der Iller ist aktuell schuldenfrei. Auch im Finanzplanungszeitraum sind keine Kreditaufnahmen vorgesehen.
Trotz eines geplanten Fehlbetrags im Ergebnishaushalt beweist die Gemeinde Kirchdorf für 2026 eine robuste finanzielle Grundverfassung. Die Kommune ist schuldenfrei, verfügt über hohe Rücklagen und erwirtschaftet aus eigener Kraft einen Zahlungsmittelüberschuss. Dieser Spielraum ermöglicht zukunftsweisende Investitionen in die Infrastruktur wie den Bauhof, das Feuerwehrhaus und die Baulandentwicklung. Die solide finanzielle Basis sichert die Handlungsfähigkeit und erlaubt eine aktive Zukunftsgestaltung. Diese hängt jedoch stark von einzelnen großen Gewerbesteuerzahlern ab, was ein konjunkturelles Risiko darstellt.“
9. Nichtöffentlich
Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es zunächst um die Besetzung der Schulleiterstelle an der Grundschule. Vom Gremium wurde dabei der Besetzungsvorschlag der Auswahlkommission des Regierungspräsidiums und des Staatlichen Schulamtes bestätigt. Die Zustimmung des Gemeinderates ist eine Voraussetzung, dass die Rektorenstelle auf die bisher kommissarische Schulleiterin, Frau Julia Tischendorf, offiziell übertragen werden kann. Beschlossen wurde der nichtöffentliche Teil der Sitzung mit der Entscheidung zur Ausschreibung einer auf drei Jahre befristeten Schulsozialarbeiterstelle an der Michael-von-Jung-Schule.


