Steckbrief - Neuer Personalausweis
Für wen wird das Dokument ausgestellt?
Im Regelfall für Personen ab 16 Jahren. Für Kinder unter 16 Jahren werden Personalausweise ohne e ID-Funktion beantragt, beispielsweise für Reisen innerhalb der Europäischen Union.
Welche Unterlagen sind bei der Beantragung vorzulegen?
Alter Reisepass oder Personalausweis, alter Kinderausweis, Kinderreisepass oder Geburtsurkunde sowie Einverständniserklärung beider Erziehungsberechtigten oder der Sorgerechtsnachweis bei nur einem Erziehungsberechtigten evtl. Nachweis über Staatsangehörigkeit, Namenserklärung.
Anforderungen an das Lichtbild
Erlaubt sind nur Frontalaufnahmen, keine Halbprofile. Das Gesicht muss zentriert auf dem Foto erkennbar sein. Die Augen müssen offen und deutlich sichtbar sein. Weitere Informationen unter www.bmi.bund.de
Gültigkeit des Dokuments
Personalausweise sind 10 Jahre gültig. Bei Personen unter 24 Jahren beträgt die Gültigkeitsdauer 6 Jahre. Vorläufige Personalausweise werden für eine Gültigkeitsdauer von höchstens drei Monaten ausgestellt.
Gebühren
Antragstellende Person ab 24 Jahren 28,80 Euro
Antragstellende Person unter 24 Jahren 22,80 Euro
Vorläufiger Personalausweis 10,00 Euro

