Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Bekanntmachung Illersohlschwellen

icon.crdate05.12.2025

Das Gesamtprojekt „Agile Iller“ ist ein Gemeinschaftswerk des Regierungspräsidiums Tübingen, des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth und des Wasserwirtschaftsamtes Kempten und erstreckt sich vom Kraftwerk Ferthofen/Aitrach bei Fluss-km 56,725 bis zur Mündung der Iller in die Donau bei Fluss-km 0,000.

Das Gesamtprojekt „Agile Iller“ ist ein Gemeinschaftswerk des Regierungspräsidiums Tübingen, des Wasserwirtschaftsamtes Donauwörth und des Wasserwirtschaftsamtes Kempten und erstreckt sich vom Kraftwerk Ferthofen/Aitrach bei Fluss-km 56,725 bis zur Mündung der Iller in die Donau bei Fluss-km 0,000. Die Iller soll auf der Grundlage des Gewässerentwicklungskonzeptes aufgewertet werden.

Der Freistaat Bayern, vertreten durch das Wasserwirtschaftsamt Kempten und das Land Baden Württemberg, vertreten durch das Regierungspräsidium Tübingen, reichten mit Schreiben vom 18.06.2025 eine Planung der Björnsen Beratende Ingenieure GmbH, Augsburg, vom März 2025 für die Herstellung der ökologischen Durchgängigkeit durch Umbau der Illersohlschwellen bei Fl.km 38,156, 36,930 und 35,800 in Raue Rampen sowie ökologische Aufwertungsmaßnahmen an der Iller zwischen Fl.km 38,750 und 38,550 ein. Mit den vorliegenden Planungsunterlagen wird für diesen Gewässerausbau nach § 67 Abs. 2 UVPG die Planfeststellung nach § 68 Abs. 1 WHG beantragt. Die Planunterlagen enthalten neben dem Erläuterungsbericht mit den Planbeilagen eine Vorprüfung zur Umweltverträglichkeit.

Durch den Umbau der Sohlschwellen und die naturnahe Umgestaltung des Gewässerprofils soll die biologische und hydromorphologische Durchgängigkeit hergestellt, sowie die Eigenentwicklung der Iller gefördert und im aktuell staugeregelten Abschnitt der Iller eine möglichst lange Fließstrecke realisiert werden. Ziel des Vorhabens ist es, für den stark veränderten Wasserkörper das gute Potential gemäß den Vorgaben der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie zu erreichen.

Das Landratsamt Unterallgäu beabsichtigt den Erlass eines Planfeststellungsbeschlusses für das o.g. Vorhaben inkl. der in den Antragsunterlagen genannten Maßnahmen. Das Vorhaben wird hiermit bekanntgegeben.

Es wird darauf hingewiesen, dass

1. die Planunterlagen, die dem Vorhaben zugrunde liegen, in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 31.12.2025 bei der Gemeinde Fellheim sowie beim Landratsamt Unterallgäu, Bad Wörishofer Straße 33, 87719 Mindelheim, 3. Stock, Zimmer 329, während der Dienststunden zur Einsicht ausliegen,

2. die Planunterlagen in der Zeit vom 24.11.2025 bis einschließlich 31.12.2025 auch auf der Internetseite des Landratsamtes Unterallgäu unter https://www.landratsamtunterallgaeu.de/aktuelles/bekanntmachungen sowie auf den Internetseiten der Gemeinden Fellheim (https://fellheim.vgem-boos.de), Pleß (https://pless.vgem-boos.de) und Kirchdorf an der Iller (https://www.kirchdorf-iller.de) einsehbar sind,

3. etwaige Einwendungen gegen das Vorhaben bis spätestens 20.01.2026 bei den Gemeinden Fellheim, Pleß oder Kirchdorf an der Iller oder beim Landratsamt Unterallgäu schriftlich oder während der Dienststunden zur Niederschrift zu erheben sind,

4. mit Ablauf der Einwendungsfrist alle Einwendungen ausgeschlossen sind, die nicht auf besonderen privatrechtlichen Titeln beruhen,

5. Personen, die Einwendungen erhoben haben, über den Erörterungstermin durch öffentliche Bekanntmachung benachrichtigt werden können, wenn mehr als 50 Benachrichtigungen vorzunehmen sind,

6. bei Ausbleiben eines Beteiligten im Erörterungstermin auch ohne ihn verhandelt werden kann und

7. die Zustellung der Entscheidung über die Einwendungen durch öffentliche Bekanntmachung ersetzt werden kann, wenn mehr als 50 Zustellungen vorzunehmen sind.

Kirchdorf an der Iller, den 20.11.2025

Rainer Langenbacher
Bürgermeister