Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates

icon.crdate01.12.2025

Kurzbericht zur Sitzung vom 25.11.2025

AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN

KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 25.11.2025

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Ein erster Fragesteller wollte wissen, ob die Sanierungsarbeiten in der Talstraße im Zeitplan liegen und bis wann mit der Fertigstellung der Straßenbauarbeiten zu rechnen ist. Der Vorsitzende führte aus, dass die Arbeiten bisher nach Plan verlaufen. Wenn es die Witterung zulässt, wird die Firma Kunz noch versuchen bis Weihnachten den Straßenabschnitt zwischen der Liebherr- und Sonnenstraße soweit fertigzustellen, dass dieser Teilbereich befahren werden kann. Der südliche Teil der Talstraße müsste entsprechend dem Bauzeitenplan dann bis Ende Mai 2026 fertiggestellt sein.

 

Angeregt wurde darüber hinaus aus den Reihen des Gemeinderates, dass man in einem neuen Baugebiet oder ggf. bei einer Umplanung eines bestehenden Bebauungsplanes auch einmal daran denken sollte, einen Bereich für Tiny Häuser auszuweisen.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zur Nutzungsänderung des ehemaligen Wirtschaftsgebäudes (Schweinestalles) in eine Gewerbehalle „Andy’s Hobbyshop“ auf Flst. 346, Auweg 11, Oberopfingen

 

3.    Erneuerung der Gemeindebrücke über die Rot bei Waldenhofen

Im Bereich der Gemarkung Waldenhofen führt eine Feldwegbrücke über die Rot für die es keine Planunterlagen gibt. Ihr Alter wird jedoch zwischen 65 und 80 Jahre geschätzt. Die Brücke ist als Stahlbetonplatte auf Widerlagern aufgelegt. Trotz immer wieder vorgenommener Ausbesserungen und Wartungsarbeiten geht die Brücke ihrem natürlichen Lebensende entgegen. Dies wurde bereits vor einigen Jahren bei der Bauwerkhauptprüfung durch das Ingenieurbüro Fackler aus Tannheim im Prüfbericht so festgehalten. Eine Sanierung der Brücke mit einer Instandsetzung des Tragwerkes wird sowohl vom Statikerbüro als auch vom Ingenieurbüro Funk in keinem Verhältnis mehr zu den einzusetzenden Mitteln gesehen. Empfohlen wird deshalb die Brücke durch einen Neubau zu ersetzen. Bei einer Traglast von 40 t geht das Ingenieurbüro für einen Neubau von Kosten in Höhe von ca. 400.000,00 € aus, wenn eine neue Brücke in etwa der gleichen Größe und Spannweite als Ersatz gesetzt werden soll. Sollten im Rahmen der Baugenehmigung jedoch von der Gewässerdirektion weitergehende Anforderungen gestellt werden, könnte der Preis allerdings auch höher liegen. Aktuell gibt es für Brückenneubauten und -sanierungen gute Fördermöglichkeiten. Im Rahmen der Infrastrukturförderung des Bundes wären dadurch 50 % der zuwendungsfähigen Kosten förderfähig, zuzüglich einer Planungskostenpauschale. Nach der Beratung des Sachverhaltes wurde von den Gremien beschlossen, die Brücke bei einer Aufnahme in das Landesförderprogramm in der vorfindlichen Länge und in der für den landwirtschaftlichen Verkehr erforderlichen Breite mit einer Traglast von 40 to neu zu bauen. Mit dem Ingenieurbüro Funk soll dazu nach einer Aufnahme in das Förderprogramm eine sogenannte funktionale Ausschreibung vorbereitet werden.

 

4.    Grundsteuerreform 2025

-    Festlegung der Hebesätze für das Haushaltsjahr 2026

Das Bundesverfassungsgericht hat mit Urteil vom 10.04.2018 festgestellt, dass die seit 1964 bestehenden Bewertungsvorschriften für die Grundsteuer verfassungswidrig sind. Das Land Baden-Württemberg hat die Rechtsprechung im Landesgrundsteuergesetz (LGrStG) umgesetzt und für das Grundvermögen (Grundsteuer B) ein modifiziertes Bodenwertmodell gewählt. Baden-Württemberg ist damit das einzige Bundesland, in dem die Bebauung eines Grundstücks auf der Ebene der Bewertung unberücksichtigt bleibt. Relevant sind dadurch nur noch die Grundstücksfläche und der jeweilige, vom unabhängigen Gutachterausschuss der Kommune zum 01.01.2022 festgestellte Bodenrichtwert. Nicht mehr relevant ist damit der Wert des Gebäudes auf dem Grundstück. Durch diesen baden-württembergischen Sonderweg werden vor allem Gewerbebetriebe, aber auch große Wohnanlagen entlastet, während bei einer anzustrebenden Aufkommensneutralität der Gesamteinnahmen aus der Steuer, die Ein- und Zweifamilienhäuser vor allem, wenn sie mit größeren Grundstücksflächen umgeben sind, teilweise deutlich stärker belastet werden. Der Landesregierung ist dies bekannt und wohl auch so gewollt.

 

Grundsätzlich sind Grundsteuern dazu da, dass Städte und Gemeinden mit diesen ihre laufenden Unterhaltungsmaßnahmen bei Straßen, Wegen, aber auch in ihren kommunalen Einrichtungen, wie Kindergärten, Schulen, etc. finanzieren. Gerade in Zeiten schwankender Gewerbesteuereinnahmen kommt den Grundsteuern als konjunkturunabhängige verlässliche Größe dabei eine besondere Bedeutung in der Finanzierung der Jahreshaushalte zu.

 

Die Änderung der Bewertungsgrundlagen hat dazu geführt, dass die Einnahmen der Gemeinde bei der Grundsteuern A und B um mehr als 90.000,00 € im Jahr zurückgegangen sind.

 

Es wurde deshalb in der Sitzung darüber beraten, die Hebesätze nach 14 Jahren erstmals wieder anzuheben, um nicht dauerhaft Finanzmittel in dieser bedeutenden Höhe zu verlieren. In der Abstimmung dazu war das aber nicht mehrheitsfähig.

 

Die Grundsteuerhebesätze von 320 % bei der Grundsteuer A (land- und forstwirtschaftliche Betriebe) und 300 % bei der Grundsteuer B (bebaute Grundstücke) gelten damit auch in 2026 unverändert weiter.

 

5.    Vorberatungen zum Haushaltsplan 2026

-    Festlegung der Investitionsschwerpunkte

Bei der Erstellung des Haushaltsplanentwurfs für das Jahr 2026 wurden die Orientierungsdaten des Innenministeriums und des Ministeriums für Finanzen und Wirtschaft zur kommunalen Haushalts- und Finanzplanung im Jahr 2026 zugrunde gelegt. Die Zahlen können nach Mitteilung der Bundesregierung allerdings nur als Momentaufnahme in Zeiten hoher Unsicherheiten verstanden werden.

 

Bereits im dritten Jahr befindet sich die deutsche Wirtschaft in einer Rezession, deren Ende immer noch nicht absehbar ist. Vor allem in Bereichen der Automobilindustrie und deren Zuliefererbetriebe wackeln viele Arbeitsplätze. Über 50.000 wurden in diesem Jahr laut Pressemitteilungen darüber hinaus bereits abgebaut. Die Konjunkturprognosen für das kommende Jahr sind, trotz der immensen Kreditaufnahmen der Bundesregierung zur Förderung eines weitreichenden Infrastrukturprogrammes, für unser Land und deren Wirtschaft nur mäßig. Eine Rolle spielt dabei auch die fragile Weltlage, in der man nicht sicher sagen kann, was morgen noch gilt. Die politischen Drohkulissen, der Krieg in der Ukraine, die von den USA erhobenen hohen Zölle und weiterhin schließlich der zunehmende globale Konkurrenzdruck in wesentlichen Bereichen der deutschen Wirtschaft dämpfen die konjunkturellen Erwartungen zusätzlich.

 

Diese Probleme und Herausforderungen spiegeln sich auch in den erwarteten Einnahmen der Gemeinde für das kommende Jahr. So wird zum Zeitpunkt des Haushaltsplanes davon ausgegangen, dass die wichtigste Ertragsquelle der Gemeinde, die Gewerbesteuer gegenüber den Vorjahren mit mehr als 10 Mio. € an Einnahmen auf rund 7 Mio. € im Jahr 2026 zurückgehen könnte. Die Gemeinde hat sich damit auf einen herben Einschnitt einzustellen. Zur Ader gelassen wird das neue Haushaltsjahr darüber hinaus durch die Anhebung des Kreisumlagesatzes sowie die noch deutlich besseren Einnahmen aus der Gewerbesteuer im zweitvorausgegangenen Jahr, die in 2026 zu Umlageerhöhungen bei der Finanzausgleichs- und Kreisumlage führen. Wohl ca. 6 Mio. € werden damit abgeführt werden müssen. Von den erwarteten steuerlichen Gesamteinnahmen in Höhe von 12,26 Mio. € dürften nach den aktuellen Berechnungen damit nur noch rund 6,27 Mio. € bei der Gemeinde verbleiben.

 

Eine für die Gemeinden insgesamt zunehmende Belastung zeigt sich im Vergleich der Ergebnishaushalte der letzten Jahre. Bedingt durch immer mehr landes- und bundesgesetzliche Vorgaben und Aufgabenübertragungen, ohne auskömmliche oder zunehmend sogar gänzlich ohne Finanzmittelübertragungen, verbleiben immer mehr Kosten bei den Gemeinden. Einhergehend mit einem kontinuierlich wachsenden Verwaltungs-, Bürokratie- und Personalaufwand sowie dadurch bedingt einem vermehrt erforderlichen Einsatz externen Fachbüros werden die Haushalte nicht nur von Kirchdorf, sondern aller Städte und Gemeinden Jahr für Jahr und Stück für Stück sukzessive weiter ausgehöhlt. Investitionen gelingen damit immer öfter nur noch über staatliche Zuschüsse und Kredite. Zunehmend mehr Gemeinden hängen damit am Tropf des Staates. Eine fatale Entwicklung!

 

In der Sitzung ging es maßgeblich darum, Mittel bereit zu stellen für die bereits während des Jahres beschlossenen oder unabweisbaren Investitionen. Das Paket mit Kosten in einer Höhe von 6,9 Mio. €, auf das Fördermittel in Höhe von 2,95 Mio. € erwartet werden, umfasst folgende Maßnahmen: Erschließung eines ersten Bauabschnittes im Baugebiet „Beim Dorfplatz“ um das Grundstück des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses für eine Bebauung vorzubereiten. Hinterlegt sind darüber hinaus Finanzmitel für das erwartete Mittlere Löschfahrzeug der Feuerwehr, die Kostenabrechnungen im Breitbandausbau, der Anschluss von kommunalen Gebäuden an die Energiezentrale St. Leonhard sowie die Schlussrechnungen für den Neubau des Eingangs-, Technik- und Umkleidegebäudes am Freibad und den Geschwister-Simmler-Kindergarten. Eingestellt sind ferner Finanzmittel für den beschlossenen barrierefreien Umbau des Busbahnhofs an der Michael-von-Jung-Schule und die Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus. Auch erwartete Restkosten für im Bau befindliche Straßensanierungsmaßnahmen in verschiedenen Bereichen unserer Gemeinde sind dort mit Mitteleinstellungen abgebildet. Die wesentlichen Investitionen für das Jahr 2026 wurden damit bereits während des laufenden Haushaltsjahres vom Gemeinderat festgelegt. Beschlossen wurden in der Sitzung darüber hinaus noch weitere investive Maßnahmen in einer Höhe von 633.300,00 €. Diese betreffen neben der Barrierefreiheit der Gemeindehomepage, verschiedene notwendige Beschaffungen für die Freiwillige Feuerwehr, die Anlage neuer Grabfelder auf den Friedhöfen und die Beschaffung einer Kühlvitrine für den Friedhof Oberopfingen sowie verschiedene Beschaffungen in den Kindergärten und der Michael-von-Jung-Schule. Auch für einen Zuschuss zur Beschaffung neuer Trachten der Musikkapelle Oberopfingen wurden Mittel in den Haushalt eingestellt. Die größte Position im Rahmen des zu Beschließenden galt dem Grunderwerb. 400.000,00 € sind hierfür im kommenden Haushaltsjahr eingeplant.

 

Neben den genannten Investitionen sind für alle öffentlichen Einrichtungen der Gemeinde zusätzliche Mittel zur Ausführung von Reparaturen, Sanierungen, Ersatzbeschaffungen und für die Unterhaltung vorgesehen.

 

Die hochgerechnete Liquidität zum Jahresbeginn 2026 wird bei rund 5,8 Mio. € liegen. Durch die beschlossenen Investitionen dürfte diese bis zum Jahresende 2026 auf rund 1,2 Mio. € absinken. Die Rücklagen der Gemeinde schmelzen damit weiter zusammen. Eine Kreditaufnahme dürfte jedoch auch in 2026 nicht notwendig werden. Wie viele Gelder aus dem Infrastrukturprogramm des Bundes, das das Land Baden-Württemberg laut Presse in einer Höhe von 8,76 Mrd. € an die Städte und Gemeinden verteilen will, für Kirchdorf kommen und mit welchen Bedingungen diese Auszahlungen verknüpft sein werden, lässt sich derzeit noch nicht final sagen. Weil sich die Verteilung noch in der politischen Diskussion befindet, wurde auf einen Ansatz im Haushaltsplan verzichtet. Die Haushaltseinnahmen in 2026 könnten sich dadurch jedoch noch einmal verbessern, was dann auch Auswirkungen auf die Liquidität zum Jahresende hätte.

 

Im Blick auf den mittelfristigen Finanzplanungszeitraum geht die Gemeinde wieder von einem Aufschwung in der deutschen Wirtschaft allgemein und auch in der örtlichen Industrie aus, mit steigenden Gewerbesteuererträgen ab 2027. Sollte sich diese Erwartung entgegen den Prognosen nicht erfüllen, müssten anvisierte Projekte auf Eis gelegt werden. Die Gemeinde wird deshalb auch bei der Betrachtung des mittelfristigen Finanzplanungszeitraums den Haushaltsvollzug auf Sicht fahren müssen. Auf der Agenda bis 2029 stehen der Neubau des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses in Oberopfingen, der barrierefreie Umbau weiterer Bushaltestellen, der Neubau der Gemeindebrücke über die Rot, eine erste wohnbaumäßige Erschließung des Baugebietes „Beim Dorfplatz“, der Neubau des Bauhofes, die Sanierung des Erlenweges und ab 2029 auch die Planung für den Neubau einer großen Sporthalle. Mit den angezeigten Vorhaben reizt die Gemeinde ihre finanziellen Spielräume weiterhin aus und geht damit an die Grenzen des Möglichen. Auf der Grundlage der Beschlüsse in der Sitzung wurde die Verwaltung beauftragt, den Haushaltsplan für das Jahr 2026 aufzustellen.

 

6.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium zwei Spenden in Höhe von insgesamt 1.150,00 € anzunehmen. 150,00 € kommen von der Kaufland Vertrieb GmbH & Co. KG in Form von Lebensmitteln. Die verbleibenden 1.000,00 € werden dem Wilhelm-Sailer-Kindergarten von Herrn Erwin Grubner zugewendet. Herr Grubner hat schon mehrfach namhafte Beträge an den Kindergarten in Oberopfingen gespendet. Den Gebern, insbesondere Herrn Erwin Grubner, sei für ihre großzügige Förderung und den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

 

7.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung am 05.11.2025 beschlossen die Ratsgremien zunächst die diesjährige Weihnachtszuwendung der Gemeinde. Je 500,00 € sollen danach der Wolfgang-Notz-Stiftung und der Nachbarschaftshilfe zugute kommen.

 

Seit dem Jahr 2006 wird in guten Jahren ein Betrag von 1.000,00 €, statt persönlicher Geschenke für die Mitarbeiter der Gemeinde und die Ratsmitglieder an wohltätige oder gemeinnützige Organisationen oder Einrichtungen der Gemeinde ausgeschüttet.

 

Im Anschluss daran informierte der Vorsitzende im Vorgriff auf das nächste Jahr bereits über die geplanten Sitzungstermine im ersten Quartal 2026.

 

Eingetroffen ist mittlerweile der Zuschussbescheid zur Aufstockung des nördlichen Schulhausanbaus. Mit der Übersendung des Bescheides hat das Regierungspräsidium bereits eine erste Mittelauszahlung in Höhe von 741.576,000 € veranlasst. Durch das dritte Stockwerk wird sich eine zusätzliche Nutzfläche von ca. 633 m² ergeben. Für die Betreuung der Grundschüler werden damit zukünftig ansprechende und großzügige Aufenthaltsräumlichkeiten zur Verfügung stehen. Die Aufstockung der Schule kann damit für einen Baubeginn im Frühjahr 2026 vorbereitet und öffentlich ausgeschrieben werden. Projektiert ist das Vorhaben mit rund 2,8 Mio. € bei einer zugesagten öffentlichen Gesamtförderung in Höhe von 1.853.940,00 €. Die Ratsgremien nahmen diese Entwicklung erfreut zur Kenntnis.

 

In weiteren Kenntnisnahmebeschlüssen wurden die Ratsgremien von der Beschaffung einer neuen Telefonanlage für das Rathaus unterrichtet, die mit 11.502,42 € zu Buche schlägt und über die notwendige Beschaffung einer neuen IT-Ausstattung für das Rathaus mit erwarteten Kosten in Höhe von rund 34.000,00 €, inkl. der Kosten für den Erwerb der Lizenzen und eines leistungsstarken neuen zentralen Servers.

 

8.    Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit standen Personal- und Grundstücksangelegenheiten an. Bei Letzterem auch eine Kaufanfrage der Firma Liebherr für eine ca. 4.900 m² große Fläche im neuen Mischgebiet „Fellheimer Straße Süd I“, der von den Gremien entsprochen wurde.

 

In einem anschließenden nichtöffentlichen Beratungspunkt ging es um die Klärung des weiteren Vorgehens bzgl. des immer noch undichten Freibaddaches. Aufgrund der bestehenden Rechtslage dürfen Maßnahmen zur Schadensbehebung erst vorgenommen werden, nach Vorliegen des dazu beauftragten Gutachtens und der erfolgten rechtlichen und schriftlichen Freigabe. Auf dieser Grundlage ist dann ein Leistungsverzeichnis zu erstellen für eine Ausschreibung, damit die Gemeinde auch bei einer Neuvergabe an einen Dritten rechtssicher und damit zuschussunschädlich handelt.

 

Im Hinblick auf den Kauf einer 3.000 m² großen Fläche von der Katholischen Kirchengemeinde (Flst. 364 am Mittelweg/Illerstraße) wurde die Verwaltung ermächtigt, auf der Grundlage des vorausgegangenen Ortschaftsratsbeschlusses den Grunderwerb für den Bau einer zweiten Heizzentrale der Nahwärme Oberopfingen e.G. zu tätigen.