Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates

icon.crdate02.02.2026

Kurzbericht zur Sitzung vom 27.01.2026

AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN

KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 27.01.2026

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Hierzu ging aus dem Teilort Unteropfingen die Anfrage ein, ob an der Haltestelle bei der Kapelle ein Wetterschutz für wartende Fahrgäste sowie ein Mülleimer für Abfälle angebracht werden könnten. Da die Bushaltesituation in Unteropfingen in den nächsten Monaten insgesamt einmal zu einem Thema werden wird, sollen vorläufig keine Maßnahmen ergriffen werden.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen

a)  zum Neubau einer Garage auf Flst. 140/18, Gewerbestraße 14, Kirchdorf

b)  zur Renovierung des Wohnhauses, Einbau einer Dachgaube, Erweiterung des Erdgeschosses

      mit unterkellertem Anbau auf Flst. 1612, Zum Illergries 8, Unteropfingen

c)  zur vorgezogenen Artenschutzmaßnahme zum Bebauungsplan „Liebherr Süd III“, zur Aufschüttung

      eines Walls mit Sandlinsen und Totholz für die bessere Ansiedlung von Tieren,

      Flst. 1907, 1936, 1937, 1939, Kirchdorf

 

3.    Ganztagesbetreuung an der Grundschule

-    Vorstellung und Festlegung des Konzeptes

Von der Bundesregierung ist beschlossen worden zur ganztägigen Förderung von Kindern im Grundschulalter sukzessive einen bundesweiten Ganztagesanspruch einzuführen. Das Ziel dahinter ist, die Bildungschancen zu verbessern und eine bessere Vereinbarung von Beruf und Familie zu erreichen. Ab dem Schuljahr 2026/27 haben danach zunächst alle Kinder der ersten Klasse einen Anspruch auf ganztägige Bildung und Betreuung. Der Rechtsanspruch wird dann schrittweise auf die weiteren Klassenstufen zwei bis vier ausgedehnt, so dass ab dem Schuljahr 2029/30 allen Kindern der ersten bis vierten Klasse ein Rechtsanspruch auf Ganztagesbetreuung zusteht. Die damit verankerte neue Aufgabe wird in den künftigen Haushalten beim Bund, den Ländern sowie den Städten und Gemeinden bundesweit Finanzmittel in erheblichem Umfang binden. Zur Ausgestaltung gibt es verschiedene Möglichkeiten, die in der Sitzung zusammenfassend vorgestellt worden sind. Am besten zu gefallen wusste dabei ein für die Eltern flexibles Angebot.

 

Nach ersten Rückmeldungen wird dieses auch von den meisten anderen Städten und Gemeinden favorisiert. Im Ergebnis wird die Gemeinde damit eine Übernahme der gesamten Betreuung der Kinder außerhalb der Unterrichtszeiten an fünf Tagen anbieten. Bei der flexiblen Betreuung können die Eltern - je nach Bedarf - ihre Kinder für bis zu fünf Wochentage, die freigewählt werden können, anmelden. Daneben gibt es aber auch weiterhin die Möglichkeit, dass die Kinder ganz normal nach dem Unterichtsende nach Hause kommen, wenn keine Betreuungszeit gebucht, gewünscht oder benötigt wird. Wie bisher wird die Frühbetreuung der Grundschulkinder vor dem Unterricht für die Eltern ab 07:35 Uhr kostenfrei sein.

 

Für den Betrieb der verlässlichen Grundschule sollen die Städte und Gemeinden Landeszuschüsse erhalten, sowohl für die Personal- als auch für die Betriebskosten. Allerdings sollen diese erst frühestens 2027 ausbezahlt werden können. Welche Unkosten dabei genau berücksichtigt werden, steht final jedoch nocht nicht fest. Vom Gemeinderat wurden deshalb für den Start der verlässlichen Grundschule zunächst lediglich die Personalkosten für die Berechnung der Elternbeiträge herangezogen. Anteilig für zwölf Monate wurde dazu Folgendes festgelegt:

 

1.  für ein und zwei Betreuungstage in der Woche beträgt die Elterngebühr        40,00 €/Monat

2.  für drei und vier Tage                                                                                                               80,00 €/Monat

3.  bei fünf Betreuungstagen beträgt die Elterngebühr                                                100,00 €/Monat

 

Auf der Grundlage der festgesetzten vorläufigen Elternbeiträge zum kommenden Schuljahr 2026/27 wird die Grundschulleitung die Eltern der Grundschulkinder der Klassen 1 bis 3 und der Vorschulkinder in den Kindergärten über die beschlossene Betreuungsmöglichkeit und die von der Gemeinde hierzu erhobenen Gebühren informieren. Elternseits erforderlich ist eine verbindliche Anmeldung, wenn eine Betreuung gewünscht ist.

 

Um eine Personalkostendeckung zu erreichen, werden keine Geschwisterrabatte gewährt. Da im ersten Jahr des Rechtsanspruches die dafür noch zu bauenden Räume im 3. Obergeschoss der Michael-von-Jung-Schule nicht bezugsfertig sein werden, wird die Betreuung der Kinder in Abstimmung mit der Schule aller Voraussicht nach zunächst im Trainingsraum und in zwei Klassenzimmern erfolgen. Das bisher bereits schon an der Schule tätige Betreuungsteam mit insgesamt neun Kräften auf Minijob- und Teilzeit-Basis hat seine Bereitschaft erklärt, auch den erweiterten Betreuungsumfang mitzutragen und ggf. entsprechend die Beschäftigungsverhältnisse aufzustocken. Bei 37 Schulwochen im Jahr ergeben sich für das Schuljahr Personalkosten in einer erwarteten Höhe von insgesamt rund 200.000,00 € im Arbeitgeberwand. Bei der 68 %igen Kostenbeteiligung die von Seiten des Landes ab 2027 rückwirkend für das kommende Schuljahr fließen soll, verbliebe damit ein nicht kostengedeckter Personalaufwand in Höhe von voraussichtlich 64.600,00 €/Jahr, der über die Elternbeiträge abgefedert werden soll.

 

4.    Fortführung der Ferienbetreuung an der Grundschule

Der von der Bundesregierung beschlossene Rechtsanspruch auf eine Ganztagesbetreuung bezieht sich ab dem kommenden Schuljahr auch auf die Ferienzeiten. Bisher war eine Ferienbetreuung der Grundschüler von der Gemeinde auf freiwilliger Basis angeboten worden, bis auf 30 Schließtage im Jahr. An Kosten für die sechsstündige Tagesbetreuung in den Ferien wurden pro Kind 300,00 € im Jahr von der Gemeinde erhoben und zwar verteilt auf 12 Monatsraten zu je 25,00 €.

 

Nach dem Willen des Gesetzgebers muss diese bisher freiwillige Leistung der Gemeinde künftig für acht Stunden täglich angeboten werden und ausgeweitet auf nur noch 20 Schließtage. Auf der Grundlage der dazu erstellten Personalkostenkalkulation wurde beschlossen, 360,00 € jährlich, verteilt auf 12 Monatsraten à 30,00 €, für dieses ausgeweitete Betreuungsangebot von den Eltern, die dieses für ein Kind in Anspruch nehmen, zu erheben. Eine Ferienbetreuung kann dabei nur jeweils für ein ganzes Schuljahr gebucht werden, um eine Verlässlichkeit auch hinsichtlich des Personalbedarfs zu bekommen. Zur Personalkostendeckung werden, wie bei der Ganztagesbetreuung, keine Geschwisterrabatte gewährt.

 

5.    Verabschiedung des Haushaltsplanes 2026 mit Anlagen sowie Beschlussfassung

        über die Haushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2026

Grundlage für die Erstellung des Haushaltsplanes 2026 sind die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2026.

 

Auf der Basis der übermittelten Daten und der festgesetzten Gewerbesteuer-Vorauszahlungen der örtlichen Industrie- und Gewerbebetriebe war vom Gemeinde- und Ortschaftsrat in der gemeinsamen Sitzung am 25.11.2025 das Investitionsprogramm festgelegt worden. Die in der damaligen Sitzung beschlossenen Investitionen haben Eingang in den Haushaltsplan gefunden. Trotz erwarteter zurückgehender Gewerbesteuereinnahmen für das laufende Jahr befindet sich die Gemeinde mit einer geplanten Investitionssumme in Höhe von 7.539.300,00 € in einem weiteren ausgabenträchtigen Jahr. In der Sitzung wurde das Planwerk von Herrn Kämmerer Preuß vorgestellt. Das geplante ordentliche Ergebnis beträgt nach dem Haushaltsplan -598.500,00 €, d. h. es entsteht in diesem Teil des Haushaltsplanes ein Fehlbetrag, der aber aus der ordentlichen Ergebnisrücklage voll gedeckt bzw. ausgeglichen werden kann. Eine Kreditaufnahme wird damit nicht notwendig werden.

 

Im Finanzhaushalt wird, bei den bekannten Eckdaten, ein Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 773.700,00 € entstehen. Durch den niedrigeren Umlagebeschluss des Kreistages bei der Kreisumlage (28 % statt 29,5 %), wird dieser Wert am Jahresende noch einmal um rund 142.000,00 € verbessert werden.

 

Den ordentlichen Erträgen von 16.165.900,00 € stehen ordentliche Aufwendungen in Höhe von 16.764.400,00 € gegenüber. In dieser Zahl sind auch die Abschreibungen in Höhe von 1.878.800,00 € enthalten. Die Auflösungen als Pendant dazu belaufen sich auf 506.600,00 €. Hauptgrund für das verbesserte Ergebnis gegenüber dem Haushaltsjahr 2025 sind gesunkene Transferaufwendungen (FAG- und Kreisumlage, -828.000,00 €) sowie reduzierte Sach- und Dienstaufwendungen (-385.000,00 €). Der Personalaufwand wird jedoch gegenüber dem Vorjahr von rund 4,44 Mio. € auf prognostiziert 4,73 Mio. € anwachsen. Wesentlicher Grund hierfür sind erwartete Tariferhöhungen beim Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst. Neben dem erwarteten Rückgang der Gewerbesteuer auf voraussichtlich noch 7 Mio. € (in 2025: 7,8 Mio. €) erreichen auch die Grundsteuern A und B mit zusammen 605.000,00 € im kommenden Jahr nicht mehr das Niveau vor der Grundsteuerreform. Um die Bürgerschaft nicht zusätzlich zu belasten, ist der Gemeinderat in seinen Beratungen dazu nicht den Empfehlungen des Landes nach einer Kompensation der ausfallenden Kosten durch eine Erhöhung der Hebesätze gefolgt. Durch die Neuregelung, die in Baden-Württemberg künftig nur noch den Bodenrichtwert und die Grundstücksgröße bei der Festsetzung der Bemessungsgrundlagen für die Grundsteuer berücksichtigt, wurden und werden vor allem Gewerbebetriebe und auch große Wohnanlagen entlastet, während die Steuerbelastungen für Ein- und Zweifamilienhäuser auch bei einem gleichbleibenden Hebesatz mitunter bereits deutlich angestiegen sind. Durch den bewussten Verzicht auf eine aufkommensneutrale Hebesatzanpassung fehlen der Gemeinde bei den Grundsteuereinnahmen rund 92.000,00 € in jedem Jahr, in dem diese unveränderten Hebesätze fortgelten. In der Summe erwartet die Gemeinde für das laufende Jahr Steuereinnahmen in Höhe von ca. 11,69 Mio. € (VJ 12,24 Mio. €) und Zuwendungen bzw. Zuweisungen aus Fördermitteln in Höhe von zusätzlich 1,91 Mio. € (VJ 1,66 Mio. €). Die Transferaufwendungen, wie z. B. die Kreis- und FAG-Umlage sowie die Gewerbesteuerumlage, wird bei 6,9 Mio. € liegen (VJ 7,37 Mio. €).

 

Nachfolgend aufgelistet sind die in 2026 geplanten Vorhaben im investiven Bereich und deren prognostizierten Einnahmen aus Förderprogrammen und/oder Kostenersätzen.

Geplante Vorhaben 1   Geplante Vorhaben 2

 

Vorausgesetzt, dass es wirtschaftlich nicht weiter abwärts geht, ist auf der Grundlage des gegenwärtig Bekannten und so auch prognostiziert im mittelfristigen Finanzplanungszeitraum bis 2029 für die angedachten Investitionen keine Kreditaufnahme vorgesehen. Schwerpunkte in der mittelfristigen Finanzplanung sind der Neubau eines Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses mit multifunktionaler Nutzung, die Erschließung des Baugebietes „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen, der Bau eines neuen Bauhofes und der Einstieg in die Planungen zur Errichtung einer großen 3- oder 4-fach Sporthalle. Daneben bleibt als durchgängige Aufgabe die regelmäßige Sanierung von Straßen. Der Blick auf die Folgejahre setzt jedoch voraus, dass die Gemeinde wieder steigende Gewerbesteuereinnahmen über dem Niveau von 2026 hinaus erhält. Sollte dies wider den Erwartungen nicht der Fall sein, müssten Investitionen aufgeschoben oder im gravierendsten Fall auch komplett ausgesetzt werden. Es ist deshalb weiterhin angeraten aufmerksam die Ertragsentwicklung im Blick zu behalten.

 

Zum Zeitpunkt der Aufstellung dieses Haushaltsplanes stehen alle Vorhaben auf einem soliden finanziellen Fundament. Mit dem vorgelegten Planwerk werden wiederum in zahlreichen Aufgabenbereichen Vorhaben ins Auge gefasst, die der Zukunft Kirchdorf zuarbeiten. Mit den gesetzten Vorhaben geht die Gemeinde allerdings wieder wie in den Vorjahren an die Grenzen ihrer finanziellen Möglichkeiten.

 

Nach der Anhörung des Ortschaftsrates wurden vom Gemeinderat die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2026 und der Finanzplan 2027 bis 2029, entsprechend dem vorgelegten Entwurf, verabschiedet. Das insgesamt 335 Seiten umfassende Planwerk kann damit zur Bestätigung der Rechtmäßigkeit dem Landratsamt vorgelegt werden. Sobald dazu der Haushaltserlass vorliegt, wird die Haushaltssatzung, wie in den Vorjahren, über das Mitteilungsblatt der Gemeinde wieder öffentlich bekannt gemacht werden.

 

6.    Friedhof Kirchdorf

-    Anlage eines weiteren Urnenstelenfeldes und eines neuen Kindergrabbereiches

Das erst vor wenigen Jahren neu angelegte Urnenstelenfeld auf der Ostseite des Kirchdorfer Friedhofes fand von Anfang an einen sehr großen Anklang als Bestattungsart. Der bestehende Bereich wird deshalb nur noch für wenige Beisetzungen zur Verfügung stehen. Für die Neuanlage eines solchen Grabfeldes, kombiniert mit einem Bereich für Kindergräber, hatte die Friedhofsverwaltung zusammen mit der Firma Feirle & Denz in der Sitzung am 23.09.2025 einen Vorschlag unterbreitet, der damals aber nicht die erforderliche Mehrheit im Gremium fand. Um eine bestmögliche Lösung zu finden, wurde deshalb ein Gemeinderatsausschuss gegründet, dessen Ergebnisse in der Sitzung vorgestellt wurden. Entsprechend dem Vorschlag des Ausschusses soll ein weiterer Urnengrabbereich im westlichen Anschluss an die Urnenquarder in der dortigen Grünfläche angelegt werden. 18 weitere Bestattungsplätze ließen sich dort dann unterbringen. Das von der Firma Feirle & Denz hierfür vorgelegte Angebot wurde in der Sitzung angenommen. Nach Auskunft ist die Anlage der neuen Grabfläche allerdings erst im Juni/Juli 2026 realisierbar.

 

Für Kindergräber soll ein Bestattungsplatz im südlichen Teil des Friedhofes im Übergangsbereich vom alten zum neuen Friedhofsteil eingerichtet werden. Wie von der Verwaltung bereits im September vorgeschlagen, würden in diesem Bereich Totgeburten, Fehlgeburten und Kinder unter zehn Jahren beigesetzt werden können. Im Zentrum dieses Platzes soll ein zentraler Grabstein stehen, der als Kunstwerk auch für sich alleine wirkt, wie von der Firma Schädler bereits zur Septembersitzung vorgeschlagen. Der Ausschuss wurde beauftragt, zusammen mit der Friedhofsverwaltung einen Gestaltungsvorschlag für eine Beschlussfassung im Gemeinderat zu erarbeiten und für dessen „Mitte“ die von der Firma Schädler angebotene Stele zu beschaffen.

 

7.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller oder auch sächlicher Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedürfen nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschlossen die Gremien zunächst die Annahme einer Sachspende in Form von Warnwesten von einem Spender, der namentlich nicht genannt werden möchte, im Wert von 333,20 € für den Geschwister-Simmler-Kindergarten. Dankbar entgegengenommen und zugestimmt wurde sodann einem Geldbetrag aus den Erträgen der Geschwister-Simmler-Stiftung in Höhe von 4.500,00 €. Je 1.000,00 € davon sollen der Bücherei und den drei Kindergärten zugutekommen sowie 500,00 € für soziale Zwecke der Gemeinde.

 

8.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Gemeinderatssitzung am 16.12.2025 informierte der Vorsitzende zunächst über den Tätigkeitsbericht der Sozialstation Rottum-Rot-Iller e.V. zum Geschäftsjahr 2024. Die Sozialstation mit Sitz in Ochsenhausen war von den katholischen und evangelischen Kirchengemeinden der Raumschaft Rottum-Rot-Iller am 08.04.1974 zur Übernahme sozialpflegerischer Dienste gegründet worden. In Jahren nicht ausgeglichener Geschäftsergebnisse sind die Kirchengemeinden an der Abmangelfinanzierung mit 25 % beteiligt und die kommunalen Gemeinden im Geschäftsbereich (Berkheim, Dettingen, Erlenmoos, Erolzheim, Gutenzell-Hürbel, Kirchberg an der Iller und Kirchdorf an der Iller sowie Ochsenhausen, Rot an der Rot, Steinhausen an der Rottum, Tannheim und die Stadt Bad Wurzach) in Höhe von 75 %. In der Vergangenheit war dies vereinzelt schon erforderlich. Im Geschäftsjahr 2024 ergab sich durch die Tätigkeit der Sozialstation ein Jahresüberschuss in Höhe von 328.982,00 € (VJ 340.431,00 €). In der Mitgliederversammlung am 20.11.2025 konnte damit wiederum ein sehr gutes Jahresergebnis präsentiert werden. Auch im Hinblick auf die Abrechnung des Geschäftsjahres 2025 und im Ausblick auf 2026 zeichnet sich eine solide Geschäftssituation ab. Die Sozialstation wird damit auch künftig mit ihren mittlerweile 99 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern den Kommunen und Kirchengemeinden als verlässlicher Partner mit einem breiten Angebot an Pflege- und Versorgungsdienstleistungen zur Seite stehen können.

 

Die nächsten Informationen betrafen noch zu ändernde Sitzungstermine. So wird die nächste Zusammenkunft des Gemeinderates wegen der Fasnetswoche am Mittwoch, 18.02.2026 (Aschermittwoch) im Sitzungssaal stattfinden.

 

Weitergehend wurde der Gemeinderat über den Ortschaftsratsbeschluss informiert, dass die im Zuge der Sanierung der Berkheimer Straße dort entfallende Wasserentnahmestelle für Landwirte auf dem der Gemeinde gehörenden Grundstück an der Einmündung zur Hofstelle Sohm (zwischen Berkheim und Oberopfingen) neu errichtet werden wird.

 

Beschlossen wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit der Information, dass der bisherige kommissarische stellvertretende Schulleiter an der Michael-von-Jung-Gemeinschaftsschule, Herr Stefan Kronenwett, vom Staatlichen Schulamt zum Konrektor der Schule bestellt worden ist. Hierzu der herzliche Glückwunsch.

 

9.    Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Personal- und Mietwohnungsangelegenheiten.