Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderates

icon.crdate22.10.2025

Kurzbericht zur Sitzung vom 14.10.2025

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 14.10.2025

 

Im öffentlichen Teil der Sitzung standen nachfolgende Themen zur Beratung und Beschlussfassung an:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Von einer Familie, die im nördlichen Bereich der Dettinger Straße wohnhaft ist, wurde vorgetragen, dass es keine sichere Möglichkeit gäbe die Kreisstraße zu überqueren. Es wurde deshalb darum gebeten auf die Einrichtung einer Ampelanlage oder einen Zebrastreifen hinzuwirken. Die Gemeinde unterstützt das Anliegen. Der Landkreis als Träger der Straßenbaulast an dieser ortsdurchführenden Kreisstraße wird dazu um eine befürwortende Prüfung des Anliegens gebeten werden.

 

Vorgetragen wurde sodann, dass in jüngster Zeit vermehrt Schülerinnen und Schüler wegen der Überfüllung des Schulbusses in Unteropfingen nicht mitgenommen worden wären. Um das Anliegen weiterleiten zu können, ist die Gemeinde auf die Mitteilung der Tage, Uhrzeiten und die Anzahl der betroffenen Schülerinnen und Schüler angewiesen. Um die Informationen dazu wollte sich der Fragesteller kümmern.

 

Die nächste Wortmeldung betraf die unter Tagesordnungspunkt 3 geplante Umwandlung des Mischgebietes „Fellheimer Straße Süd I“ zu einem urbanen Gebiet. Der Sachverhalt wurde im Rahmen der Behandlung dieses Tagesordnungspunktes erläutert und erklärt.

 

2.    Bebauungsplan „Liebherr Süd III“

-    Vorstellung und Billigung des Entwurfs

-    Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung

Seit über 75 Jahren produziert die Firma Liebherr sehr erfolgreich in unserer Gemeinde Baumaschinen und insbesondere Bagger mit unterschiedlichen funktionalen Ausrichtungen. Im Zuge einer notwendigen Betriebserweiterung soll dafür auf einer ca. 5,54 ha großen Fläche südlich der Kreisstraße nach Fellheim die Aufstellung des Bebauungsplanes „Liebherr Süd III“ erfolgen (siehe beiliegender Lageplan).

Lageplan Geltungsbereich (maßstabslos)

Errichtet werden soll dort ein Verwaltungs- und Schulungsgebäude, eine Verladehalle, eine Aufstellfläche für Baumaschinen/-geräte und ein Testbagger-Areal. Neben der zentral im Plangebiet vorgesehenen Verladehalle zum Versand von Produkten soll im Verwaltungsgebäude zum Betrieb einer Kundendienstschule ein Teil als zweistöckige Halle konzipiert werden. Hier soll die Einfahrt mit Geräten zu Schulungs- und Vorführzwecken möglich sein. Die geplanten Gebäude dienen nach ihrer Umsetzung gleichzeitig als Schallschutz in Richtung der benachbarten Wohn- und Mischgebiete. Durch die Erweiterung soll für die am Standort Kirchdorf produzierten Großgeräte auch ein optimierter Versandplatz geschaffen werden.

 

Bereits im Jahr 2023 war vom Gemeinderat dazu dem vorgestellten Vorentwurf zugestimmt und die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher und privater Belange durchgeführt worden.

 

In der Sitzung wurde der nach der ersten Anhörung und Auslegung vom Städteplanungsbüro LARS consult GmbH aus Memmingen überarbeitete Entwurf vorgestellt. Eingearbeitet in diesen waren die Ergebnisse verschiedener Abstimmungsgespräche mit dem Straßenamt Riedlingen sowie vorgetragene Anregungen der Träger öffentlicher Belange. Von privater Seite waren dazu keine Rückmeldungen eingegangen. Die im Rahmen der Abwägung noch zu tätigenden Beschlüsse wurden vom Gremium dazu gefasst.

 

Wichtig war der Straßenbehörde, dass im Bereich der Kreisstraße keine neuen Anbindungspunkte geschaffen werden. Um dieser Vorgabe gerecht zu werden, wird das künftige Gewerbegebiet von Westen über die bereits im Rahmen des Baugebietes „Fellheimer Straße Süd I“ gebaute Zufahrtsstraße erschlossen.

 

Die für das Vorhaben notwendigen Lärmschutzberechnungen wurden vom Büro em plan aus Augsburg ausgeführt. Die Ergebnisse der schalltechnischen Untersuchungen ergaben, dass die Immissionsrichtwerte der TA-Lärm sowohl tags als auch nachts eingehalten werden. Durch die Erweiterung sind keine hochwertigen Biotope betroffen, wie im Umweltbericht zum Vorhaben ausgeführt ist. Allerdings haben sich bereits wenige Jahre nach der Eingrünung des Walls auf der Nord- und Westseite des Testgeländes Zauneidechsen angesiedelt. Diese sind vor dem Rückbau des Walls abzufangen und in zuvor geschaffene Ersatzhabitate umzusiedeln. Hinsichtlich des naturschutzrechtlichen Ausgleiches für den Eingriff in die Landschaft, der durch die Bebauung erfolgt, müssen insgesamt 764.806 Ökopunkte erbracht werden. Dies soll erfolgen durch den Auftrag überschüssigen Oberbodens im Baubereich auf verschiedene landwirtschaftliche Ackerflächen, die Anlage eines neuen Begrenzungswalls mit Gehölzpflanzungen auf dem Firmen- und Entwicklungsgelände sowie dem Hinzukauf von Ökopunkten über die Landesbörse. Mit Letztgenannten werden außerhalb Kirchdorfs umwelt- und artenschutzrelevante Maßnahmen unterstützt.

 

Angepasst an den notwendigen Bedarf der Firma Liebherr sollen Gebäude-/Hallenhöhen im Bereich des Bebauungsplanes bis 25,5 Meter Höhe zugelassen werden.

 

Nach der Vorstellung und Erörterung des Vorhabens wurde vom Gemeinderat der Entwurf zum Bebauungsplan mit Grünordnung „Liebherr Süd III“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften sowie Begründung und Umweltbericht, beschlossen. Das Büro LARS consult GmbH aus Memmingen wurde beauftragt, die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange, entsprechend den Vorgaben des Baugesetzbuches, durchzuführen. Für interessierte Bürgerinnen und Bürger werden die Unterlagen zum Bebauungsplan auf der Homepage der Gemeinde eingestellt.

 

Gerade in einer Zeit, in der deutschlandweit tausende Arbeitsplätze wackeln oder bereits abgebaut werden, ist es für unsere Gemeinde ein Glücksfall, dass die Familie Liebherr mit dem neuen Bebauungsplan ein Signal des Aufbruches und der Hoffnung in unsere Gemeinde und Region sendet. Wie über eine Pressemitteilung zu erfahren war, verbindet sich mit dem Vorhaben ein Invest von rund 32,7 Mio. Euro. Es werden damit bedeutende Weichen für eine weiterhin gute Entwicklung unserer großen Firma in unserer dörflichen Mitte und damit auch für unsere Zukunft gestellt.

 

Durch die Werkserweiterung auf der Firmensüdseite werden Flächen im nördlichen Werksteil frei, die eine gezielte Standortentwicklung und Modernisierung dann auch im Werkskern möglich machen werden. Von daher steht das Vorhaben auch im Rahmen einer weitreichenden und großen Zukunftsvision für den Standort in Kirchdorf.

 

3.    1. Änderung des Bebauungsplanes „Fellheimer Straße Süd I“

-    Vorstellung und Billigung des Entwurfs

-    Beschluss zur Durchführung der förmlichen Beteiligung

In der Gemeinderatssitzung am 18.02.2020 war vom Gremium die Aufstellung des Bebauungsplanes „Fellheimer Straße Süd I“ beschlossen worden. Inklusive der dazugehörigen Straßen, Gehwege und öffentlichen Grünflächen hat das Plangebiet eine Grundfläche von rund 2,27 ha. Oberziel der Planung war damals maßgeblich eine sogenannte städtebaulich integrierte Lage zu schaffen, die es dem Betreiber des Edeka-Marktes ermöglicht, den bis dato nur 800 m² großen Einkaufsmarkt auf 1.200 m² Verkaufsfläche zu vergrößern. Konkrete Bauvorhaben für das Mischgebiet waren damals nicht bekannt. Festgesetzt worden war deshalb lediglich, dass in diesem Bereich in verdichteter Bauweise Wohnraum und nicht störendes Kleingewerbe untergebracht werden soll.

 

Mittlerweile konkretisieren sich jedoch Vorhaben. So bestehen zwei konkrete Anfragen: Einmal für ein mehrgeschossiges Verwaltungsgebäude im Osten des Geltungsbereiches und sodann für ein Ärzte-, Gewerbe- und Wohngebäude auf der Westseite des Plangebietes. Um die Vorhaben realisieren zu können, ist eine Änderung des Bebauungsplanes erforderlich und zwar in Bezug auf die Art der baulichen Nutzung, das Maß der baulichen Nutzung, die Bauweise, die Festsetzungen zum Immissionsschutz, die Verkehrsflächen hinsichtlich der Ein- und Ausfahrtmöglichkeiten sowie hinsichtlich der Dachformen und -neigungen.

 

Die Änderung des Bebauungsplanes erfolgt im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB, weil die Grundzüge der Planung dadurch nicht berührt werden und alle naturschutzrechtlichen Ausgleichsforderungen bereits im Rahmen der Aufstellung des Bebauungsplanes beglichen worden sind.

 

Ein Ziel der eingeleiteten Änderung ist, das bisherige Mischgebiet künftig als urbanes Gebiet festzusetzen. Wie Mischgebiete dienen diese dem Wohnen sowie der Unterbringung von Gewerbebetrieben und sozialen, kulturellen und anderen Einrichtungen, die die Wohnnutzung nicht wesentlich stören. Die zulässigen Nutzungen entsprechen dabei weitestgehend denen im Mischgebiet, wobei - im Unterschied zum Mischgebiet - die Nutzungsmischung nicht gleichgewichtig sein muss. Gegenüber einem reinen Mischgebiet bestehen in urbanen Gebieten tagsüber auch etwas höhere Lärmkontingente, was den Zulieferungsverkehr zu Liebherr und die Anlieferung von Hackschnitzeln zur geplanten Heizzentrale der Energiezentrale St. Leonhard erleichtert.

 

Zum sparsamen Umgang der Fläche, aber auch zur städtebaulichen Abstufung gegen die im Osten noch höher zulässige Bebauung der Firma Liebherr wurde die bisher lediglich für den südlichen Bereich auf 16 Meter festgeschriebene Firsthöhe auf die gesamte Fläche des Bebauungsplanes ausgedehnt. Nachdem nur Gebäude mit Flachdächern bzw. flachgeneigten Dächern bis 8° Dachneigung zulässig sind, entspricht die Wandhöhe dann praktisch der Firsthöhe. Um den baulichen Entwicklungen südlich der Fellheimer Straße optimale Entwicklungsmöglichkeiten zu geben, soll im Bedarfsfall durch ein Staffelgeschoss die bauliche Höhe um weitere drei Meter erweitert werden können. Das Staffelgeschoss ist in seiner flächigen Ausdehnung allerdings auf 75 % der Erdgeschossfläche beschränkt, um in seiner optischen und städtebaulichen Wahrnehmung in den Hintergrund zu rücken.

 

Vom Gemeinderat wurde der vorgelegte Entwurf zur 1. Änderung des Bebauungsplanes „Fellheimer Straße Süd I“, bestehend aus Planzeichnung, Satzung, örtlichen Bauvorschriften sowie der Begründung, gefertigt vom Büro LARS consult GmbH aus Memmingen, beschlossen. Als nächster Schritt soll nun die förmliche Beteiligung der Öffentlichkeit, der Behörden und sonstigen Träger der öffentlichen Belange erfolgen.

 

4.    Ausschluss von Snack- und Warenautomaten in neuen oder zur Änderung anstehenden

        Bebauungsplänen

Verkaufsautomaten für Snacks, Getränke, Cannabinoid-Produkte, Vapes und E-Zigaretten verbreiten sich zunehmend. Auch in unserer Gemeinde wurden bereits zwei Automaten aufgestellt, an denen rund um die Uhr Käufe getätigt werden können. Hierzu liegen bereits erste Beschwerden zu Inhalten und nächtlichen Gelagen an den Automaten aus der Gemeinde vor.

 

In Baden-Württemberg besteht aus Jugendschutzgründen ein Verbot für Verkaufsautomaten, die alkoholische Getränke anbieten – und zwar unabhängig davon, ob sie über ein Altersverifizierungssystem verfügen. Für andere Produkte gibt es derzeit keine derartigen Verbote oder Regulierungen; diese sind damit rechtlich zulässig.

 

Die Kritik an Verkaufsautomaten wächst besonders im Hinblick auf sogenannte Mischsortimente, bei denen beispielsweise Lebensmittel zusammen mit Cannabinoid-Produkten angeboten werden (bsp. Schokoladenkekse und CBD-Cookies).

 

Cannabinoid-Produkte liegen in sehr unterschiedlichen Darreichungsformen vor und es fehlen bislang bundeseinheitliche Standards. Die Kontrolle und Überprüfung der Inhalte erfolgt laut der Lebensmittelüberwachung nicht automatisch und gestaltet sich im Einzelfall als aufwendig und technisch komplex, was eine einheitliche Überwachung erschwert.

 

Die einzig derzeit verfügbare Möglichkeit, Verkaufsautomaten in bestimmten Bereichen zu regulieren, besteht darin Verbote über Bebauungspläne zu erlassen, was von der Verwaltung für neu aufzustellende oder in Änderung befindliche B-Pläne vorgeschlagen wurde. Da allgemein ordnende Regelungen von Seiten des Gesetzgebers jedoch bisher fehlen und sich damit auch nicht ein allgemeines Verbot erreichen lässt, war der Vorschlag der Verwaltung dazu nicht mehrheitsfähig.

 

5.    Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete im Versorgungsbereich des

        Zweckverbandes Illertalwasserversorgung

-    Vorstellung der Untersuchungsergebnisse

Der Schutz des Trinkwassers ist eine wichtige öffentliche Aufgabe der Daseinsvorsorge. Um die Qualität von Wasser für den menschlichen Gebrauch zu sichern, hat das EU-Parlament am 12.01.2021 eine Trinkwasserrichtlinie verabschiedet, die in Deutschland durch die Verordnung über Einzugsgebiete von Entnahmestellen für die Trinkwassergewinnung (Trinkwassereinzugsgebietsverordnung-TrinkwEGV) am 12.12.2023 in nationales Recht umgesetzt worden ist.

 

Ziel der Verordnung ist es die Wasserressourcen in den Einzugsgebieten von Trinkwassergewinnungsanlagen zu schützen und damit dauerhaft eine sichere Versorgung der Bevölkerung mit Trinkwasser zu gewährleisten. Die Bundesregierung hat deshalb mit der Verordnung erstmals einen risikobasierten Ansatz für Trinkwassereinzugsgebiete verpflichtend eingeführt. Ziel der Verordnung ist der Gesundheitsschutz der Bevölkerung durch die Sicherstellung einer hohen Trinkwasserqualität und die Verhinderung potenzieller Verunreinigungen. Gleichzeitig verfolgt die Verordnung einen umfassenden Umweltschutzansatz, indem sie Grundwasserressourcen vor Verschmutzungen durch menschliche Aktivitäten, wie Landwirtschaft und Industrie schützen will. Durch präventive Maßnahmen sollen dazu Kontaminationsrisiken minimiert werden. Langfristig zielt die Verordnung auf eine nachhaltige Wasserversorgung ab, die nicht nur die aktuellen Bedürfnisse berücksichtigt, sondern auch die Trinkwasserressourcen für kommende Generationen bewahrt.

 

Unsere Gemeinde hat sich im Jahr 1906 mit der Nachbargemeinde Berkheim zum Zweckverband Illertalwasserversorgung zusammengeschlossen. Mit Ausnahme der Wohnplätze Binnrot und Waldenhofen, die ihr Wasser vom Tiefbrunnenpumpwerk Tännelesäcker des Zweckverbandes „Iller-Rißtal“ mit Sitz in Erolzheim beziehen, wird das Verbandsgebiet der Gemeinden Berkheim und Kirchdorf aus dem Tiefbrunnenpumpwerk Kirchdorf und den Brunnen im Schweinsgraben mit Trinkwasser versorgt.

 

Nach vorausgehenden Beschlüssen in den Ratsgremien der Gemeinden Berkheim und Kirchdorf ist die RBS wave GmbH aus Stuttgart im Januar 2025 mit den dazu erforderlichen Untersuchungen beauftragt worden. In der Sitzung wurde das Ergebnis vorgestellt, das dann spätestens bis 12. November 2025 auch der Unteren Wasserbehörde im Landratsamt vorliegen muss. Vom Landratsamt ist dann auf der Basis der Untersuchungsergebnisse für den Zweckverband ein fortlaufendes Untersuchungsprogramm festzulegen.

 

In der Sitzung wurde das umfangreiche Gutachten in seinen Eckpunkten durch eine Vertreterin der RBS wave GmbH aus Stuttgart vorgestellt. Mögliche Gefährdungen des Grundwasserkörpers werden durch die landwirtschaftliche Bewirtschaftung der Einzugsgebietsflächen sowie hinsichtlich der durch die Einzugsgebiete führenden Straßen, bezüglich der Freisetzung wassergefährdender Stoffe, insbesondere auch bei Unfällen sowie durch den Streusalzeinsatz im Winter gesehen. Die Eintrittswahrscheinlichkeit für Störungen des Grundwassers und des sich ggf. damit verbindenden Schadensausmaßes wurde im Einzugbereich des Tiefbrunnen Kirchdorf auf starkbefahrenen Straßen in der Schutzzone als hohes Risiko gesehen. Im Einzugsbereich Schweinsgraben wird das dortige Ackerland als hohes Risiko für potenzielle Eintragungen in den Grundwasserkörper eingeschätzt.

 

Vom Gemeinderat wurden die Eckdaten des Gutachtens zur Kenntnis genommen. Sie sind aufgrund von örtlichen Gegebenheiten allerdings noch in ein paar Punkten zu modifizieren. Die Unterlagen sind danach - in Abstimmung mit der Nachbargemeinde Berkheim - an die Untere Wasserbehörde im Landratsamt Biberach zu übersenden.

 

6.    Zweckverband Illertalwasserversorgung

-    Bericht über die Verbandsversammlung am 04.06.2025

Der Zweckverband Illertalwasserversorgung besteht seit 1906. Grund für die Gründung war die Schwierigkeit der Wasserversorgung im Illertal, da es zu dieser Zeit keinen Strom zum Antrieb von Pumpen gab.

 

Die Gemeinden Kirchdorf, Oberopfingen und Berkheim haben sich damals zusammengeschlossen, um das Wasser der Schweinsgrabenquelle, das oberirdisch zu gewinnen war und über Freispiegelleitungen in alle Ortsteile verteilt werden konnte, gemeinsam zu bewirtschaften.

 

Seit der Verbandsgründung hat sich vieles getan. So wird heute das Wasser im Tiefbrunnenpumpwerk Kirchdorf beim Wasserturm und aus zwei Brunnen im Schweinsgraben gefördert. Von dort wird es in die Hochbehälter Heidenbühl und Lindenstraße befördert und aus diesen in die Ortsnetze verteilt.

 

In der Sitzung, die im Rathaus Berkheim stattfand, wurde zunächst die Jahresrechnung 2024 vorgestellt und im Anschluss daran der Haushaltsplan 2025 verabschiedet. Im Jahr 2024 hat der Verband seinen Mitgliedern insgesamt 531.748 m³ Wasser geliefert (VJ 542.033 m³). Von Kirchdorf wurden dabei 323.912 m³ und von Berkheim 207.836 m³ abgenommen.

 

Die Bilanzsumme im Geschäftsjahr 2024 betrug 2.487.786,00 €. Wie in den Vorjahren ließen die Bilanz und die jeweiligen Bilanzrelationen wiederum eine solide Basis erkennen. Im Geschäftsjahr 2024 erfolgte als größte Aufgabe die Fertigstellung der Sanierung des Hochbehälters Lindenstraße. Dieser Wasserspeicher ist der Älteste des Verbandes. Er wurde im Jahr 1908 erbaut und 1982 bei einer großen Sanierung erweitert und erneuert. Insgesamt 367.478,00 €/netto mussten für die jüngste Sanierung aufgewendet werden. Der Behälter zeigt sich damit in einem technisch sowie baulich einwandfreien Zustand, der wieder viele Jahre einen hygienisch einwandfreien und schalttechnisch problemlosen Betrieb erwarten lässt. Die Sanierungskosten wurden über Vermögensumlagen der Verbandsgemeinden finanziert. Eine Fremdmittelaufnahme war dadurch nicht erforderlich.

 

Im Anschluss an die Feststellung der Jahresrechnung wurde die Haushaltssatzung mit dem Haushaltsplan 2025 beraten und verabschiedet. Der Haushalt hat für das laufende Jahr ein Volumen in Höhe von 329.000,00 €. Die Höhe der Erträge entspricht dabei der Höhe der Aufwendungen im Ergebnishaushalt, sodass der ordentliche Ertrag 0,00 € beträgt, d. h. der Haushalt ist damit ausgeglichen. Wie in den vorausgegangenen Jahren verfolgt der Verband auch bei der Anwendung des neuen Haushaltsrechtes keine Gewinnerzielungsabsicht. Die zu zahlende Betriebskostenumlage ist für beide Gemeinden in einer Höhe von insgesamt 208.500,00 € veranschlagt, die Abschreibungsumlage mit 102.000,00 €. Zusammen ergibt sich damit ein Ertrag aus den Umlagen in Höhe von 310.500,00 €.

 

Die weiteren Erträge kommen aus Mieten, Erstattungen und der Auflösung von Landeszuweisungen in einer Höhe von insgesamt 10.600,00 €.

 

Im Finanzhaushalt sind die Einzahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit mit 318.400,00 € kalkuliert, die Auszahlungen in einer Höhe von 227.000,00 €. Dadurch wird es zu einem Zahlungsmittelüberschuss in Höhe von 91.400,00 € kommen. An Auszahlungen für Investitionen sind lediglich 3.000,00 € für die Anschaffung beweglicher Güter im Haushaltsjahr eingeplant. Eine Kreditaufnahme wird auch in 2025 nicht notwendig. Der Verband ist und bleibt damit schuldenfrei.

 

Nachdem der Verband in den vergangenen Jahren große Anstrengungen unternommen hat, um die Verbandsanlagen sowie die Hochbehälter zu ertüchtigen und zu sanieren, sind im Zeitraum bis einschl. Ende 2028 größere investive Maßnahmen nicht eingeplant. Die Liquidität zum Jahresende 2025 wird bei geplant etwa 424.000,00 € liegen. Soweit keine größeren Investitionen im fünfjährigen Planungszeitraum getätigt werden müssen, könnte bis Ende 2028 der Finanzmittelbestand auf rund 680.000,00 € ansteigen.

 

In weiteren Tagesordnungspunkten wurden die Verbandsräte über die Bestätigung der Gesetzmäßigkeit des Wirtschaftsplanes 2024 durch das Landratsamt informiert sowie über die Abschlussbestätigung des Kommunalamtes hinsichtlich der überörtlichen Prüfung der Jahresrechnungen 2017 bis 2022. Zur Umstellung auf eine elektronische Belegarchivierung der Zweckverbandskasse erging der Beschluss, die Installation der hierfür notwendigen digitalen Programme zu veranlassen. Die Kosten dafür werden sich auf rund 2.400,00 € belaufen.

 

Sofern Investitionen durch Vermögensumlagen der Verbandsgemeinden finanziert werden, ist das Stammkapital entsprechend fortzuschreiben. Dies galt für die Sanierung des Hochbehälters Lindenstraße. Das Stammkapital hat sich dadurch in 2024 von 2.166.731,65 € auf 2.375.809,84 € erhöht. Die Anteile der Gemeinden Berkheim und Kirchdorf am Verband stellen sich damit künftig wie folgt dar:

 

Gemeinde Kirchdorf                  1.512.302,94 € (63,90 %)

Gemeinde Berkheim                    863.506,90 € (36,10 %)

 

In weiteren Tagesordnungspunkten ging es um die Bewertung der Trinkwassereinzugsgebiete im Versorgungsbereich des Zweckverbandes. Mit der Untersuchung hierfür wurde die RBS wave GmbH aus Stuttgart beauftragt. Im Anschluss daran wurde den Verbandsräten der sogenannte Masterplan Wasserversorgung des Landes Baden-Württemberg vorgestellt. Das Land hat hierzu ein Untersuchungsprogramm aufgelegt, mit dem die Folgen des Klimawandels auf die öffentlichen Trinkwasserversorgungen untersucht werden und die Wasserversorger dabei unterstützt werden sollen, ihre Wasserversorgungen klimaresilient und zukunftsfähig aufzustellen. Für unseren Landkreis war für die Untersuchungen hierzu das Ingenieurbüro Wasser-Müller aus Biberach beauftragt worden. Wie sich im Ergebnis zeigte, ist der Zweckverband Illertalwasserversorgung durch sein seit vielen Jahren vorausschauendes Handeln hinsichtlich der Versorgungssicherheit sehr gut aufgestellt. Selbst wenn ein Brunnen komplett ausfallen würde, wäre die Versorgung noch gesichert, auch bei der abgegebenen Prognose für das Jahr 2050. Das, was der Masterplan erst für die Zukunft fordert, ist damit bereits umgesetzt.

 

Beginnend zum Ende des laufenden Jahres und fortgesetzt im neuen Jahr werden, wegen Ablauf der Eichfrist, insgesamt 16 neue Großwasserzähler in den Pumpwerken und Hochbehältern des Verbandes erneuert werden müssen. In diesem Zuge werden die bisher mechanischen Flügelradzähler durch magnetisch-induktive Zähler ersetzt. Damit wird eine höhere Messgenauigkeit erreicht. Die Firma Franz Lohr GmbH aus Ravensburg wurde zum Preis von 56.300,64 €/netto mit der Vornahme der Zähleraustausche beauftragt. Anschließend informiert worden war die Versammlung über die Entwicklung der Grundwasserspiegel in den Brunnen. Trotz einem zu trockenen Frühjahr zeigte sich dabei der Wasserstand im Tiefbrunnen Kirchdorf auf einem im Mittel der Jahre durchschnittlichen Niveau. Selbiges galt auch für die Tiefbrunnen im Schweinsgraben. Einschränkungen zur Grundwasserförderung auch während der heißen Juniwochen waren von daher nicht erforderlich. Die Brunnen des Verbandes konnten damit auch während der heißesten Zeit des Jahres ihre Wasserliefungsfunktion für das Verbandsgebiet vollumfänglich und uneingeschränkt wahrnehmen.

 

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung informierte der Vorsitzende über die in diesem Jahr anstehenden Wasseruntersuchungen im Hinblick auf mögliche Pflanzenschutzmittel-Rückstände. Seit dem Jahr 2003 hat der Verband dazu eine Kooperationsvereinbarung mit den Wasserfachverbänden im Land Baden-Württemberg, die Jahr für Jahr ein neues Untersuchungsprogramm aufstellen. Erfreulicherweise konnte in dieser Zeit bis heute in keinem der untersuchten Parameter Grenzwertüberschreitungen festgestellt werden.

 

Das vom Verband geförderte Trinkwasser verfügt damit in allen drei Förderbrunnen über eine hohe Qualität und Güte. Für das Jahr 2025 steht für die Verbandsbrunnen eine Untersuchung auf Abbauprodukte von Pflanzenschutzmitteln, sogenannte PSM-Metaboliten, an. Die Untersuchungen werden, wie in den Vorjahren, einmal durch das Institut Eurofins Dr. Jäger aus Tübingen sowie vom Landesumweltamt Baden-Württemberg vorgenommen. Ergebnisse liegen zu den Beprobungen bisher noch nicht vor.

 

Beschlossen wurde der öffentliche Teil der Sitzung mit der Mitteilung der Gemeinde Berkheim, dass in Illerbachen der Bau einer Eiswürfelfabrik geplant ist. Dadurch wird eine zusätzliche Wasserentnahme von ca. rund 70.000 m³/Jahr erwartet. Leitungstechnische Arbeiten oder ein Ausbau der Druckerhöhungsanlage sind nach einer ersten ingenieurtechnischen Beurteilung dafür nicht erforderlich. Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es im nichtöffentlichen Teil um die Stellvertretung des Wassermeisters. Diese Funktion wird Herr Thomas Abler aus Kirchdorf übernehmen.

 

Vom Gemeinderat wurden die Entwicklungen und Entscheidungen im Zweckverband Illertalwasserversorgung zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

7.    Michael-von-Jung-Schule

-    Sanierung des Allwetterplatzes

Der heutige Allwetterplatz bei der Schule, der als Pausenhof für die größeren Schülerinnen und Schüler dient und von diesen auch wegen der möglichen Ballspielaktivitäten sehr geliebt wird, wurde Anfang der 70er Jahre von der Gemeinde für die Abteilung Tennis im SVK als Kleinspielfeld auf der Westseite der Turn- und Festhalle gebaut. Seit die Abteilung Tennis sich eine eigene Spielanlage zwischen dem Stadion und dem Nebensportplatz eingerichtet hat, wird der Platz von der Schule genutzt. 1987 wurde er erstmals saniert. Im Jahr 2004 wurde der Kunststoffbelag dann im Rahmen des Investitionsprogramms „Zukunft, Bildung und Betreuung“ generalüberholt. Der Platz hat eine Größe von 1.647 m² (36,60 Meter x 45 Meter). Sowohl der Bau als auch die späteren Sanierungsmaßnahmen erfolgten durch die Firma Polytan GmbH aus Burgheim. Die Firma ist seit Jahrzehnten ein renommierter Hersteller von Kunststoffbelägen für sportliche Aktivitäten (auch die Laufbahn im Stadion wurde von ihr gebaut).

 

Der bisherige Untergrundbelag kann, als Ergebnis einer Ortsbegehung mit einem Vertreter der Firma, der Schulleitung und dem Vorsitzenden, verbleiben. Er muss nur dort ausgebessert werden, wo Fehlstellen, Risse, etc. vorhanden sind. Darüber sollte dann ein neuer strapazierfähiger Bodenbelag für Ballsport- und Freizeitaktivitäten aufgezogen werden. Aus Gewährleistungsgründen wurde - wie bei vorausgegangenen Sanierungen - nur von der Firma Polytan GmbH, die dafür eine uneingeschränkte Garantie übernimmt, ein Angebot eingeholt. Dieses umfasst neben den zunächst erforderlichen Reinigungs- und Ausbesserungsarbeiten, die Aufbringung eines 10 mm starken neuen Oberflächenbelages in der vorhandenen Farbe ziegelrot (wie bisher). Da die Schule das große Spielfeld teilen möchte, damit gleichzeitig verschiedene Ballsportarten nebeneinander gespielt werden können, sollen im Zuge der Sanierung zwei Spielfelder angelegt werden, die sowohl für Handball, Basketball, Volleyball, aber auch Fußball genutzt werden können, mit den entsprechenden Toren und Bodenhülsen dazu. Das dazu vorgelegte Angebot beläuft sich auf 86.815,26 €/brutto.

 

Über das Förderprogramm „Kommunaler Sportstättenbau“ besteht für Städte und Gemeinden aktuell die Möglichkeit einer Zuschussbeantragung von bis zu rund 26.000,00 € (30 % der Sanierungskosten). Aufträge dürfen bei Förderantragstellungen allerdings erst erteilt werden, wenn diese bewilligt sind. Vom Gemeinderat wurde deshalb beschlossen, zunächst in den Haushaltsplan 2026 die erforderlichen Mittel zur Sanierung des Platzes einzustellen und beim Regierungspräsidium Tübingen mit dem Angebot der Firma Polytan GmbH einen Antrag zur Förderung des Vorhabens zu stellen.

 

8.    Geschenk zur Würdigung des 30-jährigen Dienstjubiläums von Bürgermeister Langenbacher

        durch die Gemeinde Kirchdorf

Statistisch gesehen schaffen nur 6 Prozent der Bürgermeister eine vierte Amtszeit in derselben Gemeinde. Seit mittlerweile drei Jahrzehnten leitet Herr Bürgermeister Rainer Langenbacher die Gemeindegeschicke. Er führt den Vorsitz im Gemeinderat, leitet die Gemeindeverwaltung und nimmt als Vertretung der Gemeinde auch nach außen Termine wahr. Mit zahlreichen Entwicklungen der Gemeinde ist sein Name von daher fest verbunden. In Anerkennung der fleißigen Arbeit und der Verdienste um die Gemeinde war vom Gemeinderat in der Vorbereitung des Dienstjubiläums beschlossen worden, ihm einen Gutschein des Media Marktes für eine Kamera im Wert von 450,00 € als Präsent zukommen zu lassen.

 

Um ein solches Geschenk übergeben zu dürfen, braucht es die Zustimmung des Gemeinderates in einer öffentlichen Sitzung, so dass auch für die Bürgerschaft der Wert des Präsentes nachvollziehbar wird.

 

In der Sitzung beschloss das Gremium offiziell, die bereits im Vorfeld des Jubiläums besprochene Jubiläumsgabe. Der Bürgermeister dankte noch einmal herzlich dafür.

 

9.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung am 23.09.2025 informierte der Vorsitzende über die Bewilligung eines Kostenersatzes für den Einbau eines Treppenliftes im Altbau der Michael-von-Jung-Schule, um für ein körperbehindertes Kind einen barrierefreien Zugang zu den Klassenzimmern zu ermöglichen. Der Gemeinde wurde für die Aufwendungen hierfür ein Betrag in Höhe von 22.969,47 € erstattet. Bis auf 16,59 € für Prüf- und Wartungskosten wurden damit alle Kosten für den Treppenlift durch das Land übernommen. Hierfür den herzlichen Dank. Vom Gemeinderat wurde diese Entscheidung des Regierungspräsidiums anerkennend und erfreut zur Kenntnis genommen.

 

10. Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um einen Antrag zur befristeten Freistellung von bestehenden Arbeitspflichten. Diesem wurde vom Gemeinderat entsprochen.