Aktuelles: Kirchdorf an der Iller

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Sitzung des Gemeinderates

icon.crdate04.08.2025

Kurzbericht zur Sitzung vom 29.07.2025

AUS DER ARBEIT DES GEMEINDERATS

KURZBERICHT ZUR SITZUNG AM 29.07.2025

 

Im öffentlichen Teil der Beratung wurden nachfolgende Themen behandelt:

 

1.    Bürgerfrageviertelstunde

Zur Sitzung erreichte die Verwaltung ein Schreiben, in dem nachgefragt wurde, welche Beweggründe die Gemeinde hatte, dass sie den Standort für die zukünftige Heizzentrale in Oberopfingen für die Nahwärme Oberopfingen e.G. selbst erwirbt und dies nicht der Genossenschaft überlässt? Der Grund hierfür ist die langfristige Sicherung des Grundstückes für kommunale Zwecke. Weitergehend wurde gefragt, welche Gründe es gäbe, dass die Nahwärme Oberopfingen e.G. das Grundstück pachtfrei für die Zeit des Betriebes der Heizzentrale zur Nutzung und Pflege von der Gemeinde überlassen werden soll. Der Vorsitzende führte aus, dass die pachtfreie Überlassung eine Würdigung des durchweg ehrenamtlichen Tuns aller Mitglieder der Vorstandschaft und des Aufsichtsrates der Nahwärme Oberopfingen e.G. ist, die seit 16 Jahren ohne jedwede Bezahlung sich bürgerschaftlich organsiert, für die Erreichung der staatlichen Klimaschutzziele einsetzen. Sie haben damit eine Aufgabe für den Teilort übernommen, die sehr viel Engagement und persönlichen Einsatz verlangt. Die Gemeinde ist auch selbst Mitglied der Genossenschaft und versorgt ihre öffentlichen Gebäude im Teilort ebenfalls mit der von dort angebotenen Wärme. Die Genossenschaft verfolgt im Übrigen auch keine Gewinnerzielungsabsicht.

 

Im Hinblick auf den neuen Gehweg auf der Nordseite des Geschwister-Simmler-Kindergartens wurde im Anschluss vorgetragen, dass die Bordsteinkanten noch sehr scharf wären. Der Vorsitzende führte aus, dass die Baumaßnahme noch nicht abgeschlossen ist und das Problem durch ein Abfasen der Bordsteinkanten gelöst werden wird.

 

2.    Baugesuche

Hergestellt wurde das gemeindliche Einvernehmen zum Neubau von vier Garagen auf Flst. 341, Auweg 3, Oberopfingen.

 

3.    Michael-von-Jung-Schule

-    Reaktivierung der ehemaligen Verwaltungsräume im Westbau der Schule zur

      Einrichtung einer eigenständigen Grundschule

-    Auftragsvergaben und Abstimmung des weiteren Vorgehens

Im Juni 2025 war der Gemeinde vom Regierungspräsidium Tübingen mitgeteilt worden, dass die bisher gemeinsame Grund- und Gemeinschaftsschule aufgehoben wird und zum Schuljahresbeginn 2025/26 dazu eine eigenständige Grundschule einzurichten ist. Bis zur offiziellen Stellenausschreibung der Rektorenstelle wurde der Lehrerin, Frau Julia Tischendorf, vom Regierungspräsidium Tübingen die kommissarische Leitung der Grundschule übertragen. Aufgrund der Schulartentrennung wird die Einrichtung einer eigenen Verwaltungsstruktur erforderlich. Von der Schulleitung war dazu vorgeschlagen worden, den ehemaligen Rektoratsbereich im Westflügel der Schule zu reaktivieren. Größere Umbaumaßnahmen sind dafür nicht notwendig, wie sich bei einer gemeinsamen Begehung der Verwaltung mit der Schulleitung zeigte. Vom Gemeinderat war das geplante Vorgehen hierzu bereits in der Sitzung am 08.07.2025 zustimmend zur Kenntnis genommen worden.

 

Um die Grundschulklassen näher am künftigen Rektorats- und Sekretariatsbereich unterzubringen, werden diese künftig im ersten und zweiten Stock des Mittelbaus untergebracht sein.

 

Die Eltern wurden über diesen wichtigen Schritt der Schultrennung bereits in einem gemeinsamen Brief der Gemeinde und der Schulleitung informiert.

 

Anmerkung:

Für das neue Schuljahr werden insgesamt 454 Schülerinnen und Schüler erwartet, darunter 186 Grundschülerinnen und Grundschüler.

 

Kostenmäßig die größten Positionen für die Reaktivierung des ehemaligen Verwaltungsbereiches sind die Ausstattung des neuen Lehrerzimmers, Rektorats und Sekretariates mit Möbeln sowie der neu entstehenden Arbeitsplätze mit den notwendigen Computern und Geräten.

 

In Abstimmung mit der Schulleitung war dazu vom Architekturbüro Bauke + Hübner ein Möblierungs- und Ausstattungsplan erstellt worden, der in der Sitzung mit Angeboten zur Umsetzung vorgestellt wurde. Neben der Möblierung zeigte sich dabei die notwendige IT-Ausstattung ebenfalls als eine kostenträchtige Position. Für die erforderlichen Computer, Drucker, Telefone, etc. wurde in der Sitzung der Auftrag an die Firma IT-SUED GmbH & Co. KG zum Angebotspreis in Höhe von 41.618,37 €/brutto vergeben. Zur Möblierung erging die Beauftragung an die Firma Meinlschmidt aus Memmingen (früher Firma Bucher) auf das vorgelegte Angebot in Höhe von 56.727,55 €. Die Firma stattete bereits vor einigen Jahren die Verwaltungsräumlichkeiten im nördlichen Schulhausanbau an der Schule mit Möbeln aus. Neben den Ausstattungs- und Einrichtungsgegenständen sind die Räumlichkeiten frisch zu streichen sowie vom Schreiner und Elektriker noch verschiedene Anpassungs- und Änderungsarbeiten vorzunehmen. Die Verwaltung wurde ermächtigt, dazu nach Angebotseinholungen durch das Architekturbüro, die Aufträge an den jeweils wirtschaftlichsten Bieter zu vergeben.

 

Anhand des Vorgestellten werden sich in der Gesamtschau die Kosten für die Umbau- und Installationsarbeiten sowie die Ausstattung mit Möbeln, Computern, etc. voraussichtlich auf rund 137.000,00 € belaufen. Da eine Entscheidung des Regierungspräsidiums zur Einrichtung einer eigenständigen Grundschule erst in 2026 erwartet wurde, sind die Aufwendungen hierfür zwar im mittelfristigen Finanzplan abgebildet, nicht jedoch bereits im Jahr 2025. Durch die nunmehr vorgezogene Umsetzung wird ein Teil der Kosten als außerplanmäßige Ausgaben kassenwirksam werden. Vom Gemeinderat wurde hierzu die Zustimmung erteilt.

 

4.    Zwischenbericht zur Haushaltsentwicklung 2025

Von Herrn Kämmerer Preuß wurde zur Mitte des Haushaltsjahres (Stichtag 11.07.2025) die Finanzsituation der Gemeinde und der Mittelabfluss des Haushaltsjahres 2025 vorgestellt. Zum Bilanztag verfügte die Gemeinde über liquide Mittel in Höhe von rund 4,9 Mio. €.

 

Durch die rege Bautätigkeit bei mehreren großen Projekten innerhalb der Gemeinde hat sich der Finanzmittelbestand im Vergleich zum Jahresbeginn etwa halbiert (Stand 01.01.2025: 9,567 Mio. €).

Der Wert „Auszahlungen für Baumaßnahmen“ liegt derzeit bei rd. 5,5 Mio. €, eingeplant sind im ganzen Jahr 12,86 Mio. €. Zur Verbesserung der Liquidität erfolgte deshalb eine Entnahme aus der Netze BW-Beteiligung in Höhe von 997.197 €.

 

Durch die im Jahresverlauf noch zu erwartenden Einnahmen aus Steuern, Entgelten und ggf. auch Grundstücksverkäufen lässt sich bei der Liquiditätsentwicklung als vorläufiges Fazit festhalten:

Der im Haushaltsplan angezeigte Kredit wird dieses Jahr aller Voraussicht nicht benötigt werden. Die Finanzmittel werden bis zum Jahresende 2025 aber weiter abschmelzen. Sie könnten daher prognostiziert bei nur noch rd. 2,2 Mio.€ liegen.

 

Bei den Gewerbesteuereinnahmen waren für das Jahr 7,8 Mio. € angesetzt. Gerechnet werden darf bis zum Jahresende aber wohl nur mit einem tatsächlichen Aufkommen von ca. 7,6 Mio. €.

Diese Entwicklung ist auch ein Indikator für die abgekühlte Konjunktur. Das Niveau der Gewerbesteuer liegt damit deutlich unter dem Durchschnitt der letzten Jahre. Die Gemeinde versucht deshalb konsequent Einsparmöglichkeiten auszunutzen.

 

Durch Spielräume bei den Haushaltsplanansätzen und eine sparsame Haushaltsführung bei den Sach- und Dienstaufwendungen, könnten so bis zum Jahresende etwa 700-800T € eingespart werden, bei den Personalkosten geschätzt rd. 100-200T €.

 

Auch für das Jahr 2024, für das aktuell die Jahresrechnung aufgestellt wird, zeichnet sich ein ordentliches Ergebnis mit einem positiven Wert ab. Die Größenordnung könnte zwischen einem Plus von 1,4 bis 1,7 Mio. € liegen. Statt des im Vorjahr erwarteten Fehlbetrages von rund 300T € wird dies maßgeblich dazu beitragen, dass entgegen den Erwartungen bei der Haushaltsplanaufstellung das Jahr 2025 ohne eine Kreditaufnahme abgeschlossen werden wird können.

 

Spannend wird die Entwicklung für das Jahr 2026. Hierzu lässt sich aktuell nur so viel sagen, dass es hier wie immer auf die Entwicklung der Gewerbesteuern ankommen wird. Durch die abgeschmolzenen Rücklagen, wird das Investitionstempo auf jeden Fall aber gegenüber 2025 deutlich zurückgefahren werden müssen.

 

Vom Gemeinderat wurde die bisher positiv verlaufende Haushaltsentwicklung zur Jahresmitte erfreut zur Kenntnis genommen.

 

5.    Annahme von Spenden

Die Entgegennahme finanzieller Zuwendungen durch Städte und Gemeinden bedarf nach den Vorschriften der Gemeindeordnung der Zustimmung des Gemeinderates. In der Sitzung beschloss das Gremium zwei Spenden in Höhe von insgesamt 100,00 € für die Jugendfeuerwehr anzunehmen. Den Gebern sei für den damit gezeigten Gemeinsinn herzlich gedankt.

 

6.    Sonstiges

Nach der Bekanntgabe und Beurkundung der Protokolle zur letzten Sitzung am 08.07.2025 informierte der Vorsitzende über die durchgeführte Verbreiterung der Querungshilfen an der Fellheimer- und Opfinger Kreisstraße. Die Umbaumaßnahme war veranlasst worden, weil die auf einen Meter Breite ausgebauten Bereiche der Nullabsenkung zwar DIN-gerecht erfolgt war, diese sich jedoch für Menschen mit Fahrrädern, Kinderwägen und Rollstühlen im alltäglichen Gebrauch nicht bewährt hatten. Die verbreiterten Übergänge werden von der Bürgerschaft nunmehr gelobt. In der Sitzung verlas der Vorsitzende hierzu exemplarisch das dazu eingegangene Schreiben eines Bürgers. Die Umbaukosten für die verbreiterten Übergänge beliefen sich auf insgesamt 24.839,95 €/brutto. Vom Landkreis wurde für den Umbau, der von der Firma Kunz aus Rot an der Rot sehr sauber ausgeführt worden ist, ein Zuschuss in Höhe von 4.000,00 € zugesagt.

 

In der Gemeinderatssitzung am 08.07.2025 war im Hinblick auf das in der Planung befindliche Dorfgemeinschafts- und Feuerwehrgerätehaus in Oberopfingen angefragt worden, ob die Bauausführung hierzu nicht an einen Generalunternehmer vergeben werden könnte, wie beim Bau des Freibades in Biberach. Im Nachgang der Sitzung wurde dazu der Kontakt mit der Stadt Biberach aufgenommen. Ein wesentlicher Punkt, der dabei zutage trat war, dass hier nicht die Stadt, sondern die Stadtwerke GmbH der Bauherr war. Für die Stadtwerke GmbH gilt aber das Privatrecht und nicht das öffentliche Recht, das Städte und Gemeinden anzuwenden haben. Das Privatrecht bietet den Vorteil, dass praktisch nahezu alles vereinbart werden kann, sofern es nicht sittenwidrig ist oder unter die Überschrift einer Straftat fällt. D. h. man darf nachverhandeln, einen Generalunternehmer einsetzen, einen Projektsteuerer und anderes mehr. Auch Letzteres (Projektsteuerer) war der Gemeinde von der zentralen Förderstelle in Berlin z. B. für das Vorhaben am Freibad verwehrt worden.

 

Vom Vorsitzenden bekanntgegeben wurden sodann die geplanten Sitzungstermine für den Rest des Jahres 2025. Nach der Sommersitzungspause wird das Gremium sich dabei zur nächsten Beratung am 23. September 2025 zusammenfinden.

 

Die mit der Erschließung entfallende Feldgehölzhecke entlang der Kreisstraße vor dem künftigen Baugebiet „Beim Dorfplatz“ in Oberopfingen wird im Herbst flächengleich (1.645 m²) durch eine Anpflanzung auf der ehemaligen Bauschuttdeponie in Unteropfingen, wie vom Landratsamt gewünscht, bereits im Voraus ausgeglichen werden. Herr Ortsvorsteher Reinhardt Schwarz konnte diesbezüglich mit der Unteren Naturschutzbehörde Übereinstimmungen erzielen. Der Ortschaftsrat hat der Firma Stingel aus Albstadt, auf der Grundlage eines Pflanzplanes in seiner Sitzung am 15.07.2025 zum Angebotspreis von 5.162,06 €/brutto dazu den Auftrag erteilt. Zusammen mit der geforderten Aufhängung von Nistkästen für Schwalben und Fledermaushöhlen sind damit alle naturschutzrechtlichen Anforderungen erfüllt. Auch die Maßnahmen zum Bodenschutz durch Bodenauftrag des überschüssigen Oberbodens auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche ist geklärt. In der Sitzung dankte der Vorsitzende Herrn Ortsvorsteher Reinhardt Schwarz und dem Ortschaftsrat für das engagierte Tätigwerden. Vom Gemeinderat wurden die Entscheidungen des Teilortsgremiums zustimmend zur Kenntnis genommen.

 

Die letzte Information im öffentlichen Teil der Sitzung galt der geplanten Inbetriebnahme des Geschwister-Simmler-Kindergartens. In Abstimmung mit der Kindergartenleitung und der Architektin wird der neue Kindergarten ab dem 25. August 2025 zunächst mit den Feriengruppen seinen Betrieb aufnehmen und dann zum 16. September 2025 mit allen Gruppen starten. Ein entsprechendes Informationsschreiben hierzu ging an die Eltern bereits hinaus. Die offizielle Einweihung des neuen Kindergartens soll stattfinden, wenn die Kinder im Haus heimisch geworden sind und die Rasenansaat sich soweit verfestigt hat, dass auch der Gartenbereich von einer größeren Anzahl an Menschen schadlos betreten werden kann. In Abstimmung mit der Kindergartenleitung ist ein Tag der offenen Tür am Samstag, den 25.04.2026 mit der offiziellen Einweihung des Hauses geplant.

 

7.    Nichtöffentlich

Unter Ausschluss der Öffentlichkeit ging es um Personal-, Miet-, Pacht- und Ausbildungsthemen sowie um eine Sonderzuwendung zum 50sten Jubiläum der Jugendkapelle Illertal-Rottal, als Dank und als Anerkennung für die seit fünf Jahrzehnten geleistete vorbildliche Arbeit.

 

Bei den Personalthemen wurde beschlossen, Frau Diana Nguyen im Rahmen einer geringfügigen Beschäftigung als Mitarbeiterin im Jugendtreff mit fünf Wochenstunden anzustellen und für das Freibad eine Ausbildungsstelle zum Fachangestellte/r für Bäderbetriebe ab September 2026 auszuschreiben. Entsprochen wurde in einem weiteren Tagesordnungspunkt der Verkürzung einer Stufenlaufzeit sowie im Hinblick auf die Eigenständigkeit der Grundschule die Einstellung von Frau Stefanie Riegger als Schulsekretärin zum 01. September 2025. Frau Riegger war in den letzten Monaten bereits in die Tätigkeiten des Schulsekretariats eingearbeitet worden. Sie verfügt von daher über gute Kenntnisse in diesem Bereich.

 

Im Hinblick auf die steigenden Anmeldezahlen zur Betreuung von Schülerinnen und Schüler über die Schulzeiten hinaus an der Schule, wurden vom Gemeinderat die Beschäftigungsverhältnisse von vier Betreuungskräften angehoben sowie damit einhergehend der Umstellung auf Midi-Job-Arbeitsverhältnisse zugestimmt.

 

Zur Nutzung der Stadiongaststätte wurde es dem SVK gestattet, zunächst einmal in einem Probebetrieb von vier Monaten in ein Unterpachtverhältnis mit der Pächterfamilie einzutreten. Für den Sportverein besteht vor allem das Interesse an einer regelmäßigen Nutzung der mit dem Stadion fest verbundenen Räumlichkeiten der Gaststätte. Nach der Probezeit soll ein Gespräch mit allen Beteiligten stattfinden, um die Erfahrungen auszuwerten und darauf aufsetzend ggf. weitere Schritte zu überlegen und einzuleiten.