1. Änderung des Bebauungsplans „Fellheimer Straße Süd I“
icon.crdate24.10.2025
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Beteiligung der Öffentlichkeit und der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. §§ 3 und 4 Abs. 2 BauGB
Die Gemeinde Kirchdorf an der Iller hat in ihrer Sitzung vom 14.10.2025 den Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplans „Fellheimer Straße Süd I“ gebilligt. Mit der Aufstellung des Bebauungsplanes sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines urbanen Gebiets geschaffen werden. Der Bebauungsplan wird gemäß § 13 BauGB im vereinfachten Verfahren aufgestellt. Im Rahmen der Beteiligung gemäß § 4 Abs. 2 BauGB werden die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange sowie die Öffentlichkeit über die Planung informiert und erhalten Gelegenheit, sich zu der Planung zu äußern.


