Sitzung des Gemeinde- und Ortschaftsrates
icon.crdate12.11.2025
Kurzbericht zur Sitzung vom 05.11.2025
AUS DER ARBEIT DER RATSGREMIEN
KURZBERICHT ZUR GEMEINSAMEN SITZUNG DES GEMEINDE- UND ORTSCHAFTSRATES AM 05.11.2025
Dem öffentlichen Teil der Sitzung vorgeschaltet war eine nichtöffentliche Beratung, die eingeleitet wurde mit einem Fachvortrag zu den Möglichkeiten, aber auch zu den Grenzen des kommunalen Vergaberechtes bei der Durchführung von gemeindlichen Bau- und Entwicklungsvorhaben. In weiteren nichtöffentlichen Tagesordnungspunkten, die dann noch nach dem öffentlichen Teil der Sitzung folgten, ging es um Personalangelegenheiten, darunter um die Einstellung eines Fachangestellten für Bäderbetriebe für das Freibad und einer Auszubildenden in diesem Bereich ab September 2026. Weiterhin befassten sich die Gremien mit einem Antrag auf Verkürzung der Stufenlaufzeit, dem entsprochen wurde und der Niederschlagung von nicht beitreibbaren offenen Forderungen der Gemeinde. Den von der Verwaltung dazu vorgeschlagenen Beschlussanträgen wurde zugestimmt.
Im öffentlichen Teil der Sitzung wurde Nachfolgendes behandelt:
1. Bürgerfrageviertelstunde
Die erste Anfrage betraf die mit Bauzäunen immer noch abgesperrte Stadionstraße, die Fußgängern und Radfahrern den Durchgang verwehrt, obwohl die Straßenumgestaltungsarbeiten doch weitgehend abgeschlossen sind. Der Vorsitzende sagte zu, die Angelegenheit zu überprüfen und sobald als möglich den Durchgang freizugeben.
Die nächste Anfrage betraf den Stand des Glasfaserausbaus im Teilort Kirchdorf. Dort sind mittlerweile alle Leitungen verlegt und abgenommen. Die NetCom Baden-Württemberg als Netzbetreiber ist allerdings nach wie vor dabei das Netz aufzuschalten und auch in verschiedenen Abschnitten noch einmal zu überprüfen. Nach dem der Gemeinde Bekannten ist davon auszugehen, dass mit einer Netzfreischaltung und damit der Möglichkeit zur Nutzung erst im 2. Quartal 2026 zu rechnen sein wird. Bevor das Netz gebucht werden kann, will die NetCom Baden-Württemberg mit Flyern und auf einer Informationsveranstaltung über die Freischaltung der Anschlüsse und die Buchungsmöglichkeiten informieren.
2. Baugesuche
Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen
a) zum Umbau eines Einfamilienhauses mit Gaube auf Flst. 1017/1, Liebherrstraße 8, Kirchdorf
b) zur Errichtung eines Batteriespeichers mit 4 Modulen auf Flst. 1040/1, Liebherrstraße 12, Kirchdorf
durch die Liebherr Hydraulik Bagger GmbH. Mit den Batteriespeichern soll die Eigennutzung
des von den Photovoltaikelementen auf den großen Hallendächern der Firma erzeugten Stromes
gesteigert werden. Die Speicher haben - wie mitgeteilt wurde - eine Ladekapazität von 4,472 kWh.
3. Ergebnis der Verkehrszählung auf der Opfinger Straße in Kirchdorf
- Weiteres Vorgehen
Vom Gemeinderat war bereits vor einiger Zeit beantragt worden, das Tempo in den Ortsdurchfahrten der Kreisstraße in Kirchdorf und Oberopfingen in der Zeit von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr auf 30 km/h zu reduzieren. Darauf hingewiesen worden war dabei auch, dass dies nur dann wirkungsvoll sein wird, wenn flankierend zur Anordnung stationäre Geschwindigkeitsmessgeräte installiert werden. Vom Verkehrsamt war daraufhin als Grundlage für mögliche weitere Schritte zunächst eine Verkehrszählung durchgeführt worden, im Zeitraum vom 21.07. bis 27.07.2025. Im Aufzeichnungszeitraum waren insgesamt 20.807 Fahrzeuge in Fahrtrichtung Ortsmitte und 21.197 in Fahrtrichtung Oberopfingen gezählt worden. Die Verkehrsbelastung der Ortsdurchfahrt wird deshalb von Seiten des Verkehrsamtes - auf Rückfrage hin - als überdurchschnittlich betrachtet. Wie das Amt weiter ausführte, gab es allerdings nur eine relativ geringe Zahl an Fahrzeugen, die eine Geschwindigkeit von 80 km/h überschritten haben. Aus der Erfahrung - so wurde weiter mitgeteilt - werden diese Überschreitungen auch nicht mit straßenverkehrsrechtlichen Maßnahmen verringert werden können. Wirkung zeigen deshalb wohl lediglich Geschwindigkeitsmessungen mit anschließendem Bußgeldverfahren. Diese können jedoch nur dann durchgeführt werden, wenn die Ortstafel aus rechtlicher Sicht richtig aufgestellt ist. In der Sitzung ging es deshalb darum zu überlegen, ob diesem Anliegen nachgekommen werden soll. Da die Häuser entlang der Opfinger Straße im einseitig bebauten Bereich einen Abstand von 16 bis 20 Meter zur Straße haben, dürften damit jedoch, so das Verkehrsamt in einer ersten Einschätzung, nur wenige in einem von Lärm belasteten Bereich liegen. Wenn die Ortstafel versetzt wird, könnte vom Amt eine Lärmberechnung vorgenommen werden, ob und in welchem Ausmaß ein Lärmproblem besteht. Das Ergebnis würde dann eine objektive Grundlage für die Frage bieten, ob weitere Schritte erforderlich sind. Von den Gremien wurde, nach der Betrachtung aller möglichen Vor- und Nachteile, beschlossen, die Gegebenheiten bis auf Weiteres so zu belassen wie sie aktuell vorfindlich sind.
4. Geplanter Ausbau der Berkheimer Straße in Oberopfingen
- Sachstandsbericht und weiteres Vorgehen
Die Nahwärme Oberopfingen e.G. versorgt derzeit nahezu den gesamten Ortsteil von Oberopfingen mit regenerativer Wärmeenergie. Grundlage hierfür ist ein Wärmelieferungsvertrag mit der Agrar-Illertal GmbH & Co. KG (Biogasanlage), dessen Laufzeit jedoch zum 31.12.2027 endet. Um auch nach diesem Zeitpunkt regenerative Energie zur Versorgung des Teilortes einspeisen zu können, wurde bereits an einer Hofstelle in der Berkheimer Straße ein Hackschnitzelkraftwerk von privater Seite errichtet. Einen zweiten Standort möchte die Nahwärme Oberopfingen e.G. zusätzlich mit eigenen Mitteln am Mittelweg in Oberopfingen aufbauen.
Um die an der Hofstelle in der Berkheimer Straße erzeugte Wärme in der notwendigen Menge in das örtliche Nahwärmenetz einspeisen zu können, muss in der Berkheimer Straße (ortsdurchführende Kreisstraße) eine größere Leitung verlegt werden. In Abstimmung mit der Nahwärme Oberopfingen e.G. und dem Straßenamt Riedlingen soll dies zusammen mit der für das nächste Jahr vom Landkreis dort geplanten Straßenbelagssanierung erfolgen.
Für die Gemeindeverwaltung war dies der Anlass, um mit den Grundstücksanliegern einmal grundsätzlich zu erörtern, inwieweit die Straßensanierungsmaßnahme mit dem Bau eines Gehweges auf der Nordseite der Kreisstraße verbunden werden kann und soll. Hierzu fand im Rathaus eine Besprechung statt, zu der alle Grundstückseigentümer entlang der Straße eingeladen worden waren, von denen für die bauliche Umsetzung eines Gehweges Flächen erworben werden müssten.
Da der Straßenraum insgesamt sehr eng ist, wäre auf dem geplanten 175 Meter langen Ausbaustück lediglich ein 1,50 Meter breiter schmaler Gehweg möglich. Aufgrund des aktuellen Preisgefüges müssten, nach einer Kostenschätzung des Ingenieurbüros Funk, für diesen Fußweg mindestens 150.000,00 € eingeplant werden.
Die Berkheimer Straße ist in den 60er Jahren asphaltiert worden. Allerdings ist sie dabei nicht so vollumfänglich ausgebaut worden, wie sie eingangs geplant worden war. Von daher gilt sie als nicht endhergestellt. Die Straßenanlieger würden durch den Gehwegbau auf beiden Seiten der Straße deshalb beitragspflichtig werden. Nach der Erschließungsbeitragssatzung der Gemeinde müssten damit von den vorgenannten Kosten 5 % von der Gemeinde getragen werden. Der Rest würde, entsprechend den Grundstücksgrößen und des Nutzungsfaktors, d. h. der Intensität der Bebauung, abgerechnet und dann auf die Anlieger umgelegt werden.
Aufgrund der entstehenden Erschließungsbeitragspflicht votierte von den anwesenden Grundstückseigentümern nur noch einer für einen Gehweganbau. Wirkungsvoller als der Bau eines Gehweges zur Erhöhung der Sicherheit für Fußgänger wurde es von den bei der Besprechung Anwesenden erachtet, wenn die Fahrgeschwindigkeiten ab der Ortstafel auf 30 km/h reduziert werden würden. Das Straßenamt Riedlingen sollte deshalb gebeten werden, wegen fehlender Gehwege auf diese Art die Sicherheit für Fußgänger und Radfahrer zu erhöhen. Vom Ortschaftsrat wurde dies allerdings in der Beratung am 21.10.2025 abgelehnt. Stattdessen sprach sich das Ortsgremium für diesen Straßenabschnitt für öftere Geschwindigkeitskontrollen durch das Landratsamt aus und die Aufstellung einer Geschwindigkeitsanzeigetafel. Letzterer Vorschlag erhielt allerdings im Gemeinderat nicht die erforderliche Mehrheit.
Aufgrund des sich in der Besprechung auch ergebenden nicht durchgängig möglichen Grunderwerbs zum Bau eines Gehweges und des insgesamt sehr beengten Verkehrsraumes wurde vom Gemeinderat beschlossen, den Anbau eines Gehweges nicht weiter zu verfolgen.
Im Zuge der Straßenbelagssanierung soll aber die in der Straße liegende alte Hauptwasserleitung (in DN 150) ab der Ortstafel bis zum Abzweig der Memminger/Kirchdorfer Straße durch eine neue leistungsfähigere in DN 200 ersetzt werden. Mit der Wasserleitung erneuert werden muss auch die Schachtinfrastruktur. Im Hinblick auf die Wasserentnahmestelle für Landwirte sprachen sich die Gremien dafür aus, diese weiterhin für die Landwirtschaft aufrecht zu erhalten.
Als zu erwartende Kosten wurden hierfür vom Ingenieurbüro Funk rund 295.000,00 €/brutto genannt. 10.000,00 € davon sind dafür gedacht, auch die vorhandenen Kanalschachtabdeckungen in diesem Straßenbereich zu erneuern. Im Zuge der Straßensanierung sollen zudem die bisher noch über die Hausdächer geführten Stromleitungen in den Straßenkörper verlegt werden. Dies wurde dem Vorsitzenden bei Gesprächen mit der Netze BW GmbH als Interesse auch des Stromnetzbetreibers zurückgespiegelt.
Das Ingenieurbüro Funk wurde beauftragt, in Abstimmung mit dem Straßenamt sowie der Nahwärme Oberopfingen e.G. und der Netze BW GmbH die notwendigen Tiefbaumaßnahmen für eine Sanierung der Berkheimer Straße auszuplanen und für eine Umsetzung in 2026 auszuschreiben. In den Haushaltsplan 2026 werden gemeindeseits die hierfür notwendigen Kosten eingestellt.
5. Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus Oberopfingen
- Entwurfsvorstellung
Zur Planung und zum Bau des kombinierten Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses in Oberopfingen war nach der Gemeinderatswahl im Juli 2024 ein beratender Bauausschuss gegründet worden, aus Gemeinde- und Ortschaftsräten sowie Mitglieder der örtlichen Feuerwehr und der Musikkapelle.
Der Ausschuss hat sich seither mit dem Architekturbüro Bauke + Hübner zu insgesamt acht Sitzungen und zu einer Fachexkursion getroffen, bei der andere Feuerwehrgerätehäuser und auch ein kombiniertes Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehaus besichtigt worden sind. Aus den umfangreichen Gedanken, die zum Projekt angestellt wurden, aus den Erfahrungen der Besichtigungen und aus der Diskussion zahlreicher Entwürfe und Varianten ist nunmehr eine Planung entstanden, für die der Ausschuss einstimmig votiert hat. In der Sitzung wurde diese von Herrn Architekt Hübner vorgestellt. Das Gebäude besteht aus einem zweigeschossigen, unterkellerten Mittelbau, an den sich auf der Ost- und Westseite eingeschossige Gebäudeflügel, für die Einstellung der Feuerwehrfahrzeuge und den Dorfsaal anschließen. Von den Gemeinde- und Ortschaftsräten wurde der vom Bauausschuss favorisierte Entwurf in der Sitzung bestätigt. Mit dem Entwurf soll nun der Antrag auf eine Zuwendung aus Mitteln des Feuerwehrwesens gestellt werden. Parallel dazu sind die Bauantragsunterlagen zu erarbeiten. In der mittelfristigen Finanzplanung werden für die Jahre 2027-2029 Mittel zur baulichen Umsetzung eingestellt, allerdings noch unter dem Vorbehalt der Finanzierbarkeit in den kommenden Haushaltsjahren.
Entwurf Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus
6. Baugebiet „Beim Dorfplatz"
- Festlegung eines ersten Erschließungsabschnittes
Bevor mit dem Bau des Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshauses begonnen werden kann, ist das Grundstück zunächst straßenmäßig und mit allen Ver- und Entsorgungsleitungen zu erschließen. Vom Gemeinderat wurde beschlossen, wie bereits zuvor vom Ortschaftsrat in dessen Sitzung am 21.10.2025 vorberaten und empfohlen, zunächst nur die Wohnsammelstraße, ausgehend von der Kreisstraße bis zum Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus zu bauen, zusammen mit den notwendigen Kanälen und der erforderlichen Leitungsinfrastruktur (Wasser, Nahwärmeleitung, Glasfaser, Strom). Auf der Grundlage der vorliegenden Kostenschätzung des Ingenieurbüro Funk sollen dazu in den Haushaltsplan 2026 1,4 Mio. € eingestellt werden, damit nach der Herstellung der Straße im Frühjahr 2027 der geplante Spatenstich zum Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus erfolgen kann. Für die Aufbringung des Feinbelags auf der Straße werden im Haushaltsjahr 2029 50.000,00 € hinterlegt und weitere 1,9 Mio. € im selben Jahr für die komplette Erschließung des ersten Bauabschnittes. Dieser wird dann die Flächen der ehemaligen Hofstelle Riedmiller bis zur alten Schule umfassen, einschließlich des von dort dann künftig zum Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus weiterführenden öffentlichen Straßen- und Verkehrsraumes. Das Ingenieurbüro Funk wurde beauftragt, die Ausschreibung der ersten Erschließungsarbeiten vorzubereiten, damit nach erfolgter Rechtskraft des Bebauungsplanes im Frühjahr 2026 der Straßen- und Leitungsbau zum Standort des künftigen Feuerwehrgeräte- und Dorfgemeinschaftshaus als erste Baumaßnahme erfolgen kann. Mit der Nahwärme Oberopfingen e.G. ist dazu auch die Verlegung der Nahwärmeleitung festzulegen.
7. Neufestsetzung der Wasserversorgungsgebühren
- Vorstellung des Ergebnisses der aktuellen Gebührenkalkulation und Erlass der neuen
Wasserversorgungssatzung
Im Bereich der Wasserversorgung erfolgte zuletzt im Jahr 2021 eine Kalkulation und Neufestsetzung des Wasserpreises. Nach den Vorgaben des Kommunalabgabengesetzes ist die Gebühr in regelmäßigen Abständen zu überprüfen und ihre Berechtigung durch eine Kalkulation zu hinterlegen. Von der Gemeinde beauftragt hierzu wurde das Kommunalberatungsbüro Allevo aus Obersulm, das u. a. auf die Kalkulation von Wasser- und Abwassergebühren spezialisiert ist. Den Ratsmitgliedern war hierzu die insgesamt 23 Seiten umfassende Berechnung zugegangen. Durch Wasserleitungserneuerungen, aber auch durch Sanierungsmaßnahmen an den Hochbehältern des Verbandes, sowie die Umstellung auf digitale funkauslesbare Hauswasserzähler, wurde dabei eine neue Verbrauchsgebühr in Höhe von 1,33 €/netto je m³ ermittelt, zzgl. der derzeit gültigen Umsatzsteuer von 7 %. Im Vergleich zur bisherigen Gebühr bedeutet dies einen Anstieg um 0,40 €/m³. Ein Kubikmeter sind dabei aber 1.000 Liter Wasser. Eingeflossen in die Kalkulation sind zudem Verlustvorträge aus Vorjahren durch eine bisher mit 0,93 €/m³ nicht kostendeckende und damit zu niedrige Wassergebühr. Vom Gemeinderat wurde, nach vorausgehender Empfehlung des Ortschaftsrates, die neue Verbrauchsgebühr mit 1,33 €/m³ beschlossen. Wie bisher verzichtet die Gemeinde damit auch künftig auf die Erzielung eines Gewinns. Der aufgelaufene Verlustvortrag, durch die zu niedrige Gebühr in den letzten Jahren, in Höhe von 88.847,00 € wird durch die Beschlussfassung im Kalkulationszeitraum 2026/27 um 50 %, d. h. dadurch um 44.424,00 € reduziert werden.
Als Bemessungsgröße für die Grundgebühr sollen weiterhin die eingebauten Wasserzähler, gewichtet nach den unterschiedlichen Zählergrößen, dienen. Für die Bemessung der Kosten für die unterschiedlichen Vorhalteleistungen wird dabei wie bisher die Zählergröße Q3 (Dauerdurchfluss) herangezogen werden.
Grundgebühr netto brutto (mit 7 % USt)
Q3 4 2,00 €/Monat 2,1400 €/Monat
Q3 10 5,00 €/Monat 5,3500 €/Monat
Q3 16 8,00 €/Monat 8,5600 €/Monat
Q3 40 20,00 €/Monat 21,4000 €/Monat
Q3 63 31,50 €/Monat 33,7050 €/Monat
Q3 100 50,00 €/Monat 53,5000 €/Monat
Zusammen mit den neuen Gebührensätzen wurde auch die Wasserversorgungssatzung neu erlassen, da einige Teile der bisherigen Satzung nicht mehr der aktuellen Gesetzgebung und den fortentwickelten Vorgaben im Wassergesetz entsprachen. Sie tritt zum 01.01.2026 in Kraft.
Auch mit den neuen Gebührensätzen liegt Kirchdorf noch weit unter den Vergleichswerten in Baden-Württemberg. Der akutelle Durchschnittswert bei der Verbrauchsgebühr liegt bei der Wasserversorgung in unserem Land bei 2,54 €/netto je m³. Bei einem 4-Personen-Haushalt, der nach den Erfahrungswerten im Durchschnitt etwa 130 m³ Wasser im Jahr verbraucht, wird sich das Wasserbezugsentgelt durch die angehobene Gebühr monatlich um rund 4,63 €/brutto erhöhen.
8. Sonstiges
Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung am 14.10.2025 informierte der Vorsitzende über die Einrichtung einer eigenständigen Grundschule an der Michael-von-Jung-Schule. Das Staatliche Schulamt Biberach hat die Gemeinde dazu informiert, dass die Michael-von-Jung-Schule als Gemeinschaftsschule künftig nur noch die Klassenstufen 5 bis 10 umfassen wird. Die Klassenstufen 1 bis 4 werden unter dem Namen „Grundschule Kirchdorf an der Iller“ rückwirkend zum Schuljahresbeginn nunmehr eine eigenständige Schule sein.


